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Beschlussvorlage (Lagebericht)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 17:08
Aktualisiert
20.11.14, 17:08
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Inhalt der Datei

Anlage II Seite 1 Sportstätten der Stadt Wesseling Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 A. Grundlagen des Betriebes I. Rechtliche Grundlagen Die Sportstätten der Stadt Wesseling sind ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen i.S.d. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW, das nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt wird. II. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Der Betrieb führt das Schulschwimmbad und das Gartenhallenbad sowie die Sportplätze und -hallen der Stadt Wesseling. Zum Gartenhallenbad gehören eine Sauna und ein Fitnessraum. Die betriebsnotwendigen Anlagen, insbesondere Grundstücke und Betriebsgebäude, wurden in den Betrieb eingebracht. Des Weiteren wurden in den Betrieb Wertpapiere zur Stärkung der Ertragskraft eingelegt. B. Geschäftsverlauf und -lage I. Ertragslage Zur Behandlung des Jahresverlusts 2011 enthält der Anhang zum Jahresabschluss 2011 folgende Ausführungen: „Der Jahresverlust in Höhe von 2.781.592,55 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 2.973.500,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 2.716.908,74 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 2.908.816,19 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 208.816,19 € für die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag von 2.700.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden.“ Der Jahresabschluss 2011 ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht festgestellt und es ist noch keine Entscheidung über die Verwendung des Jahresverlusts getrof- Anlage II Seite 2 fen worden. Unter der Voraussetzung, dass der Jahresabschluss 2011 wie vorgeschlagen festgestellt wird, wird zur Verwendung des Jahresverlusts 2012 folgendes vorgeschlagen: Der Jahresverlust in Höhe von 2.866.769,44 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 3.338.300,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 208.816,19 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 680.346,75 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse, geringere Materialaufwendungen und geringere sonstige betriebliche Aufwendungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 380.346,75 € für die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag von 300.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden. Anlage II Seite 3 II. Vermögenslage In der folgenden Übersicht zum Vermögensaufbau und zur Kapitalstruktur sind die Bilanzzahlen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien dargestellt: Vermögensaufbau 31.12.2012 T€ 31.12.2011 % T€ Veränderungen T€ %-Punkte % Anlagevermögen Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände - Sonderposten Finanzanlagen langfristig gebundenes Vermögen 15.613 -438 15.175 3.952 57,2 -1,6 55,6 14,5 16.471 -358 16.113 3.914 61,6 -1,3 60,3 14,7 -858 -80 -938 38 -4,4 -0,3 -4,7 -0,2 19.127 70,1 20.027 75,0 -900 -4,9 Umlaufvermögen Forderungen gegen Dritte Forderungen an die Stadt Wesseling / Eigenbetriebe der Stadt Wesseling Flüssige Mittel 18 0,1 19 0,1 -1 0,0 5 8.122 0,0 29,8 0 6.665 0,0 24,9 5 1.457 0,0 4,9 kurzfritig gebundenes Vermögen 8.145 29,9 6.684 25,0 1.461 4,9 27.272 100,0 26.711 100,0 561 0,0 Gesamt Kapitalstruktur 31.12.2012 T€ Eigenkapital Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gegenüber der Stadt Wesseling / Eigenbetrieben der Stadt Wesseling Gesamt Veränderungen T€ %-Punkte 31.12.2011 % T€ % 26.943 98,8 26.472 99,1 471 -0,3 329 1,2 230 0,9 99 0,3 0 329 27.272 0,0 1,2 100,0 9 239 26.711 0,0 0,9 100,0 -9 90 561 0,0 0,3 0,0 Das Anlagevermögen ist zu 140,86% durch Eigenkapital gedeckt und damit langfristig finanziert. Anlage II Seite 4 III. Finanzlage Kapitalflussrechnung 2012 T€ Langfristiger Bereich (1) Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Jahresverlust Abschreibungen -2.867 876 -1.991 (2) Investitionsbereich Investitonen in das Anlagevermögen Anlagenabgänge (3) Finanzierungslücke 2.146 -2.090 -56 -2.047 (4) Veränderung des langfristigen Kapitals Eigenkapitalzuführung 3.338 Kapitalzufluss / -abfluss (-) 3.338 Veränderung des Netto-Umlaufvermögens 1.291 Kurzfristiger Bereich (5) Mittelherkunft Abbau der Forderungen gegenüber Dritten Erhöhung des Sonderpostens Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 1 80 99 180 (6) Mitttelverwendung Erhöhung der Forderungen an die Stadt Wesseling / Eigenbetriebe der Stadt Wesseling Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Wesseling / Eigenbetrieben der Stadt Wesseling -5 0 -9 -14 (7) Finanzmittelbestand Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 4-6) Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.457 6.665 Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 8.122 Anlage II Seite 5 C. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres nicht mehr ergeben. D. Risikobericht Es besteht ein Risikomanagementsystem. Im Risikomanagementsystem werden alle bestandsgefährdenden Risiken erfasst. Die Risiken werden bewertet und zeitgerecht an die jeweiligen Entscheidungsträger kommuniziert. E. Prognosebericht Der Wirtschaftsplan der Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2013 sieht im Erfolgsplan einen Jahresfehlbetrag von 3.081.000 € vor, der durch eine Zuweisung aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen wird. Der Vermögensplan sieht Inventarbeschaffungen von 37.500 € und Baumaßnahmen von 730.000 € vor, die über Abschreibungen und eine Landeszuweisung finanziert werden. Da auch künftig mit ausreichenden Betriebserträgen nicht gerechnet werden kann, werden Verluste des Sondervermögens auch in Zukunft aus dem städtischen Haushalt auszugleichen sein. Wesseling, den 27.08.2014 Sportstätten der Stadt Wesseling Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Manfred Hummelsheim Kämmerer