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Mitteilungsvorlage (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
99 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 19:27
Aktualisiert
02.10.17, 19:27
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M73/2017 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Astrid Kaiser Aktenzeichen: @AKZ@ Datum: 28.09.2017 Termin: 12.10.2017 Betreff / TOP: Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts Sachverhalt / Begründung: Mit Beschluss des Gemeinderates am 6.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen de § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt. Bisherige Bilanz: Datum 13.07.2017 18.05.2017 09.03.2017 15.12.2016 Behandelte Fragen  Es wurden keine Fragen gestellt  Freies W-LAN in der Gemeinde Merzenich  Es wurden keine Fragen gestellt  Aufschotterung Buswartehäuschen Mo-Neu  Flaschencontainer, Briefkasten und Fahrplan BKB Mo-Neu  Abrechnung Fernwärme Mo-Neu Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2