Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
21.03.14, 12:02
Aktualisiert
21.03.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / D 16 / 2014
Datum:
20.03.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 17.03.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 7
IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR
GmbH)
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, den Entwurf des
Gesellschaftsvertrages bei nächster Gelegenheit dahingehend zu
ändern, dass nicht der Landrat alleiniges geborenes Mitglied des
Aufsichtsrates ist, sondern der Kreistag Euskirchen ein Mitglied
und einen Vertreter für den Aufsichtsrat bestimmen und entsenden
kann.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
fragen an, ob zu erwarten ist, dass sich die Kosten, die dem Kreis
Euskirchen durch seine Beteiligung an der Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) entstehen, durch die
Möglichkeit des Erhalts von Fördermitteln amortisieren werden.
Herr Poth erklärt, dass das Land NRW die Förderung des
Projektes "Geschäftsstelle" bis zum Jahr 2017 mit jährlich 500.000
fortführen wird. Darüber hinausgehende Fördermittel sind nicht zu
erwarten. Es gäbe beim Kreis Euskirchen insbesondere im
touristischen Bereich Projekte, mit denen man sich gerne um eine
Förderung bewerben würde. Allerdings gibt Herr Poth zu
bedenken, dass für den Fall, dass Fördermittel zur Verfügung
stehen würden, auch Kofinanzierungsmittel aufgebracht und
bereitgestellt werden müssten.
Die FDP-Fraktion erklärt ihre Unzufriedenheit mit der gewählten
Organisationsstruktur der Innovationsregion Rheinisches Revier
(IRR GmbH). Sie hätte eine Organisationsform favorisiert, in der
der Zweckverband Region Aachen die Interessen der Region
Aachen gebündelt repräsentiert hätte.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende Beschlüsse:
1.
Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des Kreises
Euskirchen an der IRR – Innovationsregion Rheinisches
Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von
2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1 der
Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
(Stand: 19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch insoweit,
als an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im
Rahmen
von
künftigen
Beratungen
oder
des
Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen
vorgenommen werden, die die inhaltliche Aussage des
Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung gilt
insbesondere erteilt für die Aufnahme des Weisungsrechtes
gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW.
D 16/2014
2.
Der Kreistag beschließt, Mittel für einen jährlichen
Gesellschafterzuschuss
gem.
§
20
Abs.
2
Gesellschaftsvertrag
(Geschäftsbereich
1
"Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe von
maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017 bereitzustellen.
3.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch ____ Person(en) vertreten
werden soll.
4.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter:
(gebundene Vertretung)
_____________________
______________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
______________________
_____________________
______________________
_____________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von
den
ordentlichen
Mitgliedern
wird
______________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
5.
Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des
Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit einem
Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der
Grundlage des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten
Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014)
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss spricht sich mit Mehrheit,
bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/ Die Grünen), für die Beteiligung
des Kreises Euskirchen an der IRR GmbH sowie die Bereitstellung
des jährlichen Gesellschafterzuschusses, gemäß
Dringlichkeitsentscheidung, aus. Er spricht sich außerdem
einstimmig, bei einer Enthaltung (Die Linke), für den Vorschlag
der CDU-Fraktion aus, den Gesellschaftsvertrag bei nächster
Gelegenheit so zu ändern, dass der Kreistag Euskirchen ein
Aufsichtsratsmitglied und dessen Vertreter frei bestimmen kann.
Die Entscheidung über die Zahl der Vertreter des Kreises
Euskirchen, die diesen in der Gesellschafterversammlung
vertreten sollen, sowie die Wahl der Vertreter (ordentliche
Mitglieder und Stellvertreter) wird in den Kreisausschuss
verwiesen.