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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Merzenich C 24a)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
4,0 MB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Merzenich C 24a)

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Inhalt der Datei

71 Textliche Festsetzungen A – Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB 61 57 Allgemeine Wohngebiete WA gemäß § 4 BauNVO) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. eg w s ing Ürl Ausnahmsweise zulässig sind: 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 70 Die sonstigen gemäß § 4 (3) Nr. 1; 3 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind in Anwendung des § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 24 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB Zulässig ist bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I eine Firsthöhe (FH) von maximal 9,50 m bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II eine Gebäudehöhe (GH) von 9,50 m. Als Firsthöhe gilt die Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der Dachflächen. Als Gesamthöhe gilt entweder die Firsthöhe oder bei Flachdächern die Oberkante der Attika bzw. Außenwand. Diese Festsetzungen gelten lediglich für die Hauptdächer der Wohnhäuser und nicht für untergeordnete Dachaufbauten, Erker oder Zwerchgiebel. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der Gebäude darf höchstens 60 cm über der festgelegten Geländeoberfläche liegen. ,0 #5 Als Bezugspunkt gilt die Höhe der Oberkante der endausgebauten Verkehrsfläche (nach Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die Haupterschließung des Baugrundstücks erfolgt, bei Einzelhäusern gemessen auf der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Baugrundstücks, bei Doppelhäusern gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden Grundstücksgrenze mit der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie. c hr na tli ich Als Bezugspunkte für die Ermittlung der mittleren Wandhöhen von grenzständigen Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) gilt die Höhe der endausgebauten Verkehrsfläche (nach Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die Haupterschließung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden Grundstücksgrenze mit der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie. ch na ch r ichtl ic h 60 P Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 4 Nr. 4 BauO NRW i.V. mit § 6 Abs. 11 BauO NRW werden die Höhen der vorgenannten Bezugspunkte als Geländeoberfläche für das jeweilige Baugrundstück festgesetzt. 0 ,0 #1 #3 Vor der Außenwand vorstehende Bauteile wie Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie Vorbauten wie Erker und Balkone und untergeordnete Gebäudeteile, die dem Nutzungszweck des Baugebietes dienen, wie z. B. Wintergärten oder überdachte Terrassen, dürfen die überbaubaren Grundstücksflächen um maximal 2,0 m überschreiten. #5 804 3. Bauweise gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB ,0 ,0 ,0 #3 #3 ,0 #5 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Der seitliche Abstand zur im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie darf 1,0 m nicht unterschreiten. ,5 B – Gestalterische Festsetzungen #3 ,0 4. Örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (1) und (4) BauO NRW # 1 ,5 at p riv WA I 6 ,0 R= 4.1 Dachformen Bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I sind nur geneigte Dächer zulässig. Bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II sind neben den geneigten Dächern auch Flachdächer zulässig. Bei Garagen und Carports sind Flachdächer generell zulässig. GRZ 0,4 gspunkte gemäß FH 9,50m (Bezu textliche Festsetzunge n Nr. 2) 0 4.2 Dachgauben Dachgauben dürfen nicht mehr als 50% der Dachlänge einnehmen. Die Neigung muss größer/gleich 15°sein. 1199 4.3 Dachneigungen Bei geneigten Dächern wird eine Dachneigung von 25° bis 48° festgesetzt. #3 73 1,6 P #7 Bei Doppelhäusern sind einheitliche Trauf- und Firsthöhen, einheitliche Dachneigungen sowie eine einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und eine einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen, die zur Erhaltung eines einheitlichen Gesamterscheinungsbilds des Doppelhauses untereinander abzustimmen sind. 4.4 Einfriedungen Die Einfriedungen dürfen in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten. Es dürfen keine Mauern errichtet oder sonstige blickdichte Materialien verwendet werden. P ,5 #3 ,0 #3 ,0 #1 0,0 C – Grünordnerische Festsetzungen 5. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB P #3 #1 ,0 WA I ,0 #3 1 5.1 Vorbeugemaßnahmen: Als Vorbeugemaßnahmen zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens ist vor Baubeginn der Oberboden abzuschieben und auf Mieten zu lagern. Die Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken. Das Bodenmaterial kann nach Beendigung der einzelnen Baumaßnahmen zur Gestaltung der Gartenflächen verwendet werden. 5,0 P GRZ 0,4 gemäß FH 9,50m (Bezugspunkte textliche Festsetzungen Nr. 2) 5.2 Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz: Zur Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz ist die am Ürlingsweg wachsende Gehölzhecke vor Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920 zu schützen. ,5 #5 P 0 27 , ,0 #3 WA II 1200 GRZ 0,4 spunkte gemäß GH 9,50m (Bezug textliche Festsetzunge n Nr. 2) 3,0/3, 0 3 ,0/3 ,0 177 1201 6. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 Buchstabe a und Abs. 6 BauGB 161 6.1 Anpflanzen von Hecken auf den privaten Grundflächen zur Grenze des Aussiedlerhofes Auf den privaten Grundstücksflächen sind unter Einhaltung des Nachbarrechtsgesetzes NRW heimische Gehölze anzupflanzen und als geschnittene Hecken gemäß der folgenden Pflanzlisten dauerhaft zu erhalten. 1204 #3 3 Geschnittene Hecke Botanischer Name Acer campestre Buxus sempervirens Carpinus betulus Fagus sylvatica Ligustrum vulgare „atrovirens" Prunus spinosa ,0 g We rG Zu 18, 8 # 3,0 P ere tn är 1202 178 - Deutscher Name Feldahorn Immergrüner Buchsbaum Hainbuche Rotbuche Wintergrüner Liguster Schlehe D – Sonstige Festsetzungen i 1195 5.3 Externer ökologischer Ausgleich und dessen Zuordnung: Der Eingriff löst ein Defizit von 8.982 ökologischen Einheiten aus. Zum externen Ausgleich des Defizites hat die Gemeinde Merzenich von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft aus dem Ökokonto "Eggersheim – Auf dem Koppmännchen" 8.982 Ökopunkte per Vertrag erworben. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat sich verpflichtet dort vorgezogene Kompensationsmaßnahmen im Sinne des § 32 LNatSchG NRW durchzuführen und zu pflegen. Das Ökokonto wird beim Kreis Düren geführt und der externe Ausgleich wird dort entsprechend verbucht. 7. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB in Verbindung mit § 1 (4) BauNVO) 184 5 7.1 Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Aufgrund der Geräuschbelastung sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109-1 zu erfüllen. An den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016“ sind passive Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. Insbesondere ist eine Lüftung von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen in dem mit Lärmpegel III gekennzeichneten Bereich durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder durch gleichwertige Maßnahmen sicherzustellen. Auf die Sicherstellung einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn und soweit im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass im Nachtzeitraum ein Außenpegel von 45 dB(A) im Allgemeinen Wohngebiet eingehalten wird. St #3 #5 ,0 ,0 Flur 18 ,0 #3 1194 183 öffentlich #2 4,5 2 7 1203 ART U. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG WA Ortslage Merzenich Bebauungsplan Nr. C 24a (nördlich Merzpark) Maßstab 1:250 RECHTSG RUNDLAG EN BAUGESETZBUCH (BauGB) GEMEINDEO RDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEINWESTFALEN (GONRW) VERORDNUNG ÜBER DIE BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNUTZUNGSVERORDNUNG BauNVO) 5. VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DI E DARSTELLUNG DES PLANINHALTS (PLANZEICHENVERORDNUNG PlanZV) BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEI N-WESTFALEN (LANDESBAUORDNUNG BauONRW) GRZ 0.4 II BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN ALLGEMEINE W OHNGEBIETE (§4 BauNVO) GRUNDFLÄCHENZAHL ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS HÖCHSTMASS 185 708 PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MASSNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTW ICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT VERKEHRSFLÄCHEN NUR EINZEL- UND DOPPELHÄUSER ZULÄSSIG STRAßENBEGRENZUNGSLINIE AUCH GEGENÜBER VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZW ECKBESTIMMUNG GRÜNFLÄCHEN öffentlich SONSTIGE PLANZEICHEN UMGRENZUNG VON FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN hier: privat STRASSENVERKEHRSFLÄCHEN Dipl.-Ing. RICHARD VALTER Öffentlich best. Vermessungsingenieur Sachverständiger für Grundstücks- u. Gebäudebewertung Hauptstraße 21 52372 Kreuzau Tel. : 02422 / 94040 Fax : 02422 / 940419 e-mail: info@vermessung-valter.de www.vermessung-valter.de DIE VORLIEGENDE PLANUNTERLAGE ENTSPRICHT DER ANFORDERUNG DES § 1 DER VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES PLANINHALTS (PLANZEICHENVERORDNUNG). DIE DARSTELLUNG STIMMT MIT DEM AMTLICHEN KATASTERNACHWEIS ÜBEREIN. ES WIRD BESCHEINIGT, DASS DIE STÄDTEBAULICHE PLANUNG GEOMETRISCH EINDEUTIG FESTGELEGT IST. ENTWURF UND BEARBEITUNG DES BEBAUUNGSPLANES KREUZAU, DEN 12.12.2016 GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DES BEBAUUNGSPLANES ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebiets St ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE UMGRENZUNG VON FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE, GARAGEN UND GEMEINSCHAFTSANLAGEN ZWECKBESTIMMUNG: St Stellplätze R. VALTER, ÖbVI ÜBERSICHT BESTANDSANGABEN VORHANDENE BEBAUUNG VORHANDENE PARZELLENGRENZE z.B. 73 FLURSTÜCKSNUMMER FLURGRENZE # 15,0 PARALLELZEICHEN VERMASSUNG UNVERBINDLICHE LAGE DER STELLPLÄTZE BZW. PARZELLIERUNGSVORSCHLÄGE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS BÜRGERBETEILIGUNG OFFENLEGUNG SATZUNGSBESCHLUSS BEKANNTMACHUNG DER RAT DER GEMEINDE MERZENICH HAT IN SEINER SITZUNG AM 07.07.2016 DIE AUFSTELLUNG DIESES PLANES GEM. §2 IN VERBINDUNG MIT §13a DES BAUGESETZBUCHES BESCHLOSSEN. DIE BETEILIGUNG DER BÜRGER GEM. § 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH ERFOLGTE AM DER PLANENTWURF HAT MIT SEINEN ANLAGEN GEM. § 3 ABS. 2 IN DER ZEIT VOM 06.03.2017 BIS 07.04.2017 EINSCHLIEßLICH OFFENGELEGEN. DIESER PLAN IST GEMÄSS § 10(1) DES BAUGESETZBUCHES VOM RAT DER GEMEINDE MERZENICH AM ALS SATZUNG BESCHLOSSEN WORDEN. DIE BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN BESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES SOWIE ORT UND ZEIT DER BEREITHALTUNG GEMÄSS § 10(3) BAUGESETZBUCH IST AM ERFOLGT. MERZENICH, DEN MERZENICH, DEN BÜRGERMEISTER MERZENICH, DEN BÜRGERMEISTER 181 186 I N DER ZUM ZEI TPUNKT DER PLANAUFSTELLUNG J EWEILS G ÜLTIGEN FASSUNG Planverfasser 179 198 88 BAUGRENZE FH 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE ALS HÖCHSTMASS ; FIRSTHÖHE GH 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE ALS HÖCHSTMASS ;GEBÄUDEHÖHE (Bezugspunkte gemäß textliche Festsetzung Nr. 2) e aß St r GEMEINDE MERZENICH 803 Hinweise g An r de te u r l ge o V We 1193 182 BÜRGERMEISTER BÜRGERMEISTER Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde sind gemäß § 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0 unverzüglich zu benachrichtigen. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ist für den Fortgang der Arbeiten abzuwarten. 2. Niederschlagswasserbeseitigung Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser wird im Trennsystem dem RRB Morschenich-Neu zugeführt. Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert. 3. Grundwasserverhältnisse Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Bei der Bauwerksgründung sind ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes", der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. 4. Erdbebenzone Das Plangebiet ist in der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein -Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)" der Erdbebenzone 3 in geologischer Untergrundklasse S zugeordnet. Nach den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen. MERZENICH, DEN MERZENICH, DEN 180 1. Bodendenkmalpflege Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachverhaltsermittlung sowie eine vertiefende Untersuchung durchgeführt. Die Untersuchungen werden vollständig dokumentiert und die archäologischen Befunde werden ausgegraben. BÜRGERMEISTER