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Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
08.11.13, 12:01
Aktualisiert
08.11.13, 12:01
Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 77/2013 28.10.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 19.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 Kreistag 18.12.2013 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit der Stadt Euskirchen, welche in der nächsten Sitzung am 18.03.2014 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht - zu. -2- 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Euskirchen in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2014 abzuklären. Begründung: 1. Ausgangslage Am 16.10.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) verabschiedet. Bereits im September 2012 hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke bekannt gegeben. Die Umsetzung einer inklusiven Beschulung führt zu weitreichenden Veränderungen in der bisherigen Förderschullandschaft. Der Besuch der allgemeinen Schule wird für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung künftig der Regelfall werden. Daneben haben die Eltern aber ein Wahlrecht und können abweichend hiervon als Förderort die Förderschule wählen. Der Kreis Euskirchen und die angehörigen Städte und Gemeinden haben seit Bekanntgabe der o.a. Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in mehreren Gesprächsrunden - auch unter Beteiligung der Schulleitungen - die sich verändernde Rechtslage und deren Auswirkungen diskutiert. Darüber hinaus wurde auch in Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln versucht, die zukünftige Förderschullandschaft zu analysieren und eine gemeinsame Lösung zur Sicherstellung einer wohnortnahen Beschulung im Förderschulbereich im Kreis Euskirchen zu erarbeiten. Die Bezirksregierung befürwortet dabei auch ausdrücklich Lösungen in Kreisträgerschaft und würde diese entsprechend genehmigen. Durch die neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 werden hohe Anforderungen zur Fortführung von Förderschulen gesetzt. Für die Errichtung und die Fortführung von Förderschulen im Verbund sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO auch weiterhin 144 Schüler/-innen notwendig. Im Unterschied zur alten MindestgrößenVO können diese Mindestzahlen nicht mehr ausnahmsweise mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde unterschritten werden. Nach der offiziellen Oktoberstatistik 2013 erreichen aktuell lediglich die Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen (202 Schüler/-innen) und die Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden (163 Schüler/-innen) die Mindestschülerzahl. Demgegenüber liegen die Georgschule (76 Schüler/-innen) in Dahlem, die Schule am Veybach (94 Schüler/-innen) in Mechernich und die Stephanusschule (112 Schüler/-innen) in Zülpich deutlich unter der Mindestschülerzahl von 144, so dass sich für diese Schulen zwingender Handlungsbedarf ergibt. Das Unterschreiten der Mindestgröße einer Förderschule bedeutet indessen nicht notwendig, dass dieser Standort geschlossen werden muss. Schulträger können vielmehr Schulen zusammenlegen oder Teilstandorte bilden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass mehrere Förderschulen in der Trägerschaft von Gemeinden zu einer Schule in Kreisträgerschaft zusammengelegt werden. Gemäß § 1 Abs. 2 MindestgrößenVO kann eine Förderschule in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt wer- -3den kann. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO erforderlich. 2. Aktuelle Entwicklung Neben der Matthias-Hagen-Schule zeichnen sich inzwischen innerhalb des Kreises regionale Lösungen zwischen den Kommunen des Südkreises (Förderschulzweckverband Georgschule: Blankenheim, Dahlem, Nettersheim sowie Förderschulzweckverband Astrid-Lindgren-Schule: Hellenthal, Kall, Schleiden) sowie zwischen den Städten Mechernich und Zülpich zum Erhalt der dortigen Förderschulstandorte ab: š Astrid-Lindgren-Schule, Schleiden Die Mindestschülerzahl von 144 wird derzeit noch überschritten (163 Schülerinnen und Schüler). Aufgrund der Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der demographischen Entwicklung ist aber davon auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule mittelfristig weniger als 144 Schüler/-innen beschult. Daher werden zwischen den Mitgliedskommunen des Förderschulzweckverbands der Astrid-Lindgren-Schule Hellenthal, Kall und Schleiden und den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim (Förderschulzweckverband Georgschule) derzeit schon Gespräche geführt über eine mögliche Zusammenlegung der beiden Schulen. Ziel ist es, beide Schulstandorte möglichst lange zu halten. Für beide Standorte sind mindestens 72 Schüler/-innen notwendig. š Georgschule Dahlem Die Georgschule Dahlem liegt mit 76 Schüler/-innen deutlich unter der Mindestschülerzahl 144. Die Georgschule müsste nach der neuen Rechtslage als eigenständige Schule spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 aufgelöst werden. In Gesprächen mit den Kommunen des Förderschulzweckverbandes Astrid-Lindgren-Schule werden daher zur Zeit Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um den Schulstandort Schmidtheim möglichst lange halten zu können. š Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich Die Stephanusschule wird zurzeit von 112 Schüler/-innen besucht. Sie müsste nach der neuen Rechtslage spätestens zum Schuljahresbeginn 2016/17 (1 Jahr längere Übergangsregelung für bisherige Kompetenzzentren) aufgelöst werden. Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung werden derzeit mit der Stadt Mechernich, die Träger der Schule am Veybach in Mechernich-Satzvey ist, Gespräche geführt über eine Zusammenlegung beider Schulen, mit dem Ziel, möglichst beide Schulstandorte halten zu können. š Schule am Veybach, Mechernich-Satzvey Die Schule am Veybach mit aktuell 94 Schülern/-innen müsste nach der neuen Rechtslage ab dem Schuljahr 2015/16 aufgelöst werden. Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung werden derzeit mit der Stadt Zülpich (Träger der Stephanusschule) Gespräche geführt über eine Zusammenlegung beider Schulen, mit dem Ziel, möglichst beide Schulstandorte halten zu können. š Matthias-Hagen-Schule, Euskirchen Die Stadt Euskirchen hat ihre beiden vormals eigenständigen Verbundförderschulen (Schule an der Erftaue und Mattias-Hagen-Schule) zu einer Schule zusammengelegt. Die neue Schule trägt den Namen Matthias-Hagen-Schule und hat aktuell 202 Schülerinnen und Schüler. Damit ist der Fortbestand der Schule mittelfristig gesichert. Kommt es zu den Kooperationen im Südkreis und zwischen den Städten Mechernich und Zülpich, ist zu erwarten, dass jedenfalls zunächst alle Schulstandorte gehalten werden können, unter der Voraussetzung, dass eine Gesamtschülerzahl von 144 pro Schule und eine Schülerzahl von mind. 72 pro Teilstandort erreicht wird. Damit wäre die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aktuell gut aufgestellt. -4Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. 3. Übertragung der Euskirchener Matthias-Hagen-Schule in Trägerschaft des Kreises Die Stadt Euskirchen ist im Zuge der dargestellten kreisweiten Gespräche über eine zukunftsfähige Förderschullandschaft an den Kreis herangetreten mit der Bitte, zu prüfen, ob eine Übernahme der städtischen Matthias-Hagen-Schule in die Trägerschaft des Kreises möglich ist. Hintergrund ist, dass Verhandlungen der Stadt Euskirchen mit den Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Weilerswist über eine solidarische Beteiligung an den Schulträgerkosten der MatthiasHagen-Schule nicht zu einer entsprechenden Vereinbarung geführt haben. Mit Schreiben vom 12.08.2013 bittet die Stadt Euskirchen darum, dass die Gespräche mit dem Kreis über einen Trägerwechsel forciert werden sollen. Konkrete Beschlüsse seitens der Stadt Euskirchen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2013 erwartet. Im Falle eines Trägerwechsels der Matthias-Hagen-Schule ist zu prüfen, ob die anfallenden Gesamtkosten der Förderschulen im Rahmen einer oder mehrerer differenzierter Kreisumlagen vom Kreis Euskirchen auf die jeweiligen Herkunftskommunen der Schüler/-innen umzulegen sind. Der Übergang einer gemeindlichen Förderschule in die Kreisträgerschaft ist nach dem Schulgesetz möglich, namentlich in den Fällen, in denen die Fortführung einer Schule an der fehlenden Zusammenarbeit von Gemeinden scheitert. Auch in der Begründung zur neuen Mindestgrößenverordnung wird der Übergang in eine Kreisträgerschaft ausdrücklich als Möglichkeit benannt, um die Schließung von Schulstandorten zu vermeiden. Die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde hat ebenfalls bekundet, eine Kreisträgerschaft grundsätzlich zu begrüßen und in Aussicht gestellt, vorbehaltlich einer genauen Prüfung im Einzelfall einen Trägerwechsel zu genehmigen. Ausweislich einer Erhebung des Landkreistages sollen auch in anderen Kreisen Förderschulen in die Trägerschaft des Kreises übergehen. 4. Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Euskirchen: Für die St.-Nikolaus-Schule in Kall mit aktuell 85 Schülerinnen und Schülern sowie die HansVerbeek-Schule in Euskirchen mit aktuell 122 Schülerinnen und Schülern ergibt sich mittelfristig kein Handlungsbedarf, da nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 MindestgrößenVO für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nur 50 Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Handlungsbedarf ergibt sich jedoch bezüglich der in Kreisträgerschaft befindlichen Don-BoscoSchule, Förderschule (Sekundarstufe I) mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen. Gemäß der MindestgrößenVO sind für die Fortführung 55 Schülerinnen und Schüler notwendig. Die Don-Bosco-Schule erreicht diese Mindestschülerzahl bereits seit mehreren Jahren nicht mehr und hat aktuell 39 Schülerinnen und Schüler. Sie muss spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 aufgelöst werden. Im Falle einer Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen könnte die Don-Bosco-Schule der Matthias-Hagen-Schule angegliedert werden. Dort könnte dann auch zukünftig die Schülerschaft der Don-Bosco-Schule beschult werden. -55. Zusammenfassung Aus Sicht der Verwaltung sollte das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen möglichst zeitnah den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten, ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Dabei muss eine solidarische Finanzierung gewährleistet sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte in einem ersten Schritt der Kreis, wie von der Stadt Euskirchen beantragt, die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule prüfen. Im Zuge dieser Prüfung soll auch eine Zusammenlegung mit der kreiseigenen Don-Bosco-Schule begutachtet werden. Die organisatorische Umsetzung könnte zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen. Ebenso ist die Erhebung differenzierter Kreisumlagen zu prüfen. Bis zur nächsten Sitzungsrunde im Frühjahr 2014 wird die Verwaltung untersuchen, ob und wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule erfolgen kann. Zu klären sind dabei u.a. Fragen hinsichtlich des Standortes und des damit einhergehenden Gebäudemanagements (Hausmeister, Miete, Raumplanung, etc.), der Schülerbeförderung sowie weiterer Aufgaben der Schulverwaltung. in Vertretung gez. Poth _____________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)