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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit IT-Schulsupport)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
211 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 101/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 200-61 Datum: 24.11.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 07.12.2017 Gemeinderat 21.12.2017 Betreff / TOP: Interkommunale Zusammenarbeit IT-Schulsupport Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber der kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Im Schulgesetz NRW ist die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer Ausstattungsbedarfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzepten und - darauf aufbauend - im schulischen Medienkonzept fest. Auf Basis dieser Informati- onen aus den Schulen kann der Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan erstellen. Der Medienentwicklungsplan ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in Schulen planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind die drei Partner der Medienentwicklungsplanung benannt: die Schulen, der Schulträger und der kommunale IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Medienentwicklungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Aktueller Sachstand: Der Support in den Schulen wurde bisher durch die Schulen in Eigenregie geregelt. Entweder haben sich engagierte Lehrerinnen und Lehrer um die zu erledigenden Aufgaben gekümmert oder bei Problemen wurden Firmen beauftragt. Eine personelle Unterstützung seitens der Verwaltung konnte nicht geleistet werden. Den o.g. Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Aufgaben der ITBetreuung in den Schulen in den letzten Jahren verändert haben und somit nicht mehr „nebenbei“ erledigt werden können. Unter dem Dach der kdvz Rhein-Erft-Rur wurde bereits im Jahr 2009 eine interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich Schulsupport gegründet. Derzeit sind dieser Zusammenarbeit insgesamt sieben kreisangehörige Kommunen angeschlossen. Da die Probleme an beiden Grundschulen ähnlich sind, haben sich VertreterInnen der Schulen, der Verwaltung sowie des Schulsupports am 30.08.2017 in der Grundschule Merzenich getroffen und sich über die Arbeitsweise des Schulsupports informiert. Anschließend haben sich die Schulen sowie die Verwaltung einstimmig für die Unterstützung durch den Schulsupport ausgesprochen. 2 Kosten: Der Sitzungsvorlage ist die für die Gemeinde Merzenich erstellte Kostenaufstellung Schulsupport beigefügt. Demnach wird zunächst mit einem Stundensatz von 39,73 € die Dienstleistung Schulsupport angeboten. Finanzierung: Im Haushaltsentwurf 2018 wurde beim Kostenträger „032110100 Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen“ ein Betrag von 15.000,- € in Ansatz gebracht. Dieser Betrag wird für die Dienstleistung des Schulsupports für 2018 als Höchstgrenze angesehen. Des Weiteren wurden bei den Kostenträgern der beiden Grundschule (032110101 und 032110102) vorsorglich Beträge von jeweils 5.000,- € für IT-Infrastruktur eingeplant. Investive Beschaffungen bzw. Kosten können über die Verwendung von Mitteln aus der Schulpauschale und verschiedenen Fördermaßnahmen, z.B. Gute Schule 2020, refinanziert werden. Ein Vertreter des Schulsupports wird in der Haupt- und Finanzausschusssitzung zur Arbeitsweise und zu den Kosten berichten. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: 25.000,- € ja jährl. Einnahmen: nein Produkt: 0321101 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3