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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, "Pflegezentrum"; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
06.12.10, 06:21
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, "Pflegezentrum";
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.09.2010 15 Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, "Pflegezentrum"; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (420/2010) I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum. II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen Die V420/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)