Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
4,6 MB
Datum
10.02.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
11.02.11, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Leopoldshöhe
erstellt im Auftrag der
Gemeinde Leopoldshöhe
Projektbearbeitung:
Corinna Küpper
Köln, im Januar 2011
BBE Handelsberatung GmbH
Agrippinawerft 30/D-50678 Köln
Telefon +49(0)221 93655-123
Telefax +49(0)221 93655-101
info@bbe.de
www.bbe.de
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung ........................................................................ 6
1.1
Ausgangssituation und Zielsetzung ....................................................................................... 6
1.2
Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen ......................................................... 8
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung .......................................................... 10
2.1
Lage im Raum und Verkehrsanbindung .............................................................................. 10
2.2
Demographische Entwicklung ............................................................................................. 11
2.3
Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Gemeinde Leopoldshöhe ................... 13
3
Einzelhandelssituation in der Gemeinde Leopoldshöhe...................................................... 16
3.1
Einzelhandelsausstattung nach Ortsteilen........................................................................... 16
3.2
Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten....................................................................... 18
3.3
Einkaufsorientierung der Bürger .......................................................................................... 21
3.4
Einkaufshäufigkeit ............................................................................................................... 26
3.5
Einzelhandelszentralität ....................................................................................................... 29
3.6
Einzelhandelsentwicklung seit 2002 .................................................................................... 34
3.7
Standortanalyse des Ortskerns Leopoldshöhe.................................................................... 36
3.7.1
Städtebauliche Situation ...................................................................................................... 36
3.7.2
Einzelhandelsangebot.......................................................................................................... 39
3.8
Standortanalyse des Ortskerns Asemissen......................................................................... 41
3.8.1
Städtebauliche Situation ...................................................................................................... 41
3.8.2
Einzelhandelsangebot.......................................................................................................... 43
3.8.3
Kundeneinzugsgebiet .......................................................................................................... 44
4
Wohnungsnahe Versorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe ............................................ 47
5
Standorte des großflächigen Einzelhandels ........................................................................ 49
6
Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse sowie Schlussfolgerungen für die
Konzeptentwicklung ............................................................................................................. 51
7
Grundlegende Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen ........ 52
8
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe............................................................. 54
8.1
Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung................. 54
8.2
Leitziele und Standortkonzept.............................................................................................. 58
Seite 2 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.3
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Leopoldshöhe ........................................ 61
8.4
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Asemissen ........................................... 64
8.5
Empfehlungen zur Entwicklung der wohnungsnahen Grundversorgung und
Bewertung des Standortes Schuckenbaum als Ergänzungsstandort für einen
Lebensmittel-SB-Markt ........................................................................................................ 66
8.6
Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels..... 69
8.7
Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ............................................ 70
8.7.1
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente .................................... 70
8.7.2
Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten bei zentrenrelevanten
Sortimenten ......................................................................................................................... 75
8.7.3
Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels ....... 76
8.7.4
Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen in Sondergebieten
des großflächigen Einzelhandels ......................................................................................... 80
8.7.5
Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten.................................. 80
8.7.6
Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in sonstigen Baugebieten.......................... 81
8.7.7
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im unbeplanten Innenbereich ............................ 82
8.8
Möglichkeiten zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch die Bauleitplanung –
Zusammenfassung der Empfehlungen ............................................................................... 83
Seite 3 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1:
Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe nach Ortsteilen
11
Abbildung 2:
Bevölkerungsentwicklung in Leopoldshöhe und Vergleichsräumen
(2000 - 2025)
12
Abbildung 3:
Altersstruktur der Bevölkerung in Leopoldshöhe (2010 – 2025)
12
Abbildung 4:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Gemeinde Leopoldshöhe
und in Nachbarkommunen
13
Abbildung 5:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Leopoldshöhe
14
Abbildung 6:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
15
Abbildung 7:
Gemeinde Leopoldshöhe - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach
Ortsteile
16
Abbildung 8:
Räumliche Verteilung des Einzelhandels
17
Abbildung 9:
Verkaufsflächen und Umsätze in der Gemeinde Leopoldshöhe nach
Sortimenten
19
Abbildung 10:
Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel
21
Abbildung 11:
Bevorzugte Einkaufsorte für Oberbekleidung
22
Abbildung 12:
Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik
23
Abbildung 13:
Bevorzugte Einkaufsorte für Bau- und Heimwerkerbedarf
23
Abbildung 14:
Bevorzugte Einkaufsorte für Wohnmöbel
24
Abbildung 15:
Vermisste Einzelhandelsangebote
25
Abbildung 16:
Einkaufshäufigkeit an ausgewählten Standorten
26
Abbildung 17:
Einkaufshäufigkeit in Leopoldshöhe
27
Abbildung 18:
Einkaufshäufigkeit in Asemissen
27
Abbildung 19:
Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente
29
Abbildung 20:
Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente
30
Abbildung 21:
Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente
31
Abbildung 22:
Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente
31
Abbildung 23:
Umsatz-Kaufkraft-Relation
32
Abbildung 24:
Verkaufsflächenentwicklung 2002 - 2010
34
Abbildung 25:
Nutzungsstruktur im Ortskern Leopoldshöhe
37
Abbildung 26:
Verkaufsflächen und Umsätze im Ortskern Leopoldshöhe
39
Abbildung 27:
Nutzungsstruktur im Ortskern Asemissen
42
Abbildung 28:
Verkaufsflächen und Umsätze im Ortskern Asemissen
43
Abbildung 29:
Herkunft der Kunden des Einzelhandels in Leopoldshöhe
44
Abbildung 30:
Kerneinzugsgebiet
46
Abbildung 31:
Verkaufsfläche der Lebensmittel-SB-Geschäfte / -Märkte nach Ortsteilen
48
Abbildung 32:
Wohnungsnahe Grundversorgung
48
Abbildung 33:
Großflächiger Einzelhandel
50
Seite 4 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 34:
Zentrenkonzept
60
Abbildung 35:
Zentraler Versorgungsbereich Leopoldshöhe
63
Abbildung 36:
Zentraler Versorgungsbereich Asemissen
65
Abbildung 37:
Planstandort Schuckenbaum zur Ergänzung der Nahversorgung
68
Abbildung 38:
Leopoldshöher Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente
73
Verkaufsflächenanteile nach Standortbereichen
75
Abbildung 39:
Seite 5 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
1
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung
1.1
Ausgangssituation und Zielsetzung
Nach Abschluss der Ortskernsanierung soll die Einzelhandelsstrukturuntersuchung aus dem Jahre
2002 aktualisiert werden. Dabei fließen die Strukturveränderungen im Einzelhandel und die aktuellen planungsrechtlichen Vorgaben ein. Die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes soll einerseits als
Grundlage für die bauplanerische Absicherung insbesondere großflächiger Einzelhandelsbetriebe
dienen. Andererseits soll die Untersuchung Entwicklungsperspektiven für die Gemeinde als Einzelhandelsstandort aufzeigen. Dabei ist ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Ortskerne Leopoldshöhe und Asemissen zu legen.
Als mögliche Entwicklungsfläche zum Ausbau der Nahversorgung ist darüber hinaus ein Standort
am Rande der Siedlungsfläche von Schuckenbaum zu bewerten.
Im Rahmen des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes sind insbesondere folgende Fragestellungen
zu thematisieren:
Wie ist die Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Leopoldshöhe seit dem Jahr 2002
im Hinblick auf wesentliche Leistungsparameter wie z. B. Verkaufsflächenbestand, Betriebsgrößen und Umsatzleistung insgesamt und differenziert nach Sortimenten und Standortlagen zu beurteilen?
Wie stellt sich die Nachfragesituation in Leopoldshöhe derzeit und perspektivisch in Bezug
auf das Kaufkraftniveau und die Kaufkraftbindung dar?
Bestehen im Gemeindegebiet Entwicklungspotenziale für den Ausbau der vorhandenen
Angebotsstrukturen?
Wie sind die zentralen Versorgungsbereiche abzugrenzen und welche Sortimente sind als
zentren- und nicht-zentrenrelevant einzustufen?
Welche Standorte kommen als potenzielle Entwicklungsflächen für den Ausbau und die
Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in Betracht?
Welche Standortbereiche sind als Ergänzungsstandorte für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten als geeignet anzusehen?
Welche Handlungsempfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels
können ausgesprochen werden?
Seite 6 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Diese Untersuchung kann aufbauen auf den Erhebungsergebnissen der Einzelhandelsstrukturuntersuchung, die die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung im Jahre 2002 im Auftrag
der Gemeinde Leopoldshöhe erarbeitet hat.
Bei der Erarbeitung von Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung werden die Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (§ 24a Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen – im Folgenden LEPro NRW) in Verbindung mit der
aktuellen Rechtsprechung und dem Einzelhandelserlass NRW berücksichtigt.
In Orientierung an die im § 24 a LEPro NRW fixierten zentrenrelevanten Leitsortimente und unter
Berücksichtigung der spezifischen Angebotsstrukturen und Entwicklungspotenziale sind in diesem
Zusammenhang auch die Sortimente zu bestimmen, die für die Funktionsfähigkeit der zentralen
Versorgungsbereiche in der Gemeinde Leopoldshöher von besonderer Bedeutung sind („Leopoldshöher Liste der zentrenrelevanten Sortimente“).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
1.2
Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen
Die Untersuchung basiert auf folgenden Erhebungen und Datenquellen:
Betriebsstättenerhebung
1
Im Juli 2010 wurde von der BBE eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe und leerstehenden
Ladenlokale durchgeführt. Dabei wurden die Verkaufsflächen der Betriebe nach 29 Warengruppen
differenziert erhoben. Darüber hinaus wurden in den Ortskernen Leopoldshöhe und Asemissen die
publikumsintensiven sonstigen Nutzungen (private Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastronomie,
Spielhallen, öffentliche Einrichtungen) erfasst. Unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformenspezifischer Leistungskennziffern wurde die Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe eingeschätzt.
Nachfrageanalyse
Die Daten zum einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Leopoldshöhe wurden
von der BBE-Marktforschung ermittelt.
Zur Ermittlung der räumlichen Einkaufsorientierung wurden im September 2010 in der Gemeinde
Leopoldshöhe 500 telefonische Interviews durchgeführt.
Die Befragten wurden im Rückgriff auf elektronische Telefonverzeichnisse nach einem statistischen
Zufallsverfahren und unter Berücksichtigung der räumlichen Bevölkerungsverteilung ausgewählt.
Abgefragt wurden die bevorzugten Einkaufsorte für fünf ausgewählte Leitbranchen (Lebensmittel,
Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Baumarktartikel und Möbel), die Einkaufshäufigkeit in ausgewählten Einkaufsorten (Leopoldshöhe, Asemissen, Bielefeld, Bad Salzuflen und Lage) sowie die
vermissten Einzelhandelsangebote.
Kundenwohnorterhebung
Um das Einzugsgebiet des Einzelhandelsstandorts Leopoldshöhe zu quantifizieren, wurde durch
ausgewählte Einzelhandelsbetriebe eine Erfassung der Kundenwohnorte in einem zweiwöchigen
Zeitraum im September 2010 durchgeführt. Insgesamt haben sich 37 Betriebe an der Kundenwohnerhebung beteiligt und es wurden ca. 18.250 Kundenwohnorte erfasst.
1
Als Einzelhandelsbetriebe werden die Betriebe bezeichnet, die Waren ausschließlich oder überwiegend an Endverbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Dabei werden auch Ladenhandwerksbetriebe berücksichtigt (Bäckereien, Konditoren, Metzgereien). Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größere Verkaufsräume in Tankstellen) und ähnlichen Waren.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Weitere Grundlagen
Für die Konzeptentwicklung wurde auf relevante Daten aus sekundärstatistischen Quellen sowie
einzelhandelsbezogene Kenndaten der BBE Marktforschung zurückgegriffen. Vorliegende Planungsunterlagen der Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Einzelhandelsstrukturuntersuchung aus
dem Jahre 2002 wurden ebenfalls ausgewertet.
Alle Erhebungsprogramme wurden mit dem Auftraggeber abgestimmt, die Datenschutzbestimmungen sind bei dieser Untersuchung gewährleistet.
Seite 9 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung
2.1
Lage im Raum und Verkehrsanbindung
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist dem Kreis Lippe zugeordnet und liegt an dessen Grenze zur Stadt
Bielefeld. Die sonstigen Nachbarstädte sind Bad Salzuflen im Norden, Lage im Osten und Oerlinghausen im Süden. Die Gemeinde gliedert sich in 8 Ortsteile.
Der Landesentwicklungsplan NRW stuft die Gemeinde Leopoldshöhe als Grundzentrum im ländlichen Raum ein. Der Gemeinde kommt in erster Linie die Aufgabe zu, die Versorgung der Wohnbevölkerung der Stadt mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher zu stellen.
Die Bundesstraße 66 und die Landesstraße 751 stellen die wichtigsten Verkehrsachsen dar, die die
Gemeinde mit den benachbarten Städten und der Autobahn 2 verbinden. Der öffentliche Personenverkehr wird über RegionalExpress- und Regionalbahnlinien von Bielefeld nach Detmold und Lemgo mit Haltepunkten in Asemissen und Helpup (Stadt Oerlinghausen), über eine Ortsbuslinie („Pendel-Leo“) und verschiedene Regionalbuslinien sichergestellt.
Seite 10 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
2.2
Demographische Entwicklung
Die Gemeinde Leopoldshöhe weist aktuell ca. 16.320 Einwohner auf, die sich auf 8 Ortsteile vertei2
len. Die höchsten Einwohnerzahlen weisen die Ortsteile Leopoldshöhe und Asemissen auf.
Abbildung 1:
Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe nach Ortsteilen
Einwohner
abs.
Ortsteil
in %
Asemissen
3.298
20,2
Bechterdissen
2.083
12,8
594
3,6
2.879
17,6
783
4,8
4.121
25,3
669
4,1
1.895
11,6
16.322
100,0
Bexterhagen
Greste
Krentrup
Leopoldshöhe
Nienhagen
Schuckenbaum
Gemeinde Leopoldshöhe gesamt
Quelle: Gemeinde Leopoldshöhe, Stand: 17.02.2010 (nur Hauptwohnsitze)
Die Gemeinde Leopoldshöhe verzeichnet im Zeitraum 2000 - 2010 eine stabile Bevölkerungsentwicklung, während die Bevölkerung kreisweit um ca. 10 % und landesweit um 3 % abgenommen
hat (vgl. Abbildung 2).
Die Bevölkerungsprognose des IT NRW lässt für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund einer aktiven Wohnungspolitik eine positive Bevölkerungsentwicklung (+ 4 %) erwarten, während sich für
den Kreis Lippe und das Land Nordrhein-Westfalen der Trend einer negativen Bevölkerungsentwicklung auch weiterhin fortsetzen wird.
Die Folgen des demographischen Wandels sind jedoch auch in der Gemeinde Leopoldshöhe in
den Veränderungen der Alterszusammensetzung der Bevölkerung ablesbar. So werden im Jahre
2025 ca. 25 % der Leopoldshöher Bürger das 65. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben
(2010: 19 %), während gleichzeitig der Anteil der Kinder und Jugendlichen von heute 23 % auf
künftig 18 % sinken wird (vgl. Abbildung 3).
2
Quelle: Einwohnermeldeamt der Gemeinde Leopoldshöhe, Stand: 01.01.2010 (Hauptwohnsitze)
Seite 11 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 2:
Bevölkerungsentwicklung in Leopoldshöhe und Vergleichsräumen (2000 2025)
104
Prognose
103
Gemeinde
Leopoldshöhe
102
101
100
99
98
97
NRW
96
95
94
93
92
91
90
Kreis Lippe
89
2000
2005
2010
2015
2020
2025
Quelle: IT NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnung (Modellrechnung 2008 2030)
Abbildung 3:
Altersstruktur der Bevölkerung in Leopoldshöhe (2010 – 2025)
100%
19
25
80%
60%
58
57
40%
20%
23
18
0%
2010
unter 20 Jahre
2025
20 - 65 Jahre
65 Jahre und älter
Quelle: IT NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnung (Modellrechnung 2008 2030)
Seite 12 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
2.3
Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Gemeinde Leopoldshöhe
Zur Berechnung des einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumens werden die privaten Verbrauchsausgaben zugrunde gelegt, die wiederum aus dem verfügbaren Einkommen abzüglich der Sparquote resultieren. Von den privaten Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind dem3
nach für das Jahr 2010 pro Kopf insgesamt 5.399 € einzelhandelsrelevant.
Die BBE!CIMA!MBR!-Marktforschung weist für die Gemeinde Leopoldshöhe ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau von 100,7 % im Jahr 2010 aus. Dieses liegt somit knapp 1 %-Punkt über
dem Bundesdurchschnitt. Im regionalen Vergleich ist das Kaufkraftniveau der Gemeinde Leopoldshöhe als durchschnittlich einzustufen (vgl. Abbildung 4). In den benachbarten Kommunen liegen die
Kaufkraftwerte zwischen 100 und 104 %. Nur die Städte Lage und Lemgo erreichen mit 95,6 bzw.
96,3 ein deutlich geringeres Kaufkraftniveau.
Abbildung 4:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Gemeinde Leopoldshöhe
und in Nachbarkommunen
104,0
101,2
100,7
101,4
101,0
100,7
100,0
98,5
96,3
95,6
BRD
NRW
Leopoldshöhe
Bielefeld
Bad Salzuflen
Detmold
Kalletal
Lage
Lemgo
Oerlinghausen
Quelle: BBE!CIMA!MBR-Kaufkraftkennziffern 2010
Auf der Grundlage der BBE-Kennzahlen ergeben sich für die Gemeinde Leopoldshöhe jährliche
Pro-Kopf-Ausgaben in Höhe von 5.430 €. Multipliziert mit der Einwohnerzahl, lässt sich ein einzel-
3
Jährliche Pro-Kopf-Ausgaben, die dem Einzelhandel zufließen, unberücksichtigt bleiben die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Brennstoffe und Reparaturen sowie die Erstattungsbeträge der gesetzlichen
und privaten Krankenkassen für Arzneimittel und Sanitätsartikel.
Seite 13 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
handelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Höhe von insgesamt 88,6 Mio. € für das Jahr 2010 errechnen.
Abbildung 5:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Gemeinde Leopoldshöhe
Pro-KopfAusgaben 2010
Deutschland
Pro-KopfAusgaben 2010
Leopoldshöhe
Kaufkraftpotenzial
Leopoldshöhe
in €
in €
in Mio. €
2.043
2.053
33,5
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik
236
238
3,9
Pharmazeutische, medizinische, orthopädische Artikel
511
511
8,3
2.790
2.802
45,7
Papier, Büro, Schreibwaren/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
190
192
3,1
Bekleidung/Wäsche
435
439
7,2
Schuhe/Lederwaren
109
109
1,8
Glas, Porzellan, Keramik/Haushaltsgegenstände
67
68
1,1
Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz
51
52
0,8
106
107
1,7
Sportartikel
57
58
1,0
Elektrokleingeräte
37
37
0,6
Unterhaltungselektronik/Computer/Kommunikation
284
286
4,7
Foto/Optik/Akustik
104
105
1,7
49
49
0,8
1.489
1.502
24,5
Schnittblumen
47
47
0,8
Fahrräder
20
20
0,3
Einrichtungszubehör insgesamt*
116
117
1,9
Optional zentrenrelevante Sortimente
183
184
3,0
58
58
1,0
369
370
6,0
Kfz-Zubehör
76
76
1,2
Pflanzen/Gartenbedarf (o. G-Möbel), Camping
83
84
1,4
274
276
4,5
77
78
1,3
937
942
15,4
5.399
5.430
88,6
Sortiment
Nahrungs- und Genussmittel/Bäcker/Metzger
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente
Uhren/Schmuck
Zentrenrelevante Sortimente gesamt
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
Baumarkt-Sortiment
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel), Kinderwagen
Elektrogroßgeräte
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
Gesamt
* Teppiche, Bettwaren, Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: BBE-Marktforschung 2010
Seite 14 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Mit rund 38 % entfällt ein großer Teil des Kaufkraftpotenzials auf die Warengruppe Nahrungs- und
Genussmittel. Zusammen mit Drogerie-, Parfümeriewaren und pharmazeutischen Artikel bezieht
sich gut die Hälfte des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente.
Für die zentrenrelevanten Leitbranchen Bekleidung / Schuhe und Unterhaltungselektronik stehen
im Gemeindegebiet zusammen ca. 14,3 Mio. € zur Verfügung. Die jährlichen Ausgaben für Baumarktbedarf und Möbel / Elektrogroßgeräte addieren sich auf ca. 14,4 Mio. €, die sonstigen Warengruppen umfassen auch ca. 14,2 Mio. € bzw. ca. 16 % des Gesamtvolumens (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
Gesamt
88,6 Mio. EUR
sonstige
14,2 Mio. EUR
16%
Möbel/
Elektrogroßgeräte
5,8 Mio. EUR
Baumarkt-Sortiment,
Kfz-Zubehör/Gartenbedarf
8,6 Mio. EUR
38%
7%
Lebensmittel (NuG)
33,5 Mio. EUR
10%
6%
Unterhaltungselektronik/
Computer/Elektrokleingeräte
5,3 Mio. EUR
Bekleidung/Wäsche/
Schuhe/Lederwaren
9,0 Mio. EUR
10%
4%
9%
Drogeriewaren
3,9 Mio. EUR
Pharmazeutische Artikel
8,3 Mio. EUR
Quelle: BBE-Marktforschung 2010
Seite 15 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3
Einzelhandelssituation in der Gemeinde Leopoldshöhe
3.1
Einzelhandelsausstattung nach Ortsteilen
In der Gemeinde Leopoldshöhe sind insgesamt 88 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe
ansässig, die insgesamt über eine Verkaufsfläche von ca. 26.360 m² verfügen und einen Umsatz in
Höhe von ca. 70,8 Mio. € erwirtschaften. Zum Erhebungszeitpunkt waren im Gemeindegebiet 11
4
Leerstände vorhanden.
Zur Bewertung kann man die Einzelhandelsverkaufsfläche auf die Einwohnerzahl (ca. 16.300 Einwohner) beziehen. Es ergibt sich ein Dichtewert (Arealitätsziffer) von 1,6 m² je Einwohner. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von ca. 1,5 m² je Einwohner verzeichnet die Gemeinde Leopoldshöhe einen leicht überdurchschnittlichen Flächenbesatz. Dies resultiert einerseits aus dem
großen Möbelmarkt am Rande des Gemeindegebietes und andererseits aus einer umfangreichen
Nahversorgungsausstattung in den beiden Hauptsiedlungsbereichen Leopoldshöhe und Asemissen.
Abbildung 7:
Gemeinde Leopoldshöhe - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach
Ortsteilen
Betriebe
Ortsteil
Umsatz
Verkaufsfläche
absolut
in %
in Mio. €
in %
in m²
in %
Leopoldshöhe
35
40
30,7
43
7.800
30
Asemissen
38
43
36,9
52
16.990
64
Greste
6
7
2,6
4
1.350
5
Sonstige Ortsteile*
9
10
0,6
1
220
1
88
100
70,8
100
26.360
100
Gemeinde Leopoldshöhe
gesamt
* Weniger als vier Einzelhandelsbetriebe, kein Ausweis aus Datenschutzgründen
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen
Das Einzelhandelsangebot der Gemeinde beschränkt sich im Wesentlichen auf die Ortsteile Leopoldshöhe und Asemissen. Das Gewerbegebiet Greste weist sechs ergänzende Einzelhandelsbetriebe auf (vgl. Abbildung 7). Der Einzelhandelsbesatz in Leopoldshöhe ist im Wesentlichen auf den
Ortskern konzentriert. In Asemissen ist neben der innerörtlichen Geschäftslage eine Streuung von
Betrieben entlang der Hauptstraße und dezentral gelegener Betriebe im Gewerbegebiet Alleestraße
/ Hansastraße festzustellen (vgl. Abbildung 8). Der Möbelmarkt Roller mit knapp 10.000 m² Verkaufsfläche stellt den größten Einzelhandelsbetrieb in einer südlichen Randlage dar. Ohne diesen
4
Als Leerstände wurden diejenigen Objekte aufgenommen, die augenscheinlich auch weiterhin als
Ladenflächen genutzt werden sollen.
Seite 16 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Betrieb ist für die Ortsteile Leopoldshöhe und Asemissen eine annähernd gleiche flächenmäßige
Einzelhandelsausstattung gegeben.
Die peripheren Ortsteile Bechterdissen, Bexterhagen, Krentrup und Schuckenbaum weisen einzelne kleinteilige Betriebe der wohnungsnahen Grundversorgung auf, in Nienhagen ist kein Einzelhandel vorhanden.
Abbildung 8:
Räumliche Verteilung des Einzelhandels
Quelle: Eigene Erhebungen
Seite 17 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.2
Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten
Das Einzelhandelsangebot der Gemeinde Leopoldshöhe lässt sich differenzieren in nahversor5
gungsrelevante, zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente. Hierzu wurde die Verkaufsfläche der Betriebe differenziert nach Sortimenten erhoben (vgl. Abbildung 9).
Zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten zählen die Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Ladenhandwerksbetriebe), Drogerie / Parfümerie / Kosmetik sowie pharmazeutische, medizinische und orthopädische Artikel. Insgesamt entfällt auf diese Warengruppen eine Verkaufsfläche von über 9.000 m². Dies entspricht einem Anteil von ca. 35 % der gesamtstädtischen
Verkaufsfläche. Mit ca. 7.940 m² Verkaufsfläche liegt der Angebotsschwerpunkt in der Branche
Nahrungs- und Genussmittel.
Als wichtigste Anbieter fungieren im Ortsteil Leopoldshöhe die Lebensmittelsupermärkte Rewe (ca.
1.180 m² Verkaufsfläche – im Folgenden abgekürzt mit „VKF“) und Edeka Böers (ca. 890 m² VKF),
die Lebensmitteldiscountmärkte Lidl (ca. 980 m² VKF) und Aldi (ca. 700 m² VKF) sowie ein Getränkemarkt (ca. 400 m² VKF).
Im Ortsteil Asemissen wird die Lebensmittelversorgung durch die großflächigen Lebensmittelsupermärkte Rewe (inkl. Getränkemarkt ca. 1.730 m² VKF) und Edeka Brinkmann (ca. 1.190 m² VKF)
sowie den Lebensmitteldiscountmarkt Aldi (ca. 850 m² VKF) sichergestellt.
6
Im Drogeriewarenbereich sind im Ortskern von Leopoldshöhe die Firmen Schlecker und Rossmann ansässig, während Asemissen über keinen Drogerieanbieter verfügt. In der Gemeinde Leopoldshöhe sind 3 Apotheken ansässig.
Insgesamt wird in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ein Jahresumsatz in Höhe von ca.
41 Mio. € erwirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil von 58 % des Gesamtumsatzes. Dies belegt
die hohe Bedeutung der Nahversorgungsfunktionen der Gemeinde Leopoldshöhe.
5
Im Rahmen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente anhand der ortsspezifischen Strukturen zu bestimmen (vgl. Kapitel
8.7.1). Ausgangspunkt sind dabei die in der Anlage zum § 24 a des Landesentwicklungsprogramms
(LEPro) NRW aufgeführten Leitsortimente, die von den nordrhein-westfälischen Kommunen bei der
Festlegung ihrer gemeindlichen Sortimentslisten grundsätzlich als zentrenrelevant zu betrachten
sind.
6
Nach Angaben der Gemeinde Leopoldshöhe wird die Firma Schlecker den Betrieb am Standort Herforder Straße zum Ende des Jahres 2010 einstellen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 9:
Verkaufsflächen und Umsätze in der Gemeinde Leopoldshöhe nach Sortimenten
Verkaufsfläche
Nahversorgungsrelevantes Sortiment
in m²
Umsatz
in %
in Mio. €
in %
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
7.940
30
32,9
46
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik
1.030
4
3,5
5
160
1
5,0
7
9.130
35
41,4
58
480
2
1,2
2
Bekleidung/Wäsche
1.780
7
3,8
5
Schuhe/Lederwaren
110
*)
0,2
*)
1.650
6
2,4
3
Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz/
560
2
1,2
2
Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente
290
1
0,6
1
Sportartikel
110
*)
0,4
1
Unterhaltungselektronik/Computer/Kommunikation, Elektrokleingeräte
430
2
1,6
2
90
*)
0,4
1
5.500
21
11,8
17
140
*)
0,4
1
40
*)
0,1
*)
Einrichtungszubehör insgesamt***
700
3
1,5
2
Optional zentrenrelevante Sortimente
880
3
2,0
3
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
480
2
0,9
1
1.700
6
2,8
4
Kfz-Zubehör
150
1
0,6
1
Pflanzen/ Gartenbedarf (o. G-Möbel), Camping
540
2
0,8
1
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel), Elektrogroßgeräte, Kinderwagen
7.980
30
10,5
15
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
10.850
41
15,6
22
Sortimente gesamt
26.360
100
70,8
100
Pharmazeutische, medizinische, orthopädische Artikel
Nahversorgungsrelevante Sortimente
gesamt
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
GPK**/Haushaltsgegenstände
Foto/Optik/Akustik, Uhren/Schmuck
Zentrenrelevante Leitsortimente gesamt
Schnittblumen
Fahrräder
Baumarkt-Sortiment
* PBS: Papier-, Büro- und Schreibwaren
** GPK: Glas, Porzellan, Keramik
*** Teppiche, Bettwaren, Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen
Die zentrenrelevanten Leitsortimente nach § 24 a LEPro nehmen in Leopoldshöhe ca. 5.500 m²
der Verkaufsfläche (ca. 21 %) ein. Hiervon entfallen nur knapp 1.900 m² auf die Warengruppen Be-
Seite 19 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
kleidung / Wäsche sowie Schuhe / Lederwaren, die als zentrenrelevante Leitbranchen zu bewerten
sind. Der Elektrobereich ist mit ca. 430 m² nur durch kleinere und mittlere Computerfachgeschäfte
und durch Randsortimentsangebote in den SB- und Fachmärkten abgedeckt. Flächenintensiv ist
dagegen das Angebot in den Sortimentsbereichen GPK / Haushaltswaren / Geschenkartikel und
Heimtextilien / Gardinen (zusammen ca. 2.200 m² VKF), die vor allem durch das Angebot von Roller, den Sonderpostenmärkten Magowsky und T€DI sowie wenigen kleinteiligen Fachgeschäften
geprägt werden.
Gemäß des Einzelhandelserlasses NRW vom 22.09.2008 bedürfen insbesondere Teilsortimente
aus der Warengruppe Einrichtungszubehör einer ortspezifischen Betrachtung hinsichtlich ihrer
Zentrenrelevanz. Zu diesen optional zentrenrelevanten Sortimenten gehören die Warengruppen
Teppiche, Lampen / Leuchten / Leuchtmittel, Matratzen / Bettwaren, Bilder / Bilderrahmen / Spiegel
sowie Tapeten. Insgesamt entfallen in der Gemeinde Leopoldshöhe auf diese Sortimente knapp
700 m² Verkaufsfläche, die überwiegend der Firma Roller zuzurechnen sind.
Darüber hinaus sind die Sortimente Fahrräder (ca. 40 m² VKF) und Schnittblumen (ca. 140 m²
VKF) als optional zentrenrelevant zu bewerten. Eine detaillierte Bewertung der Zentrenrelevanz einzelner Sortimente erfolgt unter Berücksichtigung der ortspezifischen Gegebenheiten in der Gemeinde Leopoldshöhe in Kapitel 8.7.1.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente werden auf einer Verkaufsfläche von ca. 10.850 m² angeboten, davon entfallen über drei Viertel auf den Möbelmarkt Roller. Darüber hinaus sind in den spezialisierten Sortimenten Baustoff- und Farbenhandel, Pflanzen und Tierbedarf Einzelhandelsangebote
festzustellen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt damit insgesamt über eine umfangreiche Nahversorgungsausstattung, während nach wie vor in den zentrenrelevanten Sortimenten nur ein ausschnittsweises
Angebot vorhanden ist. Auch bei den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ist ein spezialisiertes
Einzelhandelsangebot prägend. Der Möbelmarkt übernimmt wesentliche Versorgungsfunktionen für
die benachbarte Stadt Bielefeld und die Region.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.3
Einkaufsorientierung der Bürger
Im Rahmen einer telefonischen Haushaltsbefragung wurden im September 2010 insgesamt 500
Bürger per Zufallsstichprobe ausgewählt und nach ihren bevorzugten Einkaufsorten und der Einkaufshäufigkeit an ausgewählten Standorten befragt.
Beim Lebensmittelkauf orientieren sich ca. 89 % der befragten Bürger auf ihren Heimatort (Leopoldshöhe / Asemissen), während die Nachbarstadt Bielefeld und sonstige Einkaufsorte in der Gesamtbetrachtung nur eine untergeordnete Versorgungsbedeutung haben (vgl. Abbildung 10).
Auch die Differenzierung nach Wohnorten innerhalb der Gemeinde zeigt eine gleichmäßig hohe
Nahversorgungsorientierung für die Gemeinde, so dass sich die Abwanderung der Bürger im Wesentlichen auf arbeitsplatzbezogene und sonstige persönliche Beziehungen beschränkt. Auch im
Zeitvergleich gegenüber den Ergebnissen der Bürgerbefragung aus dem Jahre 2002 (ca. 81 % der
Befragten) konnte eine Steigerung der lebensmittelbezogenen Einkaufsorientierung auf den Wohnort festgestellt werden.
Abbildung 10: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel
Wohnort
n=
93%
Leopoldshöhe
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
31%
6%
55%
7%
90%
sonstige Ortsteile
61%
Leopoldshöhe gesamt
0%
20%
28%
40%
60%
Leopoldshöhe
Asemissen
Bielefeld
Lage
sonstige Orte / Internet
keine Angabe
80%
125
7%
254
4% 6%
121
6% 5%
500
100%
Bad Salzuflen
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Seite 21 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Das Sortiment Bekleidung kaufen zwei Drittel der Befragten vorzugsweise in Bielefeld ein. Das Bekleidungsangebot in Leopoldshöhe und Asemissen wird von ca. 12 % der Wohnbevölkerung aufgesucht. Für die sonstigen benachbarten Einkaufsstädte (u. a. Lage, Bad Salzuflen) sind nur geringe
Einkaufsverflechtungen festzustellen. Der Internet- / Versandanteil liegt bei ca. 6 %. Zwischen den
Wohnorten innerhalb des Gemeindegebietes sind keine wesentlichen Unterschiede in der Einkaufsorientierung festzustellen (vgl. Abbildung 11).
Die geringe Einkaufsorientierung für Leopoldshöhe bei Oberbekleidung zeigt, dass die Gemeinde
nach wie vor nur eine ausschnittsweise Versorgung ihrer Bevölkerung in diesem Segment sicher
stellen kann. Gleichwohl hat sich die Einkaufsorientierung für die Gemeinde Leopoldshöhe gegenüber den Ergebnissen aus dem Jahre 2002 nahezu verdoppelt, so dass durch die zusätzlichen
Fachmarktansiedlungen eine höhere Akzeptanz des Einkaufsortes erreicht werden konnte.
Abbildung 11: Bevorzugte Einkaufsorte für Oberbekleidung
Wohnort
Leopoldshöhe
18%
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
7% 4%
n=
64%
69%
7%
sonstige Ortsteile
71%
10%
Leopoldshöhe gesamt
0%
68%
20%
40%
60%
Leopoldshöhe
Asemissen
Bielefeld
Lage
sonstige Orte / Internet
keine Angabe
5% 10% 4%
125
4% 11% 4%
254
4%3% 11% 8%
121
4% 11% 3%
500
80%
100%
Bad Salzuflen
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Mit deutlichem Abstand ist der bevorzugte Einkaufsort im Bereich der Unterhaltungselektronik die
Stadt Bielefeld mit einer differenzierten kleinteiligen und fachmarktbezogenen Einzelhandelsausstattung. Die Stadt Bad Salzuflen steht mit einer Einkaufsorientierung von ca. 9 % auf dem zweiten
Rang. Die Wohnbevölkerung präferiert nur zu 3 % das örtliche Elektroangebot, so dass ein hoher
sortimentsbezogener Abfluss abzulesen ist (vgl. Abbildung 12).
Seite 22 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 12: Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik
Wohnort
n=
6%
Leopoldshöhe
63%
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
59%
10% 3%
6%
12%
sonstige Ortsteile 4%
58%
12%
Leopoldshöhe gesamt 3%
60%
9%
0%
20%
40%
8%
Asemissen
Bielefeld
Lage
sonstige Orte / Internet
keine Angabe
254
8%
121
19%
500
80%
Leopoldshöhe
125
21%
7%
60%
18%
100%
Bad Salzuflen
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Abbildung 13: Bevorzugte Einkaufsorte für Bau- und Heimwerkerbedarf
Wohnort
n=
65%
Leopoldshöhe
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
10% 5%
69%
56%
sonstige Ortsteile
11%
13%
65%
Leopoldshöhe gesamt
0%
20%
40%
3%
5%3%
12%
60%
Leopoldshöhe
Asemissen
Bielefeld
Lage
sonstige Orte / Internet
keine Angabe
125
18%
3%
80%
14%
254
8%
121
17%
500
100%
Bad Salzuflen
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Seite 23 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Im Bereich des Bau- und Heimwerkerbedarfs wird Leopoldshöhe von ca. 3 % der befragten Bürger
als wichtigster Einkaufsort genannt, so dass kein bedarfsgerechtes Einzelhandelsangebot vorhanden ist. Die Versorgung der Bevölkerung erfolgt in erster Linie über das Baumarktangebot der Stadt
Bielefeld (vgl. Abbildung 13). Rund 17 % der Befragten gaben „keine Angabe“ oder „kaufe diese
Ware nie“ als Antwort an. Insgesamt ist für Leopoldshöhe ein relativ hoher Kundenabfluss abzulesen.
Das örtliche Einzelhandelsangebot bei Wohnmöbeln kann eine Einkaufsorientierung von ca. 8 %
der Bevölkerung auf sich binden. Auch hier steht das differenzierte Bielefelder Einzelhandelsangebot im Vordergrund (vgl. Abbildung 14). Knapp ein Viertel der Befragten haben keine Angabe zum
bevorzugten Möbeleinkaufsort gemacht.
Abbildung 14: Bevorzugte Einkaufsorte für Wohnmöbel
Wohnort
Leopoldshöhe
n=
5%
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
8%
sonstige Ortsteile
3%
71%
6%
0%
4%
62%
3%
Leopoldshöhe gesamt
4%
66%
4%
65%
20%
40%
60%
Leopoldshöhe
Asemissen
Bielefeld
Lage
sonstige Orte / Internet
keine Angabe
80%
23%
125
24%
254
8%
121
23%
500
100%
Bad Salzuflen
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Im Ergebnis lassen die Einkaufsorientierungen eindeutige Tendenzen erkennen. Im Bereich des
kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel) sind die befragten Bürger überwiegend auf die Versorgung in
Wohnortnähe ausgerichtet, wobei gleichermaßen in Leopoldshöhe und in Asemissen eine angemessene wohnungsnahe Versorgung gegeben ist.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Für die untersuchten Sortimente des mittel- und langfristigen Bedarfs stellt die benachbarte Stadt
Bielefeld den wichtigsten Versorgungsstandort dar. Im Bereich der Oberbekleidung kann gegenüber den Befragungsergebnissen aus dem Jahre 2002 tendenziell eine höhere Akzeptanz des Einzelhandelsangebotes im Ortsteil Leopoldshöhe festgestellt werden, wenngleich die Einkaufsorientierung auf die eigene Wohnortgemeinde nach wie vor relativ gering ist.
Über die Hälfte der Bürger der Gemeinde Leopoldshöhe sind mit dem örtlichen Einzelhandelsangebot grundsätzlich zufrieden. Einzelhandelsangebote, die vermisst werden, sind vor allem Bekleidung, Bau- und Heimwerkerbedarf sowie Haushaltswaren (vgl. Abbildung 15).
Abbildung 15: Vermisste Einzelhandelsangebote
Wohnort
n= 500
55%
Leopoldshöhe
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
19%
65%
17%
47%
sonstige Ortsteile
24%
58%
Leopoldshöhe gesamt
0%
20%
11%
40%
60%
15%
9% 4% 6% 10%
12%
19%
7% 5%
12% 3%
10% 6% 5%
80%
bin zufrieden
Bekleidung / Schuhe
Baumarkt / Heimwerkerbedarf
Haushaltswaren
Elektrowaren
Sonstiges
17%
13%
100%
120%
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Seite 25 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.4
Einkaufshäufigkeit
Die Probanden wurden nach der Einkaufshäufigkeit in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Asemissen
sowie in den umliegenden Städten Bielefeld, Bad Salzuflen und Lage befragt, um die Intensität der
Einkaufsverflechtungen zu bewerten.
Abbildung 16: Einkaufshäufigkeit an ausgewählten Standorten
n= 500
74%
Leopoldshöhe
45%
Asemissen
16%
Bielefeld
Bad Salzuflen
6%
13%
13%
42%
43%
41%
18%
76%
11%
Lage
13%
88%
0%
20%
40%
mind. 1x wöchentlich
60%
mind. 1x im Monat
80%
100%
seltener
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Der Ortsteil Leopoldshöhe weist mit einem „Stammkundenanteil“ (Einkauf mind. 1x wöchentlich)
von ca. 74 % eine hohe Einkaufsorientierung auf. Der Ortsteil Asemissen wird von knapp der Hälfte
der Bürger regelmäßig in kurzen Zeitabständen zum Einkaufen besucht. Die Nachbarstadt Bielefeld
übernimmt eine wichtige Ergänzungsfunktion, die sich in einer Einkaufsorientierung von einmal im
Monat und häufiger von über der Hälfte der Befragten widerspiegelt. Dagegen ist die Einkaufsintensität für Bad Salzuflen und Lage gleichermaßen relativ gering und beschränkt sich auf sporadische
Einkäufe (vgl. Abbildung 16).
Der Ortsteil Leopoldshöhe wird insbesondere von den Befragten mit Wohnort im nördlichen Gemeindegebiet aufgesucht, gleichzeitig sucht auch gut die Hälfte der Bürger aus Asemissen, Greste
und Bechterdissen mindestens einmal pro Woche die Ortsmitte von Leopoldshöhe auf (vgl.
Abbildung 17), so dass dem Geschäftsbereich nach wie vor eine gesamtgemeindliche Versorgungsbedeutung zukommt.
Seite 26 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 17: Einkaufshäufigkeit in Leopoldshöhe
Wohnort
n=
Leopoldshöhe
95%
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
3%
56%
22%
sonstige Ortsteile
22%
88%
Leopoldshöhe gesamt
74%
0%
20%
13%
40%
mind. 1x wöchentlich
60%
80%
125
254
8% 3%
121
13%
500
100%
mind. 1x im Monat
seltener
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
Abbildung 18: Einkaufshäufigkeit in Asemissen
Wohnort
Leopoldshöhe
9%
n=
13%
78%
Asemissen / Greste /
Bechterdissen
sonstige Ortsteile
125
82%
6%
Leopoldshöhe gesamt
0%
9%
21%
9%
73%
13%
46%
20%
mind. 1x wöchentlich
40%
121
41%
60%
mind. 1x im Monat
254
80%
500
100%
seltener
Quelle: Eigene Telefonbefragung, in % der Befragten
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Der Ortsteil Asemissen wird dagegen überwiegend von der Bevölkerung der südlichen Ortsteile regelmäßig besucht und weist damit eine Nahversorgungsfunktion insbesondere für die Ortsteile
Asemissen, Greste und Bechterdissen auf (vgl. Abbildung 18).
Tendenziell ist für die Einkaufsorte Bielefeld und Bad Salzuflen eine höhere Einkaufshäufigkeit bei
den jüngeren Befragten festzustellen. Entsprechend bundesweiter Erfahrungswerte nimmt die Einkaufsmobilität mit zunehmendem Alter auch bei den Befragten der Gemeinde Leopoldshöhe ab.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.5
Einzelhandelszentralität
Aufbauend auf den Ergebnissen der Angebots- und Nachfrageanalyse lässt sich die funktionale
Bedeutung des Einzelhandels mit Hilfe der Einzelhandelszentralität bewerten, die auch Aussagen
zum Ausstattungsgrad im Einzelhandel zulässt. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation stellt das Verhältnis
zwischen den erwirtschafteten Umsätzen des ansässigen Einzelhandels und dem örtlichen Kaufkraftpotenzial dar. Für die Gemeinde Leopoldshöhe liegt die Umsatz-Kaufkraft-Relation bei ca.
80 %, so dass der erwirtschaftete Gesamtumsatz ca. 20 %-Punkte unter dem vorhandenen Kaufkraftpotenzial liegt und per Saldo somit Kaufkraft in Höhe von ca. 18 Mio. € aus der Gemeinde Leopoldshöhe abfließt.
Die Umsatz-Kaufkraft-Relationen nach Sortimenten lassen Rückschlüsse auf die Stärken und
Schwächen des Einzelhandels in der Gemeinde Leopoldshöhe in Verbindung mit der regionalen
Wettbewerbssituation zu.
Abbildung 19: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahrungs- und Genussmittel
98%
90%
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik
Pharmazeutische,
medizinische und orthopädische Artikel
Nahversorgungsrelevante Sortimente
gesamt
Sortimente gesamt
60%
91%
80%
Quelle: Eigene Berechnungen
Im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente werden Umsatzleistungen erreicht, die
nur leicht unter dem Kaufkraftpotenzial im Gemeindegebiet liegen (vgl. Abbildung 19). Insbesondere bei Nahrungs- und Genussmitteln hat das Grundzentrum eine relativ hohe Versorgungsbedeutung (Umsatz-Kaufkraft-Relation ca. 98 %). Per Saldo fließt in den Warengruppen Nahrungs- und
Genussmittel sowie Drogerie-, Parfümerie- und Kosmetikartikel Kaufkraft in Höhe von ca. 1 Mio. €
ab, bei Apothekenwaren und Sanitätsbedarf ergibt sich ein Abfluss von ca. 3 Mio. €.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Die wohnungsnahe Grundsversorgung ist somit als funktionsfähig zu bewerten. Der Apothekenabfluss hängt mit der Orientierung der Bürger beim Arztbesuch nach Bielefeld (insbesondere Fachärzte) zusammen.
Abbildung 20: Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente
PBS* / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher
39%
Bekleidung / Wäsche
53%
Schuhe / Lederwaren
11%
GPK** / Haushaltsgegenstände
218%
Heimtextilien / Gardinen / Stoffe
150%
Spielwaren, Hobby
35%
Sportartikel
40%
Unterhaltungselektronik, Computer,
Elektrokleingeräte
Foto / Optik / Akustik, Uhren / Schmuck
30%
16%
Zentrenrelevante Sortimente gesamt
48%
Sortimente gesamt
80%
* Papier, Büro und Schreibwaren; ** Glas, Porzellan, Keramik
Quelle: Eigene Berechnungen
Bei den zentrenrelevanten Leitsortimenten sind deutlich geringere Umsatz-Kaufkraft-Relationen
festzustellen, so dass insbesondere die unmittelbare Wettbewerbsbeziehung mit dem benachbarten Oberzentrum Bielefeld ablesbar ist. Besonders hohe Kaufkraftabflüsse sind aufgrund des geringen Angebotes bei den Sortimenten Schuhe / Lederwaren sowie Foto / Optik / Uhren / Schmuck
festzustellen. Bei Büchern, Schreib- und Spielwaren und Elektroartikeln ist eine Grundversorgung
gegeben. Bei Bekleidung kann per Saldo gut die Hälfte der Kaufkraft gebunden werden (vgl.
Abbildung 20).
Dagegen sind hohe positive Kaufkraftsalden bei Glas, Porzellan, Keramik (GPK) / Haushaltsgegenständen und Heimtextilen / Gardinen zu verzeichnen, die in erster Linie auf die Randsortimente
des Roller Möbelmarktes zurückzuführen sind.
In der Summe ergibt sich für die zentrenrelevanten Sortimente insgesamt ein Kaufkraftabfluss per
Saldo von ca. 12,7 Mio. €. Bei der Gegenüberstellung von Kaufkraftpotenzial (ca. 25 Mio. €) und
Einzelhandelsumsatz (ca. 12 Mio. €) lässt sich für die Gemeinde Leopoldshöhe in den zentrenrelevanten Leitsortimenten eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von 48 % errechnen, die somit ca. 32 %Punkte unter dem Gesamtzentralitätswert liegt und Defizite im Einzelhandelsangebot des Grundzentrums Leopoldshöhe dokumentiert.
Seite 30 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
In den optional zentrenrelevanten Warengruppen werden Umsatzleistungen erreicht, die deutlich
unter dem Niveau des Kaufkraftpotenzials im Gemeindegebiet liegen und auf ein ausschnittsweises
Angebot zurückzuführen sind (vgl. Abbildung 21). Einzig im Einrichtungszubehör ist abermals die
übergemeindliche Ausstrahlung des großflächigen Möbelmarktes ablesbar.
Abbildung 21: Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente
50%
Schnittblumen
Fahrräder
33%
79%
Einrichtungszubehör insgesamt*
67%
Optional zentrenrelevante Sortimente
80%
Sortimente gesamt
* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten), Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken,
sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Berechnungen
Abbildung 22: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente
90%
Tierfutter, Heimtierzubehör, lebende Tiere
Baumarkt-Sortiment
Kfz-Zubehör
Pflanzen / Gartenbedarf, Camping
47%
50%
57%
Möbel, Kinderwagen, Elektrogroßgeräte
181%
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
Sortimente gesamt
101%
80%
Quelle: Eigene Berechnungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Die Umsatz-Kaufkraft-Relation in den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten beläuft sich über alle
Sortimente auf einen Durchschnittswert von 101 %. Einzig bei Möbeln / Elektrogroßgeräten kann
mehr auswärtige Kaufkraft gebunden werden als „eigene“ Kaufkraft abfließt. Im Bau- und Gartenbedarf dokumentieren die Umsatz-Kaufkraft-Relationen von rund 50 % eine eingeschränkte Versorgungsbedeutung. Im Zoobedarf ist dagegen eine bedarfsgerechte Einzelhandelsausstattung abzulesen (vgl. Abbildung 22).
Abbildung 23: Umsatz-Kaufkraft-Relation
Kaukraftpotenzial
in Mio. €
Umsatz
in Mio. €
UmsatzKaufkraftRelation in %
33,5
32,9
98
- 0,6
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik
3,9
3,5
90
- 0,4
Pharmazeutische, medizinische, orthopädische
Artikel
8,3
5,0
60
- 3,3
Sortimente
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
KaufkraftSaldo
in Mio. €
45,7
41,4
91
- 4,3
Papier, Büro, Schreibwaren/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
3,1
1,2
39
- 1,9
Bekleidung/Wäsche
7,2
3,8
53
- 3,4
Schuhe/Lederwaren
1,8
0,2
11
- 1,6
Glas, Porzellan, Keramik/Haushaltsgegenstände
1,1
2,4
218
1,3
Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz
0,8
1,2
150
0,4
Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente
1,7
0,6
35
- 1,1
Sportartikel
1,0
0,4
40
- 0,6
Unterhaltungselektronik/Computer/Kommunikation, Elektrokleingeräte
5,3
1,6
30
- 3,7
Foto/Optik/Akustik, Uhren/Schmuck
2,5
0,4
16
- 2,1
24,5
11,8
48
- 12,7
Schnittblumen
0,8
0,4
50
- 0,4
Fahrräder
0,3
0,1
33
- 0,2
Einrichtungszubehör insgesamt*
1,9
1,5
79
- 0,4
Optional zentrenrelevante Sortimente gesamt
3,0
2,0
67
- 1,0
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
1,0
0,9
90
- 0,1
Baumarkt-Sortiment
6,0
2,8
47
- 3,2
Kfz-Zubehör
1,2
0,6
50
- 0,6
Pflanzen/Gartenbedarf, Camping
1,4
0,8
57
- 0,6
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel), Kinderwagen, Elektrogroßgeräte
5,8
10,5
181
4,7
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
15,4
15,6
101
0,2
Sortimente gesamt
88,6
70,8
80
- 17,8
Zentrenrelevante Sortimente gesamt
* Teppiche, Bettwaren, Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Berechnungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Im Fazit ist somit festzuhalten, dass die Gemeinde Leopoldshöhe eine hohe Kaufkraftbindung im
kurzfristigen Bedarf durch die großflächigen Angebote in den Ortskernen Leopoldshöhe und Asemissen erreicht. Eine bedarfsgerechte Einzelhandelsausstattung ist darüber hinaus in den Sortimenten Bekleidung, Zoobedarf festzustellen. Die hohen Zentralitätswerte bei Möbeln, Einrichtungszubehör und zugehörigen Randsortimenten resultieren aus der übergemeindlichen Ausstrahlungskraft des Roller Möbelmarktes. Dagegen weisen die Ortskerne in diesen Sortimenten nur ein begrenztes Angebot auf. Angebotsdefizite sind darüber hinaus in den spezialisierten zentrenrelevanten Angeboten wie Bücher, Schreib- und Spielwaren, Schuhe, Foto, Optik, Uhren, Schmuck und
Elektrowaren zu erkennen. Im nicht-zentrenrelevanten Bedarf ist eine unterdurchschnittliche Ausstattung in den Bereichen des Heimwerker- und Gartenbedarfs festzustellen.
Seite 33 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.6
Einzelhandelsentwicklung seit 2002
Für die Gemeinde Leopoldshöhe ist in den letzten acht Jahren eine leicht positive Einzelhandelsentwicklung zu konstatieren. Die Verkaufsfläche ist um ca. 3 % von ca. 25.580 m² auf aktuell ca.
26.360 m² angestiegen, der Umsatz liegt nominal ebenfalls ca. 3 % höher. Die Umsatz-KaufkraftRelation des Einzelhandels in der Gemeinde Leopoldshöhe konnte damit um ca. 2 %-Punkte an7
steigen.
Im Vergleich zur durchschnittlichen Einzelhandelsentwicklung in Deutschland im Zeitraum 2002 –
8
2010 (ca. + 9 % der Verkaufsfläche, ca. + 1 % des Umsatzes (nominal) wird deutlich, dass Leopoldshöhe trotz einer in der Summe zurückhaltenden Flächenentwicklung die Versorgungsbedeutung erhalten und ausbauen konnte. Dabei sind die sortimentsbezogenen Unterschiede von entscheidender Bedeutung.
Abbildung 24: Verkaufsflächenentwicklung 2002 - 2010
Nahrungs- und Genussmittel
1.940
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik
290
Pharmaz./med./orthop. Artikel
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
-10
Bekleidung/Wäsche
390
Schuhe/Lederwaren
-180
GPK**/Hausrat/Geschenkartikel
270
Heimtextilien/Gardinen
-120
Spielwaren, Hobby/Sportartikel
140
Unterh.-elek./Computer/Elektrokleingeräte
110
Foto/Optik/Uhren/Schmuck
-50
Fahrräder
Tierfutter/Heimtierzubehör
350
Baumarkt-Sortiment/Gartenbedarf/Blumen
300
Kfz-Zubehör
Möbel
-3.000
-100
-2.550
-2.000
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
* PBS: Papier-, Büro-, Schreibwaren
** GPK: Glas, Porzellan, Keramik
Quelle: Eigene Berechnungen, GMA-Erhebung 2002 (in m², Zuordnung nach Hauptsortiment des Betriebes)
Eine positive Verkaufsflächenentwicklung ist vor allem für den Bereich der Nahrungs- und Genussmittel (ca. + 1.940 m² Verkaufsfläche) festzustellen, während die größten Einbußen im Möbeleinzelhandel der Gemeinde (insbesondere durch Schließung von Möbel Fillies, Bechterdissen) zu ver7
Vgl. hierzu auch GMA-Fortschreibung der Einzelhandelsstrukturuntersuchung im Auftrag der Gemeinde Leopoldshöhe, 2002
8
Quelle: EHI, Handel aktuell 2009/2010
Seite 34 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
zeichnen sind (ca. - 2.550 m² Verkaufsfläche). Positive Verkaufsflächenentwicklungen weisen auch
die Sortimente Drogeriewaren, Bekleidung, Haushaltsgegenstände, Sportartikel, Tierfutter und Bau/ Gartenbedarf / Blumen auf, während die Verkaufsflächenausstattung insbesondere bei Schuhen
sowie Heimtextilien / Gardinen zurückgegangen ist.
Im Fazit ist somit festzustellen, dass es gelungen ist, insbesondere die Nahversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe zu festigen. Bei den spezialisierten Artikeln des mittel- und langfristigen Bedarfs markieren vor allem die Wettbewerbsbeziehungen mit der Stadt Bielefeld Entwicklungsgrenzen des Grundzentrums.
Seite 35 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.7
Standortanalyse des Ortskerns Leopoldshöhe
3.7.1 Städtebauliche Situation
Der Ortsteil Leopoldshöhe weist eine gewachsene Ortsmitte um die zentral gelegene Pfarrkirche
auf. Der Ortskern stellt nach wie vor den größten zusammenhängenden, städtebaulich integrierten
Geschäftsbereich mit einer Nutzungsmischung von Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie
und öffentlichen Einrichtungen dar. Das Ortszentrum umfasst die tradierten Geschäftsstraßen Herforder Straße, Hauptstraße und Schötmarsche Straße mit Rathaus, Kirche und Marktplatz als Kristallisationspunkte. In den letzten Jahren konnte der Geschäftsbereich nach Südosten durch größere
und großflächige Fachmarktbetriebe im Bereich der Bürgermeister-Brinkmann-Straße / Krentruper
Straße erweitert werden.
Die städtebauliche Situation ist durch eine kompakte Baustruktur mit relativ hoher nutzungsstruktureller Dichte bestimmt (vgl. Abbildung 25). Die größte Nutzungsdichte ist dabei im Kreuzungsbereich von Herforder Straße, Hauptstraße, Schötmarsche Straße und Bürgermeister-BrinkmannStraße vorhanden. Insbesondere für den südlichen Abschnitt der Hauptstraße und den nördlichen
Abschnitt der Schötmarsche Straße ist eine Ausdünnung der publikumsintensiven Nutzungen festzustellen.
Durch die Erschließung der Ergänzungsfläche an der Bürgermeister-Brinkmann-Straße / Krentruper
Straße konnten größere und großflächige Geschäftseinheiten nahtlos an den bestehenden Geschäftsbereich angeschlossen werden, so dass Verbundeffekte im Rahmen des fußläufigen Einkaufs im Ortskern Leopoldshöhe gegeben sind.
Im Zuge des Baus der Ortsumgehungsstraße wurde im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Teutoburger Straße ein Geschäftshaus angesiedelt, dass eine Erweiterung des Geschäftszentrums nach
Süden begründet.
Im Ortskern ist eine Vielzahl von kleineren Geschäftseinheiten zwischenzeitlich durch Dienstleistungsnutzungen belegt. Die Leerstandsquote ist mit 6 % gegenüber den durch Einzelhandel genutzten Ladenlokalen (absolut 2 Geschäftseinheiten) jedoch als sehr gering zu bewerten und weist auf
eine gesunde Einzelhandelsstruktur hin.
Seite 36 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 25: Nutzungsstruktur im Ortskern Leopoldshöhe
Quelle: Eigene Erhebungen
Seite 37 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Die Verkehrserschließung des Ortskernes wurde im Zuge des Baus der Ortsumgehungsstraße
durch eine weitere Anbindung über Bürgermeister-Brinkmann-Straße an die Teutoburger Straße
ergänzt, so dass neben der Nord-Süd-Achse Hauptstraße / Schötmarsche Straße eine voll funktionsfähige West-Ost-Achse über die Herforder Straße / Bürgermeister-Brinkmann-Straße entstanden ist. Das Stellplatzangebot wird durch eine große Parkierungsanlage auf dem Marktplatz, durch
straßenflankierende Stellplätze und neue große Stellplatzanlagen im Zusammenhang mit den Einzelhandelsflächen an der Bürgermeister-Brinkmann-Straße / Krentruper Straße geprägt. Der Ortskern weist damit ausreichende Stellplatzkapazitäten in einer angemessenen räumlichen Differenzierung und Nähe zu den Versorgungseinrichtungen auf.
Mit der Fertigstellung der Ortsumgehung und der Umgestaltung der Verkehrsachsen zu verkehrsberuhigten Bereichen weist der Ortskern eine hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität auf. Insbesondere die Fußwegepflasterung und die Begrünung sind als identitätsstiftend zu bewerten.
Seite 38 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.7.2 Einzelhandelsangebot
Der Ortskern Leopoldshöhe weist insgesamt 33 Einzelhandelsbetriebe (ca. 38 % der Gemeinde)
mit einer Verkaufsfläche von ca. 7.790 m² (ca. 30 %) und einem Umsatzvolumen von ca. 30,5 Mio.
€ (ca. 43 %) auf (vgl. Abbildung 26). Auf drei großflächige Betriebe entfallen knapp 40 % der innerörtlichen Verkaufsfläche, so dass diese Betriebe die Angebotstruktur wesentlich bestimmen und als
Magnetbetriebe für die mittleren und kleinstrukturierten Betriebe fungieren. Die durchschnittliche
Betriebsgröße liegt bei ca. 236 m² Verkaufsfläche je Betrieb. Die Flächenleistung von ca. 2.600 € je
m² Verkaufsfläche weist auf eine relativ hohe flächenbezogene Umsatzleistung hin, die aus einem
hohen Lebensmittelangebot resultiert.
Abbildung 26: Verkaufsflächen und Umsätze im Ortskern Leopoldshöhe
Verkaufsfläche
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
in m²
Umsatz
in %
in Mio. €
in %
3.710
48
16,8
55
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik
720
9
2,7
9
Pharmazeutische, medizinische, orthopädische Artikel
120
2
3,3
11
4.550
59
22,8
75
180
2
0,5
2
Bekleidung/Wäsche, Schuhe/Lederwaren
1.370
18
2,7
9
GPK**/Haushaltsgegenstände, Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz
430
5
1,0
3
Spielwaren, Hobby, Sportartikel
210
3
0,4
2
Unterhaltungselektronik/Computer/Elektrokleingeräte
240
3
1,0
3
90
1
0,4
1
2.520
32
6,0
20
Optional zentrenrelevante Sortimente
170
2
0,5
1
Tierfutter/Tiere
240
3
0,5
2
Pflanzen/ Gartenbedarf/
270
4
0,4
1
40
*)
0,3
1
550
7
1,2
4
7.790
100
30,5
100
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
Foto/Optik/ Uhren/Schmuck
Zentrenrelevante Leitsortimente gesamt
sonstige nicht-zentrenrelevante Sortimente
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
Sortimente gesamt
(*) unter 1 %
* PBS: Papier-, Büro- und Schreibwaren
** GPK: Glas, Porzellan, Keramik
*** Teppiche, Bettwaren, Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Briefmarken, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen
Die Angebotsschwerpunkte im Ortskern Leopoldshöhe liegen bei den nahversorgungsrelevanten
Sortimenten (ca. 58 % der Verkaufsfläche und ca. 75 % des Umsatzes), die ergänzt werden durch
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
ein Fachgeschäfts- bzw. Fachmarktangebot bei Bekleidung, Computern, Spielwaren / Geschenkartikeln, Fahrrädern, Raumausstattung, Foto / Optik, sowie Pflanzen / Gartenbedarf.
Der Hauptgeschäftsbereich weist eine nahversorgungstypische Angebotsvielfalt mit einer Kombination von Lebensmittel-SB-Märkten sowie kleineren und mittleren Geschäftseinheiten auf.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.8
Standortanalyse des Ortskerns Asemissen
3.8.1 Städtebauliche Situation
Der gewachsene, verdichtete Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich im Ortsteil Asemissen erstreckt sich entlang der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Gartenstraße / Asemissener Allee im Süden und Heeper Straße / Bielefelder Straße im Norden. Durch die Ansiedlung von Lebensmittel-SB-Märkten und ergänzenden Fachmärkten im Bereich Hahnenkamp konnte das Geschäftszentrum nach Norden ergänzt werden (vgl. Abbildung 27). Die durch Betriebsverlagerung
freigesetzten Geschäftseinheiten im Bereich Hauptstraße / Berliner Straße werden durch zwei Postenmärkte nachgenutzt.
Das Einzelhandelsangebot wird durch drei Lebensmittel-SB-Märkte und kleinteilige Nahversorgungsbetriebe (u. a. Bäckereien, Apotheke) geprägt. Ergänzend sind eine Reihe öffentlicher Einrichtungen, u. a. Schule, Kirche, Kindergarten sowie eine Vielzahl von privaten Dienstleistungsbetrieben, Freien Berufen und Gastronomiebetrieben ansässig.
Der Geschäftsbereich weist eine Ausdehnung von ca. 600 m auf und ist bandartig auf die Hauptstraße ausgerichtet. Die Leerstandsquote lag mit ca. 8 % bezogen auf die durch Einzelhandel genutzten Ladeneinheiten zum Zeitpunkt der Erhebung auf einem Niveau (absolut zwei Leerstände),
das unter der marktüblichen Fluktuation liegt und auf eine gefestigte Angebotsstruktur hinweist. Insbesondere die große Längenausdehnung des Geschäftsbereiches erschwert jedoch Verbundeffekte, so dass eine marktgerechte Nachnutzung der kleineren Geschäftseinheiten in Randlagen durch
Einzelhandelsbetriebe problematisch erscheint.
Die Verkehrssituation ist durch die Hauptstraße geprägt, die als Landesstraße eine hohe Verkehrsbelastung aufweist. Das Stellplatzangebot bezieht sich auf straßenflankierende Parkierungsanlagen
und vorgelagerte Kundenparkplätze der Lebensmittel-SB-Märkte, so dass ein angemessenes Stellplatzangebot vorhanden ist.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 27: Nutzungsstruktur im Ortskern Asemissen
Quelle: Eigene Erhebungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.8.2 Einzelhandelsangebot
Der Ortskern Asemissen weist insgesamt 26 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von
ca. 5.870 m² und einem Umsatzvolumen von ca. 20,9 Mio. € auf (vgl. Abbildung 28). Damit entfallen ca. 30 % der Betriebe, ca. 22 % der Verkaufsfläche und ca. 30 % des Umsatzes in Leopoldshöhe auf den Ortskern Asemissen, der für das südliche Gemeindegebiet Nahversorgungsfunktionen
übernimmt.
Abbildung 28: Verkaufsflächen und Umsätze im Ortskern Asemissen
Verkaufsfläche
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
in m²
Umsatz
in %
in Mio. €
in %
3.560
61
14,4
69
350
6
2,5
12
3.910
67
16,9
81
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
240
4
0,6
3
Bekleidung/Wäsche, Schuhe/Lederwaren
360
6
0,8
4
GPK**/Haushaltsgegenstände, Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz
790
13
0,9
4
70
1
0,2
1
160
3
0,6
3
-
-
-
-
1.620
27
3,1
15
40
1
0,2
1
300
5
0,7
3
5.870
100
20,9
100
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik, Pharmazeutische, medizinische, orthopädische Artikel
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
Spielwaren, Hobby, Sportartikel
Unterhaltungselektronik/Computer/Elektrokleingeräte
Foto/Optik/ Uhren/Schmuck
Zentrenrelevante Leitsortimente gesamt
Optional zentrenrelevante Sortimente
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
Sortimente gesamt
* PBS: Papier-, Büro- und Schreibwaren
** GPK: Glas, Porzellan, Keramik
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen
Der Angebotsschwerpunkt liegt bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Mit rund 3.560 m²
Verkaufsfläche für Nahrungs- und Genussmittel sowie ca. 350 m² Verkaufsfläche für Drogerie- und
Apothekenwaren kann eine bedarfsgerechte wohnungsnahe Grundversorgung sichergestellt werden, die durch Angebote u. a. in den Sortimenten Zeitschriften / Schreibwaren, Bekleidung, Haushaltswaren, Gardinen / Stoffe, Computer, Kfz-Zubehör sowie Blumen / Pflanzen ergänzt wird.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
3.8.3 Kundeneinzugsgebiet
Um das Kundeneinzugsgebiet der Geschäftsbereiche Leopoldshöhe und Asemissen zu bestimmen, wurde mit Hilfe des örtlichen Einzelhandels eine Kundenwohnorterhebung durchgeführt. Im
Zeitraum von zwei Wochen wurden in 37 Geschäften insgesamt 18.250 Kundenwohnorte erfasst.
Demnach beläuft sich der auswärtige Kundenanteil auf ca. 21 %, während in der Gemeine Leopoldshöhe ca. 79 % der Kunden wohnen (vgl. Abbildung 29).
Abbildung 29: Herkunft der Kunden des Einzelhandels in Leopoldshöhe
Ortsteil
Leopoldshöhe
Gemeinde / Ortsteil
Einwohner
Kunden
abs.
Ortsteil Asemissen
Gemeinde Leopoldshöhe
in %
Kunden
abs.
in %
Kunden
abs.
in %
Bindungsintensität
Kunden
je 100
EW
Gemeinde Leopoldshöhe
- Asemissen
3.298
707
7,1
3.148
38,1
3.855
21,1
117
- Bechterdissen
2.083
343
3,4
1.336
16,2
1.679
9,2
81
594
385
3,9
37
0,4
422
2,3
71
2.879
334
3,3
691
8,4
1.025
5,6
36
783
377
3,8
33
0,4
410
2,3
52
4.121
4.713
47,2
823
10,0
5.536
30,3
134
669
412
4,1
77
0,9
489
2,7
73
1.895
944
9,5
110
1,3
1.054
5,8
56
16.322
8.215
82,3
6.255
75,7
14.470
79,3
89
54.010
388
3,9
160
1,9
548
3,0
1
Stadt Bielefeld
323.084
379
3,8
736
8,9
1.115
6,1
(*)
Stadt Detmold
73.003
35
0,3
79
1,0
114
0,6
(*)
Stadt Herford
64.469
94
0,9
43
0,5
137
0,8
(*)
Stadt Lage
35.267
358
3,6
143
1,7
501
2,7
1
Stadt Lemgo
41.619
92
0,9
67
0,8
159
0,9
(*)
Stadt Oerlinghausen
16.771
305
3,1
634
7,7
939
5,1
6
608.223
1.651
16,5
1.862
22,5
3.513
19,2
1
sonstige Gemeinden
./.
119
1,2
151
1,8
270
1,5
Gesamt
./.
9.985
100,0
8.268
100,0
18.253
100,0
- Bexterhagen
- Greste
- Krentrup
- Leopoldshöhe
- Nienhagen
- Schuckenbaum
Gemeinde Leopoldshöhe gesamt
außerhalb
Stadt Bad Salzuflen
Nachbarstädte gesamt
(*)
Quelle:
./.
unter 1
Kundenwohnorterhebung September 2010; Einwohnerzahlen der Gemeinde Leopoldshöhe (Stand: 01.01.2010)
bzw. IT NRW (Stand 31.12.2009)
Seite 44 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Stellt man die Zahl der erhobenen Kunden den Einwohnern der jeweiligen Herkunftsorte gegenüber, ergibt sich ein „Kundenbindungsindex“ als Maß für die Verflechtungsintensität, die für die Abgrenzung des Einzugsgebiets von Bedeutung ist. Aufgrund der geringen Kundenverflechtungen
mit den Nachbarstädten weist die Gemeinde Leopoldshöhe nach wie vor kein übergemeindliches
Einzugsgebiet auf. Umsätze mit auswärtigen Kunden sind insgesamt als Streuumsätze zu bewerten. Die positive Einzelhandelsentwicklung hat somit zu einer Verfestigung der Nahversorgung geführt, ohne dass die Gemeinde erhebliche überörtliche Versorgungsfunktionen übernimmt.
Innerhalb der Gemeinde Leopoldshöhe zeigen sich erwartungsgemäß Unterschiede in der Kundenorientierung. Die Bevölkerung der Ortsteile Leopoldshöhe, Bexterhagen, Krentrup, Nienhagen
und Schuckenbaum ist überwiegend auf den Geschäftsbereich Leopoldshöhe ausgerichtet. Der
Geschäftsbereich Asemissen übernimmt vorwiegend für die Bevölkerung aus Asemissen, Bechterdissen und Greste Versorgungsfunktionen. Damit hat sich die bereits in der Vorläuferuntersuchung
festgestellte gesamtstädtische Versorgungsfunktion von Leopoldshöhe mit einer Nahversorgungsfunktion für die Bürger des nördlichen Gemeindegebietes verfestigt. Gleiches gilt für die Nahversorgungsfunktionen von Asemissen für das südliche Gemeindegebiet.
Seite 45 von 85
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 30: Kerneinzugsgebiet
Quelle: Eigene Erhebungen
Im Fazit ist somit festzustellen, dass dem Ortskern Leopoldshöhe gesamtgemeindliche Versorgungsfunktionen und dem Ortskern Asemissen Nahversorgungsfunktionen für die Bevölkerung der
Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste zukommen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
4
Wohnungsnahe Versorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe
Als wohnungsnahe Grundversorgung wird die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen Bedarfs verstanden, die in räumlicher Nähe zum Konsumenten (möglichst im
fußläufigen Radius von ca. 700 m) erfolgen soll.
Zur Beurteilung der Nahversorgungssituation in der Gemeinde Leopoldshöhe werden als Indikatoren die Verkaufsflächenausstattung und die Umsatz-Kaufkraft-Relation im Bereich der Nahrungsund Genussmittel herangezogen.
Gesamtstädtisch lässt sich für die Gemeinde Leopoldshöhe auf Basis der Verkaufsflächenerhebung für die Nahrungs- und Genussmittelbetriebe eine Flächenausstattung (Arealitätsziffer) von ca.
0,51 m² je Einwohner errechnen. Diese liegt deutlich über dem bundesdurchschnittlichen Refe9
renzwert von 0,41 m² Lebensmittelverkaufsfläche je Einwohner.
Das Verhältnis zwischen generiertem Umsatz und vorhandenem Kaufkraftpotenzial stellt sich für
den nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel auf der gesamtgemeindlichen Ebene ebenfalls positiv dar: Die Umsatz-Kaufkraft-Relation erreicht einen Wert von ca.
98 %, demnach fließen per Saldo nur ca. 0,6 Mio. € sortimentsspezifische Kaufkraft aus der Gemeinde Leopoldshöhe ab.
Zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Asemissen sind ebenfalls keine erheblichen Ausstattungsunterschiede festzustellen (vgl. Abbildung 31 und Abbildung 32). Der Ortsteil Leopoldshöhe
übernimmt durch das SB-Marktangebot im Ortskern (Rewe, Edeka, Lidl und Aldi) umfassende
Nahversorgungsfunktionen für das nördliche Gemeindegebiet. Der Ortsteil Asemissen weist städtebaulich integriert drei Lebensmittel-SB-Märkte auf (Rewe, Edeka und Aldi), die eine funktionsfähige Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln für das südliche Gemeindegebiet sicherstellen. In
den kleineren Ortsteilen ist nur ausschnittsweise eine kleinteilige Nahversorgung (Ladenhandwerksbetriebe) gegeben, ohne dass die Einwohnerzahl den Ausbau einer vollwertigen Lebensmittelversorgung (Lebensmittel-SB-Märkte) ermöglicht.
Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von SB-Märkten ist ein Kundeneinzugsgebiet von mindestens
5.000 Einwohnern notwendig. Aufgrund der dispersen Siedlungsstruktur der Gemeinde Leopoldshöhe ist damit keine flächendeckende Nahversorgung in allen Ortsteilen durch größere Lebensmittel-SB-Märkte möglich. Vielmehr ist auch zukünftig eine Konzentration auf zentrale Nahversorgungsstandorte in Leopoldshöhe und Asemissen sinnvoll, um durch Verbundeffekte eine angemessene Versorgungsqualität für die örtliche Bevölkerung sicherstellen zu können.
9
Jeweils ohne Ladenhandwerk, Spezialgeschäfte
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 31: Verkaufsfläche der Lebensmittel-SB-Geschäfte / -Märkte nach Ortsteilen
Ortsteil
Leopoldshöhe
Asemissen
Gemeinde Leopoldshöhe gesamt
Verkaufsfläche
(Lebensmittel-SBGeschäfte / -märkte)
in m²
Einwohner im Nahversorgungsbereich
4.150
8.062
0,51
102
4.180*
8.260
0,51
85
8.330
16.322
0,51
98
Lebensmittel-SBVerkaufsfläche
in m² je Einwohner
Umsatz-KaufkraftRelation in %**
* inkl. Greste
** Nahrungs- und Genussmittelsortiment gesamt (inkl. kleinteiligem Einzelhandel / Ladenhandwerk), bezogen auf die
Kaufkraft im Nahversorgungsbereich
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen, Einwohnerzahlen: Gemeinde Leopoldshöhe, Stand: 17.02.2010
Abbildung 32: Wohnungsnahe Grundversorgung
Quelle: Eigene Erhebungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
5
Standorte des großflächigen Einzelhandels
10
In der Gemeinde Leopoldshöhe sind aktuell 8 großflächige Einzelhandelsbetriebe ansässig, die
eine Verkaufsfläche von ca. 16.720 m² belegen. Mit einem Flächenanteil des großflächigen Einzelhandels von 63 % an der Gesamtverkaufsfläche der Gemeinde Leopoldshöhe, ist eine relativ hohe
Ausstattung mit großflächigen Betrieben abzulesen. Auch wenn man den großflächigen Roller Möbelmarkt unberücksichtigt lässt, liegt der Verkaufsflächenanteil großflächiger Einzelhandelsbetriebe
bei ca. 41 %. Dabei handelt es sich um die Lebensmittel-SB-Märkte in den Ortskernen von Leopoldshöhe und Asemissen (vgl. Abbildung 33).
In den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten weist die Gemeinde keine großflächigen Betriebe auf.
Nicht-zentrenrelevante Einzelhandelangebote knapp unterhalb der Grenze der Großflächigkeit sind
außerhalb der Ortskerne im Gewerbegebiet Asemissen (Hansastraße / Alleestraße) und im Gewerbegebiet Greste (Industriestraße / Helpuper Straße) festzustellen. Damit weist das Grundzentrum
Leopoldshöhe nur eine untergeordnete Ausstattung mit größeren Betrieben im nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich auf.
10
Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 800 m² und mehr
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 33: Großflächiger Einzelhandel
Quelle: Eigene Erhebungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
6
Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse sowie Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung
Die Gemeinde Leopoldshöhe weist voll entwickelte grundzentrale Versorgungsfunktionen auf. Der
Ortskern Leopoldshöhe fungiert als Hauptzentrum mit Versorgungseinrichtungen der Grundversorgung und des spezialisierten Bedarfs. Im Ortsteil Asemissen besteht ein Nebenzentrum, das eine
ergänzende Versorgungsfunktion für das südliche Gemeindegebiet übernimmt und neben einer
umfassenden Nahversorgung auch ergänzende Angebote des mittel- und langfristigen Bedarfs aufweist. Die sonstigen Ortsteile verfügen nur teilweise über einzelne Einzelhandelsangebote.
Die Ausstattungskennziffern und die Kaufkraftbewegungen lassen eine hohe Einzelhandelsausstattung und Versorgungsbedeutung des ansässigen Einzelhandels mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten erkennen. Angebotsdefizite sind insbesondere im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhe,
Sport, Elektrowaren und Baumarktartikeln festzustellen. Vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe
des Oberzentrums Bielefeld sind jedoch gerade in diesen Segmenten auch zukünftig nur eingeschränkte Entwicklungsperspektiven gegeben. Dagegen weisen insbesondere die Sortimente der
wohnungsnahen Grundversorgung Ergänzungspotenziale auf. Demgemäß kann das Nahversorgungsangebot durch spezialisierte Lebensmittelangebote (u. a. Metzgerei, Reform-, Biowaren, Obst
und Gemüse) und eine Buchhandlung im Ortskern von Leopoldshöhe arrondiert werden. Im Ortskern Asemissen fehlt im Angebotsmix ein Drogeriediscountmarkt.
Im Bereich von Bekleidung liegen begrenzte Entwicklungspotenziale im Fachgeschäftsangebot. Bei
Schuhen wäre die Ansiedlung eines kleineren Fachmarktkonzeptes in Leopoldshöhe denkbar.
Grundversorgungsdefizite im Rahmen des fußläufigen Einkaufs weisen nur die kleineren Ortsteile
auf. Die kleinteilige Nahversorgung in den Ortsteilen ist aufgrund der unterdurchschnittlichen Angebots- und Nachfragesituation als nicht gefestigt zu bewerten. Vor dem Hintergrund der Siedlungsstruktur erscheint jedoch ein ortsteilbezogener Ausbau der Nahversorgung nicht möglich, so dass
die Bedeutung der bestehenden Konzentrationsstandorte des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zukünftig noch zunehmen wird.
Im Lebensmittel-SB-Markt-Angebot ist quantitativ eine angemessene Versorgungsausstattung gegeben, so dass in einem überschaubaren Planungshorizont nur bestandssichernde Erweiterungsmaßnahmen der Lebensmittel-SB-Märkte als versorgungsstrukturell sinnvoll zu bewerten sind.
Neuansiedlungen würden zu einem Verdrängungswettbewerb führen, so dass Ansiedlungen außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche nicht erfolgen sollen, da es zu negativen
städtebaulichen Auswirkungen für die Versorgungszentren kommen würde.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
7
Grundlegende Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Unter Berücksichtigung der Einzelhandelsentwicklung der Gemeinde Leopoldshöhe und der allgemeinen Marktentwicklungen des Einzelhandels in Deutschland werden für folgende Sortimente
Verkaufsflächenergänzungen in der Gemeinde Leopoldshöhe empfohlen:
Nahrungs- und Genussmittel
Durch die Lebensmittel-SB-Märkte in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Asemissen ist eine angemessene Lebensmittelversorgung gegeben, die auch in einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 98
% abzulesen ist. Damit weist die Gemeinde eine räumlich ausgewogene und quantitativ angemessene Versorgung mit Lebensmittelsupermärkten und –discountmärkten in zentraler Lage der Ortskerne auf. Im großflächigen Lebensmittelhandel sind damit ausschließlich bestandssichernde Erweiterungsmaßnahmen sinnvoll. Die Neuansiedlung weiterer Lebensmittel-SB-Märkte würde einen
Verdrängungswettbewerb auslösen, so dass Ansiedlungen außerhalb der abgegrenzten zentralen
Versorgungsbereiche nicht erfolgen sollen.
Dagegen weist die Gemeinde Leopoldshöhe Entwicklungsperspektiven im spezialisierten Lebensmitteleinzelhandel auf, der die Grundversorgung ergänzen kann (u. a. Metzgerei, Feinkost, Reformund Biowaren).
Drogeriewaren
Zur Abrundung der Nahversorgung im Ortskern Asemissen ist die Ansiedlung eines Drogeriemarkts
wünschenswert.
Bücher / Schreibwaren
Der Ortskern Leopoldshöhe weist Entwicklungsperspektiven in Sortimenten auf, die die wohnungsnahe Grundversorgung ergänzen. Hierzu zählt u. a. das Sortiment Bücher / Schreibwaren, das zu
einer Differenzierung des Angebotes beitragen könnte.
Bekleidung
Das Bekleidungsangebot in der Gemeinde Leopoldshöhe wird durch kleine Fachgeschäfte und
Fachmärkte geprägt. Vor dem Hintergrund der regionalen Wettbewerbssituation bestehen Ansiedlungspotenziale im Nischenangebot kleinerer Fachgeschäfte (Junge Mode, Kinderbekleidung, Damenmode).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Schuhe
Schuhe werden in der Gemeinde Leopoldshöhe nur noch von einem Fachgeschäft in Asemissen
angeboten. Entwicklungspotenziale für ein kleineres Schuhfachmarktkonzept bestehen im räumlichen Zusammenhang mit den Bekleidungsfachmärkten im Ortskern von Leopoldshöhe.
Elektrowaren / Unterhaltungselektronik
Bei Elektrowaren und Unterhaltungselektronik weist die Gemeinde Leopoldshöhe zwar ein Angebotsdefizit auf. Die Ansiedlung eines spezialisierten Fachgeschäftes ist aber aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation nicht zu erwarten.
Einrichtungsbedarf
Im Einrichtungsbedarf sind aufgrund der örtlichen Standortsituation und des regionalen Wettbewerbs nur sehr begrenzte Entwicklungsperspektiven im räumlichen Umfeld des Roller Möbelmarktes für Anbieter des nicht-zentrenrelevanten, spezialisierten Einrichtungsbedarfs (u. a. Bettwaren,
Lampen / Leuchten) gegeben.
Heimwerker- und Gartenbedarf
Der Heimwerker- und Gartenbedarf wird durch spezialisierte Baustoff- und Gartenanbieter abgedeckt, dagegen fehlt der Betriebstyp eines Baumarktes. Vor dem Hintergrund der regionalen Marktsituation sind die Wettbewerbschancen eines kleineren Baumarktkonzeptes mit möglichen Betreibern zu prüfen.
Für die Gemeinde Leopoldshöhe ist insbesondere die Weiterentwicklung der Ortskerne mit modernen, leistungsfähigen Angeboten von strategischer Bedeutung. Hierbei ist auch der Marktauftritt der
bestehenden Betriebe zu überprüfen. Zusätzliche Ansiedlungspotenziale bestehen vor allem bei
kleinstrukturierten Betrieben, die Nischenangebote in der erweiterten Nahversorgung anbieten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.1
Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung
Aus Sicht der Landesplanung soll ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept in erster Linie Vorschläge für die Ausgestaltung des landesplanerischen Steuerungsansatzes unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten entwickeln.
Dabei formuliert § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) die Grundsätze der Raumordnung
11
für die Planung großflächiger Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Demnach kommen für großflächigen Einzelhandel künftig nur noch Standorte in zentralen Versorgungsbereichen (d.h. in Innenstädten, Ortsmitten, Stadtteilzentren) in Betracht, sofern es sich um Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten handelt. Vorhandene Standorte außerhalb zentraler Versorgungsbereiche genießen Bestandsschutz. Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (insbesondere Möbelmärkte, Gartencenter, Baumärkte) und begrenztem Randsortiment dürfen weiterhin außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen entstehen.
Im Einzelnen gilt:
Die zulässigen Nutzungen müssen sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen
Versorgungsbereiches richten, in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder zentrale Versorgungsbereiche noch die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet beeinträchtigen.
Die räumliche und funktionale Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt durch
die Kommunen, ist aber an Kriterien gebunden, etwa die „städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ (ASB) und
die „gute verkehrliche Anbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz“.
Eine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der Nahversorgung wird regelmäßig nicht unterstellt, solange der erwartete Umsatz eines Planvorhabens die zurechenbare Kaufkraft weder in einzelnen Sortimentsbereichen noch insgesamt übersteigt. Bezugsmaßstab ist bei Hauptzentren die Kommune, bei Nebenzentren und Nahversorgungszentren sind es die funktional zugeordneten Stadtteile bzw. die zu versorgenden Bereiche.
Gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro dürfen Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben
auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen geplant werden, wenn ergänzend zu
dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment nur ein begrenztes zentren- und nahversor11
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. 2007 S.
225)
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
gungsrelevantes Randsortiment vorgesehen ist. Von einer Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Grundversorgung ist in der Regel dann nicht
auszugehen, wenn für das Kernsortiment ausreichend Kaufkraft innerhalb der Standortgemeinde zur Verfügung steht und sich der Umfang des Randsortiments auf 10 % bzw.
höchstens 2.500 m² der insgesamt in dem betreffenden Sondergebiet zulässigen Verkaufsfläche beschränkt.
Standorte von zwei oder mehr Vorhaben mit mind. 50.000 m² Verkaufsfläche müssen in
den Regionalplänen als ASB mit Zweckbindung dargestellt werden. Ihre Randsortimente
dürfen insgesamt max. 5.000 m² VKF umfassen.
Ergänzend wurde auch der „Einzelhandelserlass Nordhein-Westfalen“ im September 2008 durch
die Landesregierung aktualisiert. Die Verwaltungsvorschrift erläutert die wesentlichen Punkte der
gesetzlichen Rahmenbedingungen und bestimmt das Verwaltungshandeln. Der Absatz 4.1 führt zu
12
gemeindlichen Einzelhandelskonzepten aus:
„Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen
Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne unterstützen die Gemeinden die Entwicklung
ihrer Zentren und Nebenzentren und sorgen für eine ausgewogene Versorgungsstruktur. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für
die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.
In den Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben den angestrebten Zentrengefüge über die Festlegung
zentraler Versorgungsbereiche auch die Bestimmung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige
Sonderstandorte (u. a. Großeinrichtungen gem. § 24 a Abs. 4 LEPro). Dabei werden auf der
Grundlage einer konkreten Bestandserhebung und -analyse der Einzelhandelssituation sowie
der städtebaulichen Konzeption für die Einzelhandelsentwicklung die bestehenden tatsächlichen zentralen Versorgungsbereiche sowie die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
räumlich und funktional festgelegt. Zu einem Einzelhandelskonzept gehört auch die ortsspezifisch zu entwickelnde Liste zentrenrelevanter Sortimente.“
Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen wurde § 24 a Abs. 1
LEPro auf den Prüfstand im Jahre 2009 gestellt. Im Urteil vom 26.08.2009 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro NRW, wonach FOCs mit mehr als 5.000 m²
Verkaufsfläche nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden dürfen,
12
Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass NRW). Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.4/ VI A 1 - 16.21 - u.
d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie- 322/323 – 30.28.17. vom 22.09.2008.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
mit der Landesverfassung nicht vereinbar ist. Die Regelung verletzt das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung und ist deshalb nichtig.
§ 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro wirke gegenüber Gemeinden mit nicht mehr als 100.000 Einwohnern als
striktes Verbot, ein FOC mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche eigenverantwortlich anzusiedeln.
Dieser Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
und das Willkürverbot. Die Verbotsregelung in § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro sei nicht durch überörtliche
Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt. Nachvollziehbare Erwägungen für die ausnahmslose Festlegung der Schwellenwerte für die Verkaufsfläche und die Einwohnerzahl seien nicht ersichtlich (Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 26.08.2009, Az.: VerfGH 18/08).
In Fortsetzung dieses Rechtsstreites hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seinem Urteil vom 30.09.2009 (10 A 1676/08) die Bezirksregierung Münster verpflichtet, den Flächenutzungsplan der Stadt Ochtrup, der eine Erweiterung des bestehenden FOC von 3.500 m² auf 11.500 m²
Verkaufsfläche vorsah, zu genehmigen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Planung nicht gegen verbindliche Ziele der Raumordnung verstoße, weil § 24 a
LEPro – soweit er hier noch einschlägig sei – allenfalls in der Abwägung zu berücksichtigende
Grundsätze der Raumordnung enthalte. Denn die Regelungen des § 24 a LEPro erfüllen nach
Auffassung des OVG nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Gemeinden bindende Ziele der
Landesplanung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB. Der Landesgesetzgeber habe keine der kommunalen Bauleitplanung vorgelagerte abschließende Entscheidung getroffen. Dies aber sei Voraussetzung für die Einordnung einer Regelung als Ziel der Landesplanung. Außerdem sei die Vorschrift
nicht hinreichend bestimmt.
Das Urteil hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.04.2010 Rechtskraft
erlangt. Damit wird die Verantwortung für die Entwicklung des Einzelhandels von den Landesplanungsbehörden wieder auf die Gemeinden zurückverlagert. Grundsätzlich wird den Kommunen
damit wieder freigestellt, großflächige Einzelhandelsvorhaben selbst dann außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu planen, wenn diese zentren- und nahversorgungsrelevante Kensortimente
führen.
Der Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit über die Verfahren der Bauleitplanung bleibt
aber selbstverständlich weiterhin die wichtigste Genehmigungsvoraussetzung.
Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept folgende Aussagen getroffen:
Ableitung eines funktional differenzierten Zentrennetzes (Funktionsbestimmung der zentralen Versorgungsbereiche mit Festlegung der von den jeweiligen Zentren zu versorgenden
Bereiche),
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
genaue Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Identifizierung von Entwicklungsarealen für standortgerechte Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Zentren (räumliche Festlegung),
Begründung zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente unter Beachtung der
ortsspezifischen Besonderheiten in den Angebotsstrukturen,
Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts im Rahmen der Bauleitplanung.
Ziel ist es, ein Einzelhandelskonzept zu entwickeln, dass als Leitlinie für die künftige Stadtentwicklungsplanung dienen kann. Nach einem Ratsbeschluss als städtebauliche Planung im Sinne von
§ 1 Abs. 6 BauGB, ist das Konzept künftig bei der Aufstellung einzelhandelsrelevanter Bauleitpläne
zu berücksichtigen und als wichtige, abwägungsrelevante Planungsgrundlage zu beachten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.2
Leitziele und Standortkonzept
Die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung bilden den Orientierungsrahmen für das
kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe, das sich an folgenden Leitzielen
ausrichten sollte:
Sicherung und Stärkung der gesamtgemeindlichen Versorgungsfunktion durch das Hauptzentrum Leopoldshöhe,
Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung durch das Nebenzentrum Asemissen,
Konzentration des nicht-zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandels auf städtebaulich
geeignete Standorte im Gemeindegebiet.
Für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen wird demgemäß folgende Vorgehensweise
empfohlen:
Facheinzelhandelsgeschäfte und Fachmärkte mit zentrenrelevanten Angeboten und Einzugsbereichen, die über den Nahbereich hinausreichen, sollen im Hauptzentrum Leopoldshöhe konzentriert werden. Darüber hinaus soll der Ortskern Leopoldshöhe auch zukünftig Nahversorgungsangebote für die Bewohner der nördlichen Ortsteile bereithalten.
Das Nebenzentrum Asemissen soll auch zukünftig ergänzende Versorgungsfunktionen
für das südliche Gemeindegebiet übernehmen. Dabei ist ein umfassendes Nahversorgungsangebot sicherzustellen, das im zentrenrelevanten Angebotssegment durch lokal bedeutsame Angebote ergänzt werden soll. Es steht die Anpassung des Ortskerns Asemissen an die aktuellen Marktanforderungen sowie die Ansiedlung von neuen nahversorgungsrelevanten Betrieben innerhalb des abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiches
im Vordergrund.
Die Schaffung weiterer Nahversorgungsstandorte mit wohnungsnaher Versorgungsfunktion ist grundsätzlich möglich. Dies sollte allerdings an die Bedingungen geknüpft
werden, dass:
■
die Standorte einen deutlichen Bezug zu einem durch Wohnungsnutzung geprägten
Gebiet aufweisen (wohngebietsintegrierte Lage),
■
durch die geplanten Nahversorgungsbetriebe keine negativen raumordnerischen und
städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten und gesamtgemeindlichen Versorgungsfunktionen wird auf das Hauptzentrum
Leopoldshöhe beschränkt.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
können unter der Voraussetzung der raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeit
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden. Als Standort für zusätzliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
kommt im Wesentlichen das bereits entwickelte Gewerbegebiet Asemissen infrage.
Für eine Konzentration von zentrenverträglichen Großbetrieben auf diesen Standort sprechen vor allem folgende Gründe:
■
Die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben reduziert den Ressourceneinsatz
(Verbrauch von Flächen, Bau und Unterhaltung von Verkehrswegen).
■
Durch die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben soll sichergestellt werden, dass
für Betriebe des produzierenden Gewerbes, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Leopoldshöhe sehr wichtig sind, in einem ausreichendem Maße Flächen zur Verfügung stehen.
Das vorgeschlagene Zentrenkonzept weist den Ortskern Leopoldshöhe als Hauptzentrum mit einer
gesamtstädtischen Versorgungsbedeutung aus (Verflechtungsbereich: Gemeinde Leopoldshöhe).
Im Ortskern Asemissen besteht ein weiterer zentraler Versorgungsbereich, der die Funktion eines
Nebenzentrums für die Bevölkerung der Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste übernimmt.
Das Gewerbegebiet Asemissen übernimmt die Funktion eines Sonderstandortes für den großflächigen Einzelhandel mit überwiegend nicht-zentrenrelevanten Sortimenten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 34: Zentrenkonzept
Quelle: Eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.3
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Leopoldshöhe
Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches ist unter Berücksichtigung der in § 24a Abs. 2
LEPro NRW genannten Standortanforderungen vorzunehmen. Demnach zeichnen sich zentrale
Versorgungsbereiche durch ein multifunktionales Angebot aus, das neben Einzelhandel auch
Dienstleistungen, Gastronomie und öffentliche Einrichtungen umfasst. Dieses Angebot ist räumlich
konzentriert, so dass Verbundeffekte bestehen. Zentrale Versorgungsbereiche befinden sich an
städtebaulich integrierten Standorten, die im Regionalplan als Allgemeine Siedlungsbereiche ausgewiesen sind. Zudem besteht eine gute Einbindung in die Verkehrsnetze, insbesondere in das öffentliche Personennahverkehrsnetz.
Damit orientiert sich die Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen an der faktischen Prägung. Gleichwohl kann die Gemeinde auch mögliche Entwicklungsflächen in den zentralen Versorgungsbereichen einschließen, sofern diese eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung des bestehenden Versorgungszentrums darstellen.
Bei der räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches sind insbesondere die städtebauliche Situation sowie die Nutzungsstrukturen zu beachten. Die Analyse der Einzelhandelsstrukturen im Ortskern Leopoldshöhe zeigt auf, dass sich der Einzelhandelsbesatz und die ergänzenden
Nutzungen der privaten und öffentlichen Dienstleistungen bandartig auf die Achsen Hauptstraße /
Schötmarsche Straße sowie Herforder Straße / Bürgermeister-Brinkmann-Straße beziehen. In den
angrenzenden Seitenstraßen sind nur noch vereinzelt publikumsintensive Nutzungen vorhanden.
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Süden vom Kreuzungsbereich Hauptstraße /
Teutoburger Straße bis zum Kreuzungsbereich Schötmarsche Straße / Krentruper Straße im Norden. Im Osten stellt die Verkehrsachse Teutoburger Straße die Begrenzung dar. Im Westen sind
publikumsintensive Nutzungen entlang der Herforder Straße bis in Höhe der Kreuzung Askampstraße gegeben.
Im Osten konnte mit den Fach- und SB-Märkten an der Bürgermeister-Brinkmann-Straße / Krentruper Straße in den letzten Jahren eine Ortskernerweiterung vollzogen werden. Im Süden wurde mit
dem Bau der Umgehungsstraße die Ortseingangssituation neu geregelt. Der zentrale Versorgungsbereich erhält mit dem Geschäftshaus Hauptstraße / Teutoburger Straße eine attraktive Eingangssituation. Im Westen stellt der Edeka-Markt in Verbindung mit den benachbarten öffentlichen Einrichtungen (u. a. Kirche, Sparkasse) die Grenze des zentralen Versorgungsbereiches dar. Im Norden wird der zentrale Versorgungsbereich in Höhe der Bekleidungswerkstätte Linneweber (Kreuzungsbereich Krentruper Straße) begrenzt (vgl.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 35).
Damit sind alle strukturprägenden Betriebe des Ortskerns Leopoldshöhe dem abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. Die Längenausdehnung beläuft sich damit in Nord-SüdRichtung auf ca. 600 m und West-Ost-Richtung auf ca. 500 m, so dass das Versorgungszentrum
fußläufig erlebbar ist und damit Kopplungseffekte zwischen den Nutzungen möglich sind.
Bei einer räumlichen Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches durch weitere Einzelhandelsansiedlungen stünde jedoch zu befürchten, dass die Kompaktheit des Zentrums verloren ginge.
Es wird daher die Intensivierung der Einzelhandelsnutzungen innerhalb des vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereichs empfohlen, indem ungenutzte bzw. mindergenutzte Grundstücke durch
zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel belegt werden.
Für das Hauptzentrum Leopoldshöhe bestehen mit der Gärtnerei in der südlichen Hauptstraße und
dem zwischen Schötmarsche Straße und Krentruper Straße gelegenen Areal (Bekleidungswerkstatt
Linneweber und benachbarte Grundstücke) potenzielle Entwicklungsflächen, die hinsichtlich Grundstücksgröße und –zuschnitt sowie im Hinblick auf die Zuordnung zu den bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben eine sinnvolle Weiterentwicklung des Hauptzentrums Leopoldshöhe sicherstellen können.
Der zentrale Versorgungsbereich Leopoldshöhe übernimmt die Funktionen des Hauptzentrums, so
dass sich der Verflechtungsbereich auf das gesamte Gemeindegebiet bezieht. Gleichzeitig kommt
dem Ortskern eine hohe nahversorgungsbezogene Bedeutung für die Bevölkerung der nördlichen
Ortsteile zu.
Der zentrale Versorgungsbereich Leopoldshöhe ist damit Vorrangstandort für (großflächige) Einzelhandelsansiedlungen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Unter Berücksichtigung der Angebots- und Nachfragesituation sind vor allem in den Sortimentsbereichen Bücher,
Schreibwaren, Bekleidung und Schuhe sowie in der Ergänzung der spezialisierten Nahversorgung
Entwicklungsperspektiven vorhanden.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 35: Zentraler Versorgungsbereich Leopoldshöhe
Quelle: Eigene Erhebungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.4
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Asemissen
Für den Ortsteil Asemissen wird die Ausweisung als Nebenzentrum vorgeschlagen, das Ergänzungsfunktionen für die Bevölkerung der südlichen Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste
übernimmt. Nach den Zielvorgaben von § 24 a LEPro NRW wird der Standortbereich somit privilegiert, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzunehmen, sofern sich diese in ihren Versorgungsfunktionen auf die zugewiesenen Verflechtungsbereiche beschränken.
Dies bedeutet, dass innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches grundsätzlich großflächige
Planvorhaben hinsichtlich ihrer Dimensionierung dann mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmen, wenn diese in ihren Umsatzleistungen unterhalb der im zugewiesenen Verflechtungsbereich vorhandenen Kaufkraftpotenzialbasis verbleiben.
Die räumliche Abgrenzung des Nebenzentrums Asemissen sollte auf die bestehende Geschäftslage entlang der Hauptstraße beschränkt werden. Dabei stellt der Kreuzungsbereich Asemisser Allee
im Süden die Grenze des durch Einzelhandel und andere frequenzstarke Nutzungen geprägten
Versorgungszentrums dar (vgl. Abbildung 36). Im Norden übernimmt das in den letzten Jahren errichtete Geschäftszentrum mit den Rewe- und Aldi-Märkten und den benachbarten kleinteiligen
Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen wichtige wohnungsnahe Versorgungsfunktionen, so
dass diese Einrichtungen den zentralen Versorgungsbereich zugeordnet werden. Damit weist der
zentrale Versorgungsbereich eine Längenausdehnung von ca. 600 m auf, so dass fußläufige Verbundeffekte im Rahmen der Nahversorgung eingeschränkt möglich sind. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle strukturprägenden Betriebe der Ortsmitte. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches befinden sich Einzelhandelsbetriebe nur in Streulagen.
Die Versorgungsbedeutung erstreckt sich in erster Linie auf die Ortsteile Asemissen, Bechterdissen
und Greste, so dass der Verflechtungsbereich ca. 8.260 Einwohnern umfasst.
Für das Nebenzentren ist eine Stabilisierung und moderate Weiterentwicklung zu empfehlen. Da
eine angemessene Lebensmittel-SB-Marktausstattung gegeben ist, beziehen sich die Entwicklungspotenziale vor allem auf eine Besetzung von Angebotslücken im kleinteiligen Einzelhandel. Im
Nahversorgungsangebot fehlt vor allem ein marktfähiger Drogeriemarkt. Darüber hinaus ist eine
Differenzierung des lebensmittelbezogenen Einzelhandelsangebots denkbar.
Im Hinblick auf Entwicklungsflächen zur Weiterentwicklung der städtebaulich integrierten Versorgungsstrukturen weist das Nebenzentrum Asemissen nur vergleichsweise kleine Entwicklungsflächen auf. So bestehen an der Hauptstraße südlich des Edeka-Gebäudekomplexes und nördlich der
Sparkassenfiliale ungenutzte Grundstücke, die sich für eine kleinteilige Geschäftshausbebauung
eignen und eine sinnvolle Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches darstellen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 36: Zentraler Versorgungsbereich Asemissen
Quelle: Eigene Erhebungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.5
Empfehlungen zur Entwicklung der wohnungsnahen Grundversorgung und Bewertung des Standortes Schuckenbaum als Ergänzungsstandort für einen Lebensmittel-SB-Markt
Das vorgeschlagene Standortkonzept für die Nahversorgung basiert auf einem funktional und
räumlich differenzierten Versorgungsmodell. Wichtigste Träger der Grundversorgung sind die nahversorgungsrelevanten Betriebe in den zentralen Versorgungsbereichen Leopoldshöhe und Asemissen. Hier sollten alle Möglichkeiten einer nachhaltigen Flächenvorsorge genutzt werden, um
dem nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen.
In den sonstigen Ortsteilen übernehmen Ladenhandwerksbetriebe (Bäckereien / Metzgereien) sowie Kioske ergänzende Funktionen einer ausschnittsweisen Nahversorgung. Da die peripheren
Ortsteile keine ausreichende Bevölkerungsdichte zur Auslastung größerer Nahversorgungseinrich13
tungen aufweisen, kommen den Ortskernen von Leopoldshöhe und Asemissen derzeit wichtige
Funktionen im Rahmen der Grundversorgung zu.
In diesem Zusammenhang ist die Ansiedlung eines Lebensmittel-SB-Marktes auf einem Grundstück am Ortsrand von Schuckenbaum zur Ergänzung der Nahversorgung unter versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Aspekten zu bewerten.
Der Planstandort befindet sich am Rand der Siedlungsfläche von Schuckenbaum. Das Standortumfeld wird in den nächsten Jahren durch Wohnbebauung (Einfamilienhausbebauung) erschlossen.
Damit ist der Standort als siedlungsstrukturell integriert zu bewerten. Das Planvorhaben stellt jedoch einen unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten isolierten Standort dar, so dass Verbundeffekte mit anderen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben nicht gegeben sind.
Der fußläufige Einzugsbereich (700 m-Radius) erstreckt sich im Wesentlichen auf den Ortsteil
Schuckenbaum mit ca. 1.900 Einwohnern. Darüber hinaus könnte der Lebensmittel-SB-Markt Nahversorgungsfunktionen für die westlichen Siedlungsbereiche von Leopoldshöhe übernehmen (vgl.
Abbildung 37). Diese „Mantelbevölkerung“ würde jedoch nicht die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Marktes sichern, so dass Kunden aus einem räumlich über die Nahversorgung erweiterten
Einzugsbereich rekrutiert werden müssten. Damit würde der SB-Markt in Schuckenbaum in direkten Wettbewerb zu den Betrieben in den zentralen Versorgungsbereichen Leopoldshöhe und Asemissen treten.
Die lebensmittelbezogene Einzelhandelsausstattung in der Gemeinde Leopoldshöhe liegt mit einer
Arealitätskennziffer von 0,51 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel-SB-Märkte je Einwohner auf überdurchschnittlichem Niveau (Bundesdurchschnitt ca. 0,41 m² Verkaufsfläche je Einwohner). Auch die
13
In der Regel wird für einen Lebensmittel-SB-Markt ein Bevölkerungspotenzial von mind. 5.000 Personen im Naheinzugsgebiet benötigt, um eine wirtschaftliche Rentabilität zu sichern.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
gesamtgemeindliche Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 98 % bei Nahrungs- und Genussmittel verdeutlicht eine sehr gute Versorgungsausstattung, so dass nur ein geringer Kaufkraftabfluss bei
Nahrungs- und Genussmitteln besteht (absolut per Saldo 0,6 Mio. €), der vor allem auf persönliche
und arbeitsplatzbezogene Gründe zurückzuführen ist.
Mit den zentralen Versorgungsbereichen Leopoldshöhe und Asemissen wird eine gute Nahversorgungsqualität für das gesamte Gemeindegebiet sichergestellt. Sie übernehmen als Konzentrationsstandorte von Lebensmittel-SB-Märkten und ergänzenden Fachgeschäften Versorgungsfunktionen
für die peripher gelegenen Ortsteile in der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittel-SB-Marktes am Ortsrand von Schuckenbaum würde
vor dem Hintergrund der hohen Versorgungsausstattung zu erheblichen innergemeindlichen Umverteilungen führen. In erster Linie dürften die Lebensmittel-SB-Märkte im Ortskern von Leopoldshöhe von dem Verdrängungswettbewerb betroffen sein. Diese Betriebe übernehmen wichtige Magnetfunktionen für den zentralen Versorgungsbereich, so dass negative städtebauliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Leopoldshöhe nicht auszuschließen sind. Die Ansiedlung könnte damit die Funktionsfähigkeit des Hauptzentrums der Gemeinde Leopoldshöhe beeinträchtigen, so dass die geplante Ansiedlung eines Lebensmittel-SB-Marktes am Ortsrand von
Schuckenbaum als versorgungsstrukturell und städtebaulich nicht sinnvoll zu bewerten ist.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Abbildung 37: Planstandort Schuckenbaum zur Ergänzung der Nahversorgung
Quelle: Eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.6
Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels
Für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten wird die Konzentration auf die vorhandenen Einzelhandelsagglomerationen empfohlen. Als landesplanerisches Ziel
ist zu beachten, dass großflächiger Einzelhandel auch mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten nur
in „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ (ASB) gemäß Regionalplan genehmigungsfähig ist. Um Verbundeffekte mit bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zu nutzen, einen sparsamen Flächenverbrauch sicherzustellen und Gewerbeflächen in anderen Standortbereichen für
das Produzierende Gewerbe vorzuhalten, wird eine Angliederung an den Ortskern von Leopoldshöhe als Vorrangstandort vorgeschlagen. Hierbei kommen insbesondere Standorte an der Landesstraße in Betracht. Die Einbindung in den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich ist bei großflächigen Betrieben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten nicht notwendig.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung sind für die Zulässigkeit eines Vorhabens in jedem Fall negative
raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Ab. 3 BauNVO auszuschließen.
Der Regionalplan weist für die Gewerbegebiete Asemissen und Greste „Gewerbe- und Industriebereiche“ (GIB) aus, so dass die Ansiedlung von großflächigen Betrieben, die die Ausweisung eines
Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO erforderlich machen, nicht genehmigungsfähig sind.
Auch unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten ist eine Weiterentwicklung in den Randbereichen des Gemeindegebietes als nicht sinnvoll zu bewerten. Für die Gewerbegebiete sollte somit
der Bestand festgeschrieben werden. Die für den Fortbestand der Betriebe notwendigen Nutzungsänderungen und Erneuerungen sind allerdings einzuräumen.
Ausnahmsweise sollten auch Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben („Annex-Handel“) zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche
dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet, in betrieblichem Zusammenhang errichtet, dem Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist und die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3
BauNVO nicht überschritten wird.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.7
Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zentrenkonzeptes erfordert einen maßvollen Einsatz planungsrechtlicher Steuerungsinstrumenten. Denn nur so wird es gelingen, die aus unternehmerischer Sicht am Standort Leopoldshöhe zusätzlich wettbewerbsfähigen Einzelhandelsnutzungen auf
diejenigen Standorte zu lenken, die sich städtebaulich bestmöglich in das Siedlungsgefüge einordnen.
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden grundlegende Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels ausgesprochen.
8.7.1 Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
Vorrangiges Ziel für Ansiedlungsvorhaben von Einzelhandelsbetrieben mit Umsatzschwerpunkten
bei zentrenrelevanten Sortimenten sollte es nach dem vorgeschlagenen Standortkonzept sein,
diese ausschließlich in die zentralen Versorgungsbereiche einzubinden. Die resultierende Kundenfrequenz soll der Belebung und Stärkung der Geschäftslagen Leopoldshöhe und Asemissen dienen.
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie für das Einzelhandelsangebot einer Innenstadt bzw. Ortsmitte prägend und daher für ein starkes und intaktes
Versorgungszentrum bedeutsam sind. Als zentrenrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen, deren Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch nennenswerte Umsatzumlenkungen bzw. Verdrängungseffekte in der Innenstadt / Ortsmitte führen kann.
Die Einstufung als "zentrenrelevantes Sortiment" setzt allerdings nicht voraus, dass ein Sortiment
bereits in den zentralen Versorgungsbereichen vertreten ist. Dies bedeutet, dass auch Sortimente
als zentrenrelevant eingestuft werden können, die gegenwärtig nicht bzw. nur in einem geringen
Umfang im Haupt- und Nebenzentrum angeboten werden, jedoch als ein wichtiges Angebot einer
attraktiven und leistungsstarken Ortsmitte anzusehen sind.
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus:
eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten,
eine hohe Beratungsintensität,
eine hohe Flächenproduktivität,
eine gute Handlichkeit bzw. geringe Sperrigkeit, so dass sie nicht nur mit dem Pkw transportierbar sind.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Dagegen sind alle Sortimente als nicht-zentrenrelevant anzusehen, die nicht oder nur in geringem
Umfang in der Ortsmitte vertreten sind und für das zentrale Angebotsspektrum keine bzw. nur geringe Synergieeffekte hervorrufen. Vielfach können diese Sortimente aufgrund ihrer Beschaffenheit
und der besonderen Standortanforderungen (z.B. hoher Flächenbedarf, starke Pkw-Orientierung,
Sperrigkeit der Waren) kaum in innerörtliche Bereiche integriert werden.
Bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten handelt es sich vor allem um Angebote des
kurzfristigen Grundbedarfs. Die Nahversorgungsrelevanz ergibt sich aus den in sehr kurzen Abständen wiederkehrenden Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile
Verbraucher ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit verbrauchernah gelegenes
Angebot gewährleistet werden sollen.
Die Kommunen haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der örtlichen Angebots- und Standortstrukturen die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente festzulegen. Dabei sind die in
der Anlage des § 24 a LEPro benannten „zentrenrelevanten Leitsortimente“ zu beachten.
Grundsätzlich sind folgende Leitsortimente als zentrenrelevant zu definieren:
Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren,
Bekleidung, Lederwaren, Schuhe,
Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte),
Foto, Optik,
Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel),
Uhren, Schmuck,
Spielwaren, Sportartikel.
Für einen großen Teil des gesamten Sortimentsspektrums ist die Zentrenrelevanz unter Berücksichtigung der skizzierten Kriterien demnach unstrittig. Weitergehende Festlegungen sind unter
Würdigung der ortspezifischen Gegebenheiten zu treffen.
Für die Sortimentsgruppe Einrichtungszubehör eröffnet der Einzelhandelserlass den Kommunen
explizit die Möglichkeit, durch Prüfung der ortspezifischen Gegebenheiten in einer Einzelfallbetrachtung einzelne Teilsortimente ggf. als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Im Einzelnen betrifft dies
die Warengruppen:
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Teppiche (Rollware und Einzelware),
Lampen / Leuchten / Leuchtmittel,
Matratzen / Bettwaren,
Bilderrahmen / Spiegel,
Tapeten,
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse.
Der § 24 a LEPro verzichtet auf die Vorgabe nahversorgungsrelevanter Sortimente, die in jedem
Fall von den Kommunen zu bestimmen sind. Als nahversorgungsrelevant gelten üblicherweise die
Sortimente
Lebensmittel, Getränke,
Drogerie, Kosmetik.
Von den Vorschlägen der Landesplanung ausgehend, wird auch für die Gemeinde Leopoldshöhe
eine differenzierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungs- und zentrenrelevante Warengruppen in einer Positivliste darstellt:
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- und Genussmitteln, Drogerie-, Kosmetik- und Parfümwaren sowie Apothekenwaren werden in Leopoldshöhe erfüllt. Sie decken den
Grundbedarf jedes Haushaltes ab und werden häufig eingekauft.
Zentrenrelevante Leitsortimente
Die in der Anlage des § 24 a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei der Festlegung der ortsspezifischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten uneingeschränkt als zentrenrelevant, so dass
hier von Seiten der Kommunen keine Abweichungen möglich sind.
Optional zentrenrelevante Sortimente
Gemäß den Ausführungen des Einzelhandelserlasses gelten die Untergruppen des Sortiments
„Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als optional zentrenrelevant, abhängig von den ortsspezifischen Gegebenheiten. Die Sortimente Schnittblumen und Fahrräder/ -zubehör werden ebenfalls
nicht als Leitsortiment i. S. d. § 24 a LEPro betrachtet und sind somit anhand der ortsspezifischen
Gegebenheiten hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz zu prüfen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
In der Gemeinde Leopoldshöhe erfüllen die Sortimente Einrichtungszubehör nicht das Kriterium der
Zentrenrelevanz, da sie in den zentralen Versorgungsbereichen nur in untergeordnetem Maße angeboten werden. Einzig die Warengruppe Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse
ist aufgrund der Hochwertigkeit der Artikel als zentrenrelevant zu bewerten. Die Sortimente Schnittblumen und Fahrräder sind Bestandteile des innerörtlichen Einzelhandelsangebotes, so dass diese
auch als zentrenrelevant eingestuft werden.
Zusammengefasst wird für die Gemeinde Leopoldshöhe folgende Sortimentsliste empfohlen:
Abbildung 38: Leopoldshöher Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente
Definition zentren- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
nahversorgungsrelevante Sortiment
47.2
Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabakwaren
47.73
Apotheken
47.75
Drogeriewaren, kosmetische Erzeugnisse
und Körperpflegemittel
zentrenrelevante Sortimente
47.41
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte
und Software
47.42
Telekommunikationsgeräte
47.43
Geräte der Unterhaltungselektronik
aus 47.51
Haushaltstextilien (Haus-, Tisch- und Bettwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf,
Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche
nicht-zentrenrelevante Sortimente
aus 47.51
Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste,
Oberdecken)
47.52.1
Metall- und Kunststoffwaren (u .a. Schrauben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, Beschläge, Schlösser und
Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren,
Rasenmäher)
aus 47.53
Vorhänge und Gardinen
aus 47.53
Tapeten und Bodenbeläge, Teppiche
aus 47.54
elektrische Haushaltsgeräte (Kleingeräte)
aus 47.54
elektrische Haushaltsgeräte (Großgeräte wie
Herd, Waschmaschine)
47.59.1
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
47.59.2
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
47.59.3
Musikinstrumente und Musikalien
Fortsetzung folgt
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Definition zentren- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente
Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
WZ
Bezeichnung
aus 47.59.9
Haushaltsgegenstände (u. a. Koch-, Bratund Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke, nicht elektrische Haushaltsgeräte)
aus 47.59.9
Holz-, Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren,
Kinderwagen)
aus 47.59.9
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
aus 47.59.9
sonstige Haushaltsgegenstände (u. a. Bedarfsartikel für dem Garten, Gartenmöbel,
Grillgeräte)
aus 47.64.2
Campingartikel und Campingmöbel
aus 47.76.1
Pflanzen, Sämereien und Düngemittel
47.76.2
zoologischer Bedarf und lebende Tiere (inkl.
Futtermittel für Haustiere)
47.61.0
Bücher
47.62.1
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften
und Zeitungen
47.62.2
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
47.63
Ton- und Bildträger
47.64.1
Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör
aus 47.64.2
Sportartikel (Sportbekleidung, -schuhe,
-geräte)
47.65
Spielwaren und Bastelartikel
47.71
Bekleidung
47.72
Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck
47.74
medizinische und orthopädische Artikel
aus 47.76.1
Blumen
47.77
Uhren und Schmuck
47.78.1
Augenoptiker
47.78.2
Foto- und optische Erzeugnisse
47.78.3
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche
Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Zentrenrelevante Sortimente gem. Anlage zum § 24 a LEPro NRW
Quelle: eigene Zusammenstellung im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008)
Entsprechend der Leopoldshöher Sortimentsliste entfallen ca. 93 % der örtlichen Verkaufsfläche
und ca. 96 % des Umsatzes für nahversorgungsrelevante Sortimente auf die zentralen Versorgungsbereiche (vgl. Abbildung 39). Die strukturprägenden Betriebe sind damit den Versorgungszentren zugeordnet. Die wohnungsnahe Versorgung in den peripheren Ortsteilen weist dagegen nur
wenige, kleinstrukturierte Betriebseinheiten auf.
Im zentrenrelevanten Bereich sind ebenfalls die strukturprägenden Betriebe mit ca. 75 % der Verkaufsfläche und ca. 77 % des Umsatzes den zentralen Versorgungsbereichen zugeordnet. Dem
Hauptzentrum Leopoldshöhe ist dabei die größte Versorgungsbedeutung bei den zentrenrelevanten
Sortimenten beizumessen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Bei den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten entfallen ca. 8 % der Verkaufsfläche und ca. 12 % des
Umsatzes auf die zentralen Versorgungsbereiche, so dass keine ausgeprägte Zentrenrelevanz abzulesen ist.
Abbildung 39: Verkaufsflächenanteile nach Standortbereichen
nahversorgungsrelevante Sortimente
93%
zentrenrelevante Sortimente
nicht-zentrenrelevante Sortiment
7%
75%
8%
25%
92%
zentrale Versorgungsbereiche
sonstige Standorte
Quelle: Eigene Berechnung
8.7.2 Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten bei zentrenrelevanten Sortimenten
Um das Ziel einer weitgehenden Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erreichen, wird der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem vorliegenden
Konzept empfohlen, Ausschlussregelungen für die Standortbereiche außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu treffen.
Dazu sind der Gemeinde Leopoldshöhe weitgehende Möglichkeiten gegeben:
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2001 klarstellt, lässt
§ 1 Abs. 9 BauNVO auch Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zu, wenn diese Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (BVerwG, 4 BN 45.01 – BRS 64 Nr.28). Diese Anforderung ist dann erfüllt, wenn die gewählten Sortimentsbezeichnungen zweifelsfrei die in der Realität vorhandenen Einzelhandelsbetriebe bezeichnen (siehe OVG NRW, Urteil vom 22. April 2004,
Az. 7a D 142/02, Seite 18).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Als rechtlicher Hintergrund für die vorgeschlagenen Ausschlussregelungen in bestimmten Standortbereichen ist weiterhin zu beachten, dass die Zulässigkeit von Sortimentsbeschränkungen nicht
14
nur auf großflächige Einzelhandelsbetriebe begrenzt ist, die mit einer Geschossfläche von mehr
als 1.200 m² der so genannten Regelvermutung des § 11 Abs. 3 BauNVO unterliegen. Nach dem
zitierten Urteil des OVG NRW vom 22. April 2004 lässt § 1 Abs. 9 BauNVO den Ausschluss aller
Arten baulicher Anlagen im Sinne der BauNVO zu, mithin auch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nach § 8, Industriegebieten nach § 9 und sogar in Mischgebieten nach § 6 BauNVO.
Allerdings ist zu beachten, dass eine Feindifferenzierung der zulässigen Art der baulichen Nutzung
nach § 1 Abs. 9 BauNVO eine städtebauliche Begründung erfordert, die sich aus der jeweiligen
konkreten Planungssituation ergeben muss und geeignet ist, die Abweichung vom normativen
Regelfall der Baugebietsausweisung zu rechtfertigen.
8.7.3 Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen
Einzelhandels
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält mit § 11 Abs. 3 eine Sondervorschrift für die planungsrechtliche Behandlung des großflächigen Einzelhandels. Die grundlegende Vorgabe besteht
darin, großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich auf die Ziele der Raumordnung oder die städtebauliche Entwicklung auswirken können, lediglich in Kerngebieten und in Sondergebieten zuzulassen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten, sollten aufgrund ihrer zumeist nicht unerheblichen Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen, die Umwelt und die Stadtentwicklung nur dann zugelassen werden, wenn sie nach Art
und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen und regionalen Versorgungsstruktur
stehen. Darüber hinaus gibt § 24 a LEPro als Grundsatz vor, dass sich der Planstandort innerhalb
eines ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches befindet.
Aus städtebaulicher Sicht ist im Zuge von Ansiedlungsverfahren zu prüfen, ob der großflächige Einzelhandelsbetrieb mit dem städtebaulichen Gefüge vereinbar ist. Dabei ist ein wesentlicher öffentlicher Belang das Interesse der Kommunen an der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Zentren.
Mit seinem Urteil vom 24. November 2005 (BVerwG 4 C 10.04) hat sich das Bundesverwaltungsgericht zur Grenze der Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben verbindlich geäußert. Demnach
sind Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 BauNVO, wenn sie ei-
14
Zur Definition der Großflächigkeit vgl. Ausführungen im folgenden Kapitel 8.7.3
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
ne Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (Tatbestandsmerkmal, unabhängig von lokalen Gegebenheiten).
Im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit den Bestimmungsgrößen großflächiger Einzelhandelsbetriebe hat das Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Frage beantwortet, wann die Funktionseinheit mehrerer Einzelhandelsbetriebe als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11
Abs. 3 BauNVO zu betrachten ist. Die Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen (BVerwG
4 C 14.04, Urteil vom 24. November 2005):
Ob es sich bei einer Verkaufsstätte um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt,
bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten.
Für die räumliche Abgrenzung eines Einzelhandelsbetriebs ist auf die nach außen erkennbaren baulichen Gegebenheiten abzustellen.
Eine Verkaufsstätte kann nur dann ein selbstständiger Einzelhandelsbetrieb sein, wenn sie
selbstständig, d.h. unabhängig von anderen Einzelhandelsbetrieben genutzt werden kann
und deshalb baurechtlich auch als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre.
Hierzu muss die Verkaufsstätte jedenfalls
■ einen eigenen Eingang,
■ eine eigene Anlieferung und
■ eigene Personalräume haben sowie
■ unabhängig von anderen Betrieben geöffnet und geschlossen werden können.
Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare
betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen
Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und
von untergeordneter Bedeutung bleibt (z.B. Backshop, Lotto/Toto/Zeitschriften).
Nach § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 sind städtebauliche Auswirkungen bei Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche des Betriebes
1.200 m² überschreitet.
Weist das Vorhaben mehr als 800 m² Verkaufsfläche, aber weniger als 1.200 m² Geschossfläche
auf, ist die Genehmigungsbehörde darlegungspflichtig dafür, ob mit Auswirkungen zu rechnen ist.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Bei mehr als 1.200 m² Geschossfläche obliegt es dem Antragsteller, die Regelvermutung zu widerlegen.
Hierzu bedarf es zunächst des Nachweises einer "atypischen Fallgestaltung". Dazu müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von einem Vorhaben jenseits der Vermutungsgrenze keine Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche oder die wohnungsnahe Versorgung
der Bevölkerung ausgehen.
Dabei sind nach dem Verordnungstext "... in Bezug auf die in Satz 2 [des § 11 Abs. 3 BauNVO] bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des
Betriebs zu berücksichtigen."
Insofern kann diese Atypik aus betrieblichen oder städtebaulichen Besonderheiten des konkreten
Sachverhaltes resultieren. Dabei können betriebliche Besonderheiten z.B. vorliegen
bei einer Abweichung des Verhältnisses von Geschossfläche zur Verkaufsfläche, d. h.
wenn der Anteil der Verkaufsfläche trotz Überschreitung des Schwellenwertes von 1.200
m² Geschossfläche unter 800 m² liegt,
wenn der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment (z.B. Baustoffe),
bei Artikeln, die üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden (z.B. Kfz-Handel mit Werkstatt).
Städtebauliche Besonderheiten können beispielsweise vorliegen,
wenn der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt war und innerhalb des Einzugsbereichs des Betriebs keine zentralen Versorgungsbereiche vorhanden
sind,
wenn der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage (städtebaulich integriert) errichtet werden soll und das Vorhaben aufgrund eines außergewöhnlich
hohen Nachfragepotenzials im Nahbereich überwiegend von der lokalen Nachfrage getragen wird.
Auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile, jedoch außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplanes) kann die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO in bestimmten Fällen Anwendung finden. Sie gilt beispielsweise dann, wenn nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der
näheren Umgebung faktisch einem der Baugebiete der BauNVO, z.B. einem Gewerbeoder Industriegebiet, entspricht. Auch in diesem Fall ist die Ansiedlung von großflächigen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Einzelhandelsbetrieben in der Regel unzulässig, es sei denn
■ die Eigenart der näheren Umgebung wird bereits durch großflächige Einzelhandelsbetriebe geprägt und entspricht somit faktisch einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 3 BauNVO
oder
■ die nähere Umgebung des Vorhabens ist als Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB zu
beurteilen und ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb fügt sich ein. Im letzteren Fall bleiben
die Fernwirkungen des § 11 Abs. 3 BauNVO außer Betracht.
Zur Festsetzung „Sondergebiet“ wird im Einzelhandelserlass des Landes NRW im Kapitel 4.2.4
ausgeführt, dass
„... für Sondergebiete die Zweckbestimmung speziell festgesetzt werden muss. Während die
BauNVO bei den übrigen Baugebieten (§§ 2 bis 9) die Zweckbestimmung des Gebietes und
die zulässige Art der Nutzung selbst festlegt, müssen diese Regelungen bei Sondergebieten
im Bebauungsplan getroffen werden. Dadurch ergibt sich ein größerer Spielraum, die zulässige Nutzung zu konkretisieren. Neben der Angabe der Zweckbestimmung (SO-Gebiet für
großflächige Einzelhandelsbetriebe) ist die Festsetzung der Art der Nutzung (d. h. der einzeln
aufzuführenden zulässigen Anlagen) unerlässlich.
Bei Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen ist zwischen baugebietsbezogenen und
vorhabenbezogenen Obergrenzen zu unterscheiden. Die Festsetzung baugebietsbezogener
Verkaufsflächenbeschränkungen ist vom Bundesverwaltungsgericht für ein Sondergebiet für
unwirksam erklärt worden, weil sie weder als Bestimmung des Maßes der baulichen Nutung
noch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zulässig ist. ...
Festsetzungen zu vorhabenbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen sind jedoch zulässig, da
die Gemeinde auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 BauNVO die Art der baulichen Nutzung
näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen kann, die ihr am besten
geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen. Insbesondere darf
sie in einem von ihr festgesetzten Sondergebiet den vorhabenbezogenen Anlagentyp durch
die von ihr bestimmte Begrenzung der Verkaufsflächen selbst festsetzen (BVerwG,
27.04.1990, 4 C 36.87 und 03.04.2008, 4 CN 4.07).“
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
8.7.4 Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen
in Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels
Um potenzielle raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen grundsätzlich in einem 'verträglichen Rahmen' zu halten und die zukünftige Flächenentwicklung in den Sonderlagen gemäß
§ 11 Abs. 3 BauNVO planungsrechtlich abzusichern, sind in der Regel Begrenzungen der zulässigen Verkaufsfläche und genaue Sortimentsfestsetzungen zu empfehlen. Insbesondere sollten verbindliche und definitorisch eindeutige Festsetzungen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgen, die
auf der Leopoldshöher Sortimentsliste basieren.
Bei großflächigen Betrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten hängt die städtebaulich
verträgliche Obergrenze für zentrenrelevante Randsortimente jeweils von der Art und Größe des
konkreten Vorhabens sowie von der örtlichen Situation ab.
Gemäß § 24 a LEPro ist die Höchstgrenze für Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten an nicht-integrierten Standorten auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche, max. jedoch auf 2.500 m²
zu beschränken. Sollten zwei oder mehr Einzelhandelsvorhaben an einem Standort realisiert werden und beträgt deren Gesamtverkaufsfläche zusammen mehr als 50.000 m², darf der Umfang der
zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente insgesamt maximal 5.000 m² betragen.
8.7.5 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten
Eine Beschränkung von bestimmten, in einem Baugebiet an sich zulässigen Nutzungen ist nach
§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO grundsätzlich dann möglich, wenn besondere städtebauliche Gründe
dies rechtfertigen.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung bleibt beispielsweise der Gebietscharakter bei Einschränkung
von Einzelhandelsnutzungen in einem Gewerbegebiet gewahrt, wie das Bayerische Verwaltungsge15
richt bereits 1985 im Rahmen eines Normenkontroll-Verfahrens bestätigte.
In dem vorgenannten Urteil wird u. a. ausgeführt, dass der Einzelhandel nur einen schmalen Ausschnitt aus der Fülle der nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen eines Gewerbegebietes darstellt, so dass die Wahrung des Gebietscharakters auch dann gegeben ist, wenn ein
Bebauungsplan diese Nutzungsart ausschließt.
Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde Leopoldshöhe empfohlen, Einzelhandelsbetriebe und
sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne auszuschließen, sofern sich das Kernsortiment aus zent15
Bay VGH, Normenkontroll-Urteil vom 23.05.1985, Nr. 2 N 83 A 1490.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
ren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten zusammensetzt. Zentrenrelevante Sortimente
sollten nur als Randsortimente zulässig sein, die dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment sachlich zugeordnet und diesem im Angebotsumfang deutlich untergeordnet sind.
Ausnahmen sind für Einzelhandelsbetriebe denkbar, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer
begrenzten Verkaufsfläche überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dienen
(z. B. ein Kiosk).
Auch sollten Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben als „Annexhandel“ zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche
dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet,
in betrieblichem Zusammenhang errichtet,
dem Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist
und die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird.
Dabei ist den bestehenden Einzelhandelsbetrieben Bestandsschutz einzuräumen.
Mit den vorgeschlagenen Empfehlungen zu den textlichen Festsetzungen werden:
die unkontrollierbare Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben verhindert,
Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben, funktional untergeordneten
Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen und
zum Zeitpunkt der Planänderung bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugestanden.
8.7.6 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in sonstigen Baugebieten
Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann es erforderlich
werden, auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 oder Mischgebieten nach § 6 BauNVO Regelungen zum Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu treffen.
Diese setzen jedoch in der Regel besondere städtebauliche Begründungen voraus, die zum Beispiel auf Zielaussagen eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beruhen können.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass jeweils der Gebietscharakter gewahrt bleibt, was einem generellen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen entgegenstehen dürfte.
8.7.7 Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im unbeplanten Innenbereich
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft getreten. Mit ihm sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert
worden.
Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB als bei
Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigender Belang ausdrücklich aufgenommen worden. Als
zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment ist es nach § 9 Abs. 2 a BauGB möglich, in
einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Ausweisung von Baugebieten
im Sinne der Baunutzungsverordnung die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen insbesondere zum Einzelhandel zu treffen, um zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten und zu entwickeln.
Die Anwendung des neuen Steuerungsinstruments macht eine genaue Begründung erforderlich.
Denn wie bereits in früheren Urteilen auch von hohen Gerichten klargestellt wurde, „… ist der bauplanerische Ausschluss einzelner Nutzungsarten nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand eines schlüssigen Plankonzepts auf Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft
16
werden kann“ (VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2005).
16
zitiert nach Schmitz, H: Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung der spezifischen
Berliner Planungsbedingungen, Berlin 2007.
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8.8
Möglichkeiten zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch die
Bauleitplanung – Zusammenfassung der Empfehlungen
Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts werden für die künftige
Bauleitplanung zusammengefasst folgende Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Leopoldshöher Sortimentsliste ist grundsätzlich nur
noch innerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche Leopoldshöhe und Asemissen möglich. Dabei sind die Versorgungsbedeutung und die Größe der Verflechtungsbereiche zu berücksichtigen. Als Hauptzentrum übernimmt der Ortskern von Leopoldshöhe
gesamtgemeindliche Versorgungsfunktionen und stellt die Nahversorgung für das nördliche
Gemeindegebiet sicher, während das Nebenzentrum Asemissen Versorgungsaufgaben für
die südlichen Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste übernimmt.
Der großflächige Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten kann auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche an städtebaulich geeigneten Standorten grundsätzlich zugelassen werden. Dabei ist der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente auf
10 % der Gesamtverkaufsfläche, max. jedoch auf 2.500 m² zu beschränken. Bei einem
Ausbau vorhandener Standorte dürfen zentrenrelevante Randsortimente über den Bestand
hinaus nur noch nur in einem eng begrenzten Umfang zugelassen werden.
Um Schädigungen der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten in Gewerbegebieten
konsequent über Bebauungsplanfestsetzungen auszuschließen. Zentrenrelevante Sortimente sollten nur als Randsortimente zulässig sein, die dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment sachlich zugeordnet und diesem im Angebotsumfang deutlich untergeordnet
sind.
Ausnahmen sind für Einzelhandelsbetriebe denkbar, die aufgrund ihres Warensortiments
und ihrer begrenzten Verkaufsfläche überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet
Tätigen dienen (z. B. ein Kiosk). Auch sind Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben zuzulassen, wenn die Verkaufsfläche
dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet, in betrieblichem Zusammenhang errichtet, dem
Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist und die Grenze der Großflächigkeit
nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird.
In Mischgebieten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollten Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nur dann zugelassen
werden, wenn deren Ansiedlung die Entwicklung der Zentren nicht gefährdet.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
In Wohngebieten sollten nur noch Läden für die Gebietsversorgung wie Nachbarschaftsläden, Lebensmittel SB-Geschäfte, Ladenhandwerksbetriebe und Kioske zugelassen werden.
Vor dem Hintergrund der Angebots- und Nachfragesituation in der Gemeinde Leopoldshöhe mit einer umfassenden Nahversorgungsausstattung und einer Konzentration der strukturprägenden Betriebe in den zentralen Versorgungsbereichen, ist die Ansiedlung eines
weiteren Lebensmittel-SB-Marktes am Ortsrand von Schuckenbaum als städtebaulich nicht
verträglich zu bewerten, auch wenn dieser die Grenze der Großflächigkeit knapp unterschreitet.
Vorhandene Bebauungspläne sind daraufhin zu überprüfen, ob der angestrebte Schutz der
zentralen Versorgungsbereiche den Teilausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen
erfordert. Ggf. sind unter Beachtung der Anforderungen des Bestandsschutzes Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment bis auf eng begrenzte Ausnahmen gemäß §
1 Abs. 5 und 9 BauNVO durch geeignete Bebauungspläne auszuschließen.
Für den unbeplanten Innenbereich sind Bebauungspläne aufzustellen, die die Einhaltung
der vorab definierten städtebaulichen Ziele gewährleisten. Dabei ist auch zu prüfen, ob als
zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2 a
BauGB Anwendung finden können. Danach ist es möglich, in einem Bebauungsplan für im
Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Ausweisung von Baugebieten die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen zu treffen, um die zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten
und zu entwickeln.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe
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