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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2018)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10,0 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2018)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung 2018) vom __.__.2017 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), alle in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am __.__. 2017 folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: §1 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 257 v. H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 509 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 433 v. H. §2 Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.