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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 16/2014 (WiFöA 17.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
21.03.14, 12:02
Aktualisiert
21.03.14, 12:02
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 16/2014 (WiFöA 17.03.2014)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 16/2014 (WiFöA 17.03.2014))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / D 16 / 2014 Datum: 20.03.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 17.03.2014 Öffentliche Sitzung TOP 7 IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei nächster Gelegenheit dahingehend zu ändern, dass nicht der Landrat alleiniges geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist, sondern der Kreistag Euskirchen ein Mitglied und einen Vertreter für den Aufsichtsrat bestimmen und entsenden kann. Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fragen an, ob zu erwarten ist, dass sich die Kosten, die dem Kreis Euskirchen durch seine Beteiligung an der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) entstehen, durch die Möglichkeit des Erhalts von Fördermitteln amortisieren werden. Herr Poth erklärt, dass das Land NRW die Förderung des Projektes "Geschäftsstelle" bis zum Jahr 2017 mit jährlich 500.000 fortführen wird. Darüber hinausgehende Fördermittel sind nicht zu erwarten. Es gäbe beim Kreis Euskirchen insbesondere im touristischen Bereich Projekte, mit denen man sich gerne um eine Förderung bewerben würde. Allerdings gibt Herr Poth zu bedenken, dass für den Fall, dass Fördermittel zur Verfügung stehen würden, auch Kofinanzierungsmittel aufgebracht und bereitgestellt werden müssten. Die FDP-Fraktion erklärt ihre Unzufriedenheit mit der gewählten Organisationsstruktur der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR GmbH). Sie hätte eine Organisationsform favorisiert, in der der Zweckverband Region Aachen die Interessen der Region Aachen gebündelt repräsentiert hätte. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch insoweit, als an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im Rahmen von künftigen Beratungen oder des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen vorgenommen werden, die die inhaltliche Aussage des Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung gilt insbesondere erteilt für die Aufnahme des Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW. D 16/2014 2. Der Kreistag beschließt, Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017 bereitzustellen. 3. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch ____ Person(en) vertreten werden soll. 4. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter: (gebundene Vertretung) _____________________ ______________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird ______________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. 5. Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss spricht sich mit Mehrheit, bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/ Die Grünen), für die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR GmbH sowie die Bereitstellung des jährlichen Gesellschafterzuschusses, gemäß Dringlichkeitsentscheidung, aus. Er spricht sich außerdem einstimmig, bei einer Enthaltung (Die Linke), für den Vorschlag der CDU-Fraktion aus, den Gesellschaftsvertrag bei nächster Gelegenheit so zu ändern, dass der Kreistag Euskirchen ein Aufsichtsratsmitglied und dessen Vertreter frei bestimmen kann. Die Entscheidung über die Zahl der Vertreter des Kreises Euskirchen, die diesen in der Gesellschafterversammlung vertreten sollen, sowie die Wahl der Vertreter (ordentliche Mitglieder und Stellvertreter) wird in den Kreisausschuss verwiesen.