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Antrag SPD (Kontrolle von Gülledüngung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
27.01.14, 14:46
Aktualisiert
27.01.14, 14:46
Antrag SPD (Kontrolle von Gülledüngung 
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Kontrolle von Gülledüngung 
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SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 35/2014 23.01.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.03.2014 Kreisausschuss 26.03.2014 Kreistag 09.04.2014 Kontrolle von Gülledüngung hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt die Aufnahme des Punktes Entwicklung eines Konzeptes zur effektiveren Kontrolle von Gülleausbringung im Kreis Euskirchen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr. Gleichzeitig bitten wir Sie, einen Vertreter der Kreisstelle Euskirchen der Landwirtschaftskammer zu dieser Sitzung einzuladen, da diese laut Ihrer Verwaltungsantwort (Z 1/A 21/2013) auf die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion zum Thema "Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als Dünger", zuständig für die Kontrolle zur Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) ist. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie wird die Einhaltung der Vorgaben des Düngerechtes, insbesondere die der Düngeverordnung (DüV), für dessen Vollzug in NRW die Landwirtschaftskammer zuständig ist, kontrolliert? 2. Finden Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Vorgaben des Düngerechtes durch die Landwirtschaftskammer vor Ort (im Kreis Euskirchen und allgemein in NRW), stichprobenartig, statt? Ist die Entnahme von Bodenproben in diesem Kontext ein adäquates Mittel und findet Anwendung? 3. Welche Erkenntnis hat die Landwirtschaftskammer darüber, ob im konkreten Fall der Verunreinigung eines Trinkwasserbrunnens beim 'Forsthaus-Scheuren' Vorgaben des Düngerechtes nicht eingehalten wurden? -24. Welche Erkenntnis hat die Landwirtschaftskammer in diesem Kontext darüber, dass auf den Flächen rund um Bad Münstereifel vermehrt Gülle durch auswärtige, insbesondere niederländische, Akteure ausgebracht wurde? Werden in diesem Zusammenhang die entsprechenden Regularien der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) und die Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (WDüngNachwV) eingehalten? 5. Besteht die Möglichkeit, in der Sperrzeit der winterlichen Vegetationsruhe (Ackerland 01.11. - 31.01., Grünland 15.11. - 31.01.), Ausnahmegenehmigungen zur Düngung zu erhalten? Sollte dies zutreffen, wollen wir wissen, wie diese begründet werden und ob die Erfüllung der dafür vorgesehenen Voraussetzungen überprüft werden (auch hinsichtlich des konkreten Falls rund um das Forsthaus Scheuren). Im Rahmen der Beantwortung der oben genannten Fragen, beauftragt der Kreistag Euskirchen die Kreisverwaltung, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen im Kreis Euskirchen, der Kreisbauernschaft sowie der Landwirtschaftskammer ein Konzept zur effektiveren Kontrolle von Gülledüngung zu entwickeln, und sich gegebenenfalls überregional für eine Anpassung der Zuständigkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Begründung: In den vergangenen Wochen und Monaten mehrten sich die Beschwerden aus der Bevölkerung im Kreis Euskirchen über zunehmende Gülleausbringung, vor allem auf den Feldern im Höhengebiet von Bad Münstereifel. Dabei wird von Lastkraftwägen mit niederländischen Kennzeichen berichtet, die Gülle in derart großen Mengen ausbringen, dass diese auf den Feldern steht und benachbarte Bäche verunreinigt. In diesem Zusammenhang wurde auch von Verstößen gegen die Einhaltung der winterlichen Vegetationsruhe (Ackerland 01.11. - 31.01., Grünland 15.11. - 31.01.) berichtet. Im Zuge der Stilllegung eines Trinkwasserbrunnens im Höhengebiet von Bad Münstereifel durch die Kreisverwaltung Ende November, aufgrund der Verunreinigung durch die Überdüngung der umliegenden Felder, hatten sich die darauf angesprochenen Behörden (Kreisverwaltung, Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel) offensichtlich nicht zuständig gefühlt. Auch das Verhalten der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde kann in diesem Kontext nicht als bürgerfreundlich bezeichnet werden (siehe Artikel des Kölner Stadtanzeiger vom 03.12.2013 "Kontaminiertes Trinkwasser in Scheuren - Brunnen mit Keimen belastet"). Grund hierfür können unklare Kompetenzen-Verteilungen sein. Entsprechend gilt es, die Zuständigkeiten klar zu zuordnen und in einem Kontrollsystem auf Kreisebene zu errichten. Abschließend möchte die SPD-Kreistagsfraktion ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie auf die ordnungsgemäße Einhaltung der bestehenden Verordnungen hinsichtlich der Gülledüngung durch die Landwirtschaftsbetriebe im Kreis Euskirchen vertraut. Ebenso fern liegt es der Kreistagsfraktion, angesichts der Geschehnisse, Panik oder Angst zu schüren. Vielmehr soll den genannten Problemen im Dialog mit den Beteiligten Akteuren und Institutionen begegnet, diesen vorgebeugt und ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender f.d.R. gez. Florian Schrott Fraktionsgeschäftsführer