Daten
Kommune
Merzenich
Größe
219 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
92/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Michael Höhn
Aktenzeichen: 449-06
Datum: 12.11.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
07.12.2017
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
14.12.2017
Gemeinderat
21.12.2017
Betreff / TOP:
Erweiterungsbau Kindertagesstätte Regenbogen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Kita-Plätzen –insbesondere für
u3-Kinder- stimmt der Rat der Gemeinde Merzenich einem Erweiterungsbau an der
Kindertagesstätte Regenbogen, Mozartstraße 19, 52399 Merzenich, zu.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Die Kindertagesstätte Regenbogen, Mozartstraße 19, 52399 Merzenich, ist die größte
Kindertagesstätte in der Gemeinde Merzenich. Träger ist seit 1996 bekanntlich der Trägerverein Tageseinrichtungen für Kinder. Mit dem Trägerverein wurde damals für das
kommunale Gebäude der Kindertagesstätte ein Nutzungsvertrag geschlossen.
In der Einrichtung werden in diesem Kindergartenjahr insgesamt 94 Kinder (24 u3-Kinder
und 70 ü3-Kinder) in fünf Gruppen betreut. Das Gebäude der Tageseinrichtung ist jedoch
nur für vier Regelgruppen ausgelegt.
Problemstellung:
Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurde zur Erfüllung des Rechtsanspruches in der Turnhalle eine Gruppe mit 10 u3-Kindern (GF II) eingerichtet. Diese Unterbringung sollte lediglich als kurzfristige Notlösung geschehen.
Mittlerweile ist aus der Notlösung ein fortdauernder Zustand geworden. Die Turnhalle ist
jedoch nicht zur dauerhaften Betreuung der Kinder geeignet, so dass ein Anbau zwingend erforderlich ist, um die Kinder angemessen betreuen zu können.
Des Weiteren ist für die ca. 85 anderen Kinder der Kita die Turnhalle nicht nutzbar. Dies
ist aufgrund des zertifizierten "Bewegungskindergartens" ebenfalls ein nicht vertretbarer
Zustand. Ohne einen Anbau sind die 10 Betreuungsplätze der u3-Kinder aus den o.g.
Gründen stark gefährdet.
Lösung:
Mit eMail vom 31.08.2017 teilt das Kreisjugendamt Düren mit, dass das Gesetz zum
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsausbaugesetz) vom 23.06.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist.
Der Kreis Düren erhält aus Bundesmitteln für seinen Zuständigkeitsbereich ein Budget
von 2.188.247 €. Von diesem Betrag sind 547.062,- € für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Somit stehen zunächst 1.641.185 € für neue Plätze U3/Ü3 zur
Verfügung. Entsprechende Förderanträge mussten bis zu 15.11.2017 dem Kreisjugendamt vorliegen.
Die Verwaltung hat die o.g. eMail des Kreisjugendamtes zum Anlass genommen und auf
den unhaltbaren Zustand in der Kindertagesstätte hingewiesen und deswegen um Finanzierung eines Anbaus gebeten (Investitionszuschuss).
Nach einem Ortstermin mit dem Kreisjugendamt in der Kindertagestätte, wurde das Ansinnen der Verwaltung als nachvollziehbar und förderwürdig eingestuft. Es wurde vereinbart, dass in einem zu schaffenden Anbau eine kleine altersgemischte Gruppe (insgesamt 15 Kinder => 8 u3 Kinder und 7 ü3 Kinder) versorgt werden kann.
Umsetzung:
Zur Antragstellung wurden nach dem vom LVR vorgegebenen Raumprogramm für Kitas
die ersten Bauplanungen bzw. -zeichnungen von Fachbereich III erstellt (siehe Anlage).
Für die Betreuung der u3-Kinder ist die Einrichtung eines Ruheraumes sowie eines Wickelbereiches vorgeschrieben. Mit den Planungen ist auch eine konzeptionelle Änderung
in der Kita verbunden; für die derzeit ca. 78 Übermittagskinder soll ein zentraler Bistrobereich eingeführt werden. Bisher nehmen die Kinder das Mittagessen in den jeweiligen
Gruppen ein. Auf Wunsch können die Planungen in der Sitzung erläutert werden.
Die erstellte Kostenschätzung sieht ein Volumen von 444.770,93 Euro vor. Dieses teilt
sich in Baukosten von 416.172,91 Euro sowie Ausstattungsgegenstände von 28.598,00
Euro auf.
Aus dem o.g. Bundesprogramm wird je Platz ein Investitionskostenzuschuss von
30.000,00 Euro gezahlt. Hiervon ist vom Träger ein Eigenanteil von 10 Prozent zu erbringen. Bei positiver Förderentscheidung wäre die Finanzierung des Anbaus gesichert.
2
Ausblick:
Eine Entscheidung über den Förderantrag wird Anfang 2018 vom Kreis Düren getroffen.
Sollte eine Förderzusage erfolgen, werden die weiteren Planungen sowie die Baubegleitung extern vergeben. Die Kosten hierfür sind bereits in der Schätzung enthalten.
In der nächsten Sitzungsrunde wird die Verwaltung wieder berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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