Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
733 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08
„Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB)
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung – Dezember 2010
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 06/08
"Gelände Westphal südlich der Herforder Straße"
Gemeinde
Leopoldshöhe
Bebauungsplan Nr. 06/08
"Gelände Westphal südlich der Herforder Straße"
im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB
Übersichtskarte
Aufstellung: Dezember 2010
Ausschnitt aus der
DGK 1:5000
(Kreis Lippe,
19.12.2000,
40 / 00)
¯
1:5.000
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
im
beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB)
Stand: Aufstellung - Dezember 2010
Präambel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die
Aufstellung Des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der
Herforder Straße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Leopoldshöhe, _________________
________________________
Bürgermeister
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Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 06/08
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Bebauungsplan Nr. 06/08
"Gelände Westphal südlich der Herforder Straße"
im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB
748
12
8
6
958
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Gemarkung Leopoldshöhe,
Flur 2
20
Gemeinde
Leopoldshöhe
1089
57
Gemarkung
Leopoldshöhe,
Flur 2
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729
22
58
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1840
13
Aufstellung: Dezember 2010
1:1.000
[2 3]
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1812
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732
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We
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Rathaus
397
23 c
17
629
15
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396
731
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23 b
458
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368
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302
303
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1150
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W
394
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389
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210
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14
261
218
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Mischgebiet
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216
214
285
16
14
Bebauungsplan Nr. 06/08
"Gelände Westphal südlich der Herforder Straße"
im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB
748
12
8
6
Nutzungsvorschlag
958
Gemarkung Leopoldshöhe,
Flur 2
20
Gemeinde
Leopoldshöhe
1089
57
Gemarkung
Leopoldshöhe,
Flur 2
¯
729
22
58
59
Wohngebiet
18
775
1840
13
Aufstellung: Dezember 2010
1:1.000
[2 3]
15
1812
728
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
im
beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB)
Stand: Aufstellung - Dezember 2010
Allgemeines / Städtebauliche Ziele
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Die ehemals von der Firma Westphal genutzten Flächen im Ortskern des Ortsteiles
Leopoldshöhe werden nicht mehr gewerblich genutzt.
Auf den Grundstücken, die sich östlich an das ehemalige Firmengelände
anschließen, finden sich im hinteren, von der Straße abgewandten Teil, große, nicht
baulich genutzte Flächen.
Diese ehemals gewerblich genutzten Flächen und als Hausgärten genutzten Flächen
sollen einer Bebauung oder einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Der Gebäudebestand südlich der Herforder Straße wird zu Wohnzwecken und in den
Erdgeschossen zu Geschäftszwecken genutzt. Das Gebiet stellt sich faktisch als
Mischgebiet dar. Diese vorhandenen Nutzungen möchte
die Gemeinde
planungsrechtlich sichern.
Unerwünschte Nutzungen sollen zukünftig ausgeschlossen werden. Insbesondere
sind dies Vergnügungsstätten und großflächiger Einzelhandel. Für diese Nutzungen
sind an anderer Stelle im Gemeindegebiet geeignete Flächen vorhanden.
Vergnügungsstätten würden Qualitätsverluste auslösen.
Vor dem Hintergrund, für neue Bebauungen Brachflächen zu nutzen – sofern diese
Flächen vorhanden sind und zur Verfügung stehen – muß die Gemeinde
Nachverdichtungspotentiale prüfen. Auf den noch unbebauten Grundstücksteilen im
Änderungsgebiet sind Nachverdichtungspotentiale vorhanden. Aufgrund der Lage in
unmittelbarer Nähe zum Zentrum des Ortsteiles Leopoldshöhe ist die Eignung dieser
Flächen für eine Siedlungsentwicklung zu prüfen.
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind die Flächen als gemischte Bauflächen
und als Wohnbauflächen dargestellt.
Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung, der von den Darstellungen des
Flächennutzungeplanes abweicht, kann
aufgestellt werden, bevor der
Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Die geordnete städtebauliche
Entwicklung des Gemeindegebietes darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Der
Flächennutzungsplan ist –sofern notwendig- im Wege der Berichtigung anzupassen.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt. Nach jetzigen Kenntnis- und Planungsstand ist eine
Übereinstimmung mit dem GEP gegeben.
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
im
beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB)
Stand: Aufstellung - Dezember 2010
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Das in der Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe liegende Plangebiet umfasst eine
Größe von ca. 2,2 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Herforder Straße
Im Osten durch mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke
Im Süden durch mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke nördlich der Neuen
Straße
Im Westen durch mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke südlich der
Herforder Straße und eine landwirtschaftlich genutzte Freifläche
Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
5. Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planungsziele wird die Gemeinde eine Veränderungssperre
erlassen.
6. Verfahren
Die Planung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und schöpft
Nachverdichtungspotentiale innerhalb des Siedlungskörpers aus.
Nach derzeitigem Kenntnistand überschreiten die zulässigen Grundflächenzahlen im
Sinne von § 19 BauNVO 20.000 qm nicht.
Es wird durch die Planung keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Die in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura-2000Gebiete: FFH-Gebiete / Europäische Vogelschutzgebiete) werden durch die Planung
nicht beeinträchtigt.
Die Voraussetzungen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB aufzustellen, sind damit gegeben.
Gegenwärtige Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Das Änderungsgebiet liegt im Ortsteil Leopoldshöhe in unmittelbarer Nähe des
Ortskernes.
Das Gelände fällt nach Süden hin leicht ab.
Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an.
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand
Die Grundstücke sind bereits bebaut. Die Gebäude werden zu Wohn- und
Geschäftszwecken genutzt.
Die Flächen sind in privatem Eigentum und im Eigentum der Gemeinde
Leopoldshöhe.