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Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
185 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 97/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 700-51 Datum: 23.11.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 07.12.2017 Gemeinderat 21.12.2017 Betreff / TOP: 8. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die dem Original der Niederschrift beigefügte 8. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 wird beschlossen. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat inzwischen die Gebührensatzung für 2018 veröffentlicht. Demnach wurden die Gebührensätze des ZEW angepasst. Dies betrifft insbesondere die Deponiekosten für Hausmüll, welche von derzeit 177,92 € auf 146,33 € je Tonne gesenkt werden. Für die Abfuhrentgelte, welche an die Fa. Schönmackers zu zahlen sind, liegen zum heutigen Zeitpunkt noch keine neuen Gebühren vor. Eine Erhöhung wurde allerdings ange- kündigt. In der gemeindlichen Gebührenkalkulation wurde der Erhöhungswert des Vorjahres (1,45 %) zu Grunde gelegt. Die Aufstellung der Entgelte der AWA Entsorgung GmbH liegt derzeit noch nicht vor, so dass mit den Gebührensätzen des Vorjahres kalkuliert wurde. Gebühren Restmüll: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation kann die Gebühr für Restmüll ab dem 01.01.2018 wie folgt gesenkt werden: Gefäß 60 Ltr. 120 Ltr. 240 Ltr. Jahresgebühr 2018 92,29 € 136,89 € 226,07 € Unterschied zu 2017 - 1,44 € - 4,49 € - 10,62 € Ebenfalls sollen die Gebührenerstattungen je eingesparter Entleerung und die Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen in Relation zur jeweiligen Jahresgebühr angepasst werden. Eine Entnahme aus der Sonderrücklage ist nicht möglich, da die Sonderrücklage bereits aufgebraucht wurde. Nach heutigem Stand weißt die Rücklage einen negativen Saldo von 35.332,46 € auf. Hierin ist ein möglicher Fehlbedarf / eine mögliche Zuführung für das Gebührenjahr 2017 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Die Entwicklung der Sonderrücklage zum Ende des Jahres 2017 stellt sich wie folgt dar: Kalkulationsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entnahme/Zuführung 34.696,32 -53.039,25 -81.607,62 -53.797,08 -26.501,41 -25.128,57 Saldo 204.741,47 151.702,22 70.094,60 16.297,52 -10.203,89 -35.332,46 Um das aktuelle Saldo auszugleichen wird in der Gebührenkalkulation 2017 mit einer Zuführung zur Sonderrücklage von 35.332,46 € gerechnet. Trotz dieses Umstandes kann die Gebühr für 2018 gesenkt werden. Bioabfall: Die Sonderrücklage weist einen derzeitigen Stand von ca. 145.373,45 € auf. Hierin ist ein möglicher Fehlbedarf / eine mögliche Zuführung für das Gebührenjahr 2017 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Demzufolge ist zur Finanzierung der Entsorgung des Bioabfalls eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 40.000,- € möglich. Mit dieser Entnahme können die Gebühren konstant auf dem Vorjahresniveau gehalten werden (siehe Anlage). Für das Jahr 2018 ist keine Anpassung der Gebühr Bioabfall erforderlich. 2 Die Entwicklung der Sonderrücklage Bioabfall zum Ende des Jahres 2017 stellt sich wie folgt dar: Kalkulationsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zuführung 27.649,76 19.545,28 18.071,32 16.622,28 19.546,65 25.336,16 Saldo 46.251,76 65.797,04 83.868,36 100.490,64 120.037,29 145.373,45 Um missbräuchlichen Gebrauch von abgemeldeten Bioabfalleimern entgegenzuwirken, werden inzwischen die abgemeldeten Behälter von der Firma Schönmackers eingezogen. Eine Kontrollfunktion mit Aufklebern oder dergleichen musste somit nicht eingeführt werden. Ausblick: Zurzeit kann ein Einsammeln und Befördern der z.B. an großen Wohnanlagen anfallenden Beseitigungsabfälle aus privaten Haushalten mangels ausreichend großer Müllgefäße nur mit mehreren (höchstens 240-l-Gefäße) Gefäßen von der Gemeinde Merzenich gewährleistet werden. Dies stellt oft ein großes Platzproblem dar. Bei wöchentlicher Abfuhr –ausgehend von ca. 15 ltr. pro Person und Woche- wäre ein Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1 cbm gerade eben auskömmlich. Unter Umständen könnte ein zweiter Container erforderlich werden. Handelt es sich bei Abfällen um Abfälle zur Beseitigung z.B. aus Industrie- und Gewerbebetrieben, so sind diese gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht überlassungspflichtig. Viele Firmen haben zurzeit private Unternehmen mit der Bereitstellung von Containern und dem Transport als „Direktanlieferer“ beauftragt, welche das Einsammeln und Befördern von Abfällen zur Beseitigung zur Müllverbrennungsanlage des ZEW nach Eschweiler durchführen. Es ist beabsichtigt, im nächsten Jahr eine Bedarfsabfrage zu starten, um zu prüfen, ob eine Umrüstung der Mülltonnen bzw. Einführung eines 1,1 cbm Containers, sog. 4-RadBehälter, im Verhältnis zur Kosten-Nutzen Relation steht. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein 115370101 und 115370102 115370101 und 115370102 3 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4