Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
05.01.15, 17:08
Aktualisiert
05.01.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
243/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
- 51 -
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 51 -
16.12.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 243/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
16.12.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006
Beschlussentwurf:
Artikel 1
In § 8 Satz 2 wird die Zahl „40“ durch die Zahl „51“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. März 2015 in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
§ 8 der Beitragssatzung regelt die Festsetzung eines Beitrags für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Wesseling in Höhe der Selbstkosten. Eine Überprüfung hat ergeben,
dass der derzeit geltende Beitrag in Höhe von 40 € für das Mittagessen die Selbstkosten nicht mehr deckt.
2. Lösung
Die Selbstkosten für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt betragen nach den Berechnungen der Verwaltung, die als Anlage beigefügt ist, auf der Basis der Rechnungsergebnisse des laufenden
Jahres 50,63 €. Für die Zeit ab 01.03.2015 wird ein Essensgeld in Höhe von 51 € vorgeschlagen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Essensgeldes führt zu Mehrerträgen in Höhe von rd. 45.700 €.