Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Mitteilungsvorlage Gemeinderat vom 17.12.2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Mitteilungsvorlage (Mitteilungsvorlage Gemeinderat vom 17.12.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 01.12.2015 Abteilung: 1 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich vom 17.04.2015 sowie Beschluss des Rates vom 13.05.2015 Der o.g. Antrag war Gegenstand eines Gesprächs am 17.11.2015 mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes Düren. Im Hinblick auf den o.g. Antrag wird der wesentliche Gesprächsinhalt nachfolgend kurz dargestellt: „Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone auf klassifizierten Straßen, also auch der B 264, nicht möglich. Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz im Oktober d.J. in Worms darauf verständigt, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken, z.B. vor Schulen und Kindergärten, abzusenken. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dies aufgegriffen und eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung angekündigt. Die angekündigte Gesetzesänderung könnte auch Möglichkeiten für eine andere, rechtskonforme Temporegelung für die Ortsdurchfahrt Golzheim eröffnen. Es bestand Einvernehmen darüber, den o.g. Antrag bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung ruhen zu lassen.“ Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung: Das Straßenverkehrsamt hatte in der Zeit vom 22.07. bis 27.07.2015 in der Ortseinfahrt Golzheim, Fahrtrichtung Düren, verdeckt die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen. Diese Messungen ergaben eine „V (85)“ von 49 km/h. Die V (85) stellt den Wert dar, der von 85% aller Verkehrsteilnehmer eingehalten wurde. Bei der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h würden lediglich ca. zwei Prozent der Verkehrsteilnehmer bei einer Geschwindigkeitskontrolle wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit mit einem Verwarnungsgeld belegt. (Gelhausen) (Weingartz)