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Mitteilungsvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Mitteilungsvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG)) Mitteilungsvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG))

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M83/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.11 Datum: 10.10.2017 Termin: 12.10.2017 Betreff / TOP: Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.05.2017 beauftragt, bezüglich der zum Ankauf stehenden landwirtschaftlichen Flächen nördlich und südlich der Ahrburg in Golzheim eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen. Ziel der Anfrage ist die Klärung ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbauflächen“ grundsätzlich mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Mit Schreiben vom 09.06.2017 wurde die entsprechende Anfrage über die Kreisverwaltung Düren an die Bezirksregierung Köln übersandt. Am 04.07.2017 teilte die Kreisverwaltung Düren mit, dass die Anfrage von dort an die Bezirksregierung weitergereicht wurde. Aktueller Status: Die Bezirksregierung Köln erklärte im Schreiben vom 08.09.2017 mit Verweis auf die Stellungnahme der Kreisverwaltung Düren vom 04.07.2017, dass eine landesplanerische Beurteilung derzeit nicht möglich ist, da die Vereinbarkeit der geplanten Entwicklung mit den Belangen des Artenschutzes nicht geklärt sei. Die Fachabteilungen der Kreisverwaltung Düren tragen in ihrer vorgenannten Stellungnahme zum einen immissionsschutzrechtliche Bedenken sowie weiterhin Bedenken bezüglich des Boden- und Artenschutzes vor. Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlagen beigefügt. Weiteres Vorgehen: Wie auch die Bezirksregierung ist die Kreisverwaltung anhand der bisher eingebrachten Unterlagen (Standard bei Anfragen nach § 34 LPIG) nicht in der Lage eine abschließende Beurteilung abzugeben. Seitens der Verwaltung muss daher nachgesteuert werden. Zwischenzeitlich wurden Angebote für die Erstellung der notwendigen fachgutachterlichen Beurteilungen angefordert. Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen wird der Bezirksregierung erneut eine konkretisierte Anfrage vorgelegt. Über weitere Erkenntnisse oder Ergebnisse wird die Verwaltung zeitnah informieren. Auf Grundlage der ausstehenden Untersuchungsergebnisse wird über die weitere Vorgehensweise nochmals zu beraten sein. Die durch den zusätzlichen Prüfumfang eintretende zeitliche Mehraufwand ist insoweit unschädlich, als das die Veräußerer abschließende Veranlassungen hinsichtlich des Grunderwerbs nicht vor Anfang des kommenden Jahres treffen. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2