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Beschlussvorlage GB (Z2 / 77/2013 (KA 04.12.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 12:06
Aktualisiert
13.12.13, 12:06
Beschlussvorlage GB (Z2 / 77/2013 (KA 04.12.2013)) Beschlussvorlage GB (Z2 / 77/2013 (KA 04.12.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 77 / 2013 Datum: 10.12.2013 Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2013 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen V 77/2013 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Z1 19.11.2013 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erläutert, dass seiner Fraktion eine Prüfung fehle, warum nicht die größere städtische Schule die kreiseigene kleinere Schule übernehmen kann. Daher könne man der Vorlage nicht zustimmen. AV Poth erläutert, dass es politischer Wille war, ein Förderschulentwicklungskonzept zu erstellen und man sich mit den Kommunen einig sei. In diesen Diskussionen sei von Seiten der Stadt Euskirchen der Wunsch geäußert worden, die städtische Förderschule in Kreisträgerschaft zu übernehmen. Insofern gehe es nun in der Vorlage um die Prüfung, ob eine solche Übernahme möglich wäre. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) verweist auf die noch zu klärenden Vorbehalte der Umsetzung (Finanzierung über differenzierte Kreisumlage und Genehmigung der Regierungspräsidentin). Der Kreisausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit der Stadt Euskirchen, welche in der nächsten Sitzung am 18.03.2014 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht - zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Euskirchen in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2014 abzuklären. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (UWV)