Daten
Kommune
Merzenich
Größe
211 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.17, 15:11
Aktualisiert
28.11.17, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
101/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Michael Höhn
Aktenzeichen: 200-61
Datum: 24.11.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
07.12.2017
Gemeinderat
21.12.2017
Betreff / TOP:
Interkommunale Zusammenarbeit IT-Schulsupport
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer
Kostenübernahmeerklärung gegenüber der kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Im Schulgesetz NRW ist die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer Ausstattungsbedarfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzepten
und - darauf aufbauend - im schulischen Medienkonzept fest. Auf Basis dieser Informati-
onen aus den Schulen kann der Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan
erstellen.
Der Medienentwicklungsplan ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit
den Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in Schulen planen
und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem
organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind die drei Partner
der Medienentwicklungsplanung benannt: die Schulen, der Schulträger und der kommunale IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Medienentwicklungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das
Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Aktueller Sachstand:
Der Support in den Schulen wurde bisher durch die Schulen in Eigenregie geregelt. Entweder haben sich engagierte Lehrerinnen und Lehrer um die zu erledigenden Aufgaben
gekümmert oder bei Problemen wurden Firmen beauftragt. Eine personelle Unterstützung
seitens der Verwaltung konnte nicht geleistet werden.
Den o.g. Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Aufgaben der ITBetreuung in den Schulen in den letzten Jahren verändert haben und somit nicht mehr
„nebenbei“ erledigt werden können.
Unter dem Dach der kdvz Rhein-Erft-Rur wurde bereits im Jahr 2009 eine interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich Schulsupport gegründet. Derzeit sind dieser Zusammenarbeit insgesamt sieben kreisangehörige Kommunen angeschlossen.
Da die Probleme an beiden Grundschulen ähnlich sind, haben sich VertreterInnen der
Schulen, der Verwaltung sowie des Schulsupports am 30.08.2017 in der Grundschule
Merzenich getroffen und sich über die Arbeitsweise des Schulsupports informiert. Anschließend haben sich die Schulen sowie die Verwaltung einstimmig für die Unterstützung durch den Schulsupport ausgesprochen.
2
Kosten:
Der Sitzungsvorlage ist die für die Gemeinde Merzenich erstellte Kostenaufstellung
Schulsupport beigefügt. Demnach wird zunächst mit einem Stundensatz von 39,73 € die
Dienstleistung Schulsupport angeboten.
Finanzierung:
Im Haushaltsentwurf 2018 wurde beim Kostenträger „032110100 Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen“ ein Betrag von 15.000,- € in Ansatz gebracht. Dieser Betrag wird
für die Dienstleistung des Schulsupports für 2018 als Höchstgrenze angesehen.
Des Weiteren wurden bei den Kostenträgern der beiden Grundschule (032110101 und
032110102) vorsorglich Beträge von jeweils 5.000,- € für IT-Infrastruktur eingeplant.
Investive Beschaffungen bzw. Kosten können über die Verwendung von Mitteln aus der
Schulpauschale und verschiedenen Fördermaßnahmen, z.B. Gute Schule 2020, refinanziert werden.
Ein Vertreter des Schulsupports wird in der Haupt- und Finanzausschusssitzung zur Arbeitsweise und zu den Kosten berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
ja
nein
jährl. Kosten: 25.000,- €
ja
jährl. Einnahmen:
nein
Produkt: 0321101
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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