Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,3 MB
Erstellt
04.05.11, 21:17
Aktualisiert
04.05.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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34""_L
KreisLippeDerLandrat32754 Detmold
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
Gemeindeverwaltung
Der Bürgermeister
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
l h r Z e i c h e n l,h r S c h r e r b e vno m
D-32?56Detmold
fon 06231 62-0
M e i nZ e i c h e n
4.s-70201rl5-12
Datum
11.04.2005
Sanierung der ALtablaserun
4018 4 M
Mühlenstraße* in der Gemeinde
oldshöhe
Verbindl i chkei t serkl ärunq
I.
Fachgebiet
4.5
Wasser/Abfall/
Boden
Hefr Dörrneier
z l m n e ro / u
fon 05231 62-670
fax 05231630118303
R,Doermeier@Lippe.de
Bankverbindungen
SparkasseDetmold
8LZ 4?6 501 30
K o n t o1 8
VolksbankDotmolde,G.
BLZ 476 900 80
Konto106 688 800 0
Sparkasse
Lemgo
B L Z4 8 2 5 0 1 1 0
Konto10 73
PostbankHannover
BLZ 260 100 30
Konto458 83 300
Nach SS 4,10 und 13 A.bs- 6 des cesetzes zun Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundesbodenschulz _
g i e s e t z - B B o d S c h G )v o m 1 7 . 0 3 . 1 9 9 8 ( B G B I . I S . 5 0 2 )
in verbindung rnlt S
13 ff. des cesetzes zur Ausführung und urgänzung des Butdesboden_
schutzgesetzes in Nordrhein - Westfalen
(Landesbodenschutzgeset z _
Lbodschc) vom 09.05.2000 (GV. NW. 2000 S. 439) sowie"der Bundes_
Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV) vom 12.07.1999 (BGB1.
I S. 1554) und S 14 ff- des cesetzes über Aufbau und Befugnisse
So findenSie uns
der
Ordnungsbehörden (OrdnungsbehördengeseE z _ OBc) vom 13.05.1980 (GV.
Busverbindung
Nw. 1980 S. 528) jeweils in geltender Fassung wird hiermit
Linie?02 ab Bahnhof
gemäß Ant,rag der eemeinde L,eopoldshöhe vorn 22.Lf
.04 der
Sanierungsplan
für die Altabla€rerung,
4OLg 4 M ,,Mühlen_
straße\,
aufgestellt
im Noveriber 2004 d.urch das Sach_
verständigenbüro
Dr. Kerth & Irampe, Detmold,
unter Be_
achtung der nachfolgenden
Nebenbestinunr:ngen
und. Hinwei_
se für verbindlich
erklärt.
Detmoldbis Kreishaus
-allelSMin.
Bus & BahnHotline
AnruferausLippe
0180 1339933
Anruierbundesweit
05231 9777A2
Dokumenl3
5
str-
Seite1/10
Lippeseruice
))
KreisLippe Der Landrat
KreisLippeDer Landrat
II
I
Felix-Fechenbachstr,
5
Nebenbes!imlungen:
D-32756 Detmold
fon 05231 62-0
01. crün-Eintra$mgen
beachten.
in dem Sanierungsplan
sind verbindlich
und zu
02.Die cemeinde Leopoldshöhe als Antragstel lerin,
der die Maßnahnen begleitende
jeder einzelne Mitarbeiter
Sachverständige,
der
mit der Sanierung beauftraglen
Unternehmen sowie sonsLige d.irekt an der MaßnahmeBeteiligte
haben mündliche Weisungen des
I(reises l,ippe aIs Untere Bodenschutzbehörde unverzüg1ich urnzusetzen.
03.Die Betroffenen
sind gem. S 12 BBodSchG rechtzeitig
vor Beginn
der Durchführung
der geptanten
Maßnahmen sowie bei Erfordernis,
mindestens während der Bauzeit jedoch alle 12 Monate und nach
Abschluss aller
Arbeit.en von del1 durchgeführt.en
Maßnahmen sowie
dem Sanierungsfortschritt.
zu unterriqhten.
04.Die Sanierungsarbeiten
sind von einem zugelassenen Sachverstän_
digen nach S 18 BBodschc in Verbindung niE S 1? des
rodschc
und den Bestimmungen der BBodScb.Vgutachterlich
zu begleiten.
proj ektleiter
Der verantwoxLliche
ist der cenehmigutgsbehörde
vor Maßnahmenbeginn zu benennen.
05.Der Inhalt
der Verordnung über Sicherheit
und cesundheitsschut z
auf Baustellen vom 10.06.1998 (BGBI. I S. L2g3) in geltender
Fassung 1st iD vollen Umfang zu beachten. EE ist ein Sicherheitsund eesurdheitsplan
zu erstellen
rifld ein Koordinator
zu
benennen. Die Unterlagen
sind der Genehmigungsbehörde vor Maß_
nahnenbeginn vorzulegen.
trleit.erhin sind die personendalen des
Koordinators
mitzuteif en.
05. verschmutzungen im Bereich der öffenttichen
verkehrswege sind
umgehend zu beseitigen.
EnLsprechendes cerät ist auf der Bau_
stelle
vorrälig
zu halten.
0?.Die Abschnitte
betr. vorbereitende
Arbeiten - Baufeldräurnung,
- sind möglichst. klein zu halten, Weiterhin
Mutterbodenabtrag
sind die Abdichtungsmaßnahmen zeitnah auszuführen.
08.Anfallendes
abzuleitendes
Niederschlagswas ser aus dern Bereich
von offen gelegten plächen - Bereiche mit abgeschobenem Mutler_
boden - darf erst nach Beprobung und nach Frej"gabe durch die
untere Wasserbehörde in ej.nen vorfluter
oder ii den Untergrund
abgeleiteE werden, bzw, in den schmutzwasserkanal nach zust.in_
mung des Betreibers
der AnLage.
09.Die cehöl zpflanzungen sind möglichst umgehend nach Fertigstel_
lung der einzelnen Sanierungsabschnitte
vorzunehmen.
10.Die Gesantfläche ist
voll einzuzäunen.
nach Abechluss
der Bepflatzung
wirkungs_
0
SeiEe 2/10
Lippeseruice
lc\
,/t
o(
t
KreisLippeDer Landrat
KreisLippeDer Landret
11.Der Beginnlund die Beendigung der einzelnen Pflanzaktionen
sowie der cenehmigungsbesind der unteren rd{'dschaftsbehörde
hÄr.lA.n,,,rAi^An
befindlichen
irn Randbereich der sanierungsfläche
- sind
inchesnnrlerc in den cartenbereichen
Anpflanzu schonen.
(Schacht und ggf. Rohr),
14.Der Bereich der Regenwasserkanal i salion
und
Deponies ickerv/as ser zutrill
in dem durch undichtigkeiten
zugeführE
in den FetEpottbach
dann ti.ber den Kanal. der Ei.nleitung
lrird (EinleiEungs ste1l e R 405, Verlängerung Handelsstraße), ist
zu sanieren bzw. z1J erneuern.
1 5 . D i e E i n l e i L u n g s s t e l l e R 4 0 5 ( A u s l a u f R r , l I - K a n a il n d e n F e t E p o t c nach ebbach) ist vor Beginn der sanierung sowie unmittelbar
auf
schluss der Arbeiten und dann zunächsE 2 mal halbjährlich
Ammonium, Eisen, Bor, CSB und
Parameter einschl.
deponietypische
sind zeitnah der GenehmiKW zu beproben. Die Aralyseergebnisee
gungsbehörde vorzulegen.
15.Die allgemeine bauauf sichtf iche
EuEs für Bautechnik ist für die
bau vorzulegen.
D-32756Detmold
fon 05231 62'0
jährtich
12.Die Anpflanzungen sind in den ersten 3 standjahren
mind. einmal nach dern 1,5.06. auszumähen, wobei nicht angewachsene oder abgestorbene cehölze zu erselzen sind.
13.Die
Felix-Fechenbach-Str,
5
zulassung des deutschen Instiqewähtte Bentonitmatle
vor Ein-
des HersLellers
der EenEonitmatce (Be17.Die Verleganleitr.rngen
der bauaufs ichtl ichen zulassung) und der Drännatte
standteil
sind zu beachlen. Von besonderer Bedeutung isl dabei insbesondere :
- Die verlegung muss bei lrockener
und frostfreier
witteDas Planum muss trocken sein. Bei Wasrung erfolgenserzuLritt
während des Einbaus ist die Matte wieder
auszubauen.
- Unverzüg1ich nach Verlegung ist die BentonitmaEle mit
zu überdecken.
der Dränmalte und einer Mindestauflast
Der Quellvorgang ist nur unEer AufIasE zulässig.
- Eine Befahrung darf nur bei ausreichender Überdeckung
erfolgen.
- Die zur Überdeckurg verwendeten schüLtmaterial
ien müssen so beschaffen sein, dass Beschädigrmgen an der Benund der Dränmatte ausgeschlossen sind.
tonitmaLte
einzubauender Boden muss
l,S.BelasteLer auf dem Sanierungsgelände
die Zuordnungswerte z 1.1 Neu der LAGA-Liste unterschreiten.
in den Deponiekörper und dessen offenlegulg
sind
19.Eingriffe
grundsätzlich
zu minimieren.
Notwendige derartige
Arbeilen
z.B.
von Rohrleitungsgräben
sowie bei der Umlagebei der Herstellung
rung aus den cartenbereichen
und bei den notwendigen Profilierungen sind scändig von einem sachvers t ändlgen zu begleiten.
seire 3/10
/3
/ :
t :
f.'
IfteisLippeDer Landrat
Sollen in diesem Zusamnenhang Materialien
mit einer Zuordtung
gtößer Z 1i2 der LAqA-List.e eingebaut werden, ist in jedem Fa1l
die Einzel zust immun'{ der Genehmigungsbehörde einzuholen.
2O.Nicht wiedereinbaufähj.ge
Abfälle
und MaEerialien
sind fachgerecht zu separieren und ordnungsgemäß bis zur Entsorgung zvrischenzulagern- Die Entsorgung bzw. die Venrerlung ist mit den
zuständigen Behörden abzustirunen.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach€tr.
5
D-32756 Deimold
fon 05231 62-0
21.Die beabsichtigten Maßnahnen (einsch1. eventueller
BegleitanalyEik)
zur Vermeidung von cefahren,
BeeinträchtigrDgen
und
Bel-ästigurgen
der Anwohner während der Durchführung
der sanierungsmaßnahme (2.8. durch Lärm, Staub, Gasaustrict.e,
Gerüche
etc.)
insbesondere während der abfal lumlagerung,
sind noch zu
konkretisieren
uad der Genehmigungsbehörde
zur Zustimmung vorzulegen ,
22,Die gepl- Eigenkont.rollnaßnahmen im Rahmen der Nachsorge und der
( z-8. InsLandüberwachuag sind noch im Detail
zu definieren
haltung der Gräben und der Entgasungseinrichtulgen,
Analytik
der cw-Messstellen) -
I
23.Die Qualität
des angelieferten
Eodens ist anhand von KonErollanalysen zu überwachen. Der Boden irn Bereich der durchwurzelbaren Schicht sowie der kulturfähige
Boden muss den Forderungen
der BBodSchV (insbesondere S 12) entsprechen.
Die Eignung ist
wie folgt nachzuweisen.
Bodenanl ieferutg :
Die angefieferten
Bodenchargen rarerden in Lieferscheinen
sowie
im Bautagebucb dokumentiert
,
Hierbei
werden folgende Eintragungen
vorgenommen:
- DaLurn
- Baustelle
(Straße und OrL) /Herkunft
des Bodens
- cröße des Fahrzeugs mit Bodenmenge in m3
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Einbauorl mit Angabe der Lage (Ausgleich-,
Dichtungs- oder
Rekultivierurgs
schicht )
Die erfaEsten Daten sind nind. monatfich an die Bauleitung,
die cemeinde l,eopoldshöhe und die cenehmigungsbehörde
zu übermiLLeln.
Die Bodenanl ieferulgen
sind vor Ort rniLLels organolept i scher
Ansprache zu prüfen- Bei Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung ist die unverzügliche
lbfuhr
und fachgerechte Entsorgung zu veranlassen,
bzw. die Eignung ist durch Einzelanalysen
nachzuweisen,
Bei sensibler
Vornutzung
einer Aushubmaßnahme hat di-e Baulei =
tung die Eignung vor Anlieferung
zu prüten.
Der Boden für
trollanalysen
die Rekult ivierungsschicht
zu iiberwachen. Hierzu ist
Seite 4/10
ist anhand von Kone i n e Bodenmischprobe
m
'-r
Lippeseruice
i+
f
,
alle ca. 2.000 - 2.500 m3 zu ziehen urd gen. LAcA-Mitteilungen
20 (Boden) :in FeEtlx)ff
zu untersuchen.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str,
5
D-32756Detmold
zur Überprüfung
Teilabschnitten
nehmen.
des EinbauzusEandes sind in fertig
gestellten
( c a . a 1 l e 5 . O O O m r ) R a m m k e r n s o n d i e r u n q e nv o r z u -
fon 0523i 62-0
24.Die KontrollsLellen
für das BodenlufLmonitoring sind noch hinsichtlich
Lage und Ausbau zu projektieren.
Die casfenster
sind
für einen Zeitraum von rnind. einem Jahr nach Abschluss der Sanierung in das Boäenluftmonitoring
einzubeziehen,
25.Die Verlräge mit den an den Sanierungsarbeiten
beteiligEen
Firmen sowie vereinbarungen nit Dritten
sind der cenehmigungsbehörde vor Baubeginn vorzulegen.
Yti
25.Nach Beendigung der Maßnahme ist ein .abschlußbericht
zu fertj_gen, in dem alle Arbeiten,
Anweisungen, Nachweise usw. zu dokunentieren
sind, Dieser iEt der Genehmig,ungsbehörde in Z,facher
Ausf ertigung vorzulegen,
27.Nach FerEigstellung
aller Arbeiten
eioschl . der Bepflanzung
findeL eine behördliche
Schlussabnahme unter Beteitiquns
der
betrof fene! Fachbehörden statt.
IIT.
Diese Erklärung schließts gem. S 13 (d) BBodSchG folgende
behördliehe
Entsscheidungen mit, ein:
Die Baugenebmigung
Nebenbestirmung
gem. S ?5 (1) Bauordnung
NRW
3
Vor Beginn der Arbeiten
ist die Einverständli
serklärung des
EigenLümers des Flurstücks
381 zu den gem. planung erforderlichen Aufschüttungen
einzuholen,
da nach Beschluss des Oberi/erw a l t u n g s g e r i c h t e s N R Wv o m 2 2 . 0 l . . 2 0 0 2 , A z . : 4 . t t i 1 1 / 9 9 , A u f s c h ü L lungen im Bereich der Abstandsflächen
von 3,00 rn (S 6 EauO NRW)
nicht zulässig sind. MiL der Einvers tändniserkl ärung kanrl ein
Widerspruch gegen die gepl , Maßnahme ausgeschlossen werden.
Die wasserrecbtl
iche
Erlau.bnis
vlaBserhaushal
esetz
I.
Inbalt
des
Beacheides
Dem Bürgermeister
der Gemeinde Leopotdshöhe wird hiermit
aufgrund der SS 2, 3, 5, T und z a des Gesetzes zur Ordnung deE
W a s s e r h a u s h a l t s ( W a ss e r h a u s h a l t s g e s e t z - l i H G - ) i . d , F .
der Be_
Seite 5/10
/5
TI
i
o ö
kanntmachung vom L2.11.1996 (BcBl. I S. 1 6 9 5 ) i . V . m . S S 2 5 , 3 0
und 137 dep Wassergesetzes für das Land Nordrheilr-West.falen
(L a n d e s w a s s e r g e s e L l n L I G - ) i . d . r .
d e r Neubekanntmachung vom
25.05.1995 (cV NWS. 926):.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
D-32756 Detmold
fon 05231 62-0
die raiderrufliche
Erlaubnis
erteilt,
das aus dem unter Abschnitt
II genannten Entwässerungsgebiet
anfallende
Niederschlagswasser
in einer Menge bis zD. 3I,L I,/s vom linken
ser in den Siekbach einzuleiten.
Ufer
über Mittelwas-
Lage der Einleitung:
Gewässer :
Flus sgebieLskennzahl :
qf^Fi^niAF,n^.
Ge\rässerstationierungskarte
RechtswerE:
Hochwert :
Si.ekbach
461-.81
2,35 kn (Haferbach) + 2,2 km
(Siekbach)
: 4018 Trage
34 A0 2I' 7
51 60 4' 74
Die Einleitung
dient der Abwasserent sorgung des crundstücks in
der cemarkung creste, Flur 6, Flurstücke 364, 3G5, 366 und 387.
rrr.
Nebenbestinnungen
cem. S 4 }'lHc, S 24 Abs. 2 LWc ufld S 14 des ordnungsbehördengeset
_
zes für das Land Nordrhein-West falen vom L3.05-19g0 {cV. NW. S.
528) werden nachstehende Nebenbest immungen festgeserzE,
um
lachteilige
Wirkungen des Unternehmens für andere zu verhüten und
um Gefahren abzuwehren:
1. Der Erlaubnisinhaber
hat der Erlaubnisbehörde
atle Veränderungen rechtlicher
und technischer
Axt des in den Unterlagen darge_
sEellten und betriebenen Unternehrnens sowie der Ar|lagen urd Aus_
wirkulgen,
die mit der Erlaubnis
zusammenhängen, unverzüg1ich mit_
zuteilen.
Dies gi.lt auch für eine ilnderung der Menge des Ab_
\,rassers, wobei die Erhöhung ej.nes neuen vorherigen
Antrages be_
darf .
t
2, Der Erlaubnisinhaber
ist. verpffichtet,
BeEriebs störuagen und
sonslige Vorkommniese, die erwart.en lassen, dass gefährliche
stof_
fe in das Gewässer gelangen, unverzüglich
- notfalls
per Fax oder
- der unteren Viasserbehörde ulrd der unteren
fernmündlich
FiBche_
reibehörde des Kreises l,ippe anzuzeigen. A]cute schadensfälle
mit'
vermuteter oder bereit8
eingelretener
Gewässerverunreiniqunq
sind
seite
6/10
*
Lippeserurce
/6
sofort über die Leitstelle
lJippe, Tel. | 0526L/66600, der öl_ und
clttalarm-befeitschaft._zu
melden. Dabei sind ArE, Umfang, Ort und
zeit des schadensereignisse.,s möglichst
genau anzugeben.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach'Str.
5
D-32756Detmold
fon 05231 62"0
3. Außer diesem Abwasser dürfen über den Graben keine Stoffe eingeleiteL
werden, insbesondere keine SEoffe, die geeignet sind., den
biologischen,
chemischen oder physikalischen
Zustand des cewässers
schädlich zu beeint.rächtigen.
4. Der Erlaubnis inhaber hat für eine einwandfreie
wartung und UnLerhaltulg
der zuleitungen
zum Gewässer zu sorgen,
5. UDgeachtet der wasserrechtlichen
Bestirnmungen sind auch alle
erforderlichen
Maßnahmen zur allgemej.nen Gefahrenabwehr
für l,eib
und Leben Dritter
im Zusannenhang mit den Einlei"tullgsstellen,
des
Einleitungsbauwerkes
und den EinLeilungen
zu treffen.
ginwe i Ee
1. Diese rrasserrechtli
che Erlaubnis
steht unter dem Vorbehalt des
S 5 WHc- Sie kanll unter den voraussetzungen des S 25 Abs, 2 LWG
ganz oder teilweise
widerrufen
werden. Sie wird unbeschadet der
Rechte Dritter
erEeilt.
2- Nach S 41 WHc handelt ordnuagswidrig,
wer vorsätzlich
oder
fahrlässig
unbefugt oder unter Nichtbefotgen
von Auflagen Benut_
zungen ausübL. Die Ordnung6widrigkeit
kanrl mit einer celdbuße bis
zu 100.000,00 € geahndet werden.
3. Nach S 21 WHGist der Erlaubni sinhaber verpfli"chtet,
eine be_
hördliche
Überwachung der Benutzung zu dulden. Er haL zur prüfunq.
ob sich die Benut.zung in dem zulässigen Rahmen hä1t, ein Betretei
von crundstücken zu gestattenEr hat ferner zu dem gleichen Zweck
die der Ausübung der Benulzung dienenden Anlagen und Einrichtungen
zugänglich zu machen, die erforderlichen
ArbeiEskräfte,
Unterlagen
und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen
und technische prüfunqen zu
ermöglichen.
4.Die
Erlaubnis
befreit
nicht
von der Haftung nach S 22 WHG.
rv.
Hinweise :
0l.wesentliche
Anderuagen oder Ergänzungen der Sanierunc
der erneuEen Genehmicrunq,
Seite
7/ 1 0
/]
bedürfen
02. Die Festle.glng
vorbehaltdn.
weit.erer
Nebenbestimmungen bleibt
ausdrücklich
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
-/,^
,
03.E1ne Ausfert.igung dieses . Bescheides und des geprüflen
rungsplanes sind dem sachverständigen
zu übergeben.
D-32756 Detmold
Sanie_
fon 05231 62-0
04. Bediellsteten und mit Berechtigungsausvreis
verseheoen Beauf Erag_
ten der Genehmigungsbehörde ist unelngeschränkter
zutritt
zu den
Bau- und Sanierungsflächen
zu gewähren, Für diese personen ist.
die notwendige Schutzkleidung
vorzuhalEen.
.qreitere cenehrnigungen,
0 5 . Gegebenenfall s erforderliche
Erlaubnisse
oder sonstige öffentl ich-rechtliche
Gestattungen haben bis zum
Beginn der Sanieruagsarbeiten
voll ständig vorzul iegen .
0 5. Die Nebenbestimrnungen des zu\,rendungsbescheides der Bezirksre _
gierung Detmold von 02.07.02, Az.: 52-7.55.02, Kennziffer
AL
03/ 02, sind zu beachEen.
07.cenäß S 64 tandschaft sgeset.z ist es verboten,
in der Zeit vom
0L.03, - 30.09, Hecken, Wal-lhecken, Gebüsche usw. zu roden, ab_
zuschnej.den oder zu zerstören.
Zur Einhaltutg
dieser gesetzli_
chen Bestimmungen ist es daher erforderlich,
die notwendige
Entfernung von cehö1zen ausschfießlich
in der zu1ässigen ieit
vom 01.10. - 28.02. durchzuführen.
v.
Ver fahren :
Der Sanierungsplan
miL den dazugehörigen
Unterlagen
wurde folgen_
den Behörden, zu beteiligenden
Fachdienststellen
und Verbänden so_
wie sonst.igen direkt
Betroffenen
zur prüfung und Stellungnahme
zu_
gesandt:
1.
StaaEliches
2.
Kreis Lippe
FachgebieE Landschaftu. Naturhaushall:
Fachgebiet Wasser- und Abfall\dirt€ chaft:
Fachgebiet Technische Bauaufsicht
Amt für
Umwelt und Arbei€sschutz
OWl,
s - Forstaml Lage
5 . NaturschuEzverbände
NRW
Die Beteiligten
haben die Unterlagen geprüft.
Sie haben keine grund_
sätzfichen
Bedenken gegen das Vorhaben erhoben, jedoch .luflagen und
Hinweise vorgeschlagen,
die bei dex Festsetzung
äer webenbe si i..lrrrg.r,
äbernomrnen bzw. a1s Hiuweise berücksichtiqt
wuiden,
O
Seite 8/10
Lippeseruice
/g
Die abschließende Prüfung hat keine Hinderungsgründe für die Genehmigung erkenlen lassen.
soweit sind alle sachlidli-ea urrd formellen voraussetzungen erfüllt.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
D-32756Detmold
f o n0 5 2 3 1 6 2 - 0
vr.
Tlaarr'inr$rnn.
Bei dem hier zur Sanierung anstehenden celände handelt es sich um eine
ehemalige Abfalldeponie
der cemeinde Leopoldshöhe. Ein Teil der AlLablagerung wird a1s Par\>1atz genutzt.
l^Ieiterhin befinden sich Flächen
der angrenzenden Hausgärten auf der Altablagerung.
Der größte Bereich
wird jedoch nicht genutzt.
Auf dem ödland hat sich eine sporadische
Vegetation enEwickef t Da Niederschlagswas ser
nat eintritt,
wird das
nigt.
Bei ansLeigendem
aus eine Einleitung
in
über die gering mächtige Abdeckung in das DepoGrundvrasser durch das Sicker.lrasser verunreiWasserstand in der Deponie erfolgt
darüber hj-nein Oberf lächengewässer.
Un den Eintrag von Sickerwasser in den UnEergrund sowie in das Oberf]ächengewässer soweit wie möglich zu unterbinden
solI eine Sanierung
der ehen. Deponie vorgenommen werden. Die Allablagerutg
wird d.urch
eine mineralische
Dichtungsschicht
bzw. Bentonitmatte
einschl.
überl-agernde Rekult ivierulgsschicht
und Bepffanzung gesichert.
zur Vermeidulg der verlagerung von Schadgasen in RichtuDg best, Bebauung werden
EnLgasungsgräben erstellE.
Die cemeinde Leopoldhöhe hat daher auf der crundlage von Voruntersuchungen einen Sanierungsplan unter Beachtung a1ler rel-evanLen RechtsvorschrifLen ersLellen lassen.
VII.
ordnungswidrigkei
ten/Bußge3-d :
Nach S 26 Abs. 1Nr.
2 u. 3 BBodschc handelt derj enige ord:rungswidrig,
der vorsätzlich
oder fahrlässig
dem hiermit
für verbindlich
erklärten
Sanierungsplan einschließlich
der FestseLzugen
dieser Verfügung zuwiderhandelt.
Die Ordlungswidrigkeit
kann nach Abs. 2 mit einer celdbuße
bls zu zehntausend Euro je Ei.nzelfall
geahndet werden,
vrIr.
Verwaltungsgebühr
:
Gem. S 8 Abs. 1 Nr. L des cebührengesetzes für das irandes NordrheinWesl-fa1en (cebc NW) vom 23.11.19?1 (eV. Nt.I. 1971 S. 3S4) j-n der z. Z.
geltenden Fassung ergeht diese Verbindlichkeitserklärunq
qebührenf rei.
*
hppeseruice
/9
KreisLippe Der Landrat
IX.
r'
KreisLjppeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
Rechtsbehetfsbetehrung:
D-32756 Detmold
.
fon 05231 62-0
Gegen diese verfügung
kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch
erhoben werden. Der V{iderspruch ist schriftlich
oder zur
Niederschrift
beim Landrat des Kreises T.ippe in 32?56 Detrnold, FelixFechenbach-Str.
5, einzulegen.
Sollte die Wiederspruchsf rist
durch einen BevollmächEigten versäumt
werden, so müsste dessen Verschulden Thnen zugerechneC werden.
Mit freundlichem
Im Auflrag
I' ll / . -, ' \
i r\i\
www.lippe.de
cruß
-'
\!-
Dörmeier
Anlage:
sanierungsplan
vorn Noveniber 2004
Seite 10/10
{re
.w/
8o
Lippeseruice