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Mitteilungsvorlage (Antwortschreiben der BezReg Köln vom 28.09.17)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Valdersweg 1 Datum: 28. September 2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 25.02.01 52399 Merzenich Auskunft erteilt: Herr Bohlander A 4, Streckenabschnitt Merzenich – Kerpen Buir Ihr Antrag vom 22.09.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gelhausen, haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.09.2017, mit dem Sie beantragen, im Bereich der A 4 zwischen Merzenich und Kerpen-Buir in beiden Fahrtrichtungen an Brückenbauwerken Banner anzubringen und innerhalb dieses Streckenabschnitts temporär ein Lkw-Überholverbot einzurichten. Wie Sie wissen, hat die Unfallkommission aus Verkehrssicherheitsgründen zwischen den Anschlussstellen Elsdorf und Merzenich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h angeordnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll dazu beitragen, die Verkehrsteilnehmenden zu einer umsichtigen Fahrweise zu veranlassen und folgenschwere Unfälle zu vermeiden (weitere Detaillierungen zu der getroffenen Maßnahme werden Ihnen auf Grundlage Ihrer Eingaben vom 28.08.17 an die Bezirksregierung Köln und vom 12.09.17 an Herrn Minister Wüst durch das Verkehrsministerium mitgeteilt). Die von Ihnen vorgeschlagenen Banner mit den Aufschriften „Brems Dich – rette Leben!“ oder „Runter vom Gas“, die eine angepasste Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer intendieren, stellen in Bezug auf die bereits bestehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit keinen Mehrwert dar. Darüber hinaus wird das jeweilig aktuelle Geschwindigkeitslimit deutlich sichtbar in „Licht“ durch die Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) angezeigt. Zimmer: H 324 Telefon: (0221) 147 - 2262 , Fax: (0221) 147 - 2890, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: 28. September 2017 Seite 2 von 2 Ungeachtet dessen, halten wir in Übereinstimmung mit dem Verkehrsministerium allgemeine Hinweise zum Fahrverhalten an Überführungsbauwerken im Autobahnnetz für wenig zweckdienlich und ggfls. sogar für verkehrssicherheitsgefährdend, da die Gefahr der Ablenkung durch die Verkehrsteilnehmer vom allgemeinen Verkehrsgeschehen nicht von der Hand zu weisen ist. Sie selber sprechen von einer „zwangsläufigen Wahrnehmung“, was den Aspekt der Ablenkung unterstreicht. Auch wenn die gute Absicht der gewünschten Aktion durchaus erkennbar ist, bin ich gehalten, Ihren Antrag abzulehnen. Darüber hinaus beantragen Sie, ein temporäres Lkw-Überholverbot im genannten Streckenbereich einzurichten. Die Kommission hat zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung beschlossen, deren Wirksamkeit in regelmäßigen Abständen anhand von Geschwindigkeitsprofilen untersucht wird. In Abhängigkeit der Ergebnisse und der Unfallentwicklung in diesem Abschnitt, können sich kurzfristig weitere verkehrliche Maßnahmen, wie z.B. sonstige Streckenverbote oder Geschwindigkeitsüberwachung etc., ergeben. Bereits seit Freigabe des Streckenabschnitts im September 2014 ist die SBA so versorgt, dass bei entsprechender Pkw- und Lkw-Belastung sowie bei intensiven Niederschlägen über ein Sonderprogramm zeitweise LkwÜberholverbote angezeigt werden. Eine darüber hinausgehende Anordnung ist aktuell nicht vorgesehen. Für Ihr Schreiben und für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit bedanke ich mich nochmals. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Bohlander)