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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
06.12.10, 06:21
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren)
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren)
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren)
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.09.2010 18 Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (410/2010) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße (Ergänzendes Verfahren), vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim (Stellungnahmen vom 28.07.2010 und 30.06.2008) Die Stellungnahme des Erftverbandes vom 30.06.2008 bezüglich der Behandlung des Niederschlagswassers betrifft nicht die Inhalte des „Ergänzenden Verfahrens“. Stellungnahmen sind im ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ausschließlich zu den Planergänzungen (artenschutzrechtliche Vorprüfung und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Kennzeichnung/Umgrenzung der „Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“) vorzutragen. Im Übrigen wurden die in der Stellungnahme vorgetragenen Anregungen und Hinweise bereits in die Abwägung zum rechtskräftigen Bebauungsplan eingestellt. Der Anregung, die Ausgleichsmaßnahmen an Gewässer zu legen bzw. an Gewässern umzusetzen, kann nicht entsprochen werden. Die artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sollten möglichst in der Nähe des Eingriffs bzw. Plangebietes stattfinden. Ein entsprechendes Gewässer ist in der Nähe des Plangebietes jedoch nicht vorhanden. I. 2 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund (Stellungnahme vom 09.08.2010) Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.08.2010 bezüglich der Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkung betrifft nicht die Inhalte des „Ergänzenden Verfahrens“. Stellungnahmen im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB sind ausschließlich zu den Planergänzungen (artenschutzrechtliche Vorprüfung und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Kennzeichnung/Umgrenzung der „Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“) vorzutragen. Im Übrigen wurde die RWE - Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, entsprechend in den bisherigen Verfahren beteiligt. I.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen (Stellungnahme vom 05.08.2010) Die Anregungen und Hinweise des Landesbetrieb Straßen NRW bezüglich - der 40 m Anbaubeschränkungszone entlang der L 163, - der Errichtung von Werbeanlagen, - der Errichtung einer Linksabbiegespur auf der L 163, - der Sperrfläche im Einmündungsbereich der L 163 in die Gartenstraße, - der straßentechnischen Entwurfunterlagen, - der Neuanpflanzung von Bäumen - der Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm auf der L 163 - der Freihaltung der Sichtfelder im Einmündungsbereich der Planstraße in die L 163 und - des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, betreffen nicht die Inhalte des „Ergänzenden Verfahrens“. Stellungnahmen im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB sind ausschließlich zu den Planergänzungen (artenschutzrechtliche Vorprüfung und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Kennzeichnung/Umgrenzung der „Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“) vorzutragen. Inhaltlich waren die o.a. Hinweise und Anregungen - mit Ausnahme der Anregung hinsichtlich der Freihaltung der Sichtfelder im Einmündungsbereich der Planstraße in die L 163 - bereits Gegenstand der Abwägung im Bebauungsplanverfahren Nr.118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße. Eine abwägungsrelevante Änderung der derzeitigen Sachlage hat sich seither nicht ergeben. Der Anregung, Sichtfelder (gem. den Richtlinien für Beschluss der Sitzungdie des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 16.09.2010 die Anlagen von Straßen, Teil Knotenpunkte, Seite 2 RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, im Bereich der Einmündung der Planstraße in die L 163 freizuhalten) wird in der parallel im Verfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 durch die Herausnahme der beiden im Einmündungsbereich Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 16.09.2010 Seite 3