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Beschlussvorlage (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
225 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 16:11
Aktualisiert
03.07.17, 16:11
Beschlussvorlage (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 72/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.21 Datum: 29.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 12.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: 1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: 1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. 2. die Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Die 4 Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 und die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt. Die in diesem Verfahren enthaltenen Änderungen der textlichen Festsetzungen werden in das Verfahren der 4. Änderung integriert und umgesetzt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zur Erbringung Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro zu vergeben. der Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Umsiedlung Morschenich ist es geboten, die sozialen Infrastruktureinrichtungen am Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu zu errichten. Nach der Fertigstellung des Friedhofes im April diesen Jahres muss nunmehr zeitnah mit der Errichtung des Mehrzweck-Vereinsgebäudes und der Sportanlagen begonnen werden. Die Vorentwürfe des Vereinsgebäudes und der Sportanlagen wurden frühzeitig und ausgiebig mit den Vereinsvorsitzenden und dem Bürgerbeirat, den politischen Gremien, den Fachplanern und der Verwaltung diskutiert, vielfach überarbeitet und letztendlich einvernehmlich auf die jeweiligen Belange abgestellt. Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner 18. Sitzung am 18.05.2017 den Beschluss gefasst, den Planungen für den Neubau des Mehrzweck-Vereinsgebäudes und der zugehörigen Sportanlagen (siehe Anlage Planunterlagen) zuzustimmen. Eine Zusammenlegung der Vereine SV Morschenich und SC Merzenich wurde beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Planungsrecht für die Umsetzung der Zusammenlegung zu schaffen (vgl. Drs. 33/2017). Derzeitiger Status Planungsrecht: Der Bereich des zusätzlich erforderlichen Sportplatzes im Umsiedlungsstandort ist im Flächennutzungsplan (17. Änderung) und im Bebauungsplan Merzenich C 23 derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Demzufolge sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Merzenich C 23 erforderlich. 2 Die Bezirksregierung Köln hatte auf eine bereits vorsorglich gestellte Anfrage der Verwaltung eine positive Verfügung erteilt (vgl. Anlage Verfügung Bez.Reg 07.11.2016). Die Änderungsverfahren können somit eingeleitet werden. Bisherige Änderungsverfahren: 1. Änderung Bebauungsplan Februar 2014 Den Belangen des Grundstücksvormerkungsverfahrens wurde Rechnung getragen, indem zusätzliche Grundstücke geschaffen und Grundstückszuschnitte optimiert wurden. 2. Änderung Bebauungsplan Juli 2014 Die textlichen Festsetzungen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus Bürgerberatungen und Hinweisen von Fachplanern geändert und konkretisiert. den 3. Änderung Bebauungsplan Mai 2015 Nachdem die Erschließungsarbeiten am Umsiedlungsstandort im Grundausbau abgeschlossen waren, hatte sich im Rahmen der Bearbeitung der ersten Bauanträge durch die Kreisverwaltung Düren ergeben, dass die textlichen Festsetzungen weiter auszuarbeiten und abzuändern waren. Anlässlich der zeitlichen Dringlichkeit im laufenden Umsiedlungsverfahren wurde seitens Verwaltung gegenüber der Kreisverwaltung Düren schriftlich zugesichert, dass die erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen (siehe Anlage textl. Festsetzungen) in einem Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgen. Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte daraufhin in seiner Sitzung am 23.04.2015 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 beschlossen (vgl. Drs. 24/2015). Aufgrund dieses Aufstellungsbeschlusses wurden und werden eingehende Bauanträge positiv beschieden. Für die Umsiedler entstehen somit bis heute keine nachteiligen Verzögerungen bei ihren Planungen bzw. der Umsetzung ihrer Bauvorhaben. Das Verfahren wurde bisher nicht zu Ende geführt, weil abgewartet werden sollte ob weitere Änderungen erforderlich werden. Da nunmehr durch die Zusammenlegung der Sportstätten im Umsiedlungsstandort erneut die Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung besteht, bietet es sich an beide Verfahren kumuliert abzuwickeln. Hierdurch werden zudem Verwaltungsaufwand und Planungskosten eingespart. Votum der Verwaltung: Um unnötige zeitliche Verzögerungen im Zusammenhang mit der Errichtung der sozialen Infrastruktureinrichtungen in Morschenich-Neu zu vermeiden, sollten die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der Bauleitplanverfahren umgehend gefasst werden. Das mit Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2015 eingeleitete Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt. Die in diesem Verfahren enthaltenen Änderungen der textlichen Festsetzungen werden in das Verfahren der 4. Änderung integriert und umgesetzt. 3 Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 23. Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich beinhaltet den Erweiterungsbereich der Sportanlagen (siehe Anlage Übersichtsplan). Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: X ja nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X ja Kostenträger: 095110100 / 5291020 weitere Etatisierung für HH. 2018 jährl. Einnahmen: nein Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4