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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
111 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
11.12.14, 13:04
Aktualisiert
11.12.14, 13:04
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2014 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.12.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2014 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 08.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2013 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung über die Verwendung des Verlusts zu beschließen - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2014 den Jahresabschluss 2013 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Verlusts angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist in der Anlage beigefügt.