Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anhang)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
24 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 17:08
Aktualisiert
20.11.14, 17:08

Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Sportstätten der Stadt Wesseling Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 - 31.12.2012 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde den geänderten Bestimmungen der EigVO NRW angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des NKF geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des NKF. Dies erleichtert die Erstellung des Gesamtabschlusses. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden pro rata temporis (monatsgenau) vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben werden dürfen, findet Anwendung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Anlage I/3 Seite 2 C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: a) Sachanlagen 31.12.2012 31.12.2011 15.141.077,07 € 304.830,00 € 167.483,00 € 15.613.390,07 € 15.918.232,13 € 362.927,00 € 189.926,00 € 16.471.085,13 € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 und die geplanten Bauvorhaben in der Anlage I/6 dargestellt. b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2012 31.12.2011 3.951.778,14 € 3.913.872,77 € Die Zusammensetzung der Finanzanlagen ist in der Anlage I/7 beschrieben. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.864,23 €. Es handelt sich dabei um Benutzungsentgelte, Kostenbeiträge und Mieten. Die Forderungen waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses bis auf einen Betrag von 1.400,00 € ausgeglichen. Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 8.137.023,75 €. Darin enthalten ist das Kassenkonto des Betriebes mit einem Bestand von 8.122.343,22 €, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird. d) sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögengegenstände betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen. Sie betragen zum Bilanzstichtag 3.317,93 €. Anlage I/3 Seite 3 2. Passiva a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Gewinnvortrag Vortrag Verlust des Vorjahres Ausgleich des Verlustes des laufenden Jahres durch die Stadt Jahresverlust 31.12.2012 31.12.2011 26.942.954,41 € 26.471.423,85 € 2.045.167,52 € 2.045.167,52 € 21.517.440,14 € 21.517.440,14 € 5.690.408,74 € -2.781.592,55 € 2.908.816,19 € 5.119.559,35 € -2.402.650,61 € 2.716.908,74 € 3.338.300,00 € 6.247.116,19 € 2.973.500,00 € 5.690.408,74 € -2.866.769,44 € -2.781.592,55 € 31.12.2012 31.12.2011 437.988,00 € 357.718,00 € 2012 2011 358 T€ 95 T€ -15 T€ 438 T€ 274 T€ 96 T€ -12 T€ 358 T€ b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Stand Entwicklung Anfangsstand Zugang Auflösung Endstand Die Sportpauschale 2012 in Höhe von 95.523,00 wurde zur Finanzierung der Sanierung des Schulschwimmbads verwendet. Die Auflösung erfolgt analog über die Nutzungsdauer der aus den Zuschüssen finanzierten Vermögensgegenstände. c) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr und das Vorjahr sowie die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses 2012, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen der Arbeitnehmer, für noch nicht abgerechnete Überstunden (Mehrarbeit), für Aufbewahrungskosten, für einen Rechtsstreit und für einen Altersteilzeitvertrag. Anlage I/3 Seite 4 Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Vortrag € - Urlaub - Mehrarbeit - Prüfungskosten - Verbrauch Auflösung € 15.700,00 15.700,00 0,00 0,00 11.000,00 3.285,00 552,00 Aufbewahrungskosten 1.200,00 - Rechtsstreitigkeiten - Altersteilzeit V A V Zuführung Endstand € € 24.707,00 24.707,00 33.218,00 33.218,00 11.500,00 18.663,00 0,00 0,00 1.200,00 7.000,00 0,00 0,00 7.000,00 56.250,00 18.000,00 V 9.000,00 47.250,00 91.150,00 36.985,00 552,00 V A 78.425,00 132.038,00 V A d) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 196.935,85 € (Vorjahr: 139.144,63 €) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bzw. Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 10.457,86 € (Vorjahr: 24.648,36 €). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2012 2011 Benutzungsentgelte Gartenhallenbad Mieten, Pachten Gartenhallenbad Benutzungsentgelte Schulschwimmbad Zwischensumme 385.319,22 € 0,00 € 75.101,50 € 460.420,72 € 346.507,26 € 336,13 € 654,50 € 347.497,89 € Kostenbeiträge Sportplätze und Hallen Benutzungsentgelte Sonnenbänke Verkäufe Gartenhallenbad Benutzungsentgelte Hallen / Plätze Mieten, Pachten Hallen / Plätze Zwischensumme 25.873,62 € 3.078,99 € 1.180,67 € 8.032,55 € 17.789,55 € 55.955,38 € 20.812,69 € 5.065,54 € 1.154,19 € 6.606,55 € 15.783,50 € 49.422,47 € 516.376,10 € 396.920,36 € insgesamt Anlage I/3 Seite 5 Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr sind in der Anlage I/8 mittels einer Mengenstatistik detailliert dargestellt. 2. Personalaufwand 2012 2011 a) Löhne und Gehälter 709.388,80 € 693.034,16 € b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 196.023,79 € 191.002,73 € 136.522,57 € 3.791,32 € 131.960,33 € 5.334,28 € 55.709,90 € 0,00 € 196.023,79 € 53.303,91 € 404,21 € 191.002,73 € - - soziale Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge Beiträge Berufsgenossenschaft Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beiträge zur Zusatzversorgungskasse Beihilfen Im Jahresdurchschnitt waren 20 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter beschäftigt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (T€ 103), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, enthalten. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (T€ 24), Prüfungs- und Jahresabschlusskosten (T€ 12), Rechts- und Beratungskosten (T€ 24), Reinigung (T€ 155), sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildung, Arbeitskleidung). Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung belaufen sich auf 5.000 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung: Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. Anlage I/3 Seite 6 b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Ausschuss für Sport und Freizeit. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Peter Nep, Vorsitzender, Techn. Angestellter Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter Karl-Peter Nahlen, Makler im Dentalbereich Udo Pulver, Kaufmann Hubert Wanner, Rentner Maria Egyptien, Rentnerin Jochen Weik, Journalist Ute Meiers, Assistentin Johann Reiner, Pensionär (Lehrer i.R.) Markus Schulze, Dipl. Verwaltungsbetriebswirt (bis 22.05.2012) Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär/Rechtsanwalt (23.05.2012 bis 24.09.2012) Heidi Meyn, Bankkauffrau (ab 25.09.2012) Monika Kübbeler, kfm. Angestellte Sven Helbach, Sicherheitsfachmann Jörg Kutzer, Arzt Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich Harald Klein, Rentner Engin Atasoy, Student Ralf Daniel, kfm. Angestellter Christian Keilhau, Kfz-Mechatroniker Wilfried Marquardt, Rentner Jan Mollenhauer, Mediengestalter Frank Raschke, Beamter Anne-Christine Schulten, Verwaltungsangestellte Peter Triebkorn, Rentner Stephan Weiser Robert Wichmann, Rentner Karl-Heinz Wiel, Rentner Jörg Astor, Softwareentwickler (ab 23.05.2012) F. Behandlung des Jahresverlusts Zur Behandlung des Jahresverlusts 2011 enthält der Anhang zum Jahresabschluss 2011 folgende Ausführungen: „Der Jahresverlust in Höhe von 2.781.592,55 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 2.973.500,00 € Anlage I/3 Seite 7 und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 2.716.908,74 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 2.908.816,19 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 208.816,19 € für die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag von 2.700.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden.“ Der Jahresabschluss 2011 ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht festgestellt und es ist noch keine Entscheidung über die Verwendung des Jahresverlusts getroffen worden. Unter der Voraussetzung, dass der Jahresabschluss 2011 wie vorgeschlagen festgestellt wird, wird zur Verwendung des Jahresverlusts 2012 folgendes vorgeschlagen: Der Jahresverlust in Höhe von 2.866.769,44 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 3.338.300,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 208.816,19 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 680.346,75 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 380.346,75 € für die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag von 300.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden. Wesseling, den 27.08.2014 Sportstätten der Stadt Wesseling Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Manfred Hummelsheim Kämmerer