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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
06.11.13, 14:46
Aktualisiert
06.11.13, 14:46
Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2014) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2014) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2014)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 76/2013 22.10.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 14.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 Kreistag 18.12.2013 Stellenplan 2014 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath x Tel.: 15 - 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2014. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2014 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. -2Begründung: A. Stellenplan Kreisverwaltung Im Stellenplan werden alle für die Erledigung der kommunalen Aufgaben vorhandenen Stellen der Kreisverwaltung aufgeführt. Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitative (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Grundlage für den Stellenplanentwurf sind das Personalausgabeneinsparkonzept 2010-2014 und der fortzuschreibende Organisations- und Stellenbewertungsplan. Der Stellenplanentwurf 2014 weist 129,95 Beamtenstellen und 488,70 Stellen für tariflich Beschäftigte somit in der Summe 618,65 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2013 ergibt sich eine Mehrung um 4,98 Stellen, die sich wie folgt zusammensetzt: a) b) c) Zusammenschluss der Volkshochschulen Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz, Abt. 51 - Jugend u. Familie Realisierung eines kw-Vermerks in Abt. 63 - Bauen u. Wohnen + 4,48 Stellen + 1,5 Stellen - 1,0 Stelle zu a) Der Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen zum 01.01.2014 wurde am 06.10.2010 durch den Kreistag beschlossen. Auf die Details in der V 100/2010 und Info 6/2013 wird verwiesen. Die derzeit bei der Stadt-VHS tätigen Mitarbeiter werden vom Kreis auf dem aktuellen Status Quo ihrer Eingruppierung, Vergütung und arbeitsvertraglicher Regelungen übernommen. Im Stellenplanentwurf 2014 sind folgende Stellen dafür hinterlegt: 1,00 EG 14 0,82 EG 13 1,00 EG 12 1,00 EG 09 0,66 EG 06 zu b) Im Rahmen des Projektes zur Stärkung des Kinderschutzes sind bisher u.a. 1,5 Zeitvertäge (bis zum 31.12.2015 befristet) für die flächendeckende Durchführung der Babybegrüßungsbesuche eingerichtet. Durch die geänderte rechtliche Situation seit dem 01.01.2012 durch das Bundeskinderschutzgesetz ist die Aufgabe im Sinne des Aufbaus einer aufsuchenden Struktur im Rahmen der "Frühen Hilfen" verpflichtend geworden. Daher sind die eingerichteten Zeitverträge in 2014 zu entfristen und entsprechende Planstellen in Entgeltgruppe S 11 einzurichten. zu c) In der Abt. 63 - Bauen und Wohnen konnte ein kw-Vermerk in EG 09 realisiert werden. Die v.g. Mehrbedarfe reduzieren sich daher von 5,98 Stellen auf 4,98 Stellen. Stellenplanvermerke Folgende Vermerke sind im Stellenplanentwurf 2014 enthalten: kw-Vermerke: 10,35 ku-Vermerke: 9,44 Eine detaillierte Aufstellung der kw-Vermerke ist aus der Anlage zu ersehen. -3Einstellung von Nachwuchskräften Im Jahr 2014 sollen insgesamt 7 Nachwuchskräfte eingestellt werden: 1 Kreisinspektoranwärter/in 3 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechniker/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Geomatiker/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2014 werden voraussichtlich 10 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beenden: 6 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechniker/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Geomatiker/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Fachkraft für Kreislauf-/Abfallwirtschaft Zur Zeit lässt sich noch keine abschließende Aussage dazu treffen, ob alle v.g. Nachwuchskräfte in Kreisdienste übernommen werden können. Der Stellenplanentwurf 2014 wurde dem Personalrat zugeleitet. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor und wird nachgereicht. B. Stellenplan Jobcenter EU-aktiv Der Stellenplan des Jobcenters EU-aktiv für das Jahr 2014 wird erst im Dezember 2013 in der Trägerversammlung beraten. Der entsprechende Stellenplanentwurf 2014 ist in der Anlage beigefügt. Eine Aufteilung nach der Haushaltsgliederung entfällt hier, da die Stellen der Kreisbediensteten alle dem Produkt 050 3120300 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter zugeordnet sind. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)