Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 17:08
Aktualisiert
20.11.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
162/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.09.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 162/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
09.09.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2012 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 162/2014 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 2.866.769,44 € ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
3.338.300,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2011 von 208.816,19 € verbleibenden
Überschuss von 680.346,75 € wird ein Teilbetrag von 300.000,00 € in die Rücklagen eingestellt; der Rest
(380.346,75 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2012 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des
Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Der Jahresverlust in Höhe von 2.866.769,44 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 3.338.300,00 € und den Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von 208.816,19 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von
680.346,75 €.
Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere
Umsatzerlöse, geringere Materialaufwendungen und geringere sonstige betriebliche Aufwendungen als
kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 380.346,75 € für
die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung
vorzutragen und einen Betrag von 300.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen.
Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.