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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
66 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:03
Aktualisiert
17.11.14, 13:03
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 179/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung 51 Vorlage für Hauptausschuss Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 51 07.10.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 179/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 07.10.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates Beschlussentwurf: Der Bürgerantrag des SHG Handicap e.V. vom 10.09.2014 auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren verwiesen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben 10.09.2014 stellt der SHG Handicap e.V. einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Die Antragstellerin trägt vor, dass aus ihrer Sicht die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung von Barrieren sowie die Erkenntnisse um die Bedürfnisse behinderter Menschen im Stadtgebiet als nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Die Schaffung einer Inklusions-Gesprächsrunde wird angeregt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren. Dieser müsste sich mit dem Antrag näher befassen und einen Beschluss fassen. Die Einbringung einer Vorlage durch die Verwaltung ist erforderlich. Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Antragsteller über den Beschluss des Hauptausschusses durch die Verwaltung zu unterrichten. Eine weitere Unterrichtung erfolgt nach sachlicher Entscheidung. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine