Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,4 MB
Datum
09.03.2017
Erstellt
20.02.17, 15:29
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
I Gemeinde Merzen
ich
An den Bürgermeister
I
der Gemeinde Merzenich
jAbt.
Herrn Georg Gelhausen
Römerstr.10
52428 Jülich
3. Dez. 2016
°
4..1.4 •I•••
Valdersweg 1
Offene Sprechzeiten:
MO, DI, DO, FR 10-12 Uhr
MI: 14-16 Uhr
Termine ganztägig nach Vereinbarung
Tel: 02461-58282
Fax: 02461-935462
infogfrauenberatungsstelle-juelich.de
www.frauenberatuncisstelle-juelich.de
52399 Merzenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gelhausen,
01.12.2016
Wir schreiben Sie heute mit der Bitte um Unterstützung an.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Silvestervorkommnisse in Köln
und Düsseldorf ein Maßnahmenpaket zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt geschnürt und
verabschiedet. Damit erkennt das Land ausdrücklich an, so wörtlich, „dass sexualisierte
Gewalt ein grundsätzliches Problem der Gesellschaft darstellt".
Teil
dieses
Pakets
ist
unter
anderem
der
Stellenausbau
in
den
Frauenberatungseinrichtungen, die schon seit Jahren mit einer Teilzeitstelle zum Thema
sexualisierte Gewalt gefördert werden. Die Frauenberatungsstellen und Frauen-Notrufe in
NRW können nun ab sofort eine zusätzliche Vollzeitstelle beantragen. Die Stelle ist bis Ende
2018 befristet und wird vom Land bis zu 85 Prozent finanziert. Im Kreis Düren haben wir als
Trägerin der Frauenberatungsstelle und schon seit Jahren in der Landesförderung diese
Stelle beantragt und nun auch bewilligt bekommen.
Aus unserer Sicht ein notwendiger und angemessener Schritt, da der Bedarf nach Beratung
in den letzten Jahren und gerade zurzeit unsere Kapazitäten weit übersteigt.
Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der neuen Stelle vor allem auf Prävention. Das
bedeutet stärkende Arbeit mit Mädchen und Frauen in Schulen etc. Das Land sieht vor, dass
die zusätzliche Fachkraft in Städten und Kreisen mit den verantwortlichen Akteuren
zusammen Schutzkonzepte für Frauen und Mädchen erarbeitet. Zudem soll die neue
Mitarbeiterin bei Großveranstaltungen als Ansprechpartnerin vor Ort sein. Sie wird sich also
mehr als bisher in der Öffentlichkeit bewegen und öffentlichen Interessen dienen.
Das Förderpapier finden Sie im Anhang, damit Sie sich einen Einblick verschaffen können.
Wir möchten an Sie herantreten mit dem Anliegen, ob Sie eine Möglichkeit sehen, wie sich
Ihre Gemeinde an den für uns aufzubringenden Restkosten beteiligen kann. Sowohl die Stadt
Jülich, als auch der Kreis Düren haben Wege gefunden, die Beratungsstelle mit einer
zusätzlichen, natürlich befristeten, Förderung zu unterstützen. Dennoch ist die zusätzliche
Stelle noch nicht ganz abgesichert. Es verbleibt ein Defizit für die Beratungsstelle. Da wir die
einzige vom Land geförderte Frauenberatungsstelle im Kreis sind, haben auch die Frauen
Ihrer Gemeinde die Möglichkeit, sich schnell, kostenlos und unbürokratisch Hilfe zu holen,
gerade wenn es um erlittene sexualisierte Gewalt geht. Gerne informieren wir Sie genauer.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Maria Brenner
Anlagen:
Schreiben MGEPA
Jahresbericht 2015
Statistik 2015
Finanzierungsplan 2017
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
MGEPA Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf
Seite 1 von 1
Nur mit elektronischer Post
Aktenzeichen:
313
bei Antwort bitte angeben
Frau Niewind
Telefon 0211 8618-3395
Telefax 0211 8618-53395
elisabeth.niewind
Förderung der Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt
@mgepa,nrw.de
(
Juli 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ereignisse in der Silvesternacht - vor allem in Köln - haben
sexualisierte Übergriffe im öffentlichen Raum in den Fokus der
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit gerückt. Als Antwort auf die Kölner
Ereignisse hat die Landesregierung ein 15-Punkte-Maßnahmepaket
aufgelegt. Dabei trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung,
dass sexualisierte Gewalt ein grundsätzliches Problem in dieser
Gesellschaft darstellt. Vorgesehen ist die umfassende Ausweitung der
Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2016 hat der Landtag in seiner Sitzung
am 20.04.2016 für die zusätzliche Förderung der Fraueninitiativen
gegen sexualisierte Gewalt 3 Mio. E bereitgestellt. Die Mittel sind
vorgesehen
für
die
Aufstockung
der
Förderung
auf
14
Fachkraftstellen bei den derzeit landesgeförderten Fraueninitiativen
gegen
sexualisierte
Gewalt
und
die
Förderung
von
neuen
Fraueninitiativen in Gebieten, in denen bislang noch keine Einrichtung
gefördert wird.
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 8618-50
Telefax 0211 8618-54444
poststelle@mgepa.niw.de
www.mgepa.nrw.de
öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 704, 709
und 719 bis Haltestelle
Landtag/Kniebrücke
Die Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt verfügen über
umfangreiche
Erfahrung
bei
der
Beratung
von
Frauen,
die
sexualisierte Gewalt erfahren haben, und leisten seit Jahren auch
Präventionsarbeit.
Mit den zusätzlichen Kapazitäten ist die Erwartung verbunden, dass
neben
einer
allgemeinen
Aufstockung der
Beratungsangebote
qualitativ neue Formen der Prävention entwickelt und erprobt werden.
Folgende Ansätze sind dabei prioritär:
• Analyse
örtlicher
Gegebenheiten,
Identifikation
von
Angsträumen, Überprüfung bestehender und Entwicklung neuer
örtlicher Schutzkonzepte in Zusammenarbeit mit der Polizei und
anderen, ggf. neuen Akteurinnen und Akteuren (kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten, Schulen, NROs usw.)
e
Zusätzliche
Ansprechbarkeit
anlässlich
von
örtlichen
Großereignissen, auch durch Security Points
• Empowerment als präventiver Opferschutz
Die
Aufgabenerweiterung
Veränderung
der
lässt
sich
Förderrichtlinien
unter
die
subsumieren.
vorgesehene
Die
neuen
Förderrichtlinien sollen folgenden zusätzlichen Passus enthalten:
„Einrichtungen, die eine Förderung für 1 oder 1,5 Fachkraftstellen
erhalten,
leisten
zusätzlich
verstärkte
Präventions-
und
Öffentlichkeitsarbeit, um allen Formen sexualisierter Gewalt sowohl im
öffentlichen als auch im privaten Raum, insbesondere auch in neuen
Begehungsformen, entgegenzutreten."
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Die landesgeförderten Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt
können die Förderung der zusätzlichen Fachkraftstelle unmittelbar bei
dem örtlich zuständigen Landschaftsverband beantragen. Es ist auch
möglich, die Förderung nur für eine weitere halbe Fachkraftstelle zu
beantragen.
Die Neuaufnahme von Einrichtungen aus Regionen (Kreis oder
kreisfreie Stadt), in denen bislang keine Fraueninitiative gegen
sexualisierte Gewalt eine Landesförderung erhält, ist beim Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zu beantragen. Die
Fördervoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen. Sollten mehrere Anträge gestellt werden, ist ggf. eine
Auswahlentscheidung zu treffen.
Ich bitte Sie, soweit Sie weitere Einrichtungen vertreten, die
Bekanntmachung der Fördermöglichkeit auch an diese Einrichtungen
weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Amme imolim-- ith
Claudia Zimmermann-Schwartz
WOLA
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Finanzierungsplan für 2017
Einnahmen
(voraussichtliche Zuschüsse von öffentlichen Einrichtungen)
Land
Land
Personalkostenförderung für 11/2 Stellen
Hier: Familien- und Lebensberatung
-FrauenberatungsstellenFörderung 11
2
/ Stellen
Hier: Zuschüsse zu den Personalkosten von
Fraueninitiativen, die gegen sexualisierte
Gewalt an Frauen und Mädchen tätig sind
Land
Sachkostenzuschuss
Stadt Jülich
Zuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten
Kreis Düren
Zuschuss zu den allgemeinen Personal- und
Sachkosten
78.900,00 Euro
70.260,00 Euro
12.000,00 Euro
8.800,00 Euro
36.030,00 Euro
Gemeinden
Betriebskostenzuschuss
1.700,00 Euro
207.690,00Euro
Gesamt
Ausgaben
(voraussichtlich)
Personalkosten insgesamt
ca.
197.984,23 Euro
Allgemeine Betriebskosten
( incl. Raumkosten)
ca.
26.858,00 Euro
Gesamt
224.842,23 Euro
Zur Deckung des Defizits werden Spenden, Mitgliedsbeiträge und Bußgelder verwandt.
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Verteilung der Klientinnen auf die Gemeinden im Jahr 2015:
Gemeinde
Jülich
Linnich
Titz
Aldenhoven
Düren
Niederzier
Inden
Nideggen
Vettweiß
Hürtgenwald
Kreuzau
Merzenich
Heimbach
Nörvenich
Langerwehe
Summe
Anzahl Klientinnen
171
30
23
25
29
16
18
2
3
2
3
10
2
7
12
353 Klientinnen