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Beschlusstext (Mitteilung der Verwaltung - Beschluss des Kreistages vom 28.02.2008 über die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen - )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,0 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Mitteilung der Verwaltung
- Beschluss des Kreistages vom 28.02.2008 über die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen -
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Donnerstag, den 13.03.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 3 Mitteilung der Verwaltung - Beschluss des Kreistages vom 28.02.2008 über die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen - Ausschussmitglied Dr. Kippels trägt vor, dass man sich kommunalübergreifend mit einer sozialverträglichen Lösung von Beitragsstaffelungen beschäftigt habe und dies künftig sehr kritisch im Auge behalten werde. Er bekräftigt aber nochmals, dass Besserverdienende auch mehr zum Gemeinwohl beitragen müssten. Ausschussmitglied Coumanns sieht die Schuld in der Einführung des KIBIZ; er spricht sich für eine landesweite Beitragsbefreiung der Kindertageseinrichtungen aus. Weiterhin bittet Herr Coumanns um Erläuterung, aus welchen Gründen die Angebotsstruktur insbesondere für jüngere Kinder - in der Gemeinde Elsdorf vielseitiger als die in Bedburg sei. Frau Janson, Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises erläutert, dass die aktuellen Umstrukturierungen durch das Sparkonzept der katholischen Kirche in der Gemeinde Elsdorf bereits abgeschlossen seien, so dass freiwerdende Kapazitäten entsprechend für jüngere Kinder eingesetzt werden könnten. Sie sieht diese Entwicklung auch für Bedburg in den kommenden Jahren. Beratendes Mitglied Zöphel fragt, ob eine im Jugendhilfeausschuss des Kreises beantragte Beitragsbefreiung bis zur zweiten Einkommensstufe beschlossen wurde. Herr Irsch, Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises erläutert, dass dies nicht der Fall sei und verweist auf die in der Vorlage des Jugendhilfeausschusses genannten Beiträge. Es besteht der einheitliche Wunsch, dass die in den anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises geltenden bzw. beschlossenen Beitragsstaffelungen dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden. (siehe Anlage zur Niederschrift) Mitteilung: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 13.03.2008 Seite 2