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Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
20.11.13, 10:28
Aktualisiert
20.11.13, 10:28
Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 94/2013 12.11.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.11.2013 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 Sachbearbeiter: Herr Hermes x Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorgehensweise zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt sowie den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015. Begründung: -2Bisherige Ausbauplanung zum 01.08.2013 Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde u.a. zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt. Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2009 (V 510/2009) beschlossen, den o.g. Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendetem 3. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen: Vorgesehen war die Umsetzung folgenden kreisweiten Bedarfs: Alter der Kinder angestrebte Betreuungsquote 2 Monate bis 10 Monate 5% 10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate 35 % 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre und 10 Monate 2 Jahre 10 Mon. bis zum Schuleintritt 20 % 50 % 98 % Bedarf zum 01.08.2013 (Planung Bund = Soll) 3,5 % Kindertagespflege 1,5 % in Kindertageseinrichtungen 5% in Kindertagespflege 15 % in Kindertageseinrichtungen Betreuungsquote im Kreis Euskirchen 2013/14 (Ist) 5,24 % 3,07 % 12,26 % 50 % in Kindertageseinrichtungen 51,26 % 98 % in Kindertageseinrichtungen 97,99 % Auch wenn in einzelnen Kindertageseinrichtungen noch Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind/abgeschlossen werden müssen, ist die bisherige Ausbauplanung im Kreis Euskirchen umgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand konnte zum Kindergartenjahr 2013/2014 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Bedarfsentwicklung: Bezüglich der Darstellung des jeweiligen Bedarfs hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass der Bedarf an der sogenannten U3-Quote gemessen werden muss (Betreuungsplätze für alle Kinder unter 3 Jahren / Gesamtanzahl aller Kinder unter 3 Jahren). Entsprechend des im März 2013 veröffentlichten vierten Zwischenberichts zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes waren zum 01.03.2012 bundesweit 27,6 % der Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut. Dem gegenüber möchten ca. 40 % der Eltern von Kindern unter drei Jahren, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält. Aussagen, auf welche Altersgruppen sich dieser Bedarf erstreckt, enthält der Zwischenbericht nicht. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden in Nordrhein-Westfalen entsprechend einer ersten Auswertung des Landes 144.316 Kindpauschalen gemeldet, was einer Betreuungsquote von 33,1 % (24,4 % in Tageseinrichtungen, 8,8 % in Tagespflege) entspricht. Der Kreis Euskirchen erreicht hier mit 1.062 Kindpauschalen eine Betreuungsquote von 24,5 % (21,9 % in Tageseinrichtungen, 2,5 % in Tagespflege). Von den insgesamt 25 Kreisen entspricht dies der zweitniedrigsten Betreuungsquote. -3- Die Betreuungsquote des Landes errechnet sich hierbei aus den Kindpauschalen und weicht daher von der Betreuungsquote des Kreises leicht ab. Insofern muss auch im Kreis Euskirchen davon ausgegangen werden, dass weitere Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Um die o.g. Landesquote zu erreichen, müssten ca. 370 weitere Plätze für U3-Kinder geschaffen werden. Bevölkerungsentwicklung: Entsprechend der aktuellsten Prognosen von IT.NRW zur Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen ist davon auszugehen, dass sich die Kinderzahlen der Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren bis zum Jahr 2030 um ca. 10 Prozent reduzieren werden. Dies entspricht einem Rückgang von durchschnittlich unter 1 Prozent pro Jahr. Diese Entwicklung stimmt mit der Bertelsmann-Prognose überein und wird durch Berechnungen der Fachabteilung bestätigt. Da der aktuelle Kindergartenbedarfsplan für die Gruppen des Gruppentyps I bereits eine Überbelegung der Gruppen um 10 % vorsieht, ist eine Anpassung des Kindergartenbedarfsplans an diese demografische Entwicklung nicht notwendig. Kindergartenbedarfsplanung: Der Vergleich mit anderen Kreisen sowie die im vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes angegebene Bedarfsquote (s.o.) führen zu dem Schluss, dass die Ausbauplanung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren nicht abgeschlossen sein kann. Insbesondere für die Altersgruppe der Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren sowie für die Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren rechnet die Verwaltung mit weiterem Betreuungsbedarf. Eine konkrete Planung wird allerdings dadurch erschwert, dass über das angekündigte zweite KiBizÄnderungsgesetz noch keine konkreten Informationen vorliegen. Wie bereits in der Vorlage V 39/2013 dargelegt, wurde bezüglich einer Ermittlung des weiteren Betreuungsbedarfs wie folgt vorgegangen: 1. Bedarfsplanung: Mit allen Städten und Gemeinden sowie einzelnen Trägern wurde erörtert, ob bereits konkreter, weiterer Betreuungsbedarf ersichtlich ist und wie - zukünftiger - Betreuungsbedarf umgesetzt werden kann. Als wesentliches Ergebnis dieser Gespräche kann festgehalten werden: - eine Ausrichtung der Kindergartenbedarfsplanung auf prozentuale Messwerte (Kreisquote) wird aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten als nicht zielführend angesehen. - vor einem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes sollten noch nicht ausgeschöpfte Betreuungskapazitäten im Gemeindegebiet genutzt werden. - eine allgemeine Steigerung des Betreuungsbedarfes (z.B. über Anmeldungen) ist z. Zt. noch nicht ersichtlich. - eine Planung ohne konkrete Kenntnis des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes erscheint schwierig und wird als nicht sinnvoll angesehen. -4- 2. Stufenweise Ausbauplanung: Aufgrund der o.g. Gegebenheiten sieht die Verwaltung - zumindest für das Kindergartenjahr 2014/2015 - von der Festlegung einer höheren Betreuungsquote für die U3-Ausbauplanung ab. Evtl. zusätzlichem Bedarf an U3-Plätzen soll wie folgt abgeholfen werden: - Ausschöpfen des 10 % - Korridors in allen Gruppenformen - vorübergehende Schaffung von zusätzlichen halben Gruppen in bestehenden Einrichtungen mit dem Gruppentyp II ohne Erweiterung des Raumangebots in Abstimmung mit der Heimauf sicht - Angebot von Plätzen in der Umgebung mit bis zu 30 Minuten Fahrzeit (gerichtliche Grenze der Zumutbarkeit) - Angebot von Tagespflege Die Notwendigkeit dieser - vorübergehenden - Maßnahmen dient dann als Planungsgrundlage für die daraus vorzunehmenden Investitionen (Umbau, Ausbau, Neubau). 3. Kindergartenbedarfsplan 2014/2015: Der Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 sieht folgende wesentliche Änderungen vor: Stadt Bad Münstereifel: Für das Kernstadtgebiet Bad Münstereifel besteht Bedarf an einer weiteren Gruppe des Gruppentyps I/III. Der 10 % - Korridor wird bereits jetzt ausgeschöpft. Ergänzend hierzu ist ein leichter Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen. Der zusätzliche Bedarf wird von der Stadt Bad Münstereifel bestätigt. Die Verwaltung steht mit der Stadtverwaltung bezüglich einer Umsetzung im Gespräch. Stadt Euskirchen: In den Wohnbereichen Flamersheim, Stotzheim und Kirchheim fehlen aufgrund steigender Kinderzahlen eine Gruppe des Gruppentyps I sowie eine Gruppe des Gruppentyps II. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann dem Bedarf in den umliegenden Einrichtungen nicht abgeholfen werden. Die Stadt Euskirchen prüft zur Zeit die Möglichkeit eines Ausbaus. Der Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2014/2015 ist als Anlage beigefügt. -5- 3. Haushaltsplanung 2014: Da derzeit noch keine Aussage zur einer weiteren Landesförderung getroffen werden kann, werden im Rahmen der Haushaltsplanung bereits jetzt investive Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € für 2014 eingeplant. Dies entspräche einer Förderung von 50 Plätzen in Höhe von 20.000 € pro U3-Platz (Hinweis: um die o.g. Landesquote von z.Zt. 33,1 % zu erreichen, müssten ca. 370 weitere Plätze für U3-Kinder geschaffen werden). gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)