Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
27.01.14, 14:46
Aktualisiert
27.01.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
A 35/2014
23.01.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Kontrolle von Gülledüngung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt die Aufnahme des Punktes
Entwicklung eines Konzeptes zur effektiveren Kontrolle von Gülleausbringung
im Kreis Euskirchen
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr.
Gleichzeitig bitten wir Sie, einen Vertreter der Kreisstelle Euskirchen der Landwirtschaftskammer zu
dieser Sitzung einzuladen, da diese laut Ihrer Verwaltungsantwort (Z 1/A 21/2013) auf die Fragen der
SPD-Kreistagsfraktion zum Thema "Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als Dünger",
zuständig für die Kontrolle zur Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) ist.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie wird die Einhaltung der Vorgaben des Düngerechtes, insbesondere die der
Düngeverordnung (DüV), für dessen Vollzug in NRW die Landwirtschaftskammer
zuständig ist, kontrolliert?
2. Finden Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Vorgaben des Düngerechtes durch die
Landwirtschaftskammer vor Ort (im Kreis Euskirchen und allgemein in NRW),
stichprobenartig, statt? Ist die Entnahme von Bodenproben in diesem Kontext ein
adäquates Mittel und findet Anwendung?
3. Welche Erkenntnis hat die Landwirtschaftskammer darüber, ob im konkreten Fall der
Verunreinigung eines Trinkwasserbrunnens beim 'Forsthaus-Scheuren' Vorgaben des
Düngerechtes nicht eingehalten wurden?
-24. Welche Erkenntnis hat die Landwirtschaftskammer in diesem Kontext darüber, dass auf
den Flächen rund um Bad Münstereifel vermehrt Gülle durch auswärtige, insbesondere
niederländische, Akteure ausgebracht wurde? Werden in diesem Zusammenhang die
entsprechenden Regularien der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
Wirtschaftsdünger (WDüngV) und die Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von
Wirtschaftsdünger (WDüngNachwV) eingehalten?
5. Besteht die Möglichkeit, in der Sperrzeit der winterlichen Vegetationsruhe (Ackerland
01.11. - 31.01., Grünland 15.11. - 31.01.), Ausnahmegenehmigungen zur Düngung zu
erhalten? Sollte dies zutreffen, wollen wir wissen, wie diese begründet werden und ob die
Erfüllung der dafür vorgesehenen Voraussetzungen überprüft werden (auch hinsichtlich
des konkreten Falls rund um das Forsthaus Scheuren).
Im Rahmen der Beantwortung der oben genannten Fragen, beauftragt der Kreistag Euskirchen die
Kreisverwaltung, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen im Kreis Euskirchen, der
Kreisbauernschaft sowie der Landwirtschaftskammer ein Konzept zur effektiveren Kontrolle von
Gülledüngung zu entwickeln, und sich gegebenenfalls überregional für eine Anpassung der
Zuständigkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen.
Begründung:
In den vergangenen Wochen und Monaten mehrten sich die Beschwerden aus der Bevölkerung im
Kreis Euskirchen über zunehmende Gülleausbringung, vor allem auf den Feldern im Höhengebiet von
Bad Münstereifel. Dabei wird von Lastkraftwägen mit niederländischen Kennzeichen berichtet, die
Gülle in derart großen Mengen ausbringen, dass diese auf den Feldern steht und benachbarte Bäche
verunreinigt. In diesem Zusammenhang wurde auch von Verstößen gegen die Einhaltung der
winterlichen Vegetationsruhe (Ackerland 01.11. - 31.01., Grünland 15.11. - 31.01.) berichtet.
Im Zuge der Stilllegung eines Trinkwasserbrunnens im Höhengebiet von Bad Münstereifel durch die
Kreisverwaltung Ende November, aufgrund der Verunreinigung durch die Überdüngung der
umliegenden Felder, hatten sich die darauf angesprochenen Behörden (Kreisverwaltung, Verwaltung
der Stadt Bad Münstereifel) offensichtlich nicht zuständig gefühlt. Auch das Verhalten der Unteren
Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde kann in diesem Kontext nicht als
bürgerfreundlich bezeichnet werden (siehe Artikel des Kölner Stadtanzeiger vom 03.12.2013
"Kontaminiertes Trinkwasser in Scheuren - Brunnen mit Keimen belastet").
Grund hierfür können unklare Kompetenzen-Verteilungen sein. Entsprechend gilt es, die
Zuständigkeiten klar zu zuordnen und in einem Kontrollsystem auf Kreisebene zu errichten.
Abschließend möchte die SPD-Kreistagsfraktion ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie auf die
ordnungsgemäße Einhaltung der bestehenden Verordnungen hinsichtlich der Gülledüngung durch die
Landwirtschaftsbetriebe im Kreis Euskirchen vertraut. Ebenso fern liegt es der Kreistagsfraktion,
angesichts der Geschehnisse, Panik oder Angst zu schüren. Vielmehr soll den genannten Problemen
im Dialog mit den Beteiligten Akteuren und Institutionen begegnet, diesen vorgebeugt und ein
entsprechendes Konzept erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender
f.d.R. gez. Florian Schrott
Fraktionsgeschäftsführer