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Mitteilungsvorlage (Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Ahrburg 15.11.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,5 MB
Datum
14.12.2017
Erstellt
14.12.17, 10:04
Aktualisiert
14.12.17, 10:04
Mitteilungsvorlage (Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Ahrburg 15.11.2017) Mitteilungsvorlage (Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Ahrburg 15.11.2017) Mitteilungsvorlage (Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Ahrburg 15.11.2017) Mitteilungsvorlage (Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Ahrburg 15.11.2017)

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Büro für Ökologie & Landschaftspl anung Ha rt m ut F ehr Di pl om -B i ol o ge Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg An die Gemeinde Merzenich Planungsamt Valdersweg 1 52399 Merzenich Datum: 15.11.2017 Projekt: FNP-Änderung Ahrburg – Fachgutachterliche Stellungnahme Artenschutz Sehr geehrter Herr Lüssem, Sie haben uns mit einer Fachgutachterlichen Stellungnahme beauftragt, in deren Rahmen zu prüfen war, ob es im Bereich von zwei möglichen FNP-Änderungsflächen nahe der Ahrburg in Merzenich-Golzheim zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen kann. Die Flächen wurden von uns besichtigt und die vorliegenden Daten ausgewertet. Im Rahmen der Besichtigung wurde eine Steinkauzröhre ausfindig gemacht. Wir gehen davon aus, dass der Steinkauz gemäß den Angaben des Kreises Düren vom 04.07.2017 seit vielen Jahren (mind. seit 2008) in dieser Röhre brütet. Die nördliche Fläche zwischen der Pastoralstraße, der Joh.-Kaspar-Kratz-Straße und der Ahrburg liegt lediglich ca. 60 Meter vom vermeintlichen Brutplatz entfernt. Nach Norden hin ist die Störungsintensität gering und mit der dortigen Baumreihe an der Pastoralstraße ist eine wichtige Habitatstruktur für den Steinkauz vorhanden. Es ist sicher davon auszugehen, dass sich der Aktionsraum auf die hier betroffene Fläche und darüber hinaus nach Norden erstreckt. Eine Bebauung im westlichen Teil an der Joh.Kaspar-Kratz-Straße würde sowohl zum Nahrungsflächenverlust führen, als auch den Korridor für den Ausflug in die offene Landschaft deutlich verschmälern. Selbst wenn das angestammte Paar diese erhebliche Beeinträchtigung noch „akzeptieren“ würde, so kann es auf Dauer zu einem Verlust des Reviers kommen, wenn z.B. ein Tier verstirbt und das Revier neu besetzt werden müsste. Insofern ist davon auszugehen, dass die Planung ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial beinhaltet. Die südliche Fläche liegt zwischen der B 264 und der Kirchstraße. Das Störungspotenzial ist hier deutlich größer als auf der nördlichen Fläche. Die Entfernung zum vermeintlichen Brutplatz liegt bei gut 100 Metern. Auf dieser Fläche ist mit einer geringeren Raumnutzung zu rechnen. Zwar liegt der Bereich sicher noch innerhalb des Reviers, die Bedeutung der Fläche ist aber deutlich geringer einzuschätzen, als Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Telefon: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160-7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Seite 2 die der nördlichen Fläche. Auch ist eine darüber hinaus reichende Raumnutzung eher unwahrscheinlich, so dass voraussichtliche keine essenzielle Flugroute betroffen ist. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial besteht somit darin, dass ein weniger bedeutsamer Teil des Nahrungshabitats entfallen würde. Dies ließe sich aber wahrscheinlich durch habitatoptimierende Maßnahmen im Umfeld auffangen (z.B. Nachpflanzung von Obstbäumen, Umwandlung von Acker in kurzrasiges Grünland). Nord Steinkauzröhre Süd Abb. 1: Luftbild mit der Planung (Nord/Süd), der Steinkauzröhre und wichtigen Primärstrukturen (roter Kreis) sowie der anzunehmenden, bevorzugten Ausflugrichtung. Dieser Korridor würde durch die Planung Nord erheblich beeinträchtigt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Telefon: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160-7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Seite 3 Fazit: Die nördliche Fläche birgt ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial, welches planerisch erhebliche Schwierigkeiten beinhalten kann. Selbst wenn man umfassende CEF-Maßnahmen treffen würde, wäre ein Verlust des Steinkauzreviers auf Dauer nicht sicher zu vermeiden. Abb. 2: Nördliche Fläche. Die Steinkauzröhre befindet sich im Gehölzbestand im Hintergrund auf der Wiese. Die südliche Fläche ist konfliktärmer, was sich allein schon durch die Lage an der B 264 ergibt. Zwar wäre auch hier ein Teil des Nahrungshabitats betroffen. Dies könnte aber nach erster Einschätzung mit Hilfe von Kompensationsmaßnahmen zur Stärkung des hiesigen Reviers vor Ort aufgefangen werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Telefon: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160-7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Seite 4 Abb. 1: Südliche Fläche an der B 264. Stolberg, 15.11.2017 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Telefon: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160-7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de