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Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
673 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017) Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017) Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017) Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017) Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017) Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW vom 29.09.2017)

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Inhalt der Datei

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westf lerB I 40190 Düsseldorf Herrn Bürgermeister Georg Gelhausen Gemeinde Merzenich Valdersweg 1 52399 Merzenich FB II FB Gemeinde Merzenich Eingang 05. Okt. 2017 b.R. AE z.w.V. Ireelernbar 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) III EI 3 - 73-05/A4 z.d.A. Telefon 0211 3843-3249 A 4 — Verkehrssituation und Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Düren und Kerpen Ihre E-Mail vom 12.09.2017 144,-• d er:•• eitter4e4. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, e...4••• , haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.09.2017, mit der Sie die Verkehrssituation und die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Düren und Kerpen ansprechen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im August 2017 hatten sich auf der A 4 im Streckenbereich zwischen Merzenich und Elsdorf schwere Verkehrsunfälle ereignet. Die AutobahnUnfallkommission, die sich aus Vertretern der Bezirksregierung Köln als Straßenverkehrsbehörde, des Landesbetriebs Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der A 4 und der Autobahnpolizei zusammensetzt, hatte dies zum Anlass genommen, die Unfallsituation im Rahmen einer Sondersitzung am 14.09.2017 zu analysieren und mögliche Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beschließen. Dabei wurden nach Auswertung einer 3-Jahres-Unfallbetrachtung zwei Unfallhäufungsstellen im Streckenabschnitt zwischen der AS Merzenich und der AS Elsdorf identifiziert. Zudem wurde auf diesem Abschnitt der A 4 ein hohes Geschwindigkeitsniveau verzeichnet. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Stadttor 1 40219 Düsseldorf Telefon 0211 3843-0 Telefax 0211 3843-9110 poststelle@vm.nrw.de www.vm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel vom Hauptbahnhof zur Haltestelle Stadttor Straßenbahnlinie 709 Buslinie 732 -Ne-••••• , I •• lel I "V I _ ± • ; 711 .Y• 1 II 1 _ Die „V85" - also die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wird - lag hier bei über 140 km/h und demnach deutlich über der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf Grundlage dieser Ergebnisse hat die Unfallkommission den Beschluss gefasst, dass der Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Merzenich und Elsdorf als Sofortmaßnahme vorläufig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h begrenzt wird. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wurde bereits am 19.09.2017 umgesetzt. Sie gilt für beide Fahrtrichtungen und wird durch die vorhandene Streckenbeeinflussungsanlage angezeigt. Verkehrs- und witterungsabhängige Geschwindigkeiten unterhalb von 130 km/h können weiterhin dynamisch mit Hilfe der Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h soll dazu beitragen, die Verkehrsteilnehmenden zu einer umsichtigen Fahrweise zu veranlassen und folgenschwere Unfälle zu vermeiden. Abgesehen davon, dass hohe Geschwindigkeiten situationsbedingt allein schon ein Unfallrisiko darstellen können, wird durch die Anordnung eines Tempolimits von 130 km/h die Differenzgeschwindigkeit zwischen Pkw- und Lkw-Verkehr verringert, ohne die funktionale Bedeutung einer Autobahn, die nach den gesetzlichen Bestimmungen für die zügige Abwicklung des Fernverkehrs bestimmt ist, nennenswert zu beeinträchtigen. Damit diese Maßnahme ihre gewünschte Sicherungswirkung erzielt, muss sie akzeptiert und beachtet werden. Um das Akzeptanzverhalten und die Wirksamkeit der Maßnahme bewerten zu können, werden - neben der Analyse des Unfallgeschehens - in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsprofile ermittelt. Sollte sich herausstellen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung keine verkehrssichernde Wirkung zeigt oder das Geschwindigkeitsniveau weiterhin hoch bleibt, werden ggf. zu- Seite 2 von 3 •-••• v n1 •app sätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen in Betracht bezogen, wie z. B. Streckenverbote oder Geschwindigkeitsüberwachungen. Angesichts dieser Sachlage ist die von Ihnen vorgeschlagene zusätzliche Beschilderung an den Anschlussstellen nach hiesiger fachlicher Einschätzung nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Seite 3 von 3