Daten
Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M83/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.11
Datum: 10.10.2017
Termin:
12.10.2017
Betreff / TOP:
Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand
Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG)
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.05.2017 beauftragt, bezüglich der zum Ankauf stehenden landwirtschaftlichen Flächen nördlich und südlich der
Ahrburg in Golzheim eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen.
Ziel der Anfrage ist die Klärung ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbauflächen“
grundsätzlich mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Mit Schreiben vom 09.06.2017 wurde die entsprechende Anfrage über die Kreisverwaltung Düren an die Bezirksregierung Köln übersandt. Am 04.07.2017 teilte die Kreisverwaltung Düren mit, dass die Anfrage von dort an die Bezirksregierung weitergereicht
wurde.
Aktueller Status:
Die Bezirksregierung Köln erklärte im Schreiben vom 08.09.2017 mit Verweis auf die
Stellungnahme der Kreisverwaltung Düren vom 04.07.2017, dass eine landesplanerische
Beurteilung derzeit nicht möglich ist, da die Vereinbarkeit der geplanten Entwicklung mit
den Belangen des Artenschutzes nicht geklärt sei.
Die Fachabteilungen der Kreisverwaltung Düren tragen in ihrer vorgenannten Stellungnahme zum einen immissionsschutzrechtliche Bedenken sowie weiterhin Bedenken bezüglich des Boden- und Artenschutzes vor.
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlagen beigefügt.
Weiteres Vorgehen:
Wie auch die Bezirksregierung ist die Kreisverwaltung anhand der bisher eingebrachten
Unterlagen (Standard bei Anfragen nach § 34 LPIG) nicht in der Lage eine abschließende
Beurteilung abzugeben. Seitens der Verwaltung muss daher nachgesteuert werden.
Zwischenzeitlich wurden Angebote für die Erstellung der notwendigen fachgutachterlichen Beurteilungen angefordert.
Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen wird der Bezirksregierung erneut eine
konkretisierte Anfrage vorgelegt. Über weitere Erkenntnisse oder Ergebnisse wird die
Verwaltung zeitnah informieren. Auf Grundlage der ausstehenden Untersuchungsergebnisse wird über die weitere Vorgehensweise nochmals zu beraten sein.
Die durch den zusätzlichen Prüfumfang eintretende zeitliche Mehraufwand ist insoweit
unschädlich, als das die Veräußerer abschließende Veranlassungen hinsichtlich des
Grunderwerbs nicht vor Anfang des kommenden Jahres treffen.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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Datum:
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