Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
22.06.11, 11:39
Aktualisiert
22.06.11, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
80/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208/991-263
Datum:
22. Juni 2011
Geh-/Radweg Eckendorfer Straße / Bielefelder Straße („Bürgerradweg“)
hier: Vorstellung und Beschluss der Planung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
18.03.2009
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
26.08.2009
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
17.03.2010
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2010
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
06.07.2011
Haupt- und Finanzausschuss
22.09.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Programm
Bürgerradwege im Jahr 2011 fortgesetzt. Der Geh-/Radweg Eckendorfer Straße / Bielefelder Straße steht
recht hoch auf der Förderliste vom Landesbetrieb Strassen.NRW. Bei Umsetzung der Maßnahme würde das
Projekt auf zwei Jahre aufgeteilt gefördert werden.
Im Jahr 2010 wurde bereits ein Streckenabschnitt entlang der Eckendorfer Straße bis zum Laßheider Weg
mit Mitteln des Landes gebaut.
Die geplante Weiterführung des Geh-/Radweges erstreckt sich über eine Länge von ca. 0,67 km entlang der
Eckendorfer Straße und über eine Strecke von ca. 0,15 km entlang der Bielefelder Straße bis zur
Gemeindegrenze zur Stadt Bielefeld. Der bisher gebaute Regelquerschnitt von einem 2,25 m breiten Geh-/
Radweg aus zweilagigem Asphalt (2,5 cm Asphaltfeinbeton, 8 cm Bituminöse Tragschicht) mit einer 30 cm
starken Schottertragschicht wird weitergeführt. Beidseitig wird der Geh-/Radweg mit einem 0,50 m breitem
Bankettstreifen eingefasst.
Gegenüber der Einmündung des Laßheider Weges beginnt die Planung dieses Abschnittes des Geh-/
Radweges am Ende des ersten Abschnittes bei Station 0 + 652. Der Geh-/Radweg verläuft weiter über die
nördlich liegenden Felder und Wiesen, kreuzt bei Station 1 + 085 den Entwässerungsgraben der
-2-
Teichanlagen des Gutes Eckendorf, führt über eine kurze Steigung auf eine höher liegende Wiese, die nach
50 m über eine kurze Gefällstrecke wieder verlassen wird. Entlang der Wiesen ist eine Umlegung der
vorhandenen Einzäunung geplant. Die notwendigen Rodungen der zwei Böschungsflächen bei Station 1 +
100 und 1 + 160 sollen so gering wie möglich gehalten werden. Hinter der Gefällstrecke verläuft der Geh-/
Radweg bis zur Einmündung Bielefelder Straße zwischen dem Entwässerungsgraben der Teichanlagen und
dem vorhandenen Wald. In diesem Bereich erfolgt eine Anbindung zur Straße gegenüber der vorhandenen
Einmündung des Privatweges Diekbreede. Hier ist eine Querung des Entwässerungsgrabens notwendig.
Im Bereich des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Eckendorfer Straße ist geplant, die vorhandene
Verkehrsinsel im Einmündungstrichter der Eckendorfer Straße als Überquerungshilfe umzubauen. Der
Umbau soll nach den aktuellen Vorgaben für Menschen mit Behinderung des Eigenbetriebes Strassen.NRW
für Querungen außerhalb der Ortschaft erfolgen. Hinter der Querung ist geplant, den Geh-/Radweg am Fuße
der Böschung entlang der Bielefelder Straße vor dem Wald anzulegen. Vor der Überquerung der Windwehe
wird der Geh-/Radweg in Richtung Straße verschwenkt, um die Nutzung der schon vorhandenen
Stützmauer als Einbindung der Brücke nutzen zu können. Der Geh-/Radweg endet an der Gemeindegrenze
vor der Windwehe mit einer Anbindung an die Bielefelder Straße. Ab hier liegt die Zuständigkeit bei der
Stadt Bielefeld.
Hinweis auf die Finanzierung der Maßnahme:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat für das Jahr 2011 Fördermittel aus dem Programm „Bürgerradwege“ beim
Land NRW beantragt. Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Fördermittel bereit
gestellt werden.
Allerdings wird es eine Aufteilung der Gesamtfördersumme auf die Jahre 2011 und eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2012 geben.
Je nach Höhe der bewilligten Fördersumme wird im Jahr 2011 ein erster Abschnitt des Radweges
umgesetzt.
Die Verwaltung weist heute bereits darauf hin, dass selbst nach Zusage der Gesamtförderung die
Gesamtfördersumme nicht ausreichen wird, um den Bau des Radweges bis zum Anschluss an Bielefelder
Gebiet zu finanzieren.
Es ist nach aktueller Kalkulation daher notwendig, im kommenden Haushalt eine Summe in Höhe von ca.
15.000,-- Euro einzustellen, um den Fehlbetrag abzudecken.
Sollte im Haushalt 2012 dieser Differenzbetrag verankert werden, kann der 2. Bauabschnitt dann in 2012
gebaut werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Die vorgestellte Planung wird unter Berücksichtigung der Hinweise zur Finanzierung umgesetzt.
Voraussetzung ist das Einverständnis des Eigentümers zur Verpachtung der notwendigen Flächen.
Schemmel