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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
163 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 16:11
Aktualisiert
03.07.17, 16:11
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 71/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.21 Datum: 28.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 12.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig ist die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 18.05.2017 den 1. Arbeitsentwurf der Verwaltung zum Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept als Beratungsgrundlage für die weitere Konkretisierung des Konzeptes genehmigt. Nach fraktionsinternen Beratungen wurden der Verwaltung die Änderungsvorschläge und Anregungen der Fraktionen übermittelt und in den Arbeitsentwurf eingepflegt. Im Rahmen einer 1. Redaktionsrunde am 20.06.2017 wurde der Arbeitsentwurf mit den Änderungsvorschlägen zwischen den Fraktionen und der Verwaltung erörtert und abgestimmt. Es besteht Konsens darüber, dass die Entwicklung des südlich des Merzpark gelegen Bereiches oberste Priorität hat (vgl. Matrix Drs. 69/2017). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 erforderlich. Bedarf: Insbesondere im Zentralort Merzenich besteht ein enormer Bedarf an Wohnbauflächen. Dies belegen die regelmäßigen und zahlreichen Anfragen nach Baugrundstücken an die Verwaltung. Um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zumindest teilweise relativ kurzfristig decken zu können, wurde der Bebauungsplan für den mit 7.844 m² flächenmäßig kleinen Planbereich des C 24a aufgestellt. Für die dort vorhandenen 13 Baugrundstücke liegen bereits rd. 60 Bewerbungen /Anfragen vor. Da der Bedarf somit nicht gedeckt werden kann, ist es angezeigt weitere Wohnbauflächen zu entwickeln. Ferner besteht der Bedarf zur Entwicklung von Flächen für sozial geförderten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. Im Rahmen der bisherigen Konkretisierung des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes wurde herausgearbeitet, dass in dem Planbereich Flächen für Mehrfamilienhäuser, Betreutes Wohnen und Mehrgenerationenwohnen entwickelt werden sollen. In wieweit in diesem Bereich Gewerbeund Mischbauflächen geschaffen werden können wird im Verfahrensverlauf eruiert. Lage des Plangebietes/ Status: Das ca. 3,2 ha umfassende Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 25 liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, unmittelbar südlich angrenzend an den Planbereich des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark). Angaben über die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt. Im Zusammenhang mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wurde das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Weiteres Vorgehen: Da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 um ein planungsintensives Bauleitplanverfahren handelt, sollte der Aufstellungsbeschluss zeitnah gefasst werden um den Impuls für die weiteren Überlegungen und Veranlassungen auszulösen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen den grundsätzlichen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 zu fassen. Die detaillierte Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes, der städtebaulichen Struktur und der Planinhalte erfolgt im weiteren Verfahren auf Grundlage des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes unter Beteiligung der Fachausschüsse und des Rates. Nach der vorgenannten Ausarbeitung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Soweit sich der Bebauungsplan aus der rechtskräftigen 17. Änderung des Flächennut- 2 zungsplanes der Gemeinde Merzenich entwickelt (Wohnbaufläche), ist die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Im Falle der Entwicklung von abweichenden Flächentypen (z.B. Gewerbe oder Mischbauflächen) ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Im Vorfeld hierzu ist eine Anfrage gemäß §34 LPIG an die Bezirksregierung Köln zu stellen, ob die Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Ob möglicherweise eine abschnittsweise Entwicklung sinnvoll sein könnte, wobei in einem ersten Abschnitt Wohnbauflächen entwickelt werden und nachgelagert abweichende Flächentypen, ist im weiteren Verfahren herauszuarbeiten. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3