Daten
Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
21.12.17, 14:32
Aktualisiert
21.12.17, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M133/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 1
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Lothar Klein
Aktenzeichen: 000-01
Datum: 21.12.2017
Termin:
21.12.2017
Betreff / TOP:
Kommunalwahl 2020:
Fristen für die Verkleinerung der Räte
Sachverhalt / Begründung:
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Merzenich beiträgt grundsätzlich 32 Vertreter (§ 3 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz NRW).
Die Gemeinde Merzenich hat von Ihrem Recht auf Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter Gebrauch gemacht (Satz 2 a. a. O.) und mit Satzung vom 22.05.2003 die
Zahl der zu wählenden Vertreter um 6 auf 26 verringert.
Diese Entscheidung gilt bis zu einer neuen Änderungsentscheidung weiter (Satz 3 a. a.
O.).
Gesetzlich möglich ist eine Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter (Satz 2 a. a. O.).
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Recht eine Änderungsentscheidung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode, also bis
zum 28.02.2018 vom Gemeinderat durch Satzung erfolgen muss (Satz 2 a. a. O.).
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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