Daten
Kommune
Merzenich
Größe
81 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M84/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Mario Zeyen
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 11.10.2017
Termin:
12.10.2017
Betreff / TOP:
Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Einrichtung
Tempo 30; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2015
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Mit Beschluss vom 13.05.2015 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Landesbetrieb Straßen.NRW und den Landrat des Kreises Düren bezüglich der Einrichtung
einer Tempo-30 Zone in der Ortsdurchfahrt Golzheim zu kontaktieren.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren teilte auf Nachfrage mit, dass nach der damaligen Rechtslage die Anordnung einer Tempo-30 Zone auf klassifizierten Straßen, also
auch der B 264, nicht möglich ist. Der Antrag wurde aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung auf Wiedervorlage gelegt. (vgl. MV 48/2015)
Die Gesetzesänderung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Demnach können nach § 45
(9) S. 4 Nr. 6 StVO innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen
von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs ( Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder
Krankenhäusern angeordnet werden.
Folge:
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren teilte nun in einer Besprechung mit, dass
weder auf Grundlage der derzeitigen Rechtsnorm noch aus den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt Golzheim angeordnet werden kann.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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