Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
33/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
4. März 2011
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: • Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Rat
07.04.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Schröder Team GmbH & Co.KG, Bielefeld-Sennestadt hat mit Schreiben vom 05.11.2010 den
Antrag zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine
Autowaschanlage südlich des Gewerbeparks Asemissen, nördlich der Bundesstraße 66, östlich
der Gewerbestraße auf dem Flurstück 85 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Asemissen gestellt.
Auf der Grundlage dieses Antrages ist in der gemeinsamen Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr die Einleitung des
Satzungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001
„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“
und
paralleler
19.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes) erfolgt.
Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung einer Autowaschanlage als
Waschstraße mit den zugehörigen Anlagen für die Vorreinigung und Innenraumreinigung.
Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der
Durchführungsvertrag als eines der drei folgenden Elemente des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu beschließen.
Das Fehlen eines der Elemente führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Durchführungsvertrag
• vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nutzungsplan mit Text / Festsetzungen)
Alle drei Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen.
Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der
Durchführungsvertrag ist in §12 (1) Satz. 1 BauGB geregelt. In dem Durchführungsvertrag ist
bestimmt, welche Leistungen, unter Beachtung des Vorhabens- und Erschließungsplanes, der
Vorhabenträger innerhalb welcher Zeiträume erbringen muss. Der Vertrag bedarf der Schriftform
Mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sodann die Verpflichtungen
aus dem Durchführungsvertrag fällig.
-2-
Der Durchführungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
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Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für das
Bauvorhaben einzureichen.
Er wird spätestens 9 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben
beginnen und es innerhalb von 15 Monaten vollständig fertig stellen.
Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass während der gesamten Bauarbeiten die
vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen ununterbrochen benutzbar bleiben.
Der Vorhabenträger hat bei einer Veränderung der Geländeoberfläche innerhalb des
Vorhabengebietes auf einen ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des
Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ zu sorgen.
Der Vorhabenträger hat im Zuge des ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen
Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ auf seine Kosten eine
barrierefreie Umgestaltung des Fußgängerzuganges zu der an der „Gewerbestraße“
liegende Bushaltebucht vorzunehmen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ mit einem Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunsten der Gemeinde Leopoldshöhe im Falle einer
Erschließung des an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
südöstlich angrenzenden Teiles des Flurstückes 85, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe
dauerhaft frei zu halten und Rückstauverkehr im Zusammenhang mit der Autowaschanlage
auszuschließen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr.
01/001
„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“
festgesetzten
Anpflanzungsverpflichtung auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen mit
heimischen standortgerechten Sträuchern und Bäumen spätestens 2 Monate nach
Fertigstellung des Bauvorhabens nachzukommen.
Der Durchführungsvertrag unterliegt nicht der planerischen / städtebaulichen Abwägung. Seine
Inhalte dienen der Sicherstellung der Errichtung des Vorhabens.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger trägt die Kosten dieses Vertrages und die Kosten seiner Durchführung
(einschließlich der Kosten für die Planung des Vorhabens sowie ergänzende Gutachten).
Drittkosten, die bei der Gemeinde entstehen (z.B. Kosten für öffentliche Bekanntmachungen)
sowie gemeindeeigene Personal- und Sachmittelkosten trägt die Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Schemmel
Anlage
• Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001
„Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“