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Mitteilungsvorlage (Kommunalwahl 2020: Fristen für die Verkleinerung der Räte)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
21.12.17, 14:32
Aktualisiert
21.12.17, 14:32
Mitteilungsvorlage (Kommunalwahl 2020:
Fristen für die Verkleinerung der Räte) Mitteilungsvorlage (Kommunalwahl 2020:
Fristen für die Verkleinerung der Räte)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M133/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 1 Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Lothar Klein Aktenzeichen: 000-01 Datum: 21.12.2017 Termin: 21.12.2017 Betreff / TOP: Kommunalwahl 2020: Fristen für die Verkleinerung der Räte Sachverhalt / Begründung: Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Merzenich beiträgt grundsätzlich 32 Vertreter (§ 3 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz NRW). Die Gemeinde Merzenich hat von Ihrem Recht auf Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter Gebrauch gemacht (Satz 2 a. a. O.) und mit Satzung vom 22.05.2003 die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6 auf 26 verringert. Diese Entscheidung gilt bis zu einer neuen Änderungsentscheidung weiter (Satz 3 a. a. O.). Gesetzlich möglich ist eine Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter (Satz 2 a. a. O.). Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Recht eine Änderungsentscheidung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode, also bis zum 28.02.2018 vom Gemeinderat durch Satzung erfolgen muss (Satz 2 a. a. O.). Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2