Daten
Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
12.12.17, 13:29
Aktualisiert
12.12.17, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
113/2017
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Astrid Kaiser
Aktenzeichen:
Datum: 11.12.2017
Termin:
21.12.2017
Betreff / TOP:
Antrag gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich;
Antrag des FC Rhenania Girbelsrath 1931 e.V. auf Erweiterung der Flutlichtanlage
auf der Sportanlage Girbelsrath vom 19.11.2017
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Antrag wird in die Warteliste aufgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des ASSK am 19.04.2018
eine Vorprüfung aller vorhandenen Anträge auf Förderfähigkeit vorzunehmen
und zur Priorisierung durch die Gremien vorzulegen.
Sachverhalt / Begründung:
Der anliegend beigefügte Antrag des FC Rhenania Girbelsrath 1931 e.V. wird nach der
Hauptsatzung vorgelegt (Anlage 1).
Im Rahmen der bereitstehenden Mittel aus der Sportförderpauschale gewährt die Gemeinde den sportreibenden Vereinen auf Antrag investive Zuschüsse zum Bau und zur
Unterhaltung vereinseigener Sportstätten (vgl. Richtlinien für die Vereinsförderung in der
Gemeinde Merzenich vom 18.05.2017, Drs. 27/2017). Weiterhin können auch vereinseigene Sportstätten aus der Sportförderpauschale unterhalten oder mit konsumtiven Maßnahmen ausgebaut werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 hat die Verwaltung dem Gemeinderat im
Rahmen der FAQ-Liste per Mail am 01.12.2017 den Kontostand der Sportförderpauschale mitgeteilt (Anlage 2).
Demzufolge stehen für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 60.000,00 € zur Verfügung.
Die neue Landesregierung hat ab 2018 die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Förderpauschalen ermöglicht. Deshalb besteht grundsätzlich die Möglichkeit aus der Investitionspauschale weitere Haushaltsmittel für die Deckung investiver Maßnahmen bereitzustellen. Hierzu wird für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur am 19.04.2018 von der Verwaltung eine kurze Vorprüfung der beantragten Maßnahmen auf Förderfähigkeit durchgeführt und vorgeschlagen, anschließend eine Priorisierung durch die Gremien vorzunehmen.
Vorbehaltlich etwaiger Verplanungen im Jahresabschluss 2016, beträgt die Höhe der Investitionsförderpauschale am 01.01.2018 1.693.097,80 €.
Anmerkung:
Bei Finanzierung aus Mitteln der Pauschalen entstehen der Gemeinde keine Aufwände.
(sowohl investiv wie auch konsumtiv), m. a. W. sind die Durchführungen dieser Maßnahmen haushaltsneutral. Allerdings ist zu bedenken, dass die verwendeten Mittel nicht mehr
für anderweitige Maßnahmen zur Verfügung stehen und somit eine Entlastung des regulären gemeindlichen Haushaltes nicht erfolgen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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