Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
08.11.13, 12:01
Aktualisiert
08.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 77/2013
28.10.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
19.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch
den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der
Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen
- vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit der Stadt Euskirchen, welche in der nächsten Sitzung am 18.03.2014 vorgestellt werden, und
- vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht - zu.
-2-
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Euskirchen in konkrete Verhandlungen bezüglich
der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule einzutreten und gleichzeitig
mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2014 abzuklären.
Begründung:
1. Ausgangslage
Am 16.10.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Verordnung
über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) verabschiedet.
Bereits im September 2012 hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Verordnung über die
Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke bekannt gegeben.
Die Umsetzung einer inklusiven Beschulung führt zu weitreichenden Veränderungen in der bisherigen
Förderschullandschaft. Der Besuch der allgemeinen Schule wird für Schülerinnen und Schüler mit
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung künftig der Regelfall werden. Daneben haben die Eltern aber ein Wahlrecht und können abweichend hiervon als Förderort die Förderschule wählen. Der
Kreis Euskirchen und die angehörigen Städte und Gemeinden haben seit Bekanntgabe der o.a. Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in mehreren Gesprächsrunden - auch unter Beteiligung der Schulleitungen - die sich verändernde Rechtslage und deren Auswirkungen diskutiert. Darüber hinaus wurde auch in Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln versucht, die zukünftige Förderschullandschaft
zu analysieren und eine gemeinsame Lösung zur Sicherstellung einer wohnortnahen Beschulung im
Förderschulbereich im Kreis Euskirchen zu erarbeiten. Die Bezirksregierung befürwortet dabei auch
ausdrücklich Lösungen in Kreisträgerschaft und würde diese entsprechend genehmigen.
Durch die neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 werden hohe Anforderungen zur Fortführung von Förderschulen gesetzt. Für die Errichtung und die Fortführung von Förderschulen im Verbund sind gemäß §
1 Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO auch weiterhin 144 Schüler/-innen notwendig. Im Unterschied zur
alten MindestgrößenVO können diese Mindestzahlen nicht mehr ausnahmsweise mit Zustimmung der
oberen Schulaufsichtsbehörde unterschritten werden.
Nach der offiziellen Oktoberstatistik 2013 erreichen aktuell lediglich die Matthias-Hagen-Schule in
Euskirchen (202 Schüler/-innen) und die Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden (163 Schüler/-innen) die
Mindestschülerzahl. Demgegenüber liegen die Georgschule (76 Schüler/-innen) in Dahlem, die Schule am Veybach (94 Schüler/-innen) in Mechernich und die Stephanusschule (112 Schüler/-innen) in
Zülpich deutlich unter der Mindestschülerzahl von 144, so dass sich für diese Schulen zwingender
Handlungsbedarf ergibt.
Das Unterschreiten der Mindestgröße einer Förderschule bedeutet indessen nicht notwendig, dass
dieser Standort geschlossen werden muss. Schulträger können vielmehr Schulen zusammenlegen
oder Teilstandorte bilden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass mehrere Förderschulen in der
Trägerschaft von Gemeinden zu einer Schule in Kreisträgerschaft zusammengelegt werden.
Gemäß § 1 Abs. 2 MindestgrößenVO kann eine Förderschule in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt wer-
-3den kann. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Abs. 1
Nr. 7 MindestgrößenVO erforderlich.
2. Aktuelle Entwicklung
Neben der Matthias-Hagen-Schule zeichnen sich inzwischen innerhalb des Kreises regionale Lösungen zwischen den Kommunen des Südkreises (Förderschulzweckverband Georgschule: Blankenheim, Dahlem, Nettersheim sowie Förderschulzweckverband Astrid-Lindgren-Schule: Hellenthal, Kall,
Schleiden) sowie zwischen den Städten Mechernich und Zülpich zum Erhalt der dortigen Förderschulstandorte ab:
Astrid-Lindgren-Schule, Schleiden
Die Mindestschülerzahl von 144 wird derzeit noch überschritten (163 Schülerinnen und Schüler). Aufgrund der Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der demographischen Entwicklung ist aber davon auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule mittelfristig weniger als 144 Schüler/-innen beschult. Daher werden zwischen den Mitgliedskommunen des Förderschulzweckverbands der Astrid-Lindgren-Schule Hellenthal, Kall und Schleiden
und den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim (Förderschulzweckverband Georgschule) derzeit schon Gespräche geführt über eine mögliche Zusammenlegung der beiden
Schulen. Ziel ist es, beide Schulstandorte möglichst lange zu halten. Für beide Standorte sind
mindestens 72 Schüler/-innen notwendig.
Georgschule Dahlem
Die Georgschule Dahlem liegt mit 76 Schüler/-innen deutlich unter der Mindestschülerzahl
144. Die Georgschule müsste nach der neuen Rechtslage als eigenständige Schule spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 aufgelöst werden. In Gesprächen mit den Kommunen
des Förderschulzweckverbandes Astrid-Lindgren-Schule werden daher zur Zeit Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um den Schulstandort Schmidtheim möglichst lange halten zu können.
Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich
Die Stephanusschule wird zurzeit von 112 Schüler/-innen besucht. Sie müsste nach der neuen
Rechtslage spätestens zum Schuljahresbeginn 2016/17 (1 Jahr längere Übergangsregelung
für bisherige Kompetenzzentren) aufgelöst werden. Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung werden derzeit mit der Stadt Mechernich, die Träger der Schule am Veybach in Mechernich-Satzvey ist, Gespräche geführt über eine Zusammenlegung beider Schulen, mit dem Ziel, möglichst beide Schulstandorte halten zu können.
Schule am Veybach, Mechernich-Satzvey
Die Schule am Veybach mit aktuell 94 Schülern/-innen müsste nach der neuen Rechtslage ab
dem Schuljahr 2015/16 aufgelöst werden. Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung werden derzeit mit der Stadt Zülpich (Träger der Stephanusschule) Gespräche
geführt über eine Zusammenlegung beider Schulen, mit dem Ziel, möglichst beide Schulstandorte halten zu können.
Matthias-Hagen-Schule, Euskirchen
Die Stadt Euskirchen hat ihre beiden vormals eigenständigen Verbundförderschulen (Schule
an der Erftaue und Mattias-Hagen-Schule) zu einer Schule zusammengelegt. Die neue Schule
trägt den Namen Matthias-Hagen-Schule und hat aktuell 202 Schülerinnen und Schüler. Damit
ist der Fortbestand der Schule mittelfristig gesichert.
Kommt es zu den Kooperationen im Südkreis und zwischen den Städten Mechernich und Zülpich, ist
zu erwarten, dass jedenfalls zunächst alle Schulstandorte gehalten werden können, unter der Voraussetzung, dass eine Gesamtschülerzahl von 144 pro Schule und eine Schülerzahl von mind. 72 pro
Teilstandort erreicht wird. Damit wäre die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aktuell gut aufgestellt.
-4Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die
Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden.
3. Übertragung der Euskirchener Matthias-Hagen-Schule in Trägerschaft des Kreises
Die Stadt Euskirchen ist im Zuge der dargestellten kreisweiten Gespräche über eine zukunftsfähige
Förderschullandschaft an den Kreis herangetreten mit der Bitte, zu prüfen, ob eine Übernahme der
städtischen Matthias-Hagen-Schule in die Trägerschaft des Kreises möglich ist.
Hintergrund ist, dass Verhandlungen der Stadt Euskirchen mit den Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Weilerswist über eine solidarische Beteiligung an den Schulträgerkosten der MatthiasHagen-Schule nicht zu einer entsprechenden Vereinbarung geführt haben.
Mit Schreiben vom 12.08.2013 bittet die Stadt Euskirchen darum, dass die Gespräche mit dem Kreis
über einen Trägerwechsel forciert werden sollen.
Konkrete Beschlüsse seitens der Stadt Euskirchen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2013 erwartet.
Im Falle eines Trägerwechsels der Matthias-Hagen-Schule ist zu prüfen, ob die anfallenden Gesamtkosten der Förderschulen im Rahmen einer oder mehrerer differenzierter Kreisumlagen vom Kreis
Euskirchen auf die jeweiligen Herkunftskommunen der Schüler/-innen umzulegen sind.
Der Übergang einer gemeindlichen Förderschule in die Kreisträgerschaft ist nach dem Schulgesetz
möglich, namentlich in den Fällen, in denen die Fortführung einer Schule an der fehlenden Zusammenarbeit von Gemeinden scheitert. Auch in der Begründung zur neuen Mindestgrößenverordnung
wird der Übergang in eine Kreisträgerschaft ausdrücklich als Möglichkeit benannt, um die Schließung
von Schulstandorten zu vermeiden. Die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde hat
ebenfalls bekundet, eine Kreisträgerschaft grundsätzlich zu begrüßen und in Aussicht gestellt, vorbehaltlich einer genauen Prüfung im Einzelfall einen Trägerwechsel zu genehmigen.
Ausweislich einer Erhebung des Landkreistages sollen auch in anderen Kreisen Förderschulen in die
Trägerschaft des Kreises übergehen.
4. Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Euskirchen:
Für die St.-Nikolaus-Schule in Kall mit aktuell 85 Schülerinnen und Schülern sowie die HansVerbeek-Schule in Euskirchen mit aktuell 122 Schülerinnen und Schülern ergibt sich mittelfristig kein
Handlungsbedarf, da nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 MindestgrößenVO für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nur 50 Schülerinnen und Schüler benötigt werden.
Handlungsbedarf ergibt sich jedoch bezüglich der in Kreisträgerschaft befindlichen Don-BoscoSchule, Förderschule (Sekundarstufe I) mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen. Gemäß der MindestgrößenVO sind für die Fortführung 55 Schülerinnen und
Schüler notwendig. Die Don-Bosco-Schule erreicht diese Mindestschülerzahl bereits seit mehreren
Jahren nicht mehr und hat aktuell 39 Schülerinnen und Schüler. Sie muss spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 aufgelöst werden.
Im Falle einer Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den
Kreis Euskirchen könnte die Don-Bosco-Schule der Matthias-Hagen-Schule angegliedert werden.
Dort könnte dann auch zukünftig die Schülerschaft der Don-Bosco-Schule beschult werden.
-55. Zusammenfassung
Aus Sicht der Verwaltung sollte das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen möglichst zeitnah
den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden.
Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten,
ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig
eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in
die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule
anzumelden.
Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne
einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Dabei muss eine
solidarische Finanzierung gewährleistet sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollte in einem ersten Schritt der Kreis, wie von der Stadt Euskirchen
beantragt, die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule prüfen.
Im Zuge dieser Prüfung soll auch eine Zusammenlegung mit der kreiseigenen Don-Bosco-Schule
begutachtet werden. Die organisatorische Umsetzung könnte zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen.
Ebenso ist die Erhebung differenzierter Kreisumlagen zu prüfen. Bis zur nächsten Sitzungsrunde im
Frühjahr 2014 wird die Verwaltung untersuchen, ob und wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule erfolgen kann. Zu klären sind dabei u.a. Fragen hinsichtlich des Standortes und des damit
einhergehenden Gebäudemanagements (Hausmeister, Miete, Raumplanung, etc.), der Schülerbeförderung sowie weiterer Aufgaben der Schulverwaltung.
in Vertretung
gez. Poth
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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