Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
01.07.11, 21:17
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
85/2011
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
8. Juli 2011
Bericht über die Beratungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses bzgl. des
Prüfungsberichtes der GPA über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz auf den
01.01.2008 gem. § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW
Beratungsfolge
Rat
Termin
12.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gem. § 105 Abs. 5 Satz 2 unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
In seiner Sitzung vom 29.06.2011 hat sich der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss durch die
Verwaltung über den Prüfungsbericht der GPA, die Stellungnahme der Gemeinde und die abschließenden
Entscheidungen der Kommunalaufsicht informiert. Insgesamt hat die GPA 10 Feststellungen in ihrem Bericht
erläutert, zu denen die Gemeinde Leopoldshöhe eine Stellungnahme abgegeben hat. Letztendlich hat die
Kommunalaufsicht zu 4 Feststellungen zugunsten der GPA eine Entscheidung getroffen (vgl. Drucksache
73/2011). Über eine Feststellung (Bewertung Infrastrukturvermögen) findet noch ein Klärungsgespräch mit
der Kommunalaufsicht und den Wirtschaftsprüfern statt, die Gemeinde ist guter Hoffnung, dass auch hier zu
ihren Gunsten entschieden wird.
Die sich aus den Feststellungen ergebenden Umbuchungen werden im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlusses 2009 verarbeitet. Sie sind ergebnisneutral mit der allg. Rücklage (Eigenkapital) zu
verrechnen. Die eigentliche Eröffnungsbilanz wird nicht verändert. Deshalb sind keine Beschlüsse
erforderlich.
Die Veränderungen der allg. Rücklage durch die Entscheidungen der Kommunalaufsicht werden dann im
Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2009 des Kernhaushaltes nochmals dargestellt, so dass die Politik
die sich hieraus ergebenden Veränderungen nachvollziehen kann.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses gem. § 105 Abs. 5 GO zur Kenntnis.
In Vertretung
Lange