Daten
Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Valdersweg 1
Datum: 28. September 2017
Seite 1 von 2
Aktenzeichen:
25.02.01
52399 Merzenich
Auskunft erteilt:
Herr Bohlander
A 4, Streckenabschnitt Merzenich – Kerpen Buir
Ihr Antrag vom 22.09.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gelhausen,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.09.2017, mit dem Sie
beantragen, im Bereich der A 4 zwischen Merzenich und Kerpen-Buir in
beiden Fahrtrichtungen an Brückenbauwerken Banner anzubringen und
innerhalb dieses Streckenabschnitts temporär ein Lkw-Überholverbot
einzurichten.
Wie
Sie
wissen,
hat
die
Unfallkommission
aus
Verkehrssicherheitsgründen zwischen den Anschlussstellen Elsdorf und
Merzenich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h
angeordnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll dazu beitragen, die
Verkehrsteilnehmenden zu einer umsichtigen Fahrweise zu veranlassen
und folgenschwere Unfälle zu vermeiden (weitere Detaillierungen zu
der getroffenen Maßnahme werden Ihnen auf Grundlage Ihrer Eingaben
vom 28.08.17 an die Bezirksregierung Köln und vom 12.09.17 an Herrn
Minister Wüst durch das Verkehrsministerium mitgeteilt).
Die von Ihnen vorgeschlagenen Banner mit den Aufschriften „Brems
Dich – rette Leben!“ oder „Runter vom Gas“, die eine angepasste
Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer intendieren, stellen in
Bezug
auf
die
bereits
bestehende
Beschränkung
der
Höchstgeschwindigkeit keinen Mehrwert dar. Darüber hinaus wird das
jeweilig aktuelle Geschwindigkeitslimit deutlich sichtbar in „Licht“ durch
die Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) angezeigt.
Zimmer: H 324
Telefon: (0221) 147 - 2262 ,
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Bezirksregierung Köln
Datum: 28. September 2017
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Ungeachtet dessen, halten wir in Übereinstimmung mit dem
Verkehrsministerium allgemeine Hinweise zum Fahrverhalten an
Überführungsbauwerken im Autobahnnetz für wenig zweckdienlich und
ggfls. sogar für verkehrssicherheitsgefährdend, da die Gefahr der
Ablenkung
durch
die
Verkehrsteilnehmer
vom
allgemeinen
Verkehrsgeschehen nicht von der Hand zu weisen ist. Sie selber
sprechen von einer „zwangsläufigen Wahrnehmung“, was den Aspekt
der Ablenkung unterstreicht. Auch wenn die gute Absicht der
gewünschten Aktion durchaus erkennbar ist, bin ich gehalten, Ihren
Antrag abzulehnen.
Darüber hinaus beantragen Sie, ein temporäres Lkw-Überholverbot im
genannten Streckenbereich einzurichten. Die Kommission hat zunächst
eine Geschwindigkeitsbeschränkung beschlossen, deren Wirksamkeit in
regelmäßigen Abständen anhand von Geschwindigkeitsprofilen
untersucht wird. In Abhängigkeit der Ergebnisse und der
Unfallentwicklung in diesem Abschnitt, können sich kurzfristig weitere
verkehrliche Maßnahmen, wie z.B. sonstige Streckenverbote oder
Geschwindigkeitsüberwachung etc., ergeben. Bereits seit Freigabe des
Streckenabschnitts im September 2014 ist die SBA so versorgt, dass bei
entsprechender Pkw- und Lkw-Belastung sowie bei intensiven
Niederschlägen
über
ein
Sonderprogramm
zeitweise
LkwÜberholverbote angezeigt werden. Eine darüber hinausgehende
Anordnung ist aktuell nicht vorgesehen.
Für Ihr Schreiben und für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit
bedanke ich mich nochmals.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Bohlander)