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Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008; Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
154 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom
20.11.2008; Beratung und Beschluss) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom
20.11.2008; Beratung und Beschluss)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 102/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Lothar Klein Aktenzeichen: 95-959 Datum: 27.11.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 07.12.2017 Gemeinderat 21.12.2017 Betreff / TOP: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008; Beratung und Beschluss Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die anliegend beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 wird beschlossen. Sachverhalt / Begründung: Die Gebühren für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers sind seit 01.01.2015 konstant bei 2,50 € pro m³ bzw. 0,58 € pro m². Seitdem wurde jährlich über die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Abwasser“ berichtet. Nach der anliegend beigefügten Nachkalkulation 2017 hat sich eine Gebührenrücklage von insgesamt rd. 750.000 € angesammelt (s. Übersicht über die Rücklagenentwicklung zum 31.12.2017). Nach § 6 Abs. 2 S. 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Gebührenüber- und Gebührenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren auszugleichen. Eine entsprechende Absenkung der beiden Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2018 ist daher nunmehr geboten. Ausweislich der anliegenden Kalkulation 2018 wird daher vorgeschlagen, die Gebühren ab 01.01.2015 im Schmutzwasserbereich auf 2,10 €/m³ und auf 0,50 €/m² im Niederschlagswasserbereich zu erhöhen. Die Gebühr kann dann voraussichtlich mindestens für die Jahre 2018 – 2020 konstant bleiben. Der Erlass der beigefügten 3. Änderungssatzung wird daher verwaltungsseitig empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja (Gebührenhaushalt) nein 11.538.01.00 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2