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Beschlussvorlage (Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
219 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Beschlussvorlage (Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen) Beschlussvorlage (Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen) Beschlussvorlage (Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 92/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 449-06 Datum: 12.11.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 07.12.2017 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 14.12.2017 Gemeinderat 21.12.2017 Betreff / TOP: Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Zur Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Kita-Plätzen –insbesondere für u3-Kinder- stimmt der Rat der Gemeinde Merzenich einem Erweiterungsbau an der Kindertagesstätte Regenbogen, Mozartstraße 19, 52399 Merzenich, zu. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Die Kindertagesstätte Regenbogen, Mozartstraße 19, 52399 Merzenich, ist die größte Kindertagesstätte in der Gemeinde Merzenich. Träger ist seit 1996 bekanntlich der Trägerverein Tageseinrichtungen für Kinder. Mit dem Trägerverein wurde damals für das kommunale Gebäude der Kindertagesstätte ein Nutzungsvertrag geschlossen. In der Einrichtung werden in diesem Kindergartenjahr insgesamt 94 Kinder (24 u3-Kinder und 70 ü3-Kinder) in fünf Gruppen betreut. Das Gebäude der Tageseinrichtung ist jedoch nur für vier Regelgruppen ausgelegt. Problemstellung: Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurde zur Erfüllung des Rechtsanspruches in der Turnhalle eine Gruppe mit 10 u3-Kindern (GF II) eingerichtet. Diese Unterbringung sollte lediglich als kurzfristige Notlösung geschehen. Mittlerweile ist aus der Notlösung ein fortdauernder Zustand geworden. Die Turnhalle ist jedoch nicht zur dauerhaften Betreuung der Kinder geeignet, so dass ein Anbau zwingend erforderlich ist, um die Kinder angemessen betreuen zu können. Des Weiteren ist für die ca. 85 anderen Kinder der Kita die Turnhalle nicht nutzbar. Dies ist aufgrund des zertifizierten "Bewegungskindergartens" ebenfalls ein nicht vertretbarer Zustand. Ohne einen Anbau sind die 10 Betreuungsplätze der u3-Kinder aus den o.g. Gründen stark gefährdet. Lösung: Mit eMail vom 31.08.2017 teilt das Kreisjugendamt Düren mit, dass das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsausbaugesetz) vom 23.06.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Der Kreis Düren erhält aus Bundesmitteln für seinen Zuständigkeitsbereich ein Budget von 2.188.247 €. Von diesem Betrag sind 547.062,- € für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Somit stehen zunächst 1.641.185 € für neue Plätze U3/Ü3 zur Verfügung. Entsprechende Förderanträge mussten bis zu 15.11.2017 dem Kreisjugendamt vorliegen. Die Verwaltung hat die o.g. eMail des Kreisjugendamtes zum Anlass genommen und auf den unhaltbaren Zustand in der Kindertagesstätte hingewiesen und deswegen um Finanzierung eines Anbaus gebeten (Investitionszuschuss). Nach einem Ortstermin mit dem Kreisjugendamt in der Kindertagestätte, wurde das Ansinnen der Verwaltung als nachvollziehbar und förderwürdig eingestuft. Es wurde vereinbart, dass in einem zu schaffenden Anbau eine kleine altersgemischte Gruppe (insgesamt 15 Kinder => 8 u3 Kinder und 7 ü3 Kinder) versorgt werden kann. Umsetzung: Zur Antragstellung wurden nach dem vom LVR vorgegebenen Raumprogramm für Kitas die ersten Bauplanungen bzw. -zeichnungen von Fachbereich III erstellt (siehe Anlage). Für die Betreuung der u3-Kinder ist die Einrichtung eines Ruheraumes sowie eines Wickelbereiches vorgeschrieben. Mit den Planungen ist auch eine konzeptionelle Änderung in der Kita verbunden; für die derzeit ca. 78 Übermittagskinder soll ein zentraler Bistrobereich eingeführt werden. Bisher nehmen die Kinder das Mittagessen in den jeweiligen Gruppen ein. Auf Wunsch können die Planungen in der Sitzung erläutert werden. Die erstellte Kostenschätzung sieht ein Volumen von 444.770,93 Euro vor. Dieses teilt sich in Baukosten von 416.172,91 Euro sowie Ausstattungsgegenstände von 28.598,00 Euro auf. Aus dem o.g. Bundesprogramm wird je Platz ein Investitionskostenzuschuss von 30.000,00 Euro gezahlt. Hiervon ist vom Träger ein Eigenanteil von 10 Prozent zu erbringen. Bei positiver Förderentscheidung wäre die Finanzierung des Anbaus gesichert. 2 Ausblick: Eine Entscheidung über den Förderantrag wird Anfang 2018 vom Kreis Düren getroffen. Sollte eine Förderzusage erfolgen, werden die weiteren Planungen sowie die Baubegleitung extern vergeben. Die Kosten hierfür sind bereits in der Schätzung enthalten. In der nächsten Sitzungsrunde wird die Verwaltung wieder berichten. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3