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Beschlussvorlage (Beschlusstext_71-2017_1.--Ergaenzung_-oeffentlich-_Verbandsversammlung_des_Schulverbandes_Niederzier-Merzenich_03.05.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
77 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
Beschlussvorlage (Beschlusstext_71-2017_1.--Ergaenzung_-oeffentlich-_Verbandsversammlung_des_Schulverbandes_Niederzier-Merzenich_03.05.2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NIEDERZIER DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSS der Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Niederzier-Merzenich am Mittwoch, den 03.05.2017 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal Punkt 5. Änderung bzw. Neufassung der Verbandssatzung des Schulverbandes NiederzierMerzenich (Vorlage 71/2017 1. Ergänzung) Verbandsvorsteher Heuser schlägt zu diesem Tagesordnungspunkt vor, in der Sitzung noch keinen Beschluss über die Änderung der Verbandssatzung zu fassen, sondern den Beratungspunkt in den jeweiligen Gremien der Verbandskommunen vorab nochmals zu beraten. Er weist darauf hin, dass die der Vorlage beigefügte Neufassung der Satzung in Gänze mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde. Hierbei geht er explizit auf den § 16 der Verbandssatzung „Auseinandersetzung“ ein. Wie aus der ergänzenden Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt zu entnehmen ist, ist aufgrund einer Vorgabe der Bezirksregierung Köln das Prozedere einer möglichen Verbandsauflösung in Bezug auf die Verteilung des Vermögens, der Forderungen, der Verbindlichkeiten, des Personals u.s.w. in der Verbandssatzung genau zu regeln. Verwaltungsseitig wurde hierzu (zu § 16) die der Vorlage zu entnehmende mögliche textliche sowie inhaltliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erarbeitet. Diese Neufassung des § 16 wurde aus Zeitgründen zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht zwischen den Verbandskommunen abgestimmt. Daher kommt die Verbandsversammlung wie vorgeschlagen einstimmig überein, den Beratungspunkt nochmals in den gemeindlichen Gremien zu beraten und nach erfolgter Abstimmung zwischen den Verbandskommunen, die erforderliche Neufassung der Verbandssatzung in der nächsten Sitzung des Schulverbandes zu beschließen. Verbandsmitglied Esser weist darauf hin, dass in der erarbeiteten Neufassung der Verbandssatzung sowohl vom Bürgermeister (z.B. in § 8 Abs. 4) als auch von Hauptverwaltungsbeamten (z.B. in § 9 Abs. 3) die Rede ist. Er bittet hier um Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, welche Begrifflichkeit an dieser Stelle richtig ist. Beschluss: