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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" mit Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" mit Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" mit Veränderungssperre)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 179/2010 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 10. Dezember 2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" mit Veränderungssperre Beratungsfolge Rat Termin 16.12.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ sollen die Flächen des ehemaligen Gewerbebetriebes Westphal und die derzeit als Hausgärten genutzten Flächen der östlich angrenzenden Nachbargrundstücke einer neuen Nutzung zugeführt werden. Planungsziel ist hier eine Wohnbebauung. Die vorhandenen Nutzungen in den Gebäuden an der Herforder Straße sollen gesichert werden und unerwünschte Nutzungen, die zu Qualitätsverlusten führen, ausgeschlossen werden. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss am 18.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ und empfahl dem Rat den Erlass einer Veränderungssperre, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern. Der am 18.11.2010 beschlossene Bebauungsplan erfüllt nach heutigem Kenntnisstand die Voraussetzungen, um als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Um von diesem beschleunigten Verfahren Gebrauch zu machen, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ erneut als Bebauungsplan der Innenentwicklung zu beschließen. Zur Klarstellung sollte die Veränderungssperre nochmals beschlossen werden. Die Beschlüsse über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ und den Erlass einer Veränderungssperre vom 16.12.2010 ersetzen die durch Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW am 19.11.2010 gefassten Beschlüsse. Beschlussvorschlag: • • • Der Rat nimmt die Begründungen und Ausführungen für den Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ und die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Kenntnis. Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Der Rat der Gemeinde beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage ersichtlich. -2Schemmel