Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 10:43
Aktualisiert
07.04.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2/D16/2014
Datum:
04.04.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014
A)
TOP 4
Öffentliche Sitzung
IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR
GmbH)
D 16/2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
17.03.2014
Landrat Rosenke teilt mit, dass seitens der Bezirksregierung Köln
informiert wurde, dass nun in den Aufsichtsrat auch die fünf
Landtagsabgeordneten als Gäste ohne Stimmrecht geladen
werden.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) gibt für die CDU- und
SPD-Fraktion die als Anlage 1 beigefügte Erklärung ab, wonach
beide Fraktionen der Dringlichkeitsentscheidung nur unter
Vorbehalt zustimmen. In § 12 Aufsichtsrat seien die Landräte
gesetzt und damit gebe es für die kommunalen
Gebietskörperschaften kein Wahlrecht. Daher erwarte man eine
entsprechende Fortschreibung des Gesellschaftsvertrages, so
dass die Vertreter der Gebietskörperschaften künftig frei
bestimmt und gewählt werden können. Gleiches gelte für
entsprechende Stellvertreter, die bislang an dieser Stelle nicht
vorgesehen seien. Ausschlaggebend für die Zustimmung sei
letztendlich die Ankündigung im Rahmen des Zweckverbandes,
ein politisch besetztes Gremium zu installieren, dass sich
ausschließlich mit der Vorbereitung der Gremienarbeit aus der
IRR beschäftigt und vor den entsprechenden Sitzungen mit den
Vertretern des Zweckverbandes Meinung bildet. Daher seien die
Vertreter der Verbandsversammlung aufgerufen eine
entsprechende Initiative vor der nächsten Sitzung des
Zweckverbandes zu starten, damit das Gremium frühzeitig seine
Arbeit aufnehmen könne.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass seine Fraktion dagegen stimmen werde, weil auch im
Zweckverband fraktionsübergreifend niemand von der Idee IRR
begeistert sei. Man werde den Zweckverband Aachen durch die
Doppelstrukturen schwächen und ein unnötiges Konstrukt
installieren. Des Weiteren sei schwer nachzuvollziehen, dass das
Land sich nur beteilige aber andererseits den Vorsitz stelle. Auch
unter der Berücksichtigung weiterer Fördermittel komme man zu
keinem anderen Ergebnis. Erschwerend komme hinzu, dass
lediglich drei Vertreter benannt werden können.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält die GmbH ebenfalls für
unnütz, weil man die Inhalte auch im Zweckverband hätte
abarbeiten können, jedoch werde man zustimmen, um keine
falschen Signale zu senden und weil man es sowieso nicht
verhindern könne.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) äußert ebenfalls aus bereits
genannten Gründen erhebliche Bedenken gegen das
entstandene Konstrukt, jedoch werde man zur Gewährleistung
des regionalen Konsenzes innerhalb des Zweckverbandes
Aachen auch zustimmen. Die Vorbereitungsrunde im Rahmen
des Zweckverbandes werde ebenfalls befürwortet.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt fest, dass Land und
Bezirksregierung eine klare Marschrichtung haben, von der sie
nicht mehr abweichen, so dass eine Beteiligung letztlich mit Blick
auf mögliche Förderungen notwendig sei.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) teilt ergänzend mit,
dass bei der Benennung der Mitglieder des Zweckverbandes für
die Gesellschafterversammlung den kleineren Fraktionen ein
entsprechendes Vorschlagsrecht eingeräumt werde, um den
bisherigen Konsenz weiter fortzuführen.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) benennt sodann Herrn
Kolvenbach als ordentliches Mitglied und Herrn Weber als
Stellvertreter, wobei Herr Kolvenbach die Rolle des Stimmführers
übernehmen soll.
Herr Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) benennt als
ordentliches Mitglied Herrn Hans Schmitz und als Stellvertreter
Herrn Ramers.
Landrat Rosenke benennt im Rahmen des Zugriffsrechtes seine
Person als ordentliches Mitglied und Herrn AV Poth als seinen
Stellvertreter.
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
16/2014 zu und empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR –
Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende
Beschlüsse:
1.
Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des
Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in
Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1
der Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
(Stand: 19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch
insoweit,
als
an
dem
zu
Grunde
liegenden
Gesellschaftsvertrag im Rahmen von künftigen Beratungen
oder des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW
Änderungen vorgenommen werden, die die inhaltliche
Aussage des Vertrages nicht grundlegend verändern. Die
Zustimmung gilt insbesondere erteilt für die Aufnahme des
Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW.
2.
Der
Kreistag
beschließt,
Mittel
für
einen
jährlichen
Gesellschafterzuschuss
gem.
§
20
Abs.
2
Gesellschaftsvertrag
(Geschäftsbereich
1
"Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe
von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017
bereitzustellen.
3.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 3 Person(en) vertreten
werden soll.
4.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH:
Stellvertreter:
(gebundene Vertretung)
Ordentliche Mitglieder:
Rosenke, Günter
Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
Kolvenbach, Bernd
Weber, Günter
Schmitz, Hans
Ramers, Markus
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Kolvenbach (CDU) zum Stimmführer gewählt.
5.
Herr
Bernd
Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des
Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit
einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der
Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 beigefügten
Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014)
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
I
CDU- und SPD· KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Erklärung der Fraktionen von COU und SPO zur 016/2014 "IRR GmbH"
Unsere Fraktionen stimmen der D 1612014 nur unter Vorbehalt zu. Dabei geht es in erster
Linie um folgende Kritikpunkte:
1.
Im § 12 Aufsichtsrat werden die Landräte (im Gegensatz zu den übrigen Vertretern im
Aufsichtsrat) gesetzt. Damit haben die entsendeten kommunalen
Gebietskörperschaften kein Wahlrecht. Unsere Fraktionen sehen nicht zuletzt unter
dem bisher verkündeten Ausspruch "Primat der Politik in den Angelegenheiten des
Zweckverbandes" eine eklatante Beschneidung der Rechte der politischen Vertretung.
Wir erwarten, dass im Rahmen einer Forschreibung des Gesellschaftsvertrages diese
Bestimmung verändert wird und zukünftig auch die Vertreter der kommunalen
Gebietskörperschaften frei bestimmt und gewählt werden können.
2.
Darüber hinaus erwarten wir, dass in diesem Zusammenhang zukünftig Stellvertreter
benannt werden können, die aus der jeweiligen Gebietskörperschaft benannt und
gewählt werden. Die derzeit unter § 12 IV festgelegte Regelung zur Übertragung von
Stimmrechten auf andere Aufsichtsratmitglieder gewährleistet aus unserer Sicht nicht,
dass die originären Interessen der jeweiligen Gebietskörperschaft automatisch
gewahrt bleibt. Sie birgt darüber hinaus unseres Erachtens die Gefahr von
majorisierenden Zufallsmehrheiten, die ebenfalls der Sache nicht dienlich sind.
3.
Ausschlaggebend für unsere Zustimmung zur Dringlichkeitsentscheidung ist
letztendlich die Ankündigung, im Rahmen des Zweckverbandes ein politisch besetztes
Gremium zu installieren, das sich ausschließlich mit der Vorbereitung der
Gremienarbeit der IRR beschäftigt und vor den entsprechenden Sitzungen gemeinsam
mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates der IRR-GmbH, die aus dem Zweckverband
kommen, vorbereitet. Nur so ist nach unserer Meinung eine dringend notwendige
Rückkoppelung in den politischen Raum und Abstimmung mit den politischen
Vertretern gewährleistet. Hier sind unsere Vertreter in der
Zweckverbandsversammlung aufgerufen, für eine entsprechende Initiative vor der
nächsten Sitzung zu sorgen, damitschon in der nächsten Verbandsversammlung ein
entsprechendes Gremium installiert und besetzt werden kann.
kWnSWiorsitzender)
An e
chulte
(SPD-Fraktionsvorsitzender)