Daten
Kommune
Merzenich
Größe
225 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 16:11
Aktualisiert
03.07.17, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
72/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 29.06.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
12.07.2017
Gemeinderat
13.07.2017
Betreff / TOP:
1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23
(Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23
(Morschenich-Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
2. die Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Die 4 Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 und die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt.
Die in diesem Verfahren enthaltenen Änderungen der textlichen Festsetzungen
werden in das Verfahren der 4. Änderung integriert und umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zur Erbringung
Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro zu vergeben.
der
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Umsiedlung Morschenich ist es geboten, die
sozialen Infrastruktureinrichtungen am Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu zu
errichten. Nach der Fertigstellung des Friedhofes im April diesen Jahres muss nunmehr
zeitnah mit der Errichtung des Mehrzweck-Vereinsgebäudes und der Sportanlagen
begonnen werden.
Die Vorentwürfe des Vereinsgebäudes und der Sportanlagen wurden frühzeitig und
ausgiebig mit den Vereinsvorsitzenden und dem Bürgerbeirat, den politischen Gremien,
den Fachplanern und der Verwaltung diskutiert, vielfach überarbeitet und letztendlich
einvernehmlich auf die jeweiligen Belange abgestellt.
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner 18. Sitzung am 18.05.2017 den Beschluss
gefasst, den Planungen für den Neubau des Mehrzweck-Vereinsgebäudes und der
zugehörigen Sportanlagen (siehe Anlage Planunterlagen) zuzustimmen. Eine
Zusammenlegung der Vereine SV Morschenich und SC Merzenich wurde beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Planungsrecht für die Umsetzung
der Zusammenlegung zu schaffen (vgl. Drs. 33/2017).
Derzeitiger Status Planungsrecht:
Der Bereich des zusätzlich erforderlichen Sportplatzes im Umsiedlungsstandort ist im
Flächennutzungsplan (17. Änderung) und im Bebauungsplan Merzenich C 23 derzeit als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Demzufolge sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung der Planungen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Merzenich C 23 erforderlich.
2
Die Bezirksregierung Köln hatte auf eine bereits vorsorglich gestellte Anfrage der
Verwaltung eine positive Verfügung erteilt (vgl. Anlage Verfügung Bez.Reg 07.11.2016).
Die Änderungsverfahren können somit eingeleitet werden.
Bisherige Änderungsverfahren:
1. Änderung Bebauungsplan Februar 2014
Den Belangen des Grundstücksvormerkungsverfahrens wurde Rechnung getragen,
indem zusätzliche Grundstücke geschaffen und Grundstückszuschnitte optimiert wurden.
2. Änderung Bebauungsplan Juli 2014
Die textlichen Festsetzungen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus
Bürgerberatungen und Hinweisen von Fachplanern geändert und konkretisiert.
den
3. Änderung Bebauungsplan Mai 2015
Nachdem die Erschließungsarbeiten am Umsiedlungsstandort im Grundausbau
abgeschlossen waren, hatte sich im Rahmen der Bearbeitung der ersten Bauanträge
durch die Kreisverwaltung Düren ergeben, dass die textlichen Festsetzungen weiter
auszuarbeiten und abzuändern waren.
Anlässlich der zeitlichen Dringlichkeit im laufenden Umsiedlungsverfahren wurde seitens
Verwaltung gegenüber der Kreisverwaltung Düren schriftlich zugesichert, dass die
erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen (siehe
Anlage textl. Festsetzungen) in einem Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgen. Der
Rat der Gemeinde Merzenich hatte daraufhin in seiner Sitzung am 23.04.2015 die
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 beschlossen (vgl.
Drs. 24/2015).
Aufgrund dieses Aufstellungsbeschlusses wurden und werden eingehende Bauanträge
positiv beschieden. Für die Umsiedler entstehen somit bis heute keine nachteiligen
Verzögerungen bei ihren Planungen bzw. der Umsetzung ihrer Bauvorhaben. Das
Verfahren wurde bisher nicht zu Ende geführt, weil abgewartet werden sollte ob weitere
Änderungen erforderlich werden.
Da nunmehr durch die Zusammenlegung der Sportstätten im Umsiedlungsstandort erneut
die Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung besteht, bietet es sich an beide
Verfahren kumuliert abzuwickeln. Hierdurch werden zudem Verwaltungsaufwand und
Planungskosten eingespart.
Votum der Verwaltung:
Um unnötige zeitliche Verzögerungen im Zusammenhang mit der Errichtung der sozialen
Infrastruktureinrichtungen
in
Morschenich-Neu
zu
vermeiden,
sollten
die
Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der Bauleitplanverfahren umgehend gefasst
werden.
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2015 eingeleitete Verfahren der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt. Die in diesem Verfahren
enthaltenen Änderungen der textlichen Festsetzungen werden in das Verfahren der 4.
Änderung integriert und umgesetzt.
3
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das gesamte
Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 23. Der Geltungsbereich der 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich beinhaltet den
Erweiterungsbereich der Sportanlagen (siehe Anlage Übersichtsplan).
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
X ja
nein
Gesamtkosten:
jährl. Kosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X ja
Kostenträger:
095110100 / 5291020 weitere
Etatisierung für HH. 2018
jährl. Einnahmen:
nein
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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4