Daten
Kommune
Merzenich
Größe
83 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:13
Aktualisiert
12.10.17, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M86/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 11.10.2017
Termin:
12.10.2017
Betreff / TOP:
Erstellung eines gesamträumlichen Plankonzeptes Windenergie
(Potentialflächenanalyse) für das Gemeindegebiet Merzenich; Sachstand
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 07.07.2016 die Erstellung
eines gesamträumlichen Plankonzeptes Windenergie (Potentialflächenanalyse) für das
Gemeindegebiet Merzenich beschlossen (vgl. Drs. 41/2016).
Mittlerweile wurden die bisher nur in Papierform vorhandenen zeichnerischen und
schriftlichen Darstellungen des FNP einschließlich der Änderungen vom beauftragten
Planungsbüro als Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte zusammengestellt und
digitalisiert. Weiterhin wurden die relevanten Entwicklungsziele der Gemeinde und deren
Einfluss auf die Analyse erörtert sowie die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Derzeitiger Sachstand:
Die Landesregierung NRW richtet ihre Energie- und Klimapolitik neu aus und erarbeitet
unter anderem auch eine neue Energieversorgungsstrategie NRW. In Vorbereitung ist
auch eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW).
Der Windenergieerlass ist an die jeweils geltende Rechtslage anzupassen.
Da der Ausbau der Windenergie auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung stößt,
will die Landesregierung die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten. Zur
Berücksichtigung der Belange des Anwohner-, Landschafts- und Naturschutzes werden
im Windenergieerlass entsprechende Änderungen vorgenommen.
Die maßgeblichste Änderung könnte die Abstandregelung bei Neuerrichtung von WEA
von 1.500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten darstellen.
Die möglichen Auswirkungen der angestrebten Abstandsregelung auf das
Gemeindegebiet Merzenich sind in der beigefügten Anlage, zunächst nur skizzenhaft
dargestellt, ersichtlich.
Weitere Vorgehensweise:
Von Seiten der Bezirksregierung Köln und der Kreisverwaltung Düren wird die
Weiterführung des Verfahrens nachdrücklich empfohlen. Es sollte jedoch abgewartet
werden wie die Entscheidungen hinsichtlich der Änderungen des Windenergieerlasses
ausfallen. Derzeit läuft die Beteiligung der Verbände. Abhängig von dem Umfang der
Änderungen könnte der geänderte Windenergieerlass nach Mitteilung des STGB
voraussichtlich ab Anfang 2018 rechtsverbindlich werden.
Die Verwaltung wird den Empfehlungen der vorgenannten Behörden folgen und die
weitere Bearbeitung in Abstimmung mit den Fachplanern vorerst aussetzen.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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