Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zu V 76/2013: Stellenplanentwurf 2014 Jobcenter EU-aktiv)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
06.11.13, 14:46
Aktualisiert
06.11.13, 14:46
Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zu V 76/2013: Stellenplanentwurf 2014 Jobcenter EU-aktiv) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zu V 76/2013: Stellenplanentwurf 2014 Jobcenter EU-aktiv)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Jobcenter EU-aktiv Stellenplanentwurf 2014 gem. voraussichtlichem TV Beschluss 2013 (Dez. 2013) Beamte davon Laufbahngruppe Besoldungsgruppe Stellenanzahl Stellenanzahl zum 30.06.2013 2014 tatsächlich besetzt befristet höherer Dienst Kreis unbefristet Abordnung Kommune* befristet BA unbefristet A 13 gehobener Dienst A 13 gD A 12 A 11 A 10 A9 2,000 0,000 6,610 14,951 0,000 1,000 0,000 3,110 8,461 0,000 2,000 4,490 0,000 A9mD A8 A7 1,950 0,000 0,000 25,511 0,000 0,000 0,000 12,571 1,950 0,000 0,000 8,440 1,000 0,000 1,500 2,000 mittlerer Dienst Summen: 25,511 0,000 0,000 0,000 4,50 Jobcenter EU-aktiv Stellenplanentwurf 2014 gem. voraussichtlichem TV Beschluss 2013 (Dez. 2013) tariflich Beschäftigte davon Stellenanzahl Stellenanzahl zum 30.06.2013 2014 tatsächlich besetzt Entgeltgruppe befristet 1,000 0,000 0,000 0,000 9,660 50,000 7,000 0,000 0,000 EG 14 EG 13 EG 12 EG 11 EG 10 EG 9 EG 8 EG 7 EG 6 4,500 29,260 5,070 0,500 106,990 TE 3 TE 4 TE 5 TE 6 Summen: Gesamt Stellen . 132,501 Kreis unbefristet 1,820 19,704 4,000 0,000 0,000 1,000 0,000 0,000 0,000 6,800 18,806 3,000 0,000 0,000 Abordnung Kommune* befristet BA unbefristet 1,040 11,490 4,500 106,99 25,52 29,606 12,530 0,500 5,000 4,500 24,760 5,070 34,330 Stand 25.10.2013 Der Stellenplan Jobcenter EU-aktiv ist mit der Ermächtigung verbunden, dass die Stellen für Abordnungen aus dem Bereich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie sonstiger Arbeitgeber auch im lfd. Haushaltsjahr zum Kreis verlagert werden können.