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Beschlussvorlage (Anlage Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
947 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
05.12.17, 14:45
Aktualisiert
05.12.17, 14:45

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' 4. Änderung Teil A – Begründung Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de Auftraggeber Gemeinde Merzenich Valdersweg 1, 52399 Merzenich Tel: Fax: 02421 – 399-0 02421 – 399-299 Ansprechpartner: Thomas Lüssem Fachbereichsleiter Bauen und Planen Tel. Fax. 02421 – 399-132 02421 – 399-233 E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de Auftragnehmer Aachen, Noky & Simon Stadtplaner Umweltplaner Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel.: Fax: Email: Bearbeitung 0241 – 470 58-0 0241 – 470 58-15 info@bkr-ac.de Dipl. Ing. Jens Müller Dipl. Ing. Antonia Steffens Projektnummer 31711 Stand 16. Oktober 2017 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Teil A – Begründung 1 Planungsvorgaben und Verfahrensstand ........................................................................ 1 1.1 Planungsanlass .......................................................................................................... 1 1.2 Stand des Verfahrens ................................................................................................. 1 2 Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes ................................................ 1 3 Vorhandenes Planungsrecht ............................................................................................. 2 4 5 3.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln .............................................................. 2 3.2 Landschaftsplan .......................................................................................................... 2 3.3 Flächennutzungsplan .................................................................................................. 2 3.4 Bebauungsplan ........................................................................................................... 2 Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung............................................................................. 2 4.1 Allgemeine Zielsetzung ............................................................................................... 2 4.2 Ziel der 4. Änderung ................................................................................................... 3 Begründung der geänderten Planinhalte ......................................................................... 5 5.1 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ................................................ 5 5.2 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) ...................................................................... 6 5.3 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ..................................... 6 5.4 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW ........................ 6 6 Verkehr ............................................................................................................................... 6 7 Artenschutz ........................................................................................................................ 7 8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ......................................................................... 7 Tabellen Tabelle 1: Ökologische Wertigkeit des planungsrechtlichen Ausgangzustandes gem. rechtsgültigem Bebauungsplan C 23, 2. Änderung ...................................... 8 Tabelle 2: Ökologische Wertigkeit des Planzustandes gem. geplanter 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. C23 ............................................................ 9 I BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Abbildungen Abb. 1: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu', Satzungsbeschluss 25.04.2013............................................................................ 3 Abb. 2: Entwurfsplan Sportanlage mit Naturrasenspielfeld (Stand 29.09.2017) ................ 4 Abb. 3: Ausschnitt 4. Änderung des Bebauungsplanes C 23 'MorschenichNeu', Entwurf Stand 16.10.2017 ........................................................................... 4 II BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG 1 BEGRÜNDUNG Planungsvorgaben und Verfahrensstand 1.1 Planungsanlass Anlass für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 ist die Erweiterung des bereits im Bebauungsplan festgesetzten Sportplatzes um einen Naturrasenspielfeld im Nordwesten des Geltungsbereichs. Derzeit setzt der Bebauungsplan für das Areal des geplanten Naturrasenspielfeldes landwirtschaftliche Fläche fest. Darüber hinaus erfolgen kleinere Änderungen bei den textlichen Festsetzungen, die den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes betreffen. Diese kleineren Änderungen sind erforderlich, da sich im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes insbesondere bei der Genehmigung von Bauanträgen Änderungen zur Klarstellung als notwendig erweisen haben. Diese werden mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes umgesetzt. 1.2 Stand des Verfahrens Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 13.07.2017 die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (‚Morschenich-Neu’) gem. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie die parallele Durchführung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Auf Grund der Durchführung des vereinfachten Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und direkt die öffentliche Auslegung durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB auf Grund der geringfügigen Änderungen verzichtet. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 11.08.2017. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am 13.10.2017. Die Offenlage fand in der Zeit vom 23.10.2017 bis 27.11.2017 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Das am 23.04.2015 eingeleitete Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt, sondern in das Verfahren der 4. Änderung übernommen. 2 Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (‚Morschenich-Neu’) liegt im Nordosten von Merzenich, östlich der Landesstraße L 264 zwischen den Höfen Langweiler Hof, Schafshof und dem Petershof und erstreckt sich außerdem auf einen Teilbereich westlich der L 264. Der Geltungsbereich der vierten Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Stammbebauungsplanes Merzenich C 23 mit Ausnahme der Fläche westlich der L 264 (Flurstücke Nr. 75-78, 80 tlw.). Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. 1 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG 3 BEGRÜNDUNG Vorhandenes Planungsrecht 3.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, im Randbereich als 'Hauptverkehrsstraße' (L 264). Der Regionalplan wird derzeit für den Regierungsbezirk Köln überarbeitet. 3.2 Landschaftsplan Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. 3.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt gemäß der 16. Änderung das Plangebiet die L 264 als 'Straße für den übergeordneten Verkehr' dar. Östlich der L 264 sind gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen und Ausgleichsflächen für den Umsiedlungsort Morschenich-Neu dargestellt sowie verbleibende Flächen für die Landwirtschaft. Parallel zur 4. Änderung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Mit der 19. FNP-Änderung wird der Bereich östlich der L 264 befindliche Bereich von Flächen für die Landwirtschaft in Grünfläche geändert. Die genaue Abgrenzung der 19. Änderung ist der Begründung zum Flächennutzungsplan zu entnehmen. 3.4 Bebauungsplan Der Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' der Gemeinde Merzenich wurde am 25.4.2013 als Satzung durch den Rat der Gemeinde Merzenich beschlossen und wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung am 19.7.2013 rechtskräftig. Danach wurde dieser geringfügig durch die 1. und 2. Änderung an die sich durch die Umsiedlung ergebenden Anforderungen angepasst. 4 Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung 4.1 Allgemeine Zielsetzung Die Allgemeine Zielsetzung und die Zwecke der Gesamtplanung bleiben weiterhin von der 4. Änderung des Bebauungsplans C 23 'Morschenich-Neu' unberührt. Die Grundzüge der Planung werden nicht geändert. Daher wurde die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gewählt. 2 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG 4.2 Ziel der 4. Änderung Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, westlich der bereits festgesetzten Sportanlage die Erweiterung um ein Naturrasenspielfeld zu ermöglichen. Derzeit ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die BP-Änderung dient der Zusammenlegung der beiden Sportvereine von Morschenich und Merzenich und damit die Nutzung einer gemeinsamen Anlage. Darüber hinaus werden mit der 4. Änderung die Änderungen der bereits eingeleiteten 3. Änderung übernommen. Hierbei handelt es sich um Klarstellungen zur Grundflächenzahl (GRZ), zur Anwendung der Trauf- und Firsthöhen, zur Dachneigung sowie zur ergänzenden Nutzung der M 6 'Grünlinsen'. Diese sollen zum gelegentlichen Anfahren der rückwärtigen Grundstücksbereiche nutzbar sein. Änderungsbereich 'Naturrasenspielfeld' Um den Erweiterungsbedarf der Sportanlage um ein Naturrasenspielfeld als Trainingsplatz nachzukommen, wird der Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich geändert. Die derzeitig bestehende Festsetzung 'Fläche für die Landwirtschaft' wird in Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Naturrasenspielfeld' geändert. Die Auswirkungen der Änderung sind geringfügig, da aus einer landwirtschaftlich genutzten Freifläche eine Grünfläche zur sportlichen Nutzung wird. Die städtebauliche Wirkung einer Freifläche bleibt erhalten. Vgl. hierzu ebenfalls Kapitel 6 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Abb. 1: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu', Satzungsbeschluss 25.04.2013 3 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Abb. 2: Entwurfsplan Sportanlage mit Naturrasenspielfeld (Stand 29.09.2017)1 Abb. 3: Ausschnitt 4. Änderung des Bebauungsplanes C 23 'Morschenich-Neu', Entwurf Stand 16.10.2017 1 Landschaftsarchitektur Reepel, Neubau einer Sportanlage, Entwurfsplanung, Stand: 29.09.2017 4 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG 4.3 Wesentliche Auswirkungen Immissionsschutz Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Schießanlage wurde durch die Gemeinde Merzenich ein Schallgutachten beauftragt. In der Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionen und –immissionen aus dem Betrieb einer geplanten Schießanlage am Standort NeuMorschenich (TAC – Technische Akustik, Grevenbroich, 09.11.2017) wurde das zusätzliche Spielfeld berücksichtigt. Dabei wurden die maßgeblichen und nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (Dorfgebiete südlich und südöstlich der Schießanlage, Allgemeine Wohngebiete südöstlich der Schießanlage) als Immissionsort betrachtet. Das Gutachten empfiehlt eine Einschränkung der Nutzung der Schießanlage für bestimmte Waffentypen. Unter Beachtung dieser Einschränkungen im weiteren Genehmigungsverfahren werden die Immissionsrichtwerte der 18. BlmSchV durch den Sportlärm des Fußballplatzes und der Schießanlage an allen Immissionsorten sowohl außerhalb, wie auch innerhalb der Ruhezeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen eingehalten. Denkmalschutz Aufgrund der topographischen Verhältnisse sind für den Bau des Sportplatzes Geländemodellierungen in Form von Aufschüttungen erforderlich. Da mit der Umsetzung der Planung keine Erdeingriffe unterhalb der Humus-Schicht vorgesehen sind, sind keine Beeinträchtigungen der Bodendenkmalsubstanz zu erwarten. Entwässerung Im Rahmen der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans wurden für Teilbereiche des Plangebietes (z.B. Wald der Erinnerungen, Friedhof, Sportanlagen) Annahmen für Versiegelungsgrade getroffen, die nicht umgesetzt worden sind. Durch diese geminderten Versiegelungsgrade ist es möglich, die durch die Überschreitungsmöglichkeiten der GRZ erzeugten zusätzlichen Versiegelungen größtenteils zu kompensieren. 5 Begründung der geänderten Planinhalte 5.1 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Grundflächenzahl (GRZ) Die 4. Änderung des Bebauungsplanes sieht vor, dass bei der Berechnung der jeweils festgesetzten Grundflächenzahlen für die Wohn- und Dorfgebiete Überschreitungen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für die in den Ziffern 1-3 benannten Anlagen bis zu 50 vom Hundert, im Falle der Dorfgebiete maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, zulässig sind. Die Modifizierung der Festsetzung begründet sich in der notwendigen Klarstellung der zulässigen Überschreitungsmöglichkeiten. Insofern wird der Wortlaut 'jeweils als Maximalwert' gestrichen und ein ergänzender Satz in die Festsetzung aufgenommen. 5 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Höhe baulicher Anlagen Zur Klarstellung, dass die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen nicht für die Dächer von Nebenanlagen oder untergeordneten Bauteilen gelten, wurde ein ergänzender Satz in die Festsetzungen aufgenommen. 5.2 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Zweckbestimmung 'Naturrasenspielfeldplatz' Die 4. Änderung des Bebauungsplans C23 'Morschenich-Neu' beinhaltet die Umwandlung eines derzeit als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzten Bereichs in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Naturrasenspielfeld', um die erforderliche Erweiterungsflächen für die geplante östlich angrenzende Sportanlage in unmittelbarer Nähe planungsrechtlich zu sichern. Zulässig sind darüber hinaus untergeordnete Zuwegungen und randliche Aufschüttungen zur Einfassung des Spielfeldes. Damit wird der Bedarf an siedlungsnahen Flächen für sportliche Zwecke, gedeckt. 5.3 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) M6: Grünlinsen Zur Klarstellung, dass die M 6 - Flächen neben der Funktion als Ausgleichsflächen auch zum gelegentlichen Anfahren der rückwärtigen Grundstücksbereiche von den angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt werden können, wird eine entsprechende Erläuterung dieser Nutzung in die Festsetzungen aufgenommen. 5.4 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW Dachneigung Die festgesetzten Dachneigungen gelten nur für Hauptgebäude, so dass Nebengebäude und untergeordnete Bauteile andere Dachneigungen aufweisen können. Um diese Planungsabsicht darzustellen wird ein ergänzender Satz in die Festsetzungen aufgenommen. Mit der modifizierten Festsetzung wird der Charakter der Dachlandschaft insgesamt nicht verändert und gleichzeitig Flexibilität bei der Ausgestaltung untergeordneter Bauteile geschaffen. 6 Nachrichtliche Übernahmen Entlang der L 264 in einem Streifen von 40 m gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Die Regelungen des § 25 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind zu beachten. 6 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG 7 BEGRÜNDUNG Verkehr Die 4. Änderung des Bebauungsplans C 23 'Morschenich-Neu' hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan C 23 'Morschenich-Neu' durchgeführten Verkehrsuntersuchung (IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Juli 2011). Durch die Erweiterung des Sportplatzes wird es nur zu geringfügig höheren Verkehrsmengen kommen, die durch die geplante Erschließung leistungsfähig abgewickelt werden können. 8 Technische Infrastruktur Die Entwässerung des neu geplanten Sportplatzes erfolgt über die Versickerungsanlage im Bereich des Sportplatzes. Die Anbindung der übrigen Flächen der 4. Änderung ist bereits durch die Umsetzung des ursprünglichen Bebauungsplans gesichert. 9 Artenschutz Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes C 23 wurde eine Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)2 durchgeführt. Ergebnis der Untersuchung ist, dass es bei der Erweiterung der Sportanlage in Form eines zusätzlichen Naturrasenspielfeldes zu einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche kommen kann. Ein Feldlerchenrevier wurde 2010 auf der Fläche erfasst. Dieses ist bereits im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bei der Bebauungsplanaufstellung ausgeglichen und die Funktionalität durch ein Monitoring überprüft worden. Die Maßnahmen sind voll wirksam. Gleiches gilt für ein Revier des Rebhuhns, welches durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnte (Revierzentrum im 300-Untersuchungsradius). Auch dieses wurde bereits wirksam ausgeglichen. Im Rahmen von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutperiode, also zwischen August und Februar, durchzuführen. Der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 I BNatSchG kann für die am Planstandort potenziell vorkommenden planungsrelevanten und allgemein häufigen europäischen Brutvogelarten unter Beachtung der in Kap. 7 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sicher ausgeschlossen werden. Vgl. hierzu Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) 10 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Im Zusammenhang mit der vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes C 23 wird die Eingriffsregelung angewendet und eine Eingriffsbilanz erstellt, welche die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und quantifiziert. Die Rechtsgrundlage für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bilden § 1a BauGB in Verbindung mit §§ 13 bis 18 BNatSchG und §§ 30 bis 33 LNatSchG NRW. Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur 2 BKR Aachen (2017): Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 23 'Sportanlage Morschenich' in Merzenich, Stand Oktober 2017 7 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Die Eingriffe sind hinreichend zu qualifizieren und zu quantifizieren. Die Vermeidung und der Ausgleich des Eingriffs sind in der Abwägung zu berücksichtigen. Nicht als Eingriffe gelten Vorhaben im Innenbereich, die eine Genehmigung nach § 34 BauGB erlangen bzw. deren Genehmigung bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt ist oder zulässig war. Die Eingriffsbilanz beschränkt sich auf den neu geplanten Sportplatz. Andere Eingriffstatbestände sind mit der Planänderung nicht verbunden. Ausgangszustand Der rechtsgültige Bebauungsplan (BP C 23, inklusive 2. Änderung) stellt im Bereich des geplanten Sportplatzes 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Aktuell liegt in Vorbereitung auf die Planung eine kurz gemähte Grünfläche (Fettwiese, Grünlandeinsaat) vor. Auf einer kleinen Fläche ist Bodenaushub gelagert. Südlich bildet eine steile Böschung die Grenze zur Straßenüberführung der L264. Im Rahmen der Biotoptypenkartierung in 20133 wurde die Fläche als intensiv genutzte Ackerflächen erfasst (Code 3.1). Der aktuelle Zustand entspricht dem planungsrechtlichen Zustand. Die Eingriffsbilanzierung wird nach dem Verfahren des LANUV 2008 für die Bauleitplanung4 erstellt. Zur Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt werden die ökologischen Flächenwerte des (planungsrechtlichen) Ausgangszustands denen des Planzustandes innerhalb des Geltungsbereiches gegenüber gestellt. Der ökologische Flächenwert ermittelt sich aus der Multiplikation der Flächengröße mit dem Biotopwert der Fläche. Der Ausgangwert wurde mit 2 Punkten angesetzt und berücksichtigt, dass die Fläche erst kürzlich eingesät wurde und zuvor lange Zeit als Intensivacker genutzt wurde. Tabelle 1: Ökologische Wertigkeit des planungsrechtlichen Ausgangzustandes gem. rechtsgültigem Bebauungsplan C 23, 2. Änderung Wert Code 3.1/3.4 Biotoptyp Flächen für die Landwirtschaft (Grünlandeinsaat eines ehemaligen Intensivacker) Ausgangzustand 2 Fläche 2 (m ) Einzelflächenwert 9.371 m ² 18.742 Gesamtflächenwert A 18.742 Planzustand und Bilanz Die 4. Änderung des BP C 23 stellt die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Naturrasenspielfeld' dar. 3 BKR Aachen (2013): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Merzenich C 23 'Morschenich – Neu' Stand 25.03.2013 4 LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW 8 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 4. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Mit der Realisierung des geplanten Sportplatzes werden die ehemals als Intensivacker und heute mit Rasen bewachsene Fläche in eine Sportanlage umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Baufeldräumung und ggf. Nivellierung des Geländes wird der Bewuchs (Rasen) entfernt und der Oberboden abgetragen. Im Bereich des zukünftigen Sportplatzes (Bruttogröße 54 m x 98 m) erfolgt ein der Nutzung angepasster Bodenaufbau. Vorgesehen ist der Bau eines Naturrasenspielfeldes. Das Spielfeld ist von randlichen Rasenflächen umgeben. Nach Norden schließt eine Aufschüttung an. Stellplätze oder Gebäude sind nicht vorgesehen5. Unter der Annahme, dass weder größere Versiegelungen noch Bepflanzungen vorgesehen sind, fließt die gesamte Fläche mit 2 Punkten (Intensivrasen) in der Bilanz ein. Tabelle 2: Code 4.5 Ökologische Wertigkeit des Planzustandes gem. geplanter 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. C23 Biotoptyp Intensivrasen (Sportplatz, Rasenflächen, Rabatten) Differenz Ist-Zustand / Planzustand Planzustand Fläche 2 (m ) 2 9.371 m Wert Einzelflächenwert 2 18.742 Gesamtflächenwert B 18.742 18.742 - 18.742 = 0 Die Eingriffsbilanz für die 4. Änderung des Bebungsplanes C 23 zeigt, dass die Eingriffe in den Naturhaushalt im Plangebiet selbst rechnerisch ausgeglichen sind und keine externen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. 5 Landschaftsarchitektur Reepel, Neubau einer Sportanlage, Ausführungsplanung, Entwurf Stand: 20.09.2017 9