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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 / D 16/2014 (KA 26.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 10:43
Aktualisiert
07.04.14, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 /  D 16/2014 (KA 26.03.2014)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 /  D 16/2014 (KA 26.03.2014)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 /  D 16/2014 (KA 26.03.2014)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 /  D 16/2014 (KA 26.03.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2/D16/2014 Datum: 04.04.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) D 16/2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 17.03.2014 Landrat Rosenke teilt mit, dass seitens der Bezirksregierung Köln informiert wurde, dass nun in den Aufsichtsrat auch die fünf Landtagsabgeordneten als Gäste ohne Stimmrecht geladen werden. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) gibt für die CDU- und SPD-Fraktion die als Anlage 1 beigefügte Erklärung ab, wonach beide Fraktionen der Dringlichkeitsentscheidung nur unter Vorbehalt zustimmen. In § 12 Aufsichtsrat seien die Landräte gesetzt und damit gebe es für die kommunalen Gebietskörperschaften kein Wahlrecht. Daher erwarte man eine entsprechende Fortschreibung des Gesellschaftsvertrages, so dass die Vertreter der Gebietskörperschaften künftig frei bestimmt und gewählt werden können. Gleiches gelte für entsprechende Stellvertreter, die bislang an dieser Stelle nicht vorgesehen seien. Ausschlaggebend für die Zustimmung sei letztendlich die Ankündigung im Rahmen des Zweckverbandes, ein politisch besetztes Gremium zu installieren, dass sich ausschließlich mit der Vorbereitung der Gremienarbeit aus der IRR beschäftigt und vor den entsprechenden Sitzungen mit den Vertretern des Zweckverbandes Meinung bildet. Daher seien die Vertreter der Verbandsversammlung aufgerufen eine entsprechende Initiative vor der nächsten Sitzung des Zweckverbandes zu starten, damit das Gremium frühzeitig seine Arbeit aufnehmen könne. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass seine Fraktion dagegen stimmen werde, weil auch im Zweckverband fraktionsübergreifend niemand von der Idee IRR begeistert sei. Man werde den Zweckverband Aachen durch die Doppelstrukturen schwächen und ein unnötiges Konstrukt installieren. Des Weiteren sei schwer nachzuvollziehen, dass das Land sich nur beteilige aber andererseits den Vorsitz stelle. Auch unter der Berücksichtigung weiterer Fördermittel komme man zu keinem anderen Ergebnis. Erschwerend komme hinzu, dass lediglich drei Vertreter benannt werden können. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält die GmbH ebenfalls für unnütz, weil man die Inhalte auch im Zweckverband hätte abarbeiten können, jedoch werde man zustimmen, um keine falschen Signale zu senden und weil man es sowieso nicht verhindern könne. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) äußert ebenfalls aus bereits genannten Gründen erhebliche Bedenken gegen das entstandene Konstrukt, jedoch werde man zur Gewährleistung des regionalen Konsenzes innerhalb des Zweckverbandes Aachen auch zustimmen. Die Vorbereitungsrunde im Rahmen des Zweckverbandes werde ebenfalls befürwortet. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt fest, dass Land und Bezirksregierung eine klare Marschrichtung haben, von der sie nicht mehr abweichen, so dass eine Beteiligung letztlich mit Blick auf mögliche Förderungen notwendig sei. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) teilt ergänzend mit, dass bei der Benennung der Mitglieder des Zweckverbandes für die Gesellschafterversammlung den kleineren Fraktionen ein entsprechendes Vorschlagsrecht eingeräumt werde, um den bisherigen Konsenz weiter fortzuführen. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) benennt sodann Herrn Kolvenbach als ordentliches Mitglied und Herrn Weber als Stellvertreter, wobei Herr Kolvenbach die Rolle des Stimmführers übernehmen soll. Herr Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) benennt als ordentliches Mitglied Herrn Hans Schmitz und als Stellvertreter Herrn Ramers. Landrat Rosenke benennt im Rahmen des Zugriffsrechtes seine Person als ordentliches Mitglied und Herrn AV Poth als seinen Stellvertreter. Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 16/2014 zu und empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch insoweit, als an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im Rahmen von künftigen Beratungen oder des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen vorgenommen werden, die die inhaltliche Aussage des Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung gilt insbesondere erteilt für die Aufnahme des Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW. 2. Der Kreistag beschließt, Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017 bereitzustellen. 3. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 3 Person(en) vertreten werden soll. 4. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH: Stellvertreter: (gebundene Vertretung) Ordentliche Mitglieder: Rosenke, Günter Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) Kolvenbach, Bernd Weber, Günter Schmitz, Hans Ramers, Markus Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Kolvenbach (CDU) zum Stimmführer gewählt. 5. Herr Bernd Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN I CDU- und SPD· KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Erklärung der Fraktionen von COU und SPO zur 016/2014 "IRR GmbH" Unsere Fraktionen stimmen der D 1612014 nur unter Vorbehalt zu. Dabei geht es in erster Linie um folgende Kritikpunkte: 1. Im § 12 Aufsichtsrat werden die Landräte (im Gegensatz zu den übrigen Vertretern im Aufsichtsrat) gesetzt. Damit haben die entsendeten kommunalen Gebietskörperschaften kein Wahlrecht. Unsere Fraktionen sehen nicht zuletzt unter dem bisher verkündeten Ausspruch "Primat der Politik in den Angelegenheiten des Zweckverbandes" eine eklatante Beschneidung der Rechte der politischen Vertretung. Wir erwarten, dass im Rahmen einer Forschreibung des Gesellschaftsvertrages diese Bestimmung verändert wird und zukünftig auch die Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften frei bestimmt und gewählt werden können. 2. Darüber hinaus erwarten wir, dass in diesem Zusammenhang zukünftig Stellvertreter benannt werden können, die aus der jeweiligen Gebietskörperschaft benannt und gewählt werden. Die derzeit unter § 12 IV festgelegte Regelung zur Übertragung von Stimmrechten auf andere Aufsichtsratmitglieder gewährleistet aus unserer Sicht nicht, dass die originären Interessen der jeweiligen Gebietskörperschaft automatisch gewahrt bleibt. Sie birgt darüber hinaus unseres Erachtens die Gefahr von majorisierenden Zufallsmehrheiten, die ebenfalls der Sache nicht dienlich sind. 3. Ausschlaggebend für unsere Zustimmung zur Dringlichkeitsentscheidung ist letztendlich die Ankündigung, im Rahmen des Zweckverbandes ein politisch besetztes Gremium zu installieren, das sich ausschließlich mit der Vorbereitung der Gremienarbeit der IRR beschäftigt und vor den entsprechenden Sitzungen gemeinsam mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates der IRR-GmbH, die aus dem Zweckverband kommen, vorbereitet. Nur so ist nach unserer Meinung eine dringend notwendige Rückkoppelung in den politischen Raum und Abstimmung mit den politischen Vertretern gewährleistet. Hier sind unsere Vertreter in der Zweckverbandsversammlung aufgerufen, für eine entsprechende Initiative vor der nächsten Sitzung zu sorgen, damitschon in der nächsten Verbandsversammlung ein entsprechendes Gremium installiert und besetzt werden kann. kWnSWiorsitzender) An e chulte (SPD-Fraktionsvorsitzender)