Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
179/2010
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
10. Dezember 2010
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder
Straße" mit Veränderungssperre
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.12.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
sollen die Flächen des ehemaligen Gewerbebetriebes Westphal und die derzeit als Hausgärten genutzten
Flächen der östlich angrenzenden Nachbargrundstücke einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Planungsziel ist hier eine Wohnbebauung. Die vorhandenen Nutzungen in den Gebäuden an der Herforder
Straße sollen gesichert werden und unerwünschte Nutzungen, die zu Qualitätsverlusten führen,
ausgeschlossen werden.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss am 18.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ und empfahl dem Rat den Erlass einer
Veränderungssperre, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern.
Der am 18.11.2010 beschlossene Bebauungsplan erfüllt nach heutigem Kenntnisstand die
Voraussetzungen, um als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu
werden.
Um von diesem beschleunigten Verfahren Gebrauch zu machen, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ erneut als
Bebauungsplan der Innenentwicklung zu beschließen. Zur Klarstellung sollte die Veränderungssperre
nochmals beschlossen werden.
Die Beschlüsse über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der
Herforder Straße“ und den Erlass einer Veränderungssperre vom 16.12.2010 ersetzen die durch
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW am 19.11.2010 gefassten Beschlüsse.
Beschlussvorschlag:
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Der Rat nimmt die Begründungen und Ausführungen für den Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände
Westphal – südlich der Herforder Straße“ und die Veränderungssperre im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes zur Kenntnis.
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der
Herforder Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Der Rat der Gemeinde beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“. Der Geltungsbereich der
Veränderungssperre ist aus der Anlage ersichtlich.
-2Schemmel