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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage 18/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,3 MB
Erstellt
04.05.11, 21:17
Aktualisiert
04.05.11, 21:17

Inhalt der Datei

lGr'' ,."-'-A 4'c 34""_L KreisLippeDerLandrat32754 Detmold KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 Gemeindeverwaltung Der Bürgermeister Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe l h r Z e i c h e n l,h r S c h r e r b e vno m D-32?56Detmold fon 06231 62-0 M e i nZ e i c h e n 4.s-70201rl5-12 Datum 11.04.2005 Sanierung der ALtablaserun 4018 4 M Mühlenstraße* in der Gemeinde oldshöhe Verbindl i chkei t serkl ärunq I. Fachgebiet 4.5 Wasser/Abfall/ Boden Hefr Dörrneier z l m n e ro / u fon 05231 62-670 fax 05231630118303 R,Doermeier@Lippe.de Bankverbindungen SparkasseDetmold 8LZ 4?6 501 30 K o n t o1 8 VolksbankDotmolde,G. BLZ 476 900 80 Konto106 688 800 0 Sparkasse Lemgo B L Z4 8 2 5 0 1 1 0 Konto10 73 PostbankHannover BLZ 260 100 30 Konto458 83 300 Nach SS 4,10 und 13 A.bs- 6 des cesetzes zun Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschulz _ g i e s e t z - B B o d S c h G )v o m 1 7 . 0 3 . 1 9 9 8 ( B G B I . I S . 5 0 2 ) in verbindung rnlt S 13 ff. des cesetzes zur Ausführung und urgänzung des Butdesboden_ schutzgesetzes in Nordrhein - Westfalen (Landesbodenschutzgeset z _ Lbodschc) vom 09.05.2000 (GV. NW. 2000 S. 439) sowie"der Bundes_ Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 (BGB1. I S. 1554) und S 14 ff- des cesetzes über Aufbau und Befugnisse So findenSie uns der Ordnungsbehörden (OrdnungsbehördengeseE z _ OBc) vom 13.05.1980 (GV. Busverbindung Nw. 1980 S. 528) jeweils in geltender Fassung wird hiermit Linie?02 ab Bahnhof gemäß Ant,rag der eemeinde L,eopoldshöhe vorn 22.Lf .04 der Sanierungsplan für die Altabla€rerung, 4OLg 4 M ,,Mühlen_ straße\, aufgestellt im Noveriber 2004 d.urch das Sach_ verständigenbüro Dr. Kerth & Irampe, Detmold, unter Be_ achtung der nachfolgenden Nebenbestinunr:ngen und. Hinwei_ se für verbindlich erklärt. Detmoldbis Kreishaus -allelSMin. Bus & BahnHotline AnruferausLippe 0180 1339933 Anruierbundesweit 05231 9777A2 Dokumenl3 5 str- Seite1/10 Lippeseruice )) KreisLippe Der Landrat KreisLippeDer Landrat II I Felix-Fechenbachstr, 5 Nebenbes!imlungen: D-32756 Detmold fon 05231 62-0 01. crün-Eintra$mgen beachten. in dem Sanierungsplan sind verbindlich und zu 02.Die cemeinde Leopoldshöhe als Antragstel lerin, der die Maßnahnen begleitende jeder einzelne Mitarbeiter Sachverständige, der mit der Sanierung beauftraglen Unternehmen sowie sonsLige d.irekt an der MaßnahmeBeteiligte haben mündliche Weisungen des I(reises l,ippe aIs Untere Bodenschutzbehörde unverzüg1ich urnzusetzen. 03.Die Betroffenen sind gem. S 12 BBodSchG rechtzeitig vor Beginn der Durchführung der geptanten Maßnahmen sowie bei Erfordernis, mindestens während der Bauzeit jedoch alle 12 Monate und nach Abschluss aller Arbeit.en von del1 durchgeführt.en Maßnahmen sowie dem Sanierungsfortschritt. zu unterriqhten. 04.Die Sanierungsarbeiten sind von einem zugelassenen Sachverstän_ digen nach S 18 BBodschc in Verbindung niE S 1? des rodschc und den Bestimmungen der BBodScb.Vgutachterlich zu begleiten. proj ektleiter Der verantwoxLliche ist der cenehmigutgsbehörde vor Maßnahmenbeginn zu benennen. 05.Der Inhalt der Verordnung über Sicherheit und cesundheitsschut z auf Baustellen vom 10.06.1998 (BGBI. I S. L2g3) in geltender Fassung 1st iD vollen Umfang zu beachten. EE ist ein Sicherheitsund eesurdheitsplan zu erstellen rifld ein Koordinator zu benennen. Die Unterlagen sind der Genehmigungsbehörde vor Maß_ nahnenbeginn vorzulegen. trleit.erhin sind die personendalen des Koordinators mitzuteif en. 05. verschmutzungen im Bereich der öffenttichen verkehrswege sind umgehend zu beseitigen. EnLsprechendes cerät ist auf der Bau_ stelle vorrälig zu halten. 0?.Die Abschnitte betr. vorbereitende Arbeiten - Baufeldräurnung, - sind möglichst. klein zu halten, Weiterhin Mutterbodenabtrag sind die Abdichtungsmaßnahmen zeitnah auszuführen. 08.Anfallendes abzuleitendes Niederschlagswas ser aus dern Bereich von offen gelegten plächen - Bereiche mit abgeschobenem Mutler_ boden - darf erst nach Beprobung und nach Frej"gabe durch die untere Wasserbehörde in ej.nen vorfluter oder ii den Untergrund abgeleiteE werden, bzw, in den schmutzwasserkanal nach zust.in_ mung des Betreibers der AnLage. 09.Die cehöl zpflanzungen sind möglichst umgehend nach Fertigstel_ lung der einzelnen Sanierungsabschnitte vorzunehmen. 10.Die Gesantfläche ist voll einzuzäunen. nach Abechluss der Bepflatzung wirkungs_ 0 SeiEe 2/10 Lippeseruice lc\ ,/t o( t KreisLippeDer Landrat KreisLippeDer Landret 11.Der Beginnlund die Beendigung der einzelnen Pflanzaktionen sowie der cenehmigungsbesind der unteren rd{'dschaftsbehörde hÄr.lA.n,,,rAi^An befindlichen irn Randbereich der sanierungsfläche - sind inchesnnrlerc in den cartenbereichen Anpflanzu schonen. (Schacht und ggf. Rohr), 14.Der Bereich der Regenwasserkanal i salion und Deponies ickerv/as ser zutrill in dem durch undichtigkeiten zugeführE in den FetEpottbach dann ti.ber den Kanal. der Ei.nleitung lrird (EinleiEungs ste1l e R 405, Verlängerung Handelsstraße), ist zu sanieren bzw. z1J erneuern. 1 5 . D i e E i n l e i L u n g s s t e l l e R 4 0 5 ( A u s l a u f R r , l I - K a n a il n d e n F e t E p o t c nach ebbach) ist vor Beginn der sanierung sowie unmittelbar auf schluss der Arbeiten und dann zunächsE 2 mal halbjährlich Ammonium, Eisen, Bor, CSB und Parameter einschl. deponietypische sind zeitnah der GenehmiKW zu beproben. Die Aralyseergebnisee gungsbehörde vorzulegen. 15.Die allgemeine bauauf sichtf iche EuEs für Bautechnik ist für die bau vorzulegen. D-32756Detmold fon 05231 62'0 jährtich 12.Die Anpflanzungen sind in den ersten 3 standjahren mind. einmal nach dern 1,5.06. auszumähen, wobei nicht angewachsene oder abgestorbene cehölze zu erselzen sind. 13.Die Felix-Fechenbach-Str, 5 zulassung des deutschen Instiqewähtte Bentonitmatle vor Ein- des HersLellers der EenEonitmatce (Be17.Die Verleganleitr.rngen der bauaufs ichtl ichen zulassung) und der Drännatte standteil sind zu beachlen. Von besonderer Bedeutung isl dabei insbesondere : - Die verlegung muss bei lrockener und frostfreier witteDas Planum muss trocken sein. Bei Wasrung erfolgenserzuLritt während des Einbaus ist die Matte wieder auszubauen. - Unverzüg1ich nach Verlegung ist die BentonitmaEle mit zu überdecken. der Dränmalte und einer Mindestauflast Der Quellvorgang ist nur unEer AufIasE zulässig. - Eine Befahrung darf nur bei ausreichender Überdeckung erfolgen. - Die zur Überdeckurg verwendeten schüLtmaterial ien müssen so beschaffen sein, dass Beschädigrmgen an der Benund der Dränmatte ausgeschlossen sind. tonitmaLte einzubauender Boden muss l,S.BelasteLer auf dem Sanierungsgelände die Zuordnungswerte z 1.1 Neu der LAGA-Liste unterschreiten. in den Deponiekörper und dessen offenlegulg sind 19.Eingriffe grundsätzlich zu minimieren. Notwendige derartige Arbeilen z.B. von Rohrleitungsgräben sowie bei der Umlagebei der Herstellung rung aus den cartenbereichen und bei den notwendigen Profilierungen sind scändig von einem sachvers t ändlgen zu begleiten. seire 3/10 /3 / : t : f.' IfteisLippeDer Landrat Sollen in diesem Zusamnenhang Materialien mit einer Zuordtung gtößer Z 1i2 der LAqA-List.e eingebaut werden, ist in jedem Fa1l die Einzel zust immun'{ der Genehmigungsbehörde einzuholen. 2O.Nicht wiedereinbaufähj.ge Abfälle und MaEerialien sind fachgerecht zu separieren und ordnungsgemäß bis zur Entsorgung zvrischenzulagern- Die Entsorgung bzw. die Venrerlung ist mit den zuständigen Behörden abzustirunen. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach€tr. 5 D-32756 Deimold fon 05231 62-0 21.Die beabsichtigten Maßnahnen (einsch1. eventueller BegleitanalyEik) zur Vermeidung von cefahren, BeeinträchtigrDgen und Bel-ästigurgen der Anwohner während der Durchführung der sanierungsmaßnahme (2.8. durch Lärm, Staub, Gasaustrict.e, Gerüche etc.) insbesondere während der abfal lumlagerung, sind noch zu konkretisieren uad der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorzulegen , 22,Die gepl- Eigenkont.rollnaßnahmen im Rahmen der Nachsorge und der ( z-8. InsLandüberwachuag sind noch im Detail zu definieren haltung der Gräben und der Entgasungseinrichtulgen, Analytik der cw-Messstellen) - I 23.Die Qualität des angelieferten Eodens ist anhand von KonErollanalysen zu überwachen. Der Boden irn Bereich der durchwurzelbaren Schicht sowie der kulturfähige Boden muss den Forderungen der BBodSchV (insbesondere S 12) entsprechen. Die Eignung ist wie folgt nachzuweisen. Bodenanl ieferutg : Die angefieferten Bodenchargen rarerden in Lieferscheinen sowie im Bautagebucb dokumentiert , Hierbei werden folgende Eintragungen vorgenommen: - DaLurn - Baustelle (Straße und OrL) /Herkunft des Bodens - cröße des Fahrzeugs mit Bodenmenge in m3 - Kennzeichen des Fahrzeugs - Einbauorl mit Angabe der Lage (Ausgleich-, Dichtungs- oder Rekultivierurgs schicht ) Die erfaEsten Daten sind nind. monatfich an die Bauleitung, die cemeinde l,eopoldshöhe und die cenehmigungsbehörde zu übermiLLeln. Die Bodenanl ieferulgen sind vor Ort rniLLels organolept i scher Ansprache zu prüfen- Bei Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung ist die unverzügliche lbfuhr und fachgerechte Entsorgung zu veranlassen, bzw. die Eignung ist durch Einzelanalysen nachzuweisen, Bei sensibler Vornutzung einer Aushubmaßnahme hat di-e Baulei = tung die Eignung vor Anlieferung zu prüten. Der Boden für trollanalysen die Rekult ivierungsschicht zu iiberwachen. Hierzu ist Seite 4/10 ist anhand von Kone i n e Bodenmischprobe m '-r Lippeseruice i+ f , alle ca. 2.000 - 2.500 m3 zu ziehen urd gen. LAcA-Mitteilungen 20 (Boden) :in FeEtlx)ff zu untersuchen. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str, 5 D-32756Detmold zur Überprüfung Teilabschnitten nehmen. des EinbauzusEandes sind in fertig gestellten ( c a . a 1 l e 5 . O O O m r ) R a m m k e r n s o n d i e r u n q e nv o r z u - fon 0523i 62-0 24.Die KontrollsLellen für das BodenlufLmonitoring sind noch hinsichtlich Lage und Ausbau zu projektieren. Die casfenster sind für einen Zeitraum von rnind. einem Jahr nach Abschluss der Sanierung in das Boäenluftmonitoring einzubeziehen, 25.Die Verlräge mit den an den Sanierungsarbeiten beteiligEen Firmen sowie vereinbarungen nit Dritten sind der cenehmigungsbehörde vor Baubeginn vorzulegen. Yti 25.Nach Beendigung der Maßnahme ist ein .abschlußbericht zu fertj_gen, in dem alle Arbeiten, Anweisungen, Nachweise usw. zu dokunentieren sind, Dieser iEt der Genehmig,ungsbehörde in Z,facher Ausf ertigung vorzulegen, 27.Nach FerEigstellung aller Arbeiten eioschl . der Bepflanzung findeL eine behördliche Schlussabnahme unter Beteitiquns der betrof fene! Fachbehörden statt. IIT. Diese Erklärung schließts gem. S 13 (d) BBodSchG folgende behördliehe Entsscheidungen mit, ein: Die Baugenebmigung Nebenbestirmung gem. S ?5 (1) Bauordnung NRW 3 Vor Beginn der Arbeiten ist die Einverständli serklärung des EigenLümers des Flurstücks 381 zu den gem. planung erforderlichen Aufschüttungen einzuholen, da nach Beschluss des Oberi/erw a l t u n g s g e r i c h t e s N R Wv o m 2 2 . 0 l . . 2 0 0 2 , A z . : 4 . t t i 1 1 / 9 9 , A u f s c h ü L lungen im Bereich der Abstandsflächen von 3,00 rn (S 6 EauO NRW) nicht zulässig sind. MiL der Einvers tändniserkl ärung kanrl ein Widerspruch gegen die gepl , Maßnahme ausgeschlossen werden. Die wasserrecbtl iche Erlau.bnis vlaBserhaushal esetz I. Inbalt des Beacheides Dem Bürgermeister der Gemeinde Leopotdshöhe wird hiermit aufgrund der SS 2, 3, 5, T und z a des Gesetzes zur Ordnung deE W a s s e r h a u s h a l t s ( W a ss e r h a u s h a l t s g e s e t z - l i H G - ) i . d , F . der Be_ Seite 5/10 /5 TI i o ö kanntmachung vom L2.11.1996 (BcBl. I S. 1 6 9 5 ) i . V . m . S S 2 5 , 3 0 und 137 dep Wassergesetzes für das Land Nordrheilr-West.falen (L a n d e s w a s s e r g e s e L l n L I G - ) i . d . r . d e r Neubekanntmachung vom 25.05.1995 (cV NWS. 926):. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 D-32756 Detmold fon 05231 62-0 die raiderrufliche Erlaubnis erteilt, das aus dem unter Abschnitt II genannten Entwässerungsgebiet anfallende Niederschlagswasser in einer Menge bis zD. 3I,L I,/s vom linken ser in den Siekbach einzuleiten. Ufer über Mittelwas- Lage der Einleitung: Gewässer : Flus sgebieLskennzahl : qf^Fi^niAF,n^. Ge\rässerstationierungskarte RechtswerE: Hochwert : Si.ekbach 461-.81 2,35 kn (Haferbach) + 2,2 km (Siekbach) : 4018 Trage 34 A0 2I' 7 51 60 4' 74 Die Einleitung dient der Abwasserent sorgung des crundstücks in der cemarkung creste, Flur 6, Flurstücke 364, 3G5, 366 und 387. rrr. Nebenbestinnungen cem. S 4 }'lHc, S 24 Abs. 2 LWc ufld S 14 des ordnungsbehördengeset _ zes für das Land Nordrhein-West falen vom L3.05-19g0 {cV. NW. S. 528) werden nachstehende Nebenbest immungen festgeserzE, um lachteilige Wirkungen des Unternehmens für andere zu verhüten und um Gefahren abzuwehren: 1. Der Erlaubnisinhaber hat der Erlaubnisbehörde atle Veränderungen rechtlicher und technischer Axt des in den Unterlagen darge_ sEellten und betriebenen Unternehrnens sowie der Ar|lagen urd Aus_ wirkulgen, die mit der Erlaubnis zusammenhängen, unverzüg1ich mit_ zuteilen. Dies gi.lt auch für eine ilnderung der Menge des Ab_ \,rassers, wobei die Erhöhung ej.nes neuen vorherigen Antrages be_ darf . t 2, Der Erlaubnisinhaber ist. verpffichtet, BeEriebs störuagen und sonslige Vorkommniese, die erwart.en lassen, dass gefährliche stof_ fe in das Gewässer gelangen, unverzüglich - notfalls per Fax oder - der unteren Viasserbehörde ulrd der unteren fernmündlich FiBche_ reibehörde des Kreises l,ippe anzuzeigen. A]cute schadensfälle mit' vermuteter oder bereit8 eingelretener Gewässerverunreiniqunq sind seite 6/10 * Lippeserurce /6 sofort über die Leitstelle lJippe, Tel. | 0526L/66600, der öl_ und clttalarm-befeitschaft._zu melden. Dabei sind ArE, Umfang, Ort und zeit des schadensereignisse.,s möglichst genau anzugeben. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach'Str. 5 D-32756Detmold fon 05231 62"0 3. Außer diesem Abwasser dürfen über den Graben keine Stoffe eingeleiteL werden, insbesondere keine SEoffe, die geeignet sind., den biologischen, chemischen oder physikalischen Zustand des cewässers schädlich zu beeint.rächtigen. 4. Der Erlaubnis inhaber hat für eine einwandfreie wartung und UnLerhaltulg der zuleitungen zum Gewässer zu sorgen, 5. UDgeachtet der wasserrechtlichen Bestirnmungen sind auch alle erforderlichen Maßnahmen zur allgemej.nen Gefahrenabwehr für l,eib und Leben Dritter im Zusannenhang mit den Einlei"tullgsstellen, des Einleitungsbauwerkes und den EinLeilungen zu treffen. ginwe i Ee 1. Diese rrasserrechtli che Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt des S 5 WHc- Sie kanll unter den voraussetzungen des S 25 Abs, 2 LWG ganz oder teilweise widerrufen werden. Sie wird unbeschadet der Rechte Dritter erEeilt. 2- Nach S 41 WHc handelt ordnuagswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt oder unter Nichtbefotgen von Auflagen Benut_ zungen ausübL. Die Ordnung6widrigkeit kanrl mit einer celdbuße bis zu 100.000,00 € geahndet werden. 3. Nach S 21 WHGist der Erlaubni sinhaber verpfli"chtet, eine be_ hördliche Überwachung der Benutzung zu dulden. Er haL zur prüfunq. ob sich die Benut.zung in dem zulässigen Rahmen hä1t, ein Betretei von crundstücken zu gestattenEr hat ferner zu dem gleichen Zweck die der Ausübung der Benulzung dienenden Anlagen und Einrichtungen zugänglich zu machen, die erforderlichen ArbeiEskräfte, Unterlagen und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen und technische prüfunqen zu ermöglichen. 4.Die Erlaubnis befreit nicht von der Haftung nach S 22 WHG. rv. Hinweise : 0l.wesentliche Anderuagen oder Ergänzungen der Sanierunc der erneuEen Genehmicrunq, Seite 7/ 1 0 /] bedürfen 02. Die Festle.glng vorbehaltdn. weit.erer Nebenbestimmungen bleibt ausdrücklich KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 -/,^ , 03.E1ne Ausfert.igung dieses . Bescheides und des geprüflen rungsplanes sind dem sachverständigen zu übergeben. D-32756 Detmold Sanie_ fon 05231 62-0 04. Bediellsteten und mit Berechtigungsausvreis verseheoen Beauf Erag_ ten der Genehmigungsbehörde ist unelngeschränkter zutritt zu den Bau- und Sanierungsflächen zu gewähren, Für diese personen ist. die notwendige Schutzkleidung vorzuhalEen. .qreitere cenehrnigungen, 0 5 . Gegebenenfall s erforderliche Erlaubnisse oder sonstige öffentl ich-rechtliche Gestattungen haben bis zum Beginn der Sanieruagsarbeiten voll ständig vorzul iegen . 0 5. Die Nebenbestimrnungen des zu\,rendungsbescheides der Bezirksre _ gierung Detmold von 02.07.02, Az.: 52-7.55.02, Kennziffer AL 03/ 02, sind zu beachEen. 07.cenäß S 64 tandschaft sgeset.z ist es verboten, in der Zeit vom 0L.03, - 30.09, Hecken, Wal-lhecken, Gebüsche usw. zu roden, ab_ zuschnej.den oder zu zerstören. Zur Einhaltutg dieser gesetzli_ chen Bestimmungen ist es daher erforderlich, die notwendige Entfernung von cehö1zen ausschfießlich in der zu1ässigen ieit vom 01.10. - 28.02. durchzuführen. v. Ver fahren : Der Sanierungsplan miL den dazugehörigen Unterlagen wurde folgen_ den Behörden, zu beteiligenden Fachdienststellen und Verbänden so_ wie sonst.igen direkt Betroffenen zur prüfung und Stellungnahme zu_ gesandt: 1. StaaEliches 2. Kreis Lippe FachgebieE Landschaftu. Naturhaushall: Fachgebiet Wasser- und Abfall\dirt€ chaft: Fachgebiet Technische Bauaufsicht Amt für Umwelt und Arbei€sschutz OWl, s - Forstaml Lage 5 . NaturschuEzverbände NRW Die Beteiligten haben die Unterlagen geprüft. Sie haben keine grund_ sätzfichen Bedenken gegen das Vorhaben erhoben, jedoch .luflagen und Hinweise vorgeschlagen, die bei dex Festsetzung äer webenbe si i..lrrrg.r, äbernomrnen bzw. a1s Hiuweise berücksichtiqt wuiden, O Seite 8/10 Lippeseruice /g Die abschließende Prüfung hat keine Hinderungsgründe für die Genehmigung erkenlen lassen. soweit sind alle sachlidli-ea urrd formellen voraussetzungen erfüllt. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 D-32756Detmold f o n0 5 2 3 1 6 2 - 0 vr. Tlaarr'inr$rnn. Bei dem hier zur Sanierung anstehenden celände handelt es sich um eine ehemalige Abfalldeponie der cemeinde Leopoldshöhe. Ein Teil der AlLablagerung wird a1s Par\>1atz genutzt. l^Ieiterhin befinden sich Flächen der angrenzenden Hausgärten auf der Altablagerung. Der größte Bereich wird jedoch nicht genutzt. Auf dem ödland hat sich eine sporadische Vegetation enEwickef t Da Niederschlagswas ser nat eintritt, wird das nigt. Bei ansLeigendem aus eine Einleitung in über die gering mächtige Abdeckung in das DepoGrundvrasser durch das Sicker.lrasser verunreiWasserstand in der Deponie erfolgt darüber hj-nein Oberf lächengewässer. Un den Eintrag von Sickerwasser in den UnEergrund sowie in das Oberf]ächengewässer soweit wie möglich zu unterbinden solI eine Sanierung der ehen. Deponie vorgenommen werden. Die Allablagerutg wird d.urch eine mineralische Dichtungsschicht bzw. Bentonitmatte einschl. überl-agernde Rekult ivierulgsschicht und Bepffanzung gesichert. zur Vermeidulg der verlagerung von Schadgasen in RichtuDg best, Bebauung werden EnLgasungsgräben erstellE. Die cemeinde Leopoldhöhe hat daher auf der crundlage von Voruntersuchungen einen Sanierungsplan unter Beachtung a1ler rel-evanLen RechtsvorschrifLen ersLellen lassen. VII. ordnungswidrigkei ten/Bußge3-d : Nach S 26 Abs. 1Nr. 2 u. 3 BBodschc handelt derj enige ord:rungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig dem hiermit für verbindlich erklärten Sanierungsplan einschließlich der FestseLzugen dieser Verfügung zuwiderhandelt. Die Ordlungswidrigkeit kann nach Abs. 2 mit einer celdbuße bls zu zehntausend Euro je Ei.nzelfall geahndet werden, vrIr. Verwaltungsgebühr : Gem. S 8 Abs. 1 Nr. L des cebührengesetzes für das irandes NordrheinWesl-fa1en (cebc NW) vom 23.11.19?1 (eV. Nt.I. 1971 S. 3S4) j-n der z. Z. geltenden Fassung ergeht diese Verbindlichkeitserklärunq qebührenf rei. * hppeseruice /9 KreisLippe Der Landrat IX. r' KreisLjppeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 Rechtsbehetfsbetehrung: D-32756 Detmold . fon 05231 62-0 Gegen diese verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der V{iderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Kreises T.ippe in 32?56 Detrnold, FelixFechenbach-Str. 5, einzulegen. Sollte die Wiederspruchsf rist durch einen BevollmächEigten versäumt werden, so müsste dessen Verschulden Thnen zugerechneC werden. Mit freundlichem Im Auflrag I' ll / . -, ' \ i r\i\ www.lippe.de cruß -' \!- Dörmeier Anlage: sanierungsplan vorn Noveniber 2004 Seite 10/10 {re .w/ 8o Lippeseruice