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Beschlussvorlage (Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
05.12.17, 14:45
Aktualisiert
05.12.17, 14:45
Beschlussvorlage (Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 107/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Inge Kutsch Aktenzeichen: 633.23 Datum: 30.11.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 14.12.2017 Gemeinderat 21.12.2017 Betreff / TOP: Bergschäden am Alten Bürgerhaus / Musikschule, Bergstraße/ Klosterstraße Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt : Mit RWE Power AG – Abteilung Bergschäden - Gespräche zu führen, um die grundsätzliche Bereitschaft einer möglichen Übernahme des Objektes zu eruieren. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Die Räume des alten Bürgerhauses in der Klosterstraße stehen diversen. Vereinen und auch der VHS zur Verfügung. Das Archiv des Geschichts- und Heimatvereins befindet sich im Dachgeschoss. Ebenfalls sind in dem Gebäude die Räume der Musikschule Merzenich integriert. Das Objekt ist in die Denkmalliste der Gemeinde Merzenich eingetragen und steht somit unter Denkmalschutz. Bei jedweder Instandsetzungsmaßnahme sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten und das LVR-Rheinisches Amt für Denkmalpflege- zu beteiligen. Bisherige Maßnahmen: Das Objekt liegt im Bereich der tektonischen Störzone und es tauchen in immer kürzeren Abständen Bergschäden, hauptsächlich in Form von Rissbildungen, im gesamten Gebäude auf. So sind im Winter 2016/2017 von der RWE Power AG noch Schäden behoben worden und im Herbst diesen Jahres sind erneut Schäden zu verzeichnen. Am 19.10.2017 fand daher erneut eine gemeinsame Begehung statt. Es wurden zahlreiche neue Rissbildungen dokumentiert, teilweise in den gleichen Bereichen. Seitens der RWE Power AG wurde ein bereits ein Ingenieurbüro mit der Überprüfung der Gebäudestatik beauftragt. Weitere Veranlassung: Aufgrund ständiger wiederkehrender den Schäden ist zu überlegen, ob eine Übertragung des Objektes an RWE Power ein möglicher Lösungsansatz wäre. Die Nutzung der Räume sollte aber in der Hand der Gemeinde bleiben und die Belegung so beibehalten werden wie bisher. Sobald Gespräche stattgefunden haben, wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen als Beratungsgrundlage berichten Vorteile für die Gemeinde: Die Verantwortung für das Gebäude läge zukünftig bei der RWE Power AG und die langwierigen Verfahren mit dem LVR in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht entfallen für die Gemeinde. Die Verwaltung sieht hier auch mit Blick auf die Bergschadensituation in der Gemeinde insgesamt ihre Bergbaubetreiber in der besonderen Verpflichtung (siehe Abriss Saal Boos), sich hier für die Gemeinde und die Unterbringung der Vereine einzusetzen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: 2 Bürgermeister: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: 3