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Beschlussvorlage (Beitritt der Gemeinde Merzenich zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
233 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 63/2017 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher Aktenzeichen: Datum: 20.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 05.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Beitritt der Gemeinde Merzenich zur d-NRW AöR Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Die Gemeinde Merzenich tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Mit der neuen Anstalt d-NRW erfolgt die Institutionalisierung der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit nachhaltig und verbindlich. Sie ist erste Ansprechpartnerin für ITKooperationen zwischen Land und Kommunen, um die Standardisierung, Kompetenzbündelung und den Interessenausgleich herzustellen. Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation). Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW in der bisherigen Rechtsform sind:  Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschaftsregion Aachen und Köln  Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private  Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind in Planung. Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung. Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Für die einzelne Kommunalverwaltung ist es von Interesse, auch weiterhin an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. So enthalten das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-Government-Gesetz und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kom- 2 munen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. Zudem können Kommunen, soweit sie Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Sachverhalt: Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die kdvz RheinErft-Rur ihren Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW. Innerhalb der Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Düren ist man sich ebenfalls einig, dass der Beitritt durchgeführt werden sollte. Zur Finanzierung: Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger 1.000 Euro. Im Falle einer Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (= § 4 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR). Eine entsprechende Einlage der Gemeinde Merzenich ist als nicht ergebniswirksamer Aktivtausch zu klassifizieren. Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im Haushalt der Gemeinde Merzenich berücksichtigt, könnten allerdings aus dem Gesamthaushalt gedeckt werden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten:1.000 € Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein I-111-002 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3