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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Beratungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses bzgl. des Prüfungsberichtes der GPA über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 gem. § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
01.07.11, 21:17
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Mitteilungsvorlage (Bericht über die Beratungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses bzgl. des Prüfungsberichtes der GPA über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 gem. § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 85/2011 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 8. Juli 2011 Bericht über die Beratungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses bzgl. des Prüfungsberichtes der GPA über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 gem. § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW Beratungsfolge Rat Termin 12.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Gem. § 105 Abs. 5 Satz 2 unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. In seiner Sitzung vom 29.06.2011 hat sich der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss durch die Verwaltung über den Prüfungsbericht der GPA, die Stellungnahme der Gemeinde und die abschließenden Entscheidungen der Kommunalaufsicht informiert. Insgesamt hat die GPA 10 Feststellungen in ihrem Bericht erläutert, zu denen die Gemeinde Leopoldshöhe eine Stellungnahme abgegeben hat. Letztendlich hat die Kommunalaufsicht zu 4 Feststellungen zugunsten der GPA eine Entscheidung getroffen (vgl. Drucksache 73/2011). Über eine Feststellung (Bewertung Infrastrukturvermögen) findet noch ein Klärungsgespräch mit der Kommunalaufsicht und den Wirtschaftsprüfern statt, die Gemeinde ist guter Hoffnung, dass auch hier zu ihren Gunsten entschieden wird. Die sich aus den Feststellungen ergebenden Umbuchungen werden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 verarbeitet. Sie sind ergebnisneutral mit der allg. Rücklage (Eigenkapital) zu verrechnen. Die eigentliche Eröffnungsbilanz wird nicht verändert. Deshalb sind keine Beschlüsse erforderlich. Die Veränderungen der allg. Rücklage durch die Entscheidungen der Kommunalaufsicht werden dann im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2009 des Kernhaushaltes nochmals dargestellt, so dass die Politik die sich hieraus ergebenden Veränderungen nachvollziehen kann. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses gem. § 105 Abs. 5 GO zur Kenntnis. In Vertretung Lange