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Beschlussvorlage GB (Z1/ V 77/2013 (BildungsA 19.11.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
26.11.13, 12:03
Aktualisiert
26.11.13, 12:03
Beschlussvorlage GB (Z1/ V 77/2013 (BildungsA 19.11.2013)) Beschlussvorlage GB (Z1/ V 77/2013 (BildungsA 19.11.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 77 / 2013 Datum: 26.11.2013 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 19.11.2013 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen Durch den Beschlussvorschlag zur V 77/2013 sollen die Gespräche zwischen der Stadt Euskirchen und dem Kreis Euskirchen konkretisiert werden, um die Förderschullandschaft im Stadtgebiet Euskirchen zeitnah zu gestalten. Dabei wird es bei den anstehenden Gesprächen u.a. um die Standortfrage, die Organisation des Gebäudemanagements (Hausmeister, Miete, Raumplanung), die Schülerbeförderung sowie weitere Aufgaben der allgemeinen Schulverwaltung gehen. Der Wunsch hinsichtlich eines Trägerwechsels der MatthiasHagen-Schule resultiert aus einem Antrag der Stadt Euskirchen. Inwieweit die Don-Bosco-Schule dabei der Matthias-HagenSchule angegliedert werden kann, wird in weiteren Gesprächen zwischen den Schulleitungen der Schulen erörtert. Derzeit erfolgt die Prüfung der Finanzierung über eine differenzierte Kreisumlage, für die ein entsprechender Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird. In diesem Fall könnte die Umlage über die Schülerzahl der jeweiligen Kommunen erfolgen. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit der Stadt Euskirchen, welche in der nächsten Sitzung am 18.03.2014 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht - zu. V 77/2013 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Euskirchen in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2014 abzuklären. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung