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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
05.01.15, 17:08
Aktualisiert
05.01.15, 17:08
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 243/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen - 51 - Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - 16.12.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 243/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 16.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Beschlussentwurf: Artikel 1 In § 8 Satz 2 wird die Zahl „40“ durch die Zahl „51“ ersetzt. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. März 2015 in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem § 8 der Beitragssatzung regelt die Festsetzung eines Beitrags für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Wesseling in Höhe der Selbstkosten. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der derzeit geltende Beitrag in Höhe von 40 € für das Mittagessen die Selbstkosten nicht mehr deckt. 2. Lösung Die Selbstkosten für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt betragen nach den Berechnungen der Verwaltung, die als Anlage beigefügt ist, auf der Basis der Rechnungsergebnisse des laufenden Jahres 50,63 €. Für die Zeit ab 01.03.2015 wird ein Essensgeld in Höhe von 51 € vorgeschlagen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Anhebung des Essensgeldes führt zu Mehrerträgen in Höhe von rd. 45.700 €.