Daten
Kommune
Merzenich
Größe
229 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
12.12.17, 13:29
Aktualisiert
12.12.17, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Kooperationsvereinbarung
„Respekt“
zwischen den Kooperationspartnern
Kreispolizeibehörde Düren
Kreisverwaltung Düren
Stadt Düren
Stadt Jülich
Gemeinde Kreuzau
Düren, am 06. September 2017
1 Problembeschreibung/Ausgangssituation
In den zurückliegenden Jahren haben wir erhebliche Verrohungstendenzen in der Gesellschaft
festgestellt. Dies betrifft nicht nur den Umgang der Menschen untereinander, sondern in auffälliger
Weise auch das Verhalten gegenüber den Vertretern kommunaler und staatlicher Instanzen. Dieses
bundesweit zu beobachtende Phänomen wird breit diskutiert, es findet vielfältigen Widerhall in den
Medien und hat zu überregionalen Aktionen (z.B. „Woche der Respekts“ der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen im November 2016) geführt.
Auch im Kreis Düren stellen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und Beschäftigte der
Verwaltung von Kreis und Kommunen eine zunehmende Respektlosigkeit fest. Bedrohungen,
Beleidigungen und körperliche Übergriffe gegenüber Amtsträgern lassen auf eine Grundhaltung
schließen, in der institutionelle Autoritäten und geltendes Recht nicht anerkannt werden. Damit wird
ein wesentlicher gesellschaftlicher Grundkonsens in Frage gestellt und gefährdet.
In der zweiten Jahreshälfte 2016 haben mehrere Gewaltdelikte im Kreis Düren überregionale
Aufmerksamkeit erregt und zum Teil schwere Verletzungen, auch von Polizeibeamtinnen und beamten, verursacht. Das hat die Polizei zum Anlass genommen, diesem Problem mit einer
deutlichen Schwerpunktsetzung entgegenzutreten. Sie äußert sich u.a. in einer gezielten Erhöhung
der Präsenz, der Optimierung interner Strukturen und einer Vielzahl begleitender Maßnahmen.
Zielscheibe der Aggressionen können grundsätzlich alle Amtsträger mit Bürgerkontakten sein, so dass
für sie ein möglichst effektiver Schutz angestrebt werden muss. Neben den polizeilichen Maßnahmen
ist daher eine enge und standardisierte Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden und
Institutionen erforderlich, um dem Problem entschieden und nachhaltig begegnen zu können.
2 Behörden - Workshop
Am 28. März 2017 wurde im Kreishaus Düren auf Einladung der Polizei ein Workshop durchgeführt,
an dem u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltungen Düren, Jülich
und der Gemeinde Kreuzau teilgenommen haben.
Nach einem Impulsreferat eines Dozenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zu Fragen
der rechtlichen Zulässigkeit von Datenübermittlungen stand neben einem Erfahrungsaustausch
insbesondere die Diskussion der Möglichkeiten, dem Phänomen der Respektlosigkeit gemeinsam und
koordiniert entgegenzuwirken, im Vordergrund.
Die Workshop-Teilnehmer sprachen sich dafür aus, den auf das hier relevante Phänomen bezogenen
behördenübergreifenden Informationsaustausch zu intensivieren und zu standardisieren und im
Rahmen einer Kooperationsvereinbarung festzuschreiben.
3 Zielbeschreibung und Begriffsklärung
Grundlage für diese Kooperationsvereinbarung ist das gemeinsame Ziel, „respektlosem Verhalten“
entschieden und nachhaltig entgegenzutreten. Eine Legaldefinition dazu besteht nicht, so dass für
die betroffenen Amtsträger ein Bewertungsspielraum bleibt. Allerdings ist es sinnvoll, über
Behördengrenzen hinaus einen weitgehend gleichen Maßstab anzulegen. Dieser wird wie folgt
beschrieben:
„Ein respektloses Verhalten im Sinne dieser Vereinbarung liegt dann vor, wenn das Verhalten
gegenüber Amtsträgern darauf abzielt, deren Menschenwürde oder Amtsautorität zu verletzen bzw.
deren Handeln zu verhindern oder zu erschweren. Werden Straftaten gegen Leib und Leben,
Beleidigungen, Bedrohungen oder Nötigungen gegenüber Amtsträgern verübt, kann regelmäßig von
mangelndem Respekt ausgegangen werden.“
Die Polizei als zentraler Kooperationspartner stellt einen einheitlichen Bewertungsmaßstab sicher.
4 Rechtsgrundlage und Teilziele
Die Ermächtigungsgrundlage für die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen und der Polizei
ergibt sich aus § 24 Nr. 11 Ordnungsbehördengesetz i. V. m. § 30 Absatz 1 Polizeigesetz NRW
(öffentliche Stellen an Polizei) bzw. § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 Polizeigesetz NRW (Polizei an
öffentliche Stellen). Voraussetzung ist jeweils, dass die Datenübermittlung zur Erfüllung der Aufgaben
des Empfängers erforderlich ist.
Die durchgängige Erfahrung ist, dass respektloses Verhalten gegenüber Amtsträgern aus einer
Grundhaltung resultiert, die sich nicht auf einzelne Personen oder Vertreter bestimmter Behörden
(öffentlicher Stellen) bezieht, sondern grundsätzlich alle Amtsträger aller Behörden betreffen kann.
Daher wird ein behördenübergreifender Informationsaustausch vereinbart. Die Datenübermittlung
umfasst die Personalien der Person, die sich respektlos oder gewalttätig verhalten hat, und eine
Beschreibung des konkreten Einzelfalles.
Es handelt sich dabei um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem
steht der Schutz höherrangiger Rechtsgüter (Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von
Amtsträgern, Straftatenverhütung, Unterbindung von Störungen der öffentlichen Ordnung)
gegenüber, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Durch die Datenübermittlung wird sichergestellt, dass
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kreisweit eine umfassende Erkenntnislage (Lagebild) über das Auftreten und Verhalten von
Personen, die sich respektlos oder gewalttätig gegenüber Amtsträgern verhalten, geschaffen
wird,
die Polizei angemessene personenbezogene Maßnahmen prüfen und ggf. durchführen kann,
Amtsträger mit Bürgerkontakten sich auch im Hinblick auf gefahrenabwehrende Aspekte
(Eigensicherung) auf Termine vorbereiten können und
relevantes Verhalten im Hinblick auf die Gewährung von Leistungen und die Eignung für
Berechtigungen geprüft werden kann.
5 Verfahren
Die Kooperationsbehörden richten eine „Zentrale Ansprechstelle Respekt“ ein. Für die Polizei nimmt
diese Aufgaben der Führungs- und Lagedienst wahr.
Die zentralen Ansprechstellen der Kooperationsbehörden sind für die behördeninterne Steuerung
und die Kommunikation mit den Kooperationspartnern zuständig. Sie überprüfen, ob die von der
Polizei übermittelten Daten für die eigene Behörde relevant sind und stellen sicher, dass sie
zeitgerecht den Amtsträgern zur Verfügung stehen, für deren Aufgabenerfüllung dies erforderlich ist.
Alle Amtsträger der Kooperationsbehörden dokumentieren niederschwellig ein als „respektlos“
empfundenes Verhalten. Soweit der Anfangsverdacht einer Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
vorliegt, wird eine entsprechende Anzeige erstattet und auf den dafür vorgesehen Wegen der
Verfolgungsbehörde zugeleitet. Die behördeninterne Ansprechstelle wird darüber informiert.
Unterhalb dieser Schwelle wird ein „Feststellungsbericht“ erstellt, der eine detaillierte
Sachverhaltsdarstellung enthält. Die zentrale Ansprechstelle der betroffenen Behörde stellt sicher,
dass der zentralen Ansprechstelle der Polizei diese Feststellungsberichte zeitnah zugeleitet werden.
Von hier erfolgen etwaige weitere Steuerungen an andere Kooperationspartner.
Die zentrale Ansprechstelle der betroffenen Behörde informiert die zentrale Ansprechstelle der
Polizei über getroffene Maßnahmen, soweit diese im Hinblick auf den Phänomenbereich „Respekt“
relevant sind.
Weitere Einzelheiten stimmen die zentralen Ansprechstellen der Kooperationspartner miteinander
ab.
6
Bedeutung
Die Regelungen dieser Kooperationsvereinbarung berühren weder die eigenverantwortliche
Aufgabenwahrnehmung
der
Kooperationspartner
noch
den
ohnehin
bestehenden
Informationsaustausch im Rahmen der täglichen Zusammenarbeit.
Sie setzen jedoch neue Standards für die Übermittlung von Informationen, die für die
Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf das gemeinsame Ziel, „respektlosem Verhalten“ entschieden
und nachhaltig entgegenzutreten, erforderlich sind. Damit wird die behördenübergreifende
Zusammenarbeit gefestigt und sichergestellt, dass zur Erreichung des Zieles die Kooperationspartner
auf einer einheitlichen Informationsgrundlage und abgestimmt handeln.
7 Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am 06. September 2017 in Kraft und wird mit Ablauf des Jahres 2018
evaluiert.
Düren, den 06. September 2017
Wolfgang Spelthahn
Jürgen Möller
Landrat
Abteilungsleiter Polizei
Paul Larue
Axel Fuchs
Ingo Eßer
Bürgermeister Stadt Düren
Bürgermeister Stadt Jülich
Bürgermeister Gemeinde Kreuzau