Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,5 MB
Datum
14.12.2017
Erstellt
14.12.17, 10:04
Aktualisiert
14.12.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Büro für Ökologie & Landschaftspl anung
Ha rt m ut F ehr
Di pl om -B i ol o ge
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
An die
Gemeinde Merzenich
Planungsamt
Valdersweg 1
52399 Merzenich
Datum: 15.11.2017
Projekt: FNP-Änderung Ahrburg – Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz
Sehr geehrter Herr Lüssem,
Sie haben uns mit einer Fachgutachterlichen Stellungnahme beauftragt, in deren Rahmen zu prüfen war,
ob es im Bereich von zwei möglichen FNP-Änderungsflächen nahe der Ahrburg in Merzenich-Golzheim
zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen kann. Die Flächen wurden von uns besichtigt und die vorliegenden Daten ausgewertet.
Im Rahmen der Besichtigung wurde eine Steinkauzröhre ausfindig gemacht. Wir gehen davon aus, dass
der Steinkauz gemäß den Angaben des Kreises Düren vom 04.07.2017 seit vielen Jahren (mind. seit
2008) in dieser Röhre brütet.
Die nördliche Fläche zwischen der Pastoralstraße, der Joh.-Kaspar-Kratz-Straße und der Ahrburg liegt
lediglich ca. 60 Meter vom vermeintlichen Brutplatz entfernt. Nach Norden hin ist die Störungsintensität
gering und mit der dortigen Baumreihe an der Pastoralstraße ist eine wichtige Habitatstruktur für den
Steinkauz vorhanden. Es ist sicher davon auszugehen, dass sich der Aktionsraum auf die hier betroffene
Fläche und darüber hinaus nach Norden erstreckt. Eine Bebauung im westlichen Teil an der Joh.Kaspar-Kratz-Straße würde sowohl zum Nahrungsflächenverlust führen, als auch den Korridor für den
Ausflug in die offene Landschaft deutlich verschmälern. Selbst wenn das angestammte Paar diese erhebliche Beeinträchtigung noch „akzeptieren“ würde, so kann es auf Dauer zu einem Verlust des Reviers kommen, wenn z.B. ein Tier verstirbt und das Revier neu besetzt werden müsste. Insofern ist davon auszugehen, dass die Planung ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial beinhaltet.
Die südliche Fläche liegt zwischen der B 264 und der Kirchstraße. Das Störungspotenzial ist hier deutlich größer als auf der nördlichen Fläche. Die Entfernung zum vermeintlichen Brutplatz liegt bei gut 100
Metern. Auf dieser Fläche ist mit einer geringeren Raumnutzung zu rechnen. Zwar liegt der Bereich sicher noch innerhalb des Reviers, die Bedeutung der Fläche ist aber deutlich geringer einzuschätzen, als
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Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Telefon: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160-7573803
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die der nördlichen Fläche. Auch ist eine darüber hinaus reichende Raumnutzung eher unwahrscheinlich,
so dass voraussichtliche keine essenzielle Flugroute betroffen ist. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial besteht somit darin, dass ein weniger bedeutsamer Teil des Nahrungshabitats entfallen würde.
Dies ließe sich aber wahrscheinlich durch habitatoptimierende Maßnahmen im Umfeld auffangen (z.B.
Nachpflanzung von Obstbäumen, Umwandlung von Acker in kurzrasiges Grünland).
Nord
Steinkauzröhre
Süd
Abb. 1: Luftbild mit der Planung (Nord/Süd), der Steinkauzröhre und wichtigen Primärstrukturen (roter Kreis) sowie der anzunehmenden, bevorzugten Ausflugrichtung. Dieser Korridor würde durch die Planung Nord erheblich beeinträchtigt.
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Fazit:
Die nördliche Fläche birgt ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial, welches planerisch
erhebliche Schwierigkeiten beinhalten kann. Selbst wenn man umfassende CEF-Maßnahmen treffen
würde, wäre ein Verlust des Steinkauzreviers auf Dauer nicht sicher zu vermeiden.
Abb. 2: Nördliche Fläche. Die Steinkauzröhre befindet sich im Gehölzbestand im Hintergrund auf der Wiese.
Die südliche Fläche ist konfliktärmer, was sich allein schon durch die Lage an der B 264 ergibt. Zwar
wäre auch hier ein Teil des Nahrungshabitats betroffen. Dies könnte aber nach erster Einschätzung mit
Hilfe von Kompensationsmaßnahmen zur Stärkung des hiesigen Reviers vor Ort aufgefangen werden.
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Abb. 1: Südliche Fläche an der B 264.
Stolberg, 15.11.2017
(Hartmut Fehr)
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