Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
648 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Satzung Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Satzung Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Satzung Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Satzung Veränderungssperre)

öffnen download melden Dateigröße: 648 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich Herforder Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Karte Satzung Stand: Dezember 2010 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Übersichtskarte Aufstellung: Dezember 2010 Ausschnitt aus der DGK 1:5000 (Kreis Lippe, 19.12.2000, 40 / 00) ¯ 1:5.000 Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, über eine Veränderungssperre Präambel Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 BGBl. I S. 137, 2004 BGBI. I S.718, zuletzt geändert durch Art. 1 v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1359), i.V. mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die Veränderungssperre, als Satzung beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich (1) Der Rat der Gemeinde hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/ 08 „Gelände Westphal – südlich Herforder Straße“ in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre beschlossen. (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist. §2 Rechtswirkung der Veränderungssperre, Ausnahmen (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Bereich ist der Inhalt der Veränderungssperre, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt , 2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Leopoldshöhe, den ‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗ ‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗‗ Schemmel (Bürgermeister) 1137 23 27 We g 21 fo r de r St 18 ra ß We g He r 372 e 399 733 Diese Karte ist Teil der Satzung 16 19 159 732 14 We g Rathaus 397 23 c 17 629 15 1 86 396 731 13 23 b 458 393 23 a 368 11 9 7 302 303 5 395 457 3 We g 548 1 15 a 1 a 1150 392 476 eg 1041 W 394 1149 391 1 389 1 1042 284 b c 8 390 158 1151 283 1 621 d 15 c 15 b 482 221 32 12 159 210 483 547 213 14 261 218 219 16 45 217 16 a 216 Geltungsbereich der derVeränderungssperre 285 16 14 Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal südlich der Herforder Straße" im beschleunigten verfahren gem. § 13a BauGB 748 12 8 6 958 Geltungsbereich der Veränderungssperre Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 20 Gemeinde Leopoldshöhe 1089 57 Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2 ¯ 729 22 58 18 775 59 1840 13 Stand: Dezember 2010 1:1.000 [2 3] 15 214 1812 728