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Beschlussvorlage (Aufstellung Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
733 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19

Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) Planzeichnung Begründung Stand: Aufstellung – Dezember 2010 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Übersichtskarte Aufstellung: Dezember 2010 Ausschnitt aus der DGK 1:5000 (Kreis Lippe, 19.12.2000, 40 / 00) ¯ 1:5.000 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) Stand: Aufstellung - Dezember 2010 Präambel Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die Aufstellung Des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Leopoldshöhe, _________________ ________________________ Bürgermeister 1137 23 27 We g 21 fo r de r St 18 ra ß We g He r 372 e 399 733 16 19 159 732 14 We g Rathaus 397 23 c 17 629 15 1 86 396 731 13 23 b 458 393 23 a 368 11 9 7 302 303 5 395 457 3 We g 548 1 15 a 1 a 1150 392 476 eg 1041 W 394 1149 391 1 389 1 1042 284 b c 8 390 158 1151 283 1 621 d 15 c 15 b 482 221 32 12 159 210 483 547 213 14 261 218 219 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 06/08 16 45 285 217 16 a 216 16 14 Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB 748 12 8 6 958 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 20 Gemeinde Leopoldshöhe 1089 57 Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 ¯ 729 22 58 18 775 59 1840 13 Aufstellung: Dezember 2010 1:1.000 [2 3] 15 214 1812 728 1137 23 27 We g 21 fo r de r St 18 ra ß We g He r 372 e 399 733 16 19 159 732 14 We g Rathaus 397 23 c 17 629 15 1 86 396 731 13 23 b 458 393 23 a 368 11 9 7 302 303 5 395 457 3 We g 548 1 15 a 1 a 1150 392 476 eg 1041 W 394 1149 391 1 389 1 1042 284 b c 8 390 158 1151 283 1 621 d 15 c 15 b 482 221 32 12 159 210 483 547 213 14 261 218 219 Mischgebiet 16 45 217 16 a 216 214 285 16 14 Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB 748 12 8 6 Nutzungsvorschlag 958 Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 20 Gemeinde Leopoldshöhe 1089 57 Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 ¯ 729 22 58 59 Wohngebiet 18 775 1840 13 Aufstellung: Dezember 2010 1:1.000 [2 3] 15 1812 728 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) Stand: Aufstellung - Dezember 2010 Allgemeines / Städtebauliche Ziele 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes Die ehemals von der Firma Westphal genutzten Flächen im Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe werden nicht mehr gewerblich genutzt. Auf den Grundstücken, die sich östlich an das ehemalige Firmengelände anschließen, finden sich im hinteren, von der Straße abgewandten Teil, große, nicht baulich genutzte Flächen. Diese ehemals gewerblich genutzten Flächen und als Hausgärten genutzten Flächen sollen einer Bebauung oder einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Gebäudebestand südlich der Herforder Straße wird zu Wohnzwecken und in den Erdgeschossen zu Geschäftszwecken genutzt. Das Gebiet stellt sich faktisch als Mischgebiet dar. Diese vorhandenen Nutzungen möchte die Gemeinde planungsrechtlich sichern. Unerwünschte Nutzungen sollen zukünftig ausgeschlossen werden. Insbesondere sind dies Vergnügungsstätten und großflächiger Einzelhandel. Für diese Nutzungen sind an anderer Stelle im Gemeindegebiet geeignete Flächen vorhanden. Vergnügungsstätten würden Qualitätsverluste auslösen. Vor dem Hintergrund, für neue Bebauungen Brachflächen zu nutzen – sofern diese Flächen vorhanden sind und zur Verfügung stehen – muß die Gemeinde Nachverdichtungspotentiale prüfen. Auf den noch unbebauten Grundstücksteilen im Änderungsgebiet sind Nachverdichtungspotentiale vorhanden. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum des Ortsteiles Leopoldshöhe ist die Eignung dieser Flächen für eine Siedlungsentwicklung zu prüfen. 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind die Flächen als gemischte Bauflächen und als Wohnbauflächen dargestellt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung, der von den Darstellungen des Flächennutzungeplanes abweicht, kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist –sofern notwendig- im Wege der Berichtigung anzupassen. 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Nach jetzigen Kenntnis- und Planungsstand ist eine Übereinstimmung mit dem GEP gegeben. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) Stand: Aufstellung - Dezember 2010 4. Abgrenzung des Geltungsbereiches Das in der Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe liegende Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 2,2 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:  Im Norden durch die Herforder Straße  Im Osten durch mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke  Im Süden durch mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke nördlich der Neuen Straße  Im Westen durch mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke südlich der Herforder Straße und eine landwirtschaftlich genutzte Freifläche Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen. 5. Veränderungssperre Zur Sicherung der Planungsziele wird die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen. 6. Verfahren Die Planung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und schöpft Nachverdichtungspotentiale innerhalb des Siedlungskörpers aus. Nach derzeitigem Kenntnistand überschreiten die zulässigen Grundflächenzahlen im Sinne von § 19 BauNVO 20.000 qm nicht. Es wird durch die Planung keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura-2000Gebiete: FFH-Gebiete / Europäische Vogelschutzgebiete) werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Voraussetzungen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen, sind damit gegeben. Gegenwärtige Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse Das Änderungsgebiet liegt im Ortsteil Leopoldshöhe in unmittelbarer Nähe des Ortskernes. Das Gelände fällt nach Süden hin leicht ab. Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an. 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand Die Grundstücke sind bereits bebaut. Die Gebäude werden zu Wohn- und Geschäftszwecken genutzt. Die Flächen sind in privatem Eigentum und im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe.