Daten
Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
05.12.17, 14:45
Aktualisiert
05.12.17, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
107/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Inge Kutsch
Aktenzeichen: 633.23
Datum: 30.11.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
14.12.2017
Gemeinderat
21.12.2017
Betreff / TOP:
Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt :
Mit RWE Power AG – Abteilung Bergschäden - Gespräche zu führen, um die
grundsätzliche Bereitschaft einer möglichen Übernahme des Objektes zu eruieren.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Die Räume des alten Bürgerhauses in der Klosterstraße stehen diversen. Vereinen und
auch der VHS zur Verfügung. Das Archiv des Geschichts- und Heimatvereins befindet
sich im Dachgeschoss. Ebenfalls sind in dem Gebäude die Räume der Musikschule
Merzenich integriert.
Das Objekt ist in die Denkmalliste der Gemeinde Merzenich eingetragen und steht somit
unter Denkmalschutz. Bei jedweder Instandsetzungsmaßnahme sind die Belange des
Denkmalschutzes zu beachten und das LVR-Rheinisches Amt für Denkmalpflege- zu
beteiligen.
Bisherige Maßnahmen:
Das Objekt liegt im Bereich der tektonischen Störzone und es tauchen in immer kürzeren
Abständen Bergschäden, hauptsächlich in Form von Rissbildungen, im gesamten
Gebäude auf. So sind im Winter 2016/2017 von der RWE Power AG noch Schäden
behoben worden und im Herbst diesen Jahres sind erneut Schäden zu verzeichnen. Am
19.10.2017 fand daher erneut eine gemeinsame Begehung statt. Es wurden zahlreiche
neue Rissbildungen dokumentiert, teilweise in den gleichen Bereichen. Seitens der RWE
Power AG wurde ein bereits ein Ingenieurbüro mit der Überprüfung der Gebäudestatik
beauftragt.
Weitere Veranlassung:
Aufgrund ständiger wiederkehrender den Schäden ist zu überlegen, ob eine Übertragung
des Objektes an RWE Power ein möglicher Lösungsansatz wäre. Die Nutzung der
Räume sollte aber in der Hand der Gemeinde bleiben und die Belegung so beibehalten
werden wie bisher.
Sobald Gespräche stattgefunden haben, wird die Verwaltung in einer der nächsten
Sitzungen als Beratungsgrundlage berichten
Vorteile für die Gemeinde:
Die Verantwortung für das Gebäude läge zukünftig bei der RWE Power AG und die
langwierigen Verfahren mit dem LVR in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht entfallen für
die Gemeinde. Die Verwaltung sieht hier auch mit Blick auf die Bergschadensituation in
der Gemeinde insgesamt ihre Bergbaubetreiber in der besonderen Verpflichtung (siehe
Abriss Saal Boos), sich hier für die Gemeinde und die Unterbringung der Vereine
einzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
2
Bürgermeister:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
3